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V/0170/2008

Grevener Straße 31 / 33

Vorlagen 06.03.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 30.04.2008, TOP 6.1

Anlage 5

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 5

101 Zeichen

Anlage 5 
zur Vorlage V/0170/2008 
Lageplan 
(grau hinterlegt: Baufenster nach Bebauungsplan Nr. 379)

Anlage 1

3669 Zeichen

RATSFRAKT ION  
Münster, den 19.02.2008 
 
 
 
 
 
Antrag 
 
 
Weiteres Vorgehen Grevener Straße 31/33  
 
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, W irtschaft und Verkehr möge 
beschließen: 
  
• Das Mietverhältnis mit dem AStA der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster für 
die städtischen Gebäude Grevener Straße 31 und 33 wird beendet.  
• Die Gebäude Grevener Straße 31/33 werden zum nächs tmöglichen Zeitpunkt abgeris- 
sen                   
• Auf dem neu gebildeten Grundstück erstellt die Woh n- und Stadtbau Münster GmbH 
möglichst noch 2008 ein neues, der Eingangssituatio n zur Grevener Straße gerecht 
werdendes Wohngebäude mit mehrheitlich sozialgebund enen Wohnungen zu einem 
Mietpreis auf Sozialmietniveau (z.Z. 4,85 Euro/qm). 
 
  
Begründung:  
 
Der Planungsausschuss hat die Vorlage V/0513/2006 v om 17.08.2006 , das  "Handlungs- 
konzept Grevener Straße",  beschlossen. Die Fraktio nen von CDU und FDP haben dazu 
mit Datum vom 17.12.2006 einen Antrag in den Planun gsausschuss eingebracht, in dem 
es u.a. heißt: "Die Verwaltung wird beauftragt zu p rüfen, ob der Erhalt des Eckgebäudes 
Nr. 31 (gegebenenfalls auch Nr. 33) planerisch und wirtschaftlich „dauerhaft“ für die Stadt 
Münster tragbar ist und ob mit dem Erhalt des (der beiden) Gebäude(s) so etwas wie eine 
„Quartier prägende Identität“ erhalten bleibt.  […]  Kommt die Verwaltung zu dem Schluss, 
dass der Erhalt der Häuser  Nr. 31/33 „durchaus Quartier prägend“ ist, sollte mit dem städ- 
tischen Wohnbauunternehmen Wohn + Stadtbau eine Gru ndsanierung der Gebäude an- 
gestrebt werden, die den dauerhaften Erhalt der Häu ser sichert. Hierbei wird unbedingt 
darauf geachtet, dass nach der Sanierung eine Miete  von maximal 4,55 Euro/qm nicht ü- 
berschritten wird (eher günstiger) und so den Stude nten (für die jeweilige Studiendauer) 
zur Verfügung gestellt werden kann. Bei der Sanieru ng sollte der Einsatz von energiespa- 
renden/umweltfreundlichen Heizungsanlagen selbstver ständlich sein. Ein Erhalt der bei- 
den Häuser ohne Grundsanierung durch die Stadt Münster ist auszuschließen. " 
Nun hat der beauftragte unabhängige Sachverständige  festgestellt: Das Haus Nr. 33 ist 
nicht mehr bewohnbar und auch nicht mehr zu saniere n. Dieses Haus ist schnellstmöglich 
abzureißen. Das Haus Nr. 31 hat so hohen Sanierungs bedarf, das die Mietkosten nach 
Berechnungen des Gutachters wie auch der Fachverwal tung bei mehr als 8,80 Euro/qm 
liegen würden.  
Anlage 1 
zur Vorlage V/0170/2008

- 2 - 
Das Katasteramt hat berechnet, dass bei Erhalt des Gebäudes Nr. 31 weitere Wertverlus- 
te für die Stadt Münster in nicht unerheblichem Maß e mit zu berücksichtigen sind. Unter 
Hinzurechnung dieser Kosten wären die Mieten mit ca . 10,50 Euro/qm bis 10,80 Euro/qm 
anzusetzen. Dazu kommt das Risiko, dass durch den d auerhaften Erhalt des Hauses Nr. 
31 der Bebauungsplan Nr. 379 seine Gültigkeit verli ert und die Stadt Münster gegenüber 
den Verkäufern der anderen betroffenen Häuser und G rundstücke in erheblichem Um- 
fang entschädigungspflichtig werden könnte. 
Mit dem Abriss der Häuser 31 und 33 wird es nun mög lich, die vorgesehenen städtischen 
Infrastrukturmaßnahmen wie der Durchbau einer Bussp ur, das Anlegen von innerstädti- 
schen Parkplätzen vor den neuen Häusern und der Aus bau eines Rad-und Fußweges 
umzusetzen. Die Neuplanung des Eckgebäudes Grevener  Straße/Steinfurter Straße sollte 
dabei unbedingt und umgehend über einen städtebauli chen Wettbewerb, eine Mehrfach- 
beauftragung oder ein Workshop-Verfahren unter Einb eziehung des Gestaltungsbeirates 
erfolgen. 
 
 
gez.  gez. 
 
Dieter Maager Jürgen Reuter 
CDU-Fraktion FDP-Fraktion

Beschlussvorlage

19530 Zeichen

V/0170/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Grevener Straße 31 / 33 
a)   Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP vom 19.02.2008  
"Weiteres Vorgehen Grevener Straße" 
b)   Antrag der Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 20.02.2008 
"Grevener Straße: Kostengünstigen Wohnraum erhalten" 
c)   Anregung nach § 24 GO NRW der Hausgemeinschaft Grevener Straße 31 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
30.04.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das am 07.12.2006 beschlossene Handlungskonzept Grevener Straße (V/0513/2006) wird 
auch im Bereich der Gebäude Nr. 31 und 33 umgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, 
die hierfür notwendigen Entscheidungen der Fachgremien unter Berücksichtigung folgen-
der Vorgaben vorzubereiten: 
- Sukzessive mit der Neuerstellung der Gebäude im nördlich angrenzenden Bereich 
der Grevener Straße durch die Wohn+Stadtbau GmbH wird den Bewohnern der 
Gebäude Grevener Str. 31 und 33 der Bezug eines Ersatzgebäudes bzw. von Er-
satzwohnungen angeboten, deren Miete sich an den Miethöhen des geförderten 
Wohnungsbaus orientiert. 
- Das Eckgrundstück Grevener Straße / Steinfurter Straße wird nach Mietfreistellung 
und Rückbau der Gebäude Nr. 31 und 33 im Rahmen des rechtsverbindlichen Be-
bauungsplans einer Wohnnutzung mit überwiegend sozial gebundenem Wohnraum 
zugeführt. 
 
2. Die Anträge der CDU- und FDP-Ratsfraktionen vom 19.02.2008 „Weiteres Vorgehen Gre-
vener Straße 31/33“ (Anlage 1.1) einschließlich der Protokollerklärung aus der Sitzung des 
ASSVW am 20.02.2008 (Anlage 1.2) sowie de r Ratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL und SPD vom 20.02.2008 „Grevener Straße: Kostengünstigen Wohnraum erhal-
ten“ (Anlage 1.3) sind damit erledigt. 
 
3. Der Anregung Nr. 101/2006 der Hausgemeinschaft Grevener Straße 31 nach § 24 GO 
NRW (Anlage 1.4) wird nicht gefolgt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Keine. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0170/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Voss-Schiffmann 
Ruf: 
492 61 22 
E-Mail: 
Voss-Schiffmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
27.03.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0170/2008 
Begründung: 
 
1. Dem Beschlussvorschlag zu 1. liegt eine umfassende Sammlung, Prüfung und Auswertung 
aller vorliegenden Aufträge, Informationen, Anträge und Vorschläge zu dem Eckbereich Gre-
vener Straße / Steinfurter Straße zugrunde. Die Verwaltung hatte – neben den mündlichen und 
schriftlichen Anfragen aus den Fraktionen – den Auftrag des ASSVW vom 07.12.2006, aber 
auch die Vorschläge der Hausgemeinschaft Grevener Straße 31 aufbereitet und hierzu mit der 
Vorlage V/0928/2007 sowie in mehreren Sitzungen des ASSVW berichtet. Die Ergebnisse 
werden im Folgenden zusammengefasst und um Stellungnahmen zur aktuellen Diskussion er-
gänzt. 
 
1.1 Auftrag des ASSVW: 
Prüfung der Möglichkeit des Gebäudeerhalts durch die Stadt Münster 
Der ASSVW hat die Verwaltung am 07.12.2006 beauftragt, das Handlungskonzept Grevener 
Straße (Vorlage V/0513/2006) umzusetzen. In diesem Prozess sollte für den Bereich der Ge-
bäude Nr. 31 und 33 geprüft werden, ob dem Eckgebäude Nr. 31 stadtbildprägende Bedeutung 
zukommt und welche städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen ein Erhalt der Gebäude 
hätte. Ferner war insbesondere die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Erhalts zu untersuchen 
unter der Maßgabe, dass eine Grundsanierung durch die Wohn+Stadtbau erfolgt und dabei die 
Miethöhe im geförderten Wohnungsbau von seinerzeit 4,55 Euro nicht überschritten wird. Ein 
Erhalt ohne Grundsanierung durch die Stadt Münster war aus Sicht der Verwaltung und des 
ASSVW explizit ausgeschlossen. 
 
Zusammenfassung der Prüfergebnisse:
 
Wenn auch bei näherer Betrachtung nur die Ostfassade des Eckgebäudes Nr. 31 historische 
Architekturelemente aufweist, sind positive Aspekte im Stadtbild unbestritten. Unter städtebau-
lichen und verkehrlichen Gesichtspunkten stellt aus fachlicher Sicht und im größeren städte-
baulichen Zusammenhang betrachtet die dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan zugrunde-
liegende Planung die angemessenere und überzeugendere dar. 
 
Gleichwohl sind zwar theoretisch städtebauliche und verkehrliche Lösungen denkbar, die den 
Erhalt des Hauses berücksichtigen, aber eine solchermaßen geänderte Planung, die vom Rat 
beschlossen werden müsste, hätte gravierende Folgen – zum einen für das laufende Umle-
gungsverfahren, an dem auch Dritte beteiligt sind, – und zum andern für den Wert der 
Grundstücke in dem Eckbereich. Dieser wäre  bei einem Erhalt des Wohngebäudes  niedriger 
als bei der umfangreicheren Bebauung des Eckbereichs mit Kerngebietsnutzungen nach Be-
bauungsplan. Aus diesen beiden Veränderungen würden der Stadt Münster Verluste in Höhe 
von ca 300.000 Euro entstehen. 
 
Zur Klärung der bautechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte wurde nach Ange-
botseinholung am 14.05.2007 ein Fachgutachten (Büro Knoche) beauftragt mit dem Ziel, die 
Möglichkeiten einer Gebäudesanierung und deren Kosten zu untersuchen. Dieses Gutachten 
stellt folgendes fest:  
 
- Ein Erhalt des Gebäudes Nr. 33 scheidet aus, da das Gebäude in wesentlichen Teilen ab-
gängig und eine Sanierung wegen der Menge der baulichen und technischen Mängel nicht 
sinnvoll ist. Diese Einschätzung war in der politischen Diskussion unumstritten. 
 
- Das Gebäude Nr. 31 ist zwar grundsätzlich sanierungsfähig, weist aber einen erheblichen 
Sanierungsstau und gravierende Mängel auf, die kurz- bis mittelfristigen Handlungsbedarf 
auslösen. Zwar liegt keine akute Gefährdungssituation vor, von einem Aufschub der Ent-
scheidung über das Gebäude oder von einer teilweisen Sanierung oder einer Sanierung 
unter weitergehender Bewohnerbeteiligung wird aus fachlicher Sicht jedoch abgeraten. Die 
Stadt Münster steht als Eigentümerin in einer umfassenden Verantwortung und Haftung.

- 3 - 
V/0170/2008 
Die Kosten einer Grundsanierung nach den sehr einfachen Standards des geförderten 
Wohnungsbaus werden mit ca 710.000 Euro ermittelt.  
 
Hieraus errechnet sich eine reine Kostenmiete ohne Gewinn von ca 9 Euro/qm. Ferner wären 
die o.g. Verluste für die Stadt in Höhe von ca 300.000 Euro zu berücksichtigen. Auf die Miete 
umgelegt würde dies eine realis tische Kostenmiete von mindestens ca 11 Euro/qm und damit 
deutlich mehr als das Doppelte der vom Ausschuss vorgegebenen Marge des geförderten 
Wohnungsbaus ergeben.  
 
Fazit:
 
Auch wenn dies u.a. wegen positiver Aspekte des Gebäudes im Stadtbild zu bedauern ist,  
kann das Eckgebäude Nr. 31 ohne eine umfassende Sanierung mit den hieraus resultierenden 
Kosten nicht erhalten werden. Diese Kosten übersteigen die wirtschaftlichen Rahmenbedin-
gungen (siehe Beschluss des ASSVW vom 07.12.2006).  
 
1.2 Vorschlag der Hausgemeinschaft Grevener Straße 31: 
Option des Gebäudeerhalts durch die Bewohner 
Das von den Bewohnern beauftragte eigene Gutachten (Büro Hartmann) bestätigt die durch 
das Gutachten Knoche festgestellten Mängel und Sanierungserfordernisse in vollem Umfang. 
Die Differenz zwischen den ermittelten Kosten ergibt sich nur aus der unterschiedlichen Ziel-
setzung der beiden Gutachten: Während das Gutachten Knoche auftragsgemäß die Kosten ei-
ner Grundsanierung – nach einfachen Standards – zu ermitteln hatte, schlägt das Gutachten 
Hartmann neben einem hohen Eigenleistungsanteil der Bewohner lediglich eine schrittweise 
Teilrenovierung bzw. -instandsetzung vor und kommt damit auf zunächst anfallende Kosten 
von ca 370.000 Euro. Die Mindeststandards des sozialen Wohnungsbaus und energetische 
Verbesserungen sind damit nicht verwirklicht.  
 
Die Bewohner schlagen weiterhin vor, das Haus selbst zu erwerben. Dabei würde die Verant-
wortung für den baulichen Zustand des Gebäudes auf die Erwerber übergehen. Die Verwal-
tung hat über diese Konstellation, ebenso auch über die Option Erbpacht, mit den Bewohnern 
ausführlich gesprochen; die Bewohner haben ihr Finanzierungsmodell vorgestellt, und die 
Verwaltung hat – vorbehaltlich politischer Entscheidung – mögliche Konditionen benannt und 
erläutert.  
 
Die Frage, ob die Immobilie im Fall einer Veräußerung ausgeschrieben werden muss, hängt 
davon ab, ob dabei Bedingungen – etwa im Sinne der Sicherung wohnungspolitischer Ziele – 
gestellt werden sollen. Nach der aktuellen Rechtsprechung kann nur eine bindungsfreie Ver-
gabe direkt erfolgen. Das gilt sowohl für den Verkauf als auch für die Vergabe von Erbbaurech-
ten. Sofern eine Direktvergabe politisch gewünscht würde, wäre der Kaufpreis von einem un-
abhängigen Gutachter zu ermitteln. Nach einer Voreinschätzung nach den üblichen Berech-
nungsmethoden ist als reiner Kaufpreis mit ca 290.000 Euro zu rechnen; dazu wären zusätz-
lich die o.g. Verluste in Höhe von ca 300.000 Euro zu berücksichtigen. In diesem Fall könnten 
die Erwerber in allen Konsequenzen frei über Gebäude und Grundstück verfügen. Wenn die 
Vergabe mit Nutzungsbedingungen verknüpft werden sollte, wäre fraglich, ob die Bewohner bei 
der dann notwendigen Ausschreibung mit ihrem Gebot zum Zuge kommen könnten. 
 
Aus den Angaben der Bewohner geht hervor, dass sie nach ihrem Finanzierungsmodell für die 
erste Stufe der Instandsetzung mit Quadratmeterkosten von ca 5 Euro/qm warm rechnen. Da-
bei wurde der realistisch zu erwartende Kaufpreis für die Immobilie sowie die o.g. umzulegen-
den Verluste für die Stadt allerdings noch nicht berücksichtigt. Rechnet man diese beiden Kos-
ten hinzu – Direktvergabe vorausgesetzt –, erreicht die anfängliche monatliche Belastung – un-
ter günstigsten Finanzierungskonditionen – voraussichtlich mindestens ca 9 Euro/qm warm.  
 
Damit würden die Wohnkosten etwa auf das Doppelte der heutigen Miete steigen, die die Be-
wohner nach eigenen Angaben an den AStA zahlen. Dabei ist noch zu bedenken, dass die

- 4 - 
V/0170/2008 
vorgesehene schrittweise Instandsetzung den Wohnstandard nicht wesentlich verbessern wür-
de; insbesondere der Energieverbrauch würde auf dem alten Niveau mit steigenden Kosten 
verbleiben. Die Summe der monatlichen Kosten wäre dadurch voraussichtlich annähernd dop-
pelt so hoch wie im energetisch optimierten geförderten Wohnungsneubau. 
 
Fazit:
 
Auch durch Erwerb oder Erbpacht durch die Bewohner und schrittweise Instandsetzung in Ei-
genregie könnten keine niedrigen Wohnkosten erzielt werden. Im Gegenteil würde der Erhalt 
des Gebäudes auch bei dieser Option eine Verdoppelung der heutigen monatlichen Belastung 
bedeuten und entspräche damit schon nahezu einer Miethöhe im freifinanzierten Neubau. Bei 
einer Direktvergabe hätte die Stadt, etwa im Falle eines wirtschaftlichen Scheiterns des 
Wohnmodells der heutigen Bewohner, keinen Einfluss auf die weitere Verwendung der Immo-
bilie. 
 
1.3 Aktuelle Anregungen: 
Option des Gebäudeerhalts aus Gründen des Stadtbilds 
In der aktuellen Diskussion wird vor allem die stadtbildprägende Wirkung des Gebäudes Nr. 31 
in den Vordergrund gestellt. Die Frage der städtebaulichen Bedeutung des Eckhauses und 
auch der Möglichkeit einer Unterschutzstellung dieses Hauses wie auch der Häuser Nr. 49 und 
51 ist schon in der Vergangenheit anlässlich von Nachfragen aus der Bezirksvertretung wie 
auch von Bewohnern der Häuser  geprüft worden. Die „Städtische Denkmalbehörde“ hat – 
nach dem üblichen Vorgehen – die Denkmaleigenschaft im Benehmen mit dem Westfälischen 
Amt für Denkmalpflege überprüft und festgestellt, dass es sich bei den Häusern nicht um Bau-
denkmäler handelt. 
 
Das Erscheinungsbild der Reihe Nr. 31 – 57 ist heterogen und stellt insgesamt kein erhaltens-
wertes Ensemble dar. Als Grenze der Erhaltungssatzung Nordviertel wurde deshalb auch die 
gegenüberliegende Straßenseite gewählt. Schon zur Aufstellung der Satzung wurden die we-
nigen gegenüber gelegenen Häuser als nicht erhaltenswert im Sinne des Baugesetzbuches 
eingestuft. An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert.  
 
Wenn das Gebäude Nr. 31 dennoch aus gestalterischen Gründen erhalten werden soll, so ist 
dies – ebenso wie die Option des Erhalts durch die Bewohner – nur unter anderen Vorausset-
zungen als der o.g. Beschlusslage möglich. Bei einer v.a. von den Kostenzielen losgelösten 
Betrachtung wäre ein Erhalt zweifellos insbesondere für einen Investor zur Altbausanierung zu 
marktüblichen Preisen durchaus interessant. Die Konsequenz dieser Option wäre jedoch ein 
Quadratmeterpreis, der wegen üblicherweise höherer Standards und der Einrechnung von 
Gewinnanteilen sicherlich noch deutlich über der unter 1.1 erläuterten Kostenmiete von ca 11 
Euro/qm nach Grundsanierung durch die Stadt Münster liegt. 
 
Fazit:
 
Diese Konstellation würde in besonderem Maße dazu führen, dass der erhaltene Wohnraum 
für die mit der aktuellen wohnungspolitischen Zielsetzung angesprochene Zielgruppe (v.a. jun-
ge Familien, Studierende, Ältere) kaum noch bezahlbar wäre. Ihre Verdrängung wäre die Fol-
ge. Dies wäre vor dem Hintergrund des besonderen politischen Auftrags an der Stelle selbst 
durch mögliche positive Aspekte im Stadtbild nicht zu rechtfertigen. 
 
1.4 Aktuelle Konzeptstudie der Wohn+Stadtbau GmbH: 
Preisgünstiger Wohnraum im Neubau 
Um insbesondere den Interessen der Hausgemeinschaft Grevener Str. 31 entgegen zu kom-
men, hat die Verwaltung die Wohn+Stadtbau gebeten, denkbare alternative Konzepte zu ent-
wickeln. Nach Auskunft der Wohn+Stadtbau ist folgendes Modell möglich:

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V/0170/2008 
- die Wohn+Stadtbau errichtet einen Neubau in der Nachbarschaft des Hauses Grevener 
Straße 31 
- die Planung dieses Neubaus erfolgt in einem Workshop-Verfahren gemeinsam mit den Ver-
tretern der Hausgemeinschaft Grevener Str. 31 und dem planenden Architekten 
- die besondere Wohnform der Wohngemeinschaften bleibt erhalten 
- die Praxis der Selbstverwaltung kann fortgesetzt werden 
- das Gebäude wird im geförderten Wohnungsbau mit einer Miethöhe von zurzeit 4,85 Eu-
ro/qm (Einkommensgruppe A) erstellt 
- bis zur Fertigstellung des Neubaus bleibt der Altbau erhalten. 
 
Mit diesem Konzept wären dauerhaft eine niedrige Miethöhe und zugleich auch niedrigere Ne-
benkosten gesichert. Zudem würde sich an der Lebensform der heutigen Bewohner nichts än-
dern müssen; die geknüpften sozialen Bindungen und die geübte Praxis des selbstverwalteten 
Wohnens könnten beibehalten werden. Darüber hinaus hätten sie die Chance, von vorneherein 
auch die Planung des Hauses mitzubestimmen.  
 
Fazit:
 
Durch ein solches Modell kann die Stadt Münster ihrer wohnungspolitischen Verantwortung 
nachkommen und aktiv dauerhaft und realistisch preiswerten Wohnraum sichern. Dabei kann 
der tradierte und mit dem Symbolwert des Hauses eng verbundene Handlungs- und Gestal-
tungsspielraum der Bewohner erhalten werden.  
 
1.5 Zusammenfassung und Empfehlung 
  
So sehr das Bemühen um den Erhalt der Grevener Straße 31 nachvollziehbar ist, muss doch 
bei realistischer Analyse festgestellt werden, dass die nachteiligen Auswirkungen eines Ge-
bäudeerhalts dessen positive Aspekte weitaus überwiegen:  
- Der Wohnraum im Gebäude Grevener Str. 31 ist sowohl nach Grundsanierung durch die 
Stadt Münster, als auch nach einfacher Instandsetzung durch die Bewohner mit ca 11 bzw. 
ca 9 Euro/qm nicht mehr preisgünstig. 
- Eine Einfachsanierung bzw. schrittweise Instandsetzung ohne energetische Optimierung 
zieht zudem hohe und weiter steigende Nebenkosten nach sich. 
- Die resultierenden monatlichen Kosten liegen bei jeder Konstellation weit über der Miethö-
he im geförderten Neubau und sind selbst bei einer „Einfachsanierung“ noch nahezu dop-
pelt so hoch. 
- Der besondere wohnungspolitische Auftrag, an dieser Stelle ausdrücklich preiswerten 
Wohnraum zu erhalten, ist damit nicht zu erfüllen.  
- In der Konsequenz führt der Erhalt des Gebäudes zur Verdrängung der zu versorgenden 
Zielgruppen.  
- Dies ist vor dem Hintergrund des wohnungspolitischen Auftrags auch durch positive Aspek-
te im Stadtbild nicht zu rechtfertigen.  
- Die fachliche Bewertung der entstehenden städtebaulichen und verkehrlichen Situation und 
der geplante Straßenausbau sind nicht ausschlaggebend. 
- Preisgünstiger Wohnraum ist im geförderten Neubau sehr wohl möglich. 
- Das Konzept von Wohn+Stadtbau ermöglicht im Sinne der heutigen Bewohner 
o die Mitbestimmung der Bewohner des Hauses Grevener Str. 31 bei der Planung,  
o die Fortführung der bisherigen Wohngemeinschaften und  
o des selbstverwalteten Wohnens  
o im geförderten Wohnungsbau mit einer Miethöhe von zzt 4,85 Euro/qm.

- 6 - 
V/0170/2008 
- Ein solches Modell geht auf die symbolisch e Bedeutung des Hauses Grevener Str. 31 ein – 
zwar materiell nicht in Form des Gebäudeerhalts, wohl aber im Erhalt niedriger Wohnkos-
ten, zudem ideell im Erhalt der Wohnform und der Selbstverwaltung. 
- Zugleich sorgt die Stadt Münster damit aktiv für innenstadtnahen Wohnraum, der realistisch 
und nachhaltig in der Bruttomiete kostengünstig bleibt. 
- Im Bereich der Häuser Nr. 31 – 59 sind mit dem Handlungskonzept Grevener Straße mehr 
als 5.000 qm Wohnfläche erzielbar, gegenüber ca 3.000 qm (einschl. ca 600 qm Leerstän-
de) im Bestand.  
- Allein im Eckbereich Grevener Straße / Steinfurter Straße können im Neubau auf der 
Grundlage des Bebauungsplans ca 1.200 qm Wohnfläche und damit ca 50 % mehr als im 
Bestand realisiert werden.  
In Abwägung aller Aspekte – der Interpretation des Bestandes und der Bemühungen der 
Hausgemeinschaft Grevener Str. 31, aber auch der mit dem Gebäudeerhalt in jedem Fall ver-
bundenen Erhöhung des Mietpreisniveaus und der Vorteile der Alternativlösung – kann die 
Verwaltung vor dem Hintergrund des besonderen wohnungspolitischen Auftrags für diesen Be-
reich nur empfehlen, dem Alternativkonzept der Wohn+Stadtbau eine Chance zu geben und 
auf dieser Grundlage das Handlungskonzept auch im Bereich der Häuser Grevener Straße 31 
und 33 umzusetzen. Dieses Vorgehen entspricht der Grundintention einer zukunftsorientierten 
Wohnungsbaupolitik. 
 
2. Der aktuelle Antrag von CDU und FDP (s. Anlage 1)  führt in Verbindung mit der Protokollerklä-
rung (s. Anlage 2) aus der Sitzung des ASSVW am 20.02.2008 die mit dem Handlungskonzept 
Grevener Straße intendierte sozialorientierte wohnungspolitische Zielsetzung fort. Beides – An-
trag und Protokollerklärung – wird mit dem Beschlussvorschlag zu 1. aufgegriffen.  
 
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und SPD vom 20.02.2008 (s. Anlage 3) zielt in 
erster Linie auf den Erhalt kostengünstigen Wohnraums. Dieser inhaltlichen Intention folgt der 
Beschlussvorschlag zu 1.. Zu den übrigen Aspekten des Antrags sei auf die Punkte 1.2 bis 1.5 
dieser Vorlage verwiesen.  
 
3. Mit der Anregung Nr. 101/2006 der Hausgemeinschaft Grevener Straße 31 nach § 24 GO 
NRW (s. Anlage 4) haben die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses beantragt, den Be-
bauungsplan Nr. 379 aufzuheben, das Handlungskonzept Grevener Straße abzulehnen, auf 
die Verbreiterung der Straße zu verzichten und die sanierungsfähigen Häuser, insbesondere 
das Haus Nr. 31, zu erhalten. 
 
Aus den unter 1. ausgeführten Gründen kann die Anregung der Hausgemeinschaft nicht auf-
gegriffen werden.  
 
 
I.V.      
gez. 
 
Hartwig Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
  
1. Antrag von CDU und FDP vom 19.02.2008 
2. Protokollerklärung von Herrn RH Maager (CDU) vom 20.02.2008 
3. Antrag von SPD und Bündnis 90/die Grünen/GAL vom 20.02.2008 
4. Anregung Nr. 101/2006 nach § 24 GO NRW der Hausgemeinschaft Grevener Straße 31  
5.  Lageplan

- 7 - 
V/0170/2008

Anlage 3

1657 Zeichen

Der Planungsausschuss möge beschließen: 
 
 
Das Haus Grevener Straße 31 wird nicht abgerissen. Es soll wegen seiner 
stadtbildprägenden Bedeutung, des hier angebotenen sehr 
kostengünstigen Wohnraumes und der Möglichkeiten einer 
Einfachsanierung erhalten bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen, werden 
Gespräche mit den Bewohnern bzw. Mietern aufgenommen bzw. 
fortgeführt. 
 
 
Begründung 
:  
 
Das Haus an der Ecke Grevener Straße und Steinfurter Straße ist 
stadtbildprägend und charakteristisch für diesen Stadtteil Münsters. Es ist 
eines der ersten Häuser der Bundesrepublik, das in den 70er Jahren aus 
Protest gegen Wohnungsnot und hohe Mieten besetzt wurde. Seither ist 
das Haus von der Stadt an den AStA der Uni vermietet. Der AStA ist 
Vermieter für die Bewohner.  
Es abzureißen, obwohl andere Optionen gegeben sind, wäre ein weiteres 
Zeichen für eine verfehlte Wohnungsbaupolitik in Münster. Die Ziele, die 
mit einer Verbreiterung der Grevener Straße, die als Grund für den Abriss 
zumindest vorgeschoben wird, erreicht werden sollen, sind auch mit 
anderen Mitteln erreichbar.  
 
 
gez. Wolfgang Heuer gez. Helga Bennink 
und Fraktion und Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon 0251 / 8 99 58 10 
Fax 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
 
 
 
 
 
SPD 
Ratsfraktion Münster 
 
 
Münzstr. 15  
48143 Münster 
 
Fon 0251 / 4 53 14 
Fax 0251 / 51 17 50 
spdfrak@muenster.de 
 
Antrag an den Ausschuss für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
 
„
Grevener Straße: Kostengünstigen 
Wohnraum erhalten “ 
20.02.2008 
Anlage 3
zur Vorlage V/0170/2008

Anlage 2

428 Zeichen

Protokollerklärung von Herrn RH Maager (CDU)  
in der Sitzung des ASSVW am 20.02.2008 
 
 
Sukzessive mit der Neuerstellung der Gebäude an der Grevener Straße wird zuerst ein 
Gebäude der Wohn+Stadtbau erstellt, damit weiterhin das Angebot genutzt werden kann, 
aus dem Haus 31 in das neue Gebäude umzuziehen. In dem neuen Gebäude soll die Mie- 
te mit zzt 4,85 Euro/m² Sozialmietniveau haben. 
Anlage 2 
zur Vorlage V/0170/2008

Anlage 4

58 Zeichen

Anlage 4 
zur Vorlage V/0170/2008 
 
Anregung Nr. 101/2006

Beratungsverlauf (2)

22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.04.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Grevener Straße 31
  • Steinfurter Straße
  • Bremer Straße 54
  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0170/2008
Typ
Vorlagen
Datum
06.03.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37