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1815/2018

Irreführende Straßenmarkierung Kreuzung Hackhauser Weg/Üdesheimer Weg

Mitteilung BV 08.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 21.06.2018, TOP 8.1.1

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1140 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1815/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.06.2018 
 
Irreführende Straßenmarkierung Kreuzung Hackhauser Weg/Üdesheimer Weg 
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 17.05.2018; TOP 8.3.2 
 
Beschluss: 
 
„Die Verwaltung wird aufgefordert die Straßenmarkierungen sofort anzupassen, es haben sich bereits 
Unfälle ereignet. Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob die Zebrastreifen wie-
der aufgebracht werden können.“ 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die Änderung der Markierung erfolgte in der 19. Kalenderwoche 2018. Bestehende Unsicherheiten 
einzelner Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer wurden dadurch endgültig ausgeräumt. 
Der eine der Verwaltung bekannte Unfall ereignete sich vor der Änderung der Markierung und war auf 
die Unachtsamkeit der Verkehrsteilnehmer zurückzuführen. 
 
Es wurde eine Verkehrszählung veranlasst, ob Fußgängerüberwege an der Kreuzung Hackhauser 
Weg/Üdesheimer Weg/Grimlinghauser Weg eingerichtet werden können.

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1815/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
08.06.2018
Erstellt
30.05.2018 07:33