1815/2018
Irreführende Straßenmarkierung Kreuzung Hackhauser Weg/Üdesheimer Weg
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
1140 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 1815/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.06.2018 Irreführende Straßenmarkierung Kreuzung Hackhauser Weg/Üdesheimer Weg hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 17.05.2018; TOP 8.3.2 Beschluss: „Die Verwaltung wird aufgefordert die Straßenmarkierungen sofort anzupassen, es haben sich bereits Unfälle ereignet. Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob die Zebrastreifen wie- der aufgebracht werden können.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Änderung der Markierung erfolgte in der 19. Kalenderwoche 2018. Bestehende Unsicherheiten einzelner Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer wurden dadurch endgültig ausgeräumt. Der eine der Verwaltung bekannte Unfall ereignete sich vor der Änderung der Markierung und war auf die Unachtsamkeit der Verkehrsteilnehmer zurückzuführen. Es wurde eine Verkehrszählung veranlasst, ob Fußgängerüberwege an der Kreuzung Hackhauser Weg/Üdesheimer Weg/Grimlinghauser Weg eingerichtet werden können.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1815/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.06.2018
- Erstellt
- 30.05.2018 07:33