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Irreführende Straßenmarkierung Kreuzung Hackhauser Weg/Üdesheimer Weg

Mitteilung BV 1815/2018 vom 08.06.2018

Stand: Am 21.06.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 1815/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 21.06.2018 Irreführende Straßenmarkierung Kreuzung Hackhauser Weg/Üdesheimer Weg hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 17.05.2018; TOP 8.3.2 Beschluss: „Die Verwaltung wird aufgefordert die Straßenmarkierungen sofort anzupassen, es haben sich bereits Unfälle ereignet. Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob die Zebrastreifen wie- der aufgebracht werden können.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Änderung der Markierung erfolgte in der 19. Kalenderwoche 2018. Bestehende Unsicherheiten einzelner Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer wurden dadurch endgültig ausgeräumt. Der eine der Verwaltung bekannte Unfall ereignete sich vor der Änderung der Markierung und war auf die Unachtsamkeit der Verkehrsteilnehmer zurückzuführen. Es wurde eine Verkehrszählung veranlasst, ob Fußgängerüberwege an der Kreuzung Hackhauser Weg/Üdesheimer Weg/Grimlinghauser Weg eingerichtet werden können.

Beratungsverlauf

  1. 21.06.2018

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 8.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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