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AN/0427/2017

Kreuzstein zur Erinnerung an die Opfer des Völkermords an den Armeniern

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) 13.03.2017

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.03.2017, TOP 4.1

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

6007 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Ratsgruppe GUT 
Ratsgruppe Die Piraten K 
 
 
An die Vorsitzende des Hauptausschusses 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 13.03.2017 
 
AN/0427/2017 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 13.03.2017 
 
Kreuzstein zur Erinnerung an die Opfer des Völkermords an den Armeniern 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des 
Hauptausschusses aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der Hauptausschuss stimmt – der einstimmigen Em pfehlung des Ausschusses für 
Anregungen und Beschwerden vom 03.11.2015 folgend – der Errichtung eines G e-
denksteines auf dem armenischen Gräberfeld des Friedhofs Lehmbacher Weg in 
Köln-Brück zur Erinnerung an die Opfer des Völkermords an den Armeniern im dama-
ligen Osmanischen Reich in den Jahren 1915/1916 zu. Die ko nkrete Umsetzung des 
Beschlusses erfolgt auf der Basis der Vorschriften für die Gestaltung von Grabstätten 
(§§ 28 ff. Friedhofssatzung) und ist zwischen der Verwaltung und den Petenten abz u-
stimmen. Der Kreuzstein trägt die Inschrift: „Im Gedenken an die Opfer des Völke r-
mords an den Armeniern - 1915/1916“. 
 
 
Begründung: 
 
Am 2. Juni 2016 hat der deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit einen gemeinsamen A n-
trag von Union, SPD und GRÜNE beschlossen, in der die Ermordung von Hunderttausenden 
Armeniern im Osmanischen Reich  als Völkermord eingestuft wird. In der Entschließung des 
Bundestags mit dem Titel „ Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern 
und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ heißt es:

- 2 - 
 
„Der Deutsche Bundestag verneigt sich vor den Opfern der Vertreibungen und Ma ssaker an 
den Armen iern und anderen christlichen Minderheiten des Osmanischen Reiches, die vor 
über hundert Jahren ihren Anfang nahmen. Er beklag t die Taten der damaligen jungtürk i-
schen Regierung, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier im Osmanischen 
Reich geführt haben. Ebenso waren Angehörige anderer christlicher Volksgruppen, insb e-
sondere aramäisch-assyrische und chaldäische Christe n von Deportationen und Massakern 
betroffen. Im Auftrag des damaligen jungtürkischen Regimes begannen am 24. April 1915 im 
osmanischen Konstantinopel die planmäßige Vertreibung und Vernichtung von über einer 
Million ethnischer Armenier. Ihr Schicksal steht  beispielhaft für die Geschichte der Masse n-
vernichtungen, der ethn ischen Säuberungen, der Vertreibungen, ja der Völkermorde, von 
denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gezeichnet ist. Dabei wissen wir um 
die Einzigartigkeit des Holocaust, für den Deutschland Schuld und Verantwortung trägt. 
Der Bundestag bedauert die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das als mil itärischer 
Hauptverbündeter des Osmanischen Reiches trotz eindeutiger Informationen auch von Se i-
ten deutscher Diplomaten und Miss ionare über die organisierte Vertreibung und Vernic htung 
der Armenier nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen. 
Das Gedenken des Deutschen Bundestages ist auch Au sdruck besonderen Respektes vor 
der wohl ältesten christlichen Nation der Erde… 
Der Bundestag bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands. D a-
zu gehört, Türken und Armenier dabei zu u nterstützen, über die Gräben der Vergangenheit 
hinweg nach Wegen der Versöhnung und Verständigung zu suchen.“ 
 
Die Armenische Gemeinde Köln hat die Errichtung eines traditionellen Kreuzste ines (sog. 
Chatschkar) zur Erinnerung an den Völkermord an den Armeniern im damaligen Osman i-
schen Reich in den Jahren 1915/16 beantragt. Der Kreuzstein soll auf dem armenischen 
Gräberfeld des Friedhofs Lehmbacher Weg in Köln-Brück errichtet werden.  
 
Die Armenische Gemeinde Köln ist seit 50 Jahren in Köln verwurzelt und umfasst mehr als 
5000 Mitglieder. Köln ist Sitz der Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland. Die vo r-
geschlagene Aufstellung des Kreuzsteins erfüllt die Voraussetzungen für eine angemessene 
Form der Erinnerung.  
Kreuzsteine sind in der Tradition der Armenischen Kirche kunstvoll behauene Gedächtni s-
steine mit einem Reliefkreuz in der Mitte, das von geometrischen un d pflanzlichen Motiven 
umgeben ist. Es handelt sich um aufrecht stehende, rechteckige Steinplatten von bis zu drei 
Meter Höhe. Diese sind auf der Schauseite kunstvoll mit Flachreliefs verziert. Sie stellen e i-
nes der zentralen kulturellen Symbole des armeni schen Volkes dar und wurden 2010 in die 
Unesco-Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Maße des „Kölner Kreu z-
steines“ sollen Höhe 2 m, Breite 1 m, Tiefe 0,20 m betragen. Der Stein würde in ein Fund a-
ment gesetzt und wäre somit standsicher. Die Armenische Gemeinde hat zugesagt, die Ko s-
ten für die Errichtung des Kreuzsteines vollständig zu übernehmen.  
 
Der Standort auf dem Friedhof Lehmbacher Weg in Köln -Brück ist aufgrund des dort vorhan-
denen armenischen Gräberfeldes gut geeignet. Die Errichtung  des Kreuzsteins ist mit der 
aktuell gültigen Friedhofssatzung der Stadt Köln vereinbar. In § 47 sieht die Friedhofssa t-
zung vor, dass die Friedhofsverwaltung im Einzelfall Ausnahmen aus wichtigem Grund z u-
lassen kann, soweit dies mit dem Zweck und der Ordnung des Friedhofes vereinbar ist. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Erfolgt mündlich.

- 3 - 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Niklas Kienitz  gez. Jörg Frank  
CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Michael Weisenstein  gez. Ulrich Breite 
LINKE-Fraktionsgeschäftsführer FDP-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Thomas Hegenbarth  gez. Thor Zimmermann 
Ratsgruppe Die Piraten Köln  Ratsgruppe GUT 
 
gez. Walter Wortmann 
Freie Wähler Köln

Beratungsverlauf (1)

13.03.2017 Hauptausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0427/2017
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
Datum
13.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27