AN/0427/2017
Kreuzstein zur Erinnerung an die Opfer des Völkermords an den Armeniern
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe GUT Ratsgruppe Die Piraten K An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 13.03.2017 AN/0427/2017 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 13.03.2017 Kreuzstein zur Erinnerung an die Opfer des Völkermords an den Armeniern Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Hauptausschusses aufzunehmen: Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt – der einstimmigen Em pfehlung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 03.11.2015 folgend – der Errichtung eines G e- denksteines auf dem armenischen Gräberfeld des Friedhofs Lehmbacher Weg in Köln-Brück zur Erinnerung an die Opfer des Völkermords an den Armeniern im dama- ligen Osmanischen Reich in den Jahren 1915/1916 zu. Die ko nkrete Umsetzung des Beschlusses erfolgt auf der Basis der Vorschriften für die Gestaltung von Grabstätten (§§ 28 ff. Friedhofssatzung) und ist zwischen der Verwaltung und den Petenten abz u- stimmen. Der Kreuzstein trägt die Inschrift: „Im Gedenken an die Opfer des Völke r- mords an den Armeniern - 1915/1916“. Begründung: Am 2. Juni 2016 hat der deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit einen gemeinsamen A n- trag von Union, SPD und GRÜNE beschlossen, in der die Ermordung von Hunderttausenden Armeniern im Osmanischen Reich als Völkermord eingestuft wird. In der Entschließung des Bundestags mit dem Titel „ Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ heißt es: - 2 - „Der Deutsche Bundestag verneigt sich vor den Opfern der Vertreibungen und Ma ssaker an den Armen iern und anderen christlichen Minderheiten des Osmanischen Reiches, die vor über hundert Jahren ihren Anfang nahmen. Er beklag t die Taten der damaligen jungtürk i- schen Regierung, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich geführt haben. Ebenso waren Angehörige anderer christlicher Volksgruppen, insb e- sondere aramäisch-assyrische und chaldäische Christe n von Deportationen und Massakern betroffen. Im Auftrag des damaligen jungtürkischen Regimes begannen am 24. April 1915 im osmanischen Konstantinopel die planmäßige Vertreibung und Vernichtung von über einer Million ethnischer Armenier. Ihr Schicksal steht beispielhaft für die Geschichte der Masse n- vernichtungen, der ethn ischen Säuberungen, der Vertreibungen, ja der Völkermorde, von denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gezeichnet ist. Dabei wissen wir um die Einzigartigkeit des Holocaust, für den Deutschland Schuld und Verantwortung trägt. Der Bundestag bedauert die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das als mil itärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reiches trotz eindeutiger Informationen auch von Se i- ten deutscher Diplomaten und Miss ionare über die organisierte Vertreibung und Vernic htung der Armenier nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen. Das Gedenken des Deutschen Bundestages ist auch Au sdruck besonderen Respektes vor der wohl ältesten christlichen Nation der Erde… Der Bundestag bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands. D a- zu gehört, Türken und Armenier dabei zu u nterstützen, über die Gräben der Vergangenheit hinweg nach Wegen der Versöhnung und Verständigung zu suchen.“ Die Armenische Gemeinde Köln hat die Errichtung eines traditionellen Kreuzste ines (sog. Chatschkar) zur Erinnerung an den Völkermord an den Armeniern im damaligen Osman i- schen Reich in den Jahren 1915/16 beantragt. Der Kreuzstein soll auf dem armenischen Gräberfeld des Friedhofs Lehmbacher Weg in Köln-Brück errichtet werden. Die Armenische Gemeinde Köln ist seit 50 Jahren in Köln verwurzelt und umfasst mehr als 5000 Mitglieder. Köln ist Sitz der Diözese der Armenischen Kirche in Deutschland. Die vo r- geschlagene Aufstellung des Kreuzsteins erfüllt die Voraussetzungen für eine angemessene Form der Erinnerung. Kreuzsteine sind in der Tradition der Armenischen Kirche kunstvoll behauene Gedächtni s- steine mit einem Reliefkreuz in der Mitte, das von geometrischen un d pflanzlichen Motiven umgeben ist. Es handelt sich um aufrecht stehende, rechteckige Steinplatten von bis zu drei Meter Höhe. Diese sind auf der Schauseite kunstvoll mit Flachreliefs verziert. Sie stellen e i- nes der zentralen kulturellen Symbole des armeni schen Volkes dar und wurden 2010 in die Unesco-Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Die Maße des „Kölner Kreu z- steines“ sollen Höhe 2 m, Breite 1 m, Tiefe 0,20 m betragen. Der Stein würde in ein Fund a- ment gesetzt und wäre somit standsicher. Die Armenische Gemeinde hat zugesagt, die Ko s- ten für die Errichtung des Kreuzsteines vollständig zu übernehmen. Der Standort auf dem Friedhof Lehmbacher Weg in Köln -Brück ist aufgrund des dort vorhan- denen armenischen Gräberfeldes gut geeignet. Die Errichtung des Kreuzsteins ist mit der aktuell gültigen Friedhofssatzung der Stadt Köln vereinbar. In § 47 sieht die Friedhofssa t- zung vor, dass die Friedhofsverwaltung im Einzelfall Ausnahmen aus wichtigem Grund z u- lassen kann, soweit dies mit dem Zweck und der Ordnung des Friedhofes vereinbar ist. Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. - 3 - Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Michael Weisenstein gez. Ulrich Breite LINKE-Fraktionsgeschäftsführer FDP-Fraktionsgeschäftsführer gez. Thomas Hegenbarth gez. Thor Zimmermann Ratsgruppe Die Piraten Köln Ratsgruppe GUT gez. Walter Wortmann Freie Wähler Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0427/2017
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne)
- Datum
- 13.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27