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V/0517/2020

Sanierung der Entwässerung und des Schulhofs (Freianlagen) am Ratsgymnasium - Planungs- und Baubeschluss -

Vorlagen 22.06.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 18.08.2020, TOP 5.34

Anlage1_Lageplan_S13_17

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2557 Zeichen

Anlage A zur V/0517/2020 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage wird die Sanierung der Entwässerung und des Schulhofs des Ratsgymnasiums 
der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Entscheidung vorgelegt. Beide Maßnahmen werden ge-
meinsam ausgeführt, da nach der Sanierung der Leitungen der Schulhof nicht erst wieder provi-
sorisch hergerichtet werden muss, sondern sofort der Endzustand gebaut werden kann, was nicht 
nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern unabdingbar ist, um doppelte Kosten zu vermeiden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.  
Zudem wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisquali-
tät weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und Sportange-
bot,mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ 
verfolgt. 
Das Teilziel lautet: „Sanierung Entwässerung und Schulhof Ratsgymnasium“.  
Das Projekt befindet sich in der Planungs- und Ausführungsphase. 
Die Zielerreichung ist mit Fertigstellung der Entwässerung und Wiederherstellung der Schulhof-
flächen erfolgt. Die Kosten für die Leitungs- und Geländesanierung betragen 567.000 €, die im 
Haushalts- und Investitionsplan bereitgestellt sind. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0301 
Nr. 0720 
Nr.  
Leistungen für Schulen/ 
Sanierung Schulaußenanlagen 
 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan? X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan? X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die rechtliche Grundlage dieser Aufgabe beruht auf dem Beschluss Vorlage-Nr. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Sanierung der Entwässerung dient dem Überflutungsschutz. Die Sanierung der Schulhofflä-
chen erfolgt barrierefrei. Die Spiel- und Bewegungsangebote auf dem Schulhof sind sowohl für 
Mädchen als auch für Jungen aller Jahrgänge interessant. Bei der Auswahl verwendeter Produkte 
wird auf eine langfristige Lebensdauer geachtet. Der zu erhaltene Baumbestand sowie die neuen 
Gehölze und Pflanzflächen dienen der Verbesserung des Mikroklimas auf dem Schulgelände.

Beschlussvorlage

6940 Zeichen

V/0517/2020 
V/0517/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Sanierung der Entwässerung und des Schulhofs (Freianlagen) am Ratsgymnasium  
- Planungs- und Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Sanierung der Entwässerung und des Schulhofs (Freianlagen) am Ratsgymnasium werden nach 
dem Entwurf (S13/17) des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit durchgeführt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2020 402.000  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnah-
me 
0720 Sanierung Schulaußenanlagen    
Auszahlungen   2020 165.000  
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
10.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Workert 
Telefon: 492-6866 
Workert@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0517/2020 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei den o.g. Produkt-
gruppen veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Bisherige Beschlüsse: 
Mit der Vorlage zur Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen V/0820/2019 hat das Amt 
für Immobilienmanagement u.a. die Maßnahme zur Grundleitungssanierung am Ratsgymnasium in 
Höhe von EUR 402.000  Euro der BV -Mitte zur Anhörung gegeben. Dieses Budget wird aus der g e-
planten Instandsetzung finanziert werden.  
 
Gesamtkonzept: 
Die Sanierung der maroden Grundleitungen auf dem Schulgelände des Ratsgymnasiums ist aus bau-
fachlicher Sicht unverzichtbar und dringend erforderlich, da sonst bei Starkregenereignissen massive 
Schäden am Gebäude zu befürchten sind. In Verbindung mit der Erneuerung der defekten Leitungen 
ist eine Sanierung der Schulhofflächen sinnvoll, da der Schulhof ebenfalls in einem sanierungsbedürf-
tigen Zustand ist und kurzfristig Gefahren im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu erwarten sind. 
Beide Maßnahmen sollen gemeinsam ausgeführt werden , weil hierdurch wirtschaftliche Vorteile zu 
erwarten sind, da nach der Sanierung der Leitungen der Schulhof nicht erst wieder provisorisch he r-
gerichtet werden muss, sondern sofort der Endzustand gebaut werden kann. Eine Sanierung der 
Schulhoffläche im Rahmen der Grundleitungssanierung ist also nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, so n-
dern unabdingbar, um doppelte Kosten bei einer späteren Sanierung der Schulhoffläche zu verme i-
den. 
 
Im Rahmen der Wiederherstellung der Beläge sollen die Schulhofflächen des Ratsgymnasiums sa-
niert und qualitativ aufgewertet werden. In diesem Zuge werden altersgerechte Aufenthalts- und 
Spielmöglichkeiten für alle Geschlechter und Jahrgänge geschaffen. Die Schulhofflächen sind derzeit 
ausgeräumt, u.a. da im Zuge des Mensabaus Spielmöglichkeiten abgebaut wurden. Die vorhande-
nen, maroden Sitzgelegenheiten sind zu ersetzen und durch weitere Angebote zu ergänzen. Es er-
folgt eine Neugliederung ungeeigneter Funktionsüberschneidungen. 
 
Entwässerung/Grundleitungssanierung 
Im Rahmen der S anierungsmaßnahmen für die Entwässerung am Ratsgymnasium müssen neben 
den Grundleitungen mit Leitungsführung und Graben zahlreiche weitere Leitungen, Anschlüsse von 
Regenfallleitungen, Schächte, Hofabläufe, Entwässerungsrinnen erneuert werden. Die Grundlei tun-
gen müssen z.T. als Druckleitungen hergestellt werden. Dafür werden  große Teile der Schulhoffl ä-
chen geöffnet. Dabei ist nicht nur die Entwässerung des Schulgebäude s betroffen, sondern die g e-
samte Grundstücksfläche, um einen entsprechenden Überflutungsschutz leisten zu können.  In die-
sem Rahmen müssen Schulhof -Oberflächen mit Unterbau erneuert und die Rampen sowie Oberfl ä-
chen im unbefestigten Bereich wiederhergerichtet werden. 
 
Schulhof West/Haupteingang 
Mit der Mensa und der tieferliegenden Terrasse hat das Ratsgymnasium einen neuen attraktiven Zu-
gang auf dem westlichen Schulhof erhalten. Eine Mauerscheibe mit dem Schriftzug „Ratsgymnasium“ 
weist künftig den Weg zum Haupteingang der Schule. Dieser wird mit Hilfe einer weiteren Rampe 
barrierefrei zugänglich. Gegenüber dem neuen, tieferliegenden Außenbereich der Mensa bieten Sitz-
gelegenheiten unter dem Dach eines Baumhains weitere Aufenthaltsmöglichkeiten mit natürlicher 
Beschattung.  Diese Fläche wird in wassergebundener Oberfläche hergestellt. Entlang des Schulge-
bäudes werden Randbepflanzung und Sitzmöglichkeiten erneuert und so angeordnet, dass die 
schlauchförmige Fläche eine Gliederung erfährt. Es entstehen großzügige Nischen für Rückzug und 
Entspannung. Die Fläche bleibt als Ganzes erlebbar und bespielbar. Mit einer Calisthenics-Anlage 
wird auf diesem Teil des Schulhofes, der eher von den älteren Schülern genutzt wird, ein neues Be-
wegungsangebot geschaffen, das auch in den Sportunterricht Eingang finden kann. Zudem erfolgt 
eine Neuordnung der Funktionsbereiche Müllentsorgung, Fahrradabstellflächen am Standort der alten

- 3 - 
V/0517/2020 
Platane. Parallel zur Straße, abgegrenzt durch Heckenelemente, entsteht ein Fahrradstellplatz für 
mind. 55 Fahrräder.  
 
Schulhof Nord 
Die tieferliegende Schulhoffläche Nord wird überwiegend v on Schülern der Sekundarstufe 1 und der 
nachschulischen Betreuung genutzt. Daher wird das im Zuge des Mensabaus rückgebaute und ei n-
gelagerte Spielgerät in diesem Bereich auf einer Fallschutzfläche wieder aufgestellt. Die Tischtenni s-
platten werden auf den S chulhof Ost versetzt. So entsteht eine Fläche zum Aufstellen der vorhand e-
nen Minitore (3) abseits der Unterrichtsräume und Fensterflächen. Ein drei Meter hohes Ballfangza u-
nelement mit Heckenstreifen und Sitzmöglichkeiten gliedert die Fläche und erhöht zugl eich die Au f-
enthaltsqualität. Holzauflagen auf den einfassenden Stützmauern laden zum Verweilen ein. Die 
Pflanzflächen werden bedarfsgerecht wiedergestellt. 
 
Schulhof Ost 
Die Schulhoffläche Ost bietet Raum für vielfältiges Bewegungsspiel und erhält mehr Aufenthaltsquali-
tät. Hier werden die Tischtennisplatten wieder aufgebaut. Seitlich der Treppenanlage wird eine 20 qm 
große Fläche als „Kleines grünes Klassenzimmer“ hergestellt. Die Treppenanlage selber erhält auf 
den Wangen eine Absturzsicherung. Auf der zentralen Fläche werden die im Zuge des Mensabaus 
entfernten Basketballkörbe ersetzt und als Streetballfeld wiederhergestellt. Sitzblöcke mit Auflagen im 
Schatten der vorhandenen Randbepflanzung laden zum Verweilen. Ein vier Meter hoher Ballfangzaun 
grenzt die Streetballfläche vom Zugang zum Schulhof und von der Erweiterung der Fahrradstellplätze 
ab. Es entstehen weitere 20 Fahrradstellplätze. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
1. Anlage A 
2. Plan Nr. S 13/17

Beratungsverlauf (2)

18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.17 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0517/2020
Typ
Vorlagen
Datum
22.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37