V/0778/2015
Parkplatzkonzept für die Straßen Bonnenkamp und Middelkamp,
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Anlage 4: Lageplan
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Anlage 4 zur Vorlage V/0778/2015
Anlage 2: Anregung n. § 24 GO NRW
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Anlage 2 Blatt 1 zur Vorlage V/0778/2015 Anlage 2 Blatt 2 zur Vorlage V/0778/2015
Anlage 3: Übersichtsplan
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Anlage 3 zur Vorlage V/0778/2015
Beschlussvorlage
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V/0778/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Parkplatzkonzept für die Straßen Bonnenkamp und Middelkamp, Gemeinsamer Antrag A-SO/0047/2014 (Anlage 1), Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 22/2015 (Anlage 2) Beratungsfolge 27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Bezirksvertretung Münster-Südost nimmt das Prüfergebnis der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Die Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 22/2015 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 20.01.2015 wurde der o. g. gemeinsame Antrag der Fraktionen beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Parkraumkonzept für die Straßen Bonnenk amp und Middel- kamp zu erstellen und dabei die Möglichkeit zu prüfen, auch private Flächen zu nutzen. Zudem liegt der Verwaltung eine Anregung nach § 24 GO NRW gleichen Inhalts vor. Nach Prüfung der Anträge durch die mit Verkehrsfragen befassten Fachämter der Verwaltung und durch die Polizei stellt sich das Ergebnis wie folgt dar: Vor dem Hintergrund der Anträge wurden folgende Aspekte geprüft: 1. Parksituation in den Straßen Bonnenkamp und Middelkamp (öffentliche Stellplätze) 2. Private Stellplätze (Garagenhöfe) Vorlagen-Nr.: V/0778/2015 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 05.10.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0778/2015 Zu 1. Parksituation in den Straßen Bonnenkamp und Middelkamp Eine Bestandsaufnahme hat ergeben, dass an der Straße Bonnenkamp insgesamt 58 baulich a n- gelegte Kfz-Stellplätze für die Besucher vorhanden sind. In der Straße Midde lkamp bestehen für den Besucherverkehr 21 Stellplätze (Anlage 3). Am 22.01.2015 und am 13.03.2015 wurden jeweils zwischen 17.00 und 18.00 Uhr die A nzahl der belegten und nicht belegten Kfz-Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum erfasst. Die Ergebnisse zeigen, dass die Kapazitä t der baulich angelegten Kfz -Stellplätze an den beiden Straßen nicht voll ausgeschöpft ist. Viele Fahrzeuge werden auch in der Fahrbahn und am Ende der drei Stichstraßen im B ereich der Wendeanlagen abgestellt. Eine Behinderung des übrigen Verkehrs durch p arkende Fahrzeuge in der Fahrbahn und zugeparkte Einfahrten konnten an den beiden Tagen nicht festgestellt werden. Bei Kapazitätsengpässen wäre eine Erweiterung von zusätzl ichen öffentlichen Kfz-Stellplätzen im nördlichen Bereich des Siedlungsgebietes in der Straße Bonnenkamp möglich. Entsprechend des gemeinsamen Antrages der Fraktionen wurde diese Fläche in die Betrachtung einbezogen (Anlage 4). Aufgrund von vitalem Baumbestand könnten in dem ausgeprägten Grünstreifen nördlich der Str a- ße Bonnenkamp lediglich 9 Stellplätze realisiert werden. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 15.000,0 €. Im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechtes würde diese Stellplatzerweiterung eine Verbesserung darstellen. Die Anlieger der Straße Bonnenkamp wären dann mit 80% an den beitragsfähigen Kosten zu beteiligen. Zu 2. Private Stellplätze (Garagenhöfe) Die Verwaltung hat eine Abschätzung des privaten Stellplatzangebotes in diesem Siedlungsgebiet vorgenommen. Der westlich gelegene Garagenhof an der Haupterschließung der Straße Bonnenkamp verfügt über 34 Garagen. Zud em gibt es für die Anlieger der Straße Middelkamp ein Gar agenhof mit 22 Garagen und 36 Gemeinschaftsstellplätzen. Diese Gemeinschaftsstellplätze waren an beiden T a- gen zu 40 % belegt. Der südwestliche Garagenhof in dieser Woh nsiedlung verfügt zudem über 22 Garagen und 41 Stellplätze. Auch diese waren an den beiden Tagen geringfügig besetzt. Vor dem Hintergrund dieser recht eindeutigen Erhebungsergebnisse wird aus Sicht der Verwaltung und der Polizei grundsätzlich kein Handlungsbedarf zur Einrichtung zusätzlicher Stellplätze im ö f- fentlichen Straßenraum gesehen. Weiterhin wurde beantragt zu prüfen, ob für zusätzlichen Parkraum private Flächen der Häuser Bonnenkamp 51 und 53 zur Verfügung gestellt werden könnten. Aufgrund der geringen Auslastung der privaten G emeinschaftsstellplätze sieht die Verwaltung und die Polizei keine Notwendigkeit private Flächen zu erwerben, um zusätzlichen Parkraum für Bes u- cherverkehr zu schaffen. Aus verkehrstechnischer Sicht bestehen keine Bedenken, gegen die Schaffung von zusätzlic hen Stellplätzen auf den Privatgrundstücken. Hier bleibt es dem Grundstückseigentümer überlassen, einen entsprechenden Bauantrag zu stellen. Fazit Die Gemeinschaftsstellplätze sind in zumutbarer Entfernung vorhanden und sollten durch die B e- wohner des Sie dlungsgebietes genutzt werden, um mehr freie Kapazitäten im öffentlichen Str a- ßenraum zu schaffen. - 3 - V/0778/2015 Aufgrund der durchgeführten Stellplatzbilanzierung ist der e rhebliche bauliche Au fwand und der Verlust des vitalen Baumbestands für 9 zusätzliche Stellplätz e im öffentlichen Straße nraum aus Sicht der Verwaltung nicht zu rechtfertigen. Dem Eingeber der Anregung nach § 24 GO NRW, lfd. Nr. 22/2015 wird in diesem Sinne geantwo r- tet. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Gemeinsamer Antrag, A-SO/0047/2014 Anlage 2: Anregung n. § 24 GO NRW, lfd. Nr. 22/2015 Anlage 3: Übersichtsplan Anlage 4: Verkehrstechnischer Entwurf
Anlage 1: gemeinsamer Antrag der Fraktionen
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Anlage 1 zur Vorlage V/0778/2015
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bonnenkamp 51
- Middelkamp
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Details
- Aktenzeichen
- V/0778/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37