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A-W/0021/2008

Bundesrechnungshof rügt Missbrauch von sog. Ein-Euro-Jobs

Antrag an die BV West 16.05.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 29.05.2008, TOP 7.8

Originalantrag

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Originalantrag

4230 Zeichen

1 
Thorsten Kornblum 48161 Münster, Eupener Weg 14 
 13.05.2008 
 
 
An die BV Münster-West 
z.Hd. Frau Bezirksbürgermeisterin 
 
Schelmenstiege 1-3 
48161 Münster 
 
 
Betr.: Bundesrechnungshof rügt Missbrauch von sog. Ein-Euro-Jobs 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West wolle beschließen: 
 
I. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, 
 
1. ob für den städtischen Einsatz von sog. Ein-Euro- Jobbern im Westen die Förderbedin- 
gungen erfüllt sind, und 
 
2. ob sie für den Antrag der CDU-Fraktion und des F DP-Vertreters in der BV West, Ein-
Euro-Jobber für das Müllsammeln im Stadtteil einzuse tzen (A-W 0015/2008), überhaupt er- 
füllt wären. 
 
II. Gleichzeitig regt die Bezirksvertretung Folgendes an: 
 
1. Es ist zu überprüfen, ob die Förderbedingungen fü r den Einsatz der sog. Ein-Euro-
Jobber durch die Stadt Münster im jeweiligen Einzelfall erfüllt sind. Insbesondere ist darauf 
zu achten, dass reguläre Arbeitskräfte nicht verdrängt werden.  
 
2. Für den Fall, dass der Einsatz sog. Ein-Euro-Jobs  lediglich zur Einsparung von Arbeits- 
kräften in der Stadtverwaltung oder den städtischen  Betrieben führt oder zum Ausgleich 
eines haushaltsbedingten Personalmangels erfolgt, w ird die Verwaltung beauftragt, Finan- 
zierungsvorschläge zur Schaffung neuer regulärer Arbe itsplätze in den entsprechenden 
Bereichen zu erarbeiten.  
 
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, darauf hinzuwir ken, dass bei der Stadt angesiedelte 
Ein-Euro-Jobs, auch wenn sie die Förderbedingungen erfüllen, möglichst in echte Arbeits- 
beschaffungsmaßnahmen mit vollem Arbeitsschutz umgewandelt werden.      
    
  
Begründung: 
 
Laut einem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zei tung vom 08.05.2008 (auch abrufbar unter 
www.faz.net) kommt der Bundesrechnungshof in seinem neuen  Bericht zur „Durchführung der 
Grundsicherung für Arbeitssuchende“ zu dem Ergebnis, dass zwe i Drittel, also rund 66 % aller 
sog. Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwan dsentschädigung nach § 16 III 2 SGB

2 
II) die Fördervoraussetzungen (keine Beeinträchtigung des Arbeitsmarktes, Zusätzlichkeit, Wett- 
bewerbsneutralität) nicht erfüllen. Dabei war es gleich gültig, ob die öffentliche Hand Ein-Euro-
Jobber einsetzte oder Private. 
 
Laut Bericht handelte es sich bei den geförderten Tätig keiten vielfach um reguläre  Aufgaben der 
öffentlichen Hand. Mit den Ein-Euro-Jobs sollten somit a uch reguläre „Arbeitskräfte eingespart 
oder ein haushaltsbedingter Personalmangel ausgeglichen werden“. 
 
Die Stadt muss daher prüfen, ob Ein-Euro-Jobs in unzulässi ger Weise eingesetzt werden. Sollte 
dieses der Fall sein, sind die Maßnahmen unverzüglich zu be enden. Wenn Arbeitskräfte ge- 
braucht werden, müssen Arbeitsplätze geschaffen werden. E in-Euro-Jobs dürfen nicht zum Ar- 
beitsplatzabbau oder zur Haushaltskonsolidierung missbraucht werden.  
 
Ein-Euro-Jobs sind zudem generell nahezu wirkungslos. Si e führen nicht zu den gewünschten 
Integrationseffekten. Nach dem Bericht des Bundesrechnung shofes bringen sie für 75 % der ge- 
förderten ALG-II-Empfänger „keine messbaren Integrati onsfortschritte“. Daher sind die bei der 
Stadt angesiedelten Ein-Euro-Jobs möglichst in echte Arbe itsbeschaffungsmaßnahmen mit vol- 
lem Arbeitsschutz nach § 16 I SGB II umzuwandeln bzw. die  Stadt soll entsprechende Verhand- 
lungen mit der ARGE aufnehmen, um eine Umwandlung zu ermöglichen.   
 
Der genannte CDU/FDP-Antrag in der BV-West ist vor diesem Hintergrund abzulehnen: Wenn ein 
Reinigungsbedarf im Westen besteht, so ist dafür die S tadtreinigung zuständig. Sollten die Kapa- 
zitäten nicht ausreichen, fordert die SPD-Fraktion neue reguläre  Arbeitsplätze.  
 
Wenn CDU und FDP weiter ausführen, dass für das Müllen tfernen vorrangig Langzeitarbeitslose 
(Arbeitslose, die länger als ein Jahr arbeitslos sind) ei ngesetzt werden sollen, scheint den An- 
tragstellern nicht bewusst, welche implizite Diskriminierung von Langzeitarbeitslosen sich dahinter 
verbirgt. Offensichtlich herrscht hier die Vorstellung vor , der längerfristig Arbeitslose tauge gerade 
noch zum Müllentfernen. Damit verstärken CDU und FDP gese llschaftliche Ausgrenzungs- und 
Diskriminierungsprozesse. 
      
Gez.: 
Kornblum, Seyfferth und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.8 Antrag Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Eupener Weg 14
  • Schelmenstiege 1

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Details

Vorlagen-Nr.
A-W/0021/2008
Typ
Antrag an die BV West
Datum
16.05.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37