2010/2025
Beantwortung einer schriftlichen Einwohneranfrage Betreffend den Elisabeth-Schäfer-Weg in Köln Mülheim
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Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
2224 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 2010/2025 Beantwortung einer Einwohnera nfrage nach § 39 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Einwohneranfrage Betreffend den Elisabeth-Schäfer- Weg in Köln Mülheim Fragen: 1. „Wie hoch darf nach Einschätzung der Verwaltung im Bereich a) der Bus- und Stadtbahn- haltestelle Herler Straße sowie im Bereich b) Fußwegverlängerung Fürstenstraße / Arns- berger Straße und im Bereich c) der Stadtbahnhaltestelle Buchheim, Frankfurter Straße d) im Bereich der Dombacher und Kieppemühler Straße mit Fahrrädern höchstens gefahren werden?“ 2. „Wie hoch sind die heutigen Durchschnitts- und Höchstgeschwindigkeiten in diesen Berei- chen in den Berufshauptverkehrszeiten, sowie zu den Zeiten des Schulbeginns und - ende?“ 3. Welche Maßnahmen sind möglich um Geschwindigkeitsverminderungen zu erreichen?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1. Eine Höchstgeschwindigkeit auf gemeinsamen Geh- und Radwegen setzt der Verordnungsge- ber nicht fest, sondern verfügt, dass die Anordnung solcher Wege nur in Betracht kommt, wenn dies „unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und mit der Sicher- heit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt“. Dabei geht er weiter davon aus, dass die Ver- kehrsteilnehmenden sich mit der in § 1 Straßenverkehrs-Ordnung verankerten Grundregel der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme begegnen. Zu 2. Es liegen keine Geschwindigkeitserhebungen für den Elisabeth-Schäfer-Weg vor. Zu 3. Der Elisabeth-Schäfer-Weg ist eine frequentierte Fußverkehrsstrecke und zugleich Teil der RadPendlerRoute 2 (Bergisch-Gladbach – Köln), die ein zügiges Vorankommen für den Rad- verkehr ermöglichen soll. Perspektivisch strebt die Verwaltung daher eine Trennung des Fuß- und Radverkehrs an. Zur Planung eines regelkonformen getrennten Geh- und Radweges ist 2 die Verbreiterung des Weges notwendig. Hierbei kann der Entfall einzelner Bäume erforder- lich sein. Die Maßnahme befindet sich in der Grundlagenermittlung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2010/2025
- Typ
- Beantwortung e. Einwohneranfrage (BV)
- Datum
- 18.06.2025
- Erstellt
- 17.06.2025 06:58