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0231/2022

Katholische Grundschule Rodenkirchen AN/0104/2022

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.01.2022, TOP 7.2.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage zu AN-0104-2022 2032_2009_SEP_Stellungnahme_Verlegung_EGS_Mainstrasse_und_Ausweitung_der_Z

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4452 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0231/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 
 
Katholische Grundschule Rodenkirchen AN/0104/2022 
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat um die Beantwortung folgender Anfrage in der Sit-
zung der BV Rodenkirchen am 31.01.2022 gebeten: 
Im Hinblick auf die Zügigkeit der Katholischen Grundschule Mainstraße Rodenkirchen (KGS) 
wird die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 
1.) Im Schuljahr 22/ 23 bleibt die KGS dreizügig.  
Welche Klassenstärke weisen die 3 zukünftigen Eingangsklassen im Schuljahr 22/23 auf? 
Welche Zügigkeit erwartet die Verwaltung für die KGS jeweils in d en kommenden 5 Schuljah-
ren?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Nach Abschluss des Anmeldezeitraums zum Schuljahr 2022/23 lagen 74 Anmeldungen für 
die Eingangsklassen der Grüngürtelschule vor. Dies entspricht drei Eingangsklassen. 
Die Zügigkeit der Grüngürtelschule ist auf drei Züge festgelegt. Ob bzw. wann zukünftig eine 
Veränderung erforderlich werden wird, ist nicht exakt vorherzusagen.  
Auf alle Fälle soll das Gebäude im Zuge der vorgesehenen Sanierung so aufgestellt werden, 
dass bei Bedarf bis zu vier Züge am Standort untergebracht werden könnten. 
 
2.) Inwieweit wird bei der zukünftigen Zügigkeit der KGS die zu erwartende wachsende Ein-
wohnerstärke des Stadtteils Rodenkirchen u.a. durch das sog. „Waldviertel“, das zukünftige 
„Ringviertel“ und den „3. BA des Sürther Feldes“ berücksichtigt?  
Geht die Verwaltung nach dem Umzug der EMA auf das Sürther Feld perspektivisch - also 5 
Jahreszeitraum-, von einer verstärkten Anmeldung von Kindern aus Rodenkirchen an der 
KGS aus, da Eltern ihren Kindern den längeren Schulweg ersparen wollen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Am 10.09.2009 hat der Rat der Stadt Köln die Planungsaufnahme für den Neubau eines Ge-
bäudes für die Ernst-Moritz-Arndt-Schule auf dem Sürther Feld beschlossen (Vorlage  
2032/2009). Dieser Vorlage war die erforderliche schulentwicklungsplanerische Stellung-
nahme beigefügt, die u.a auch die grundsätzliche schulrechtliche Erweiterbarkeit der Grün-
gürtelschule auf vier Züge im Gebäude Mainstraße beschrieb (Anlage). Im Übrigen war die 
Fläche auf dem Sürther Feld, die einzig mögliche Option für einen (zentralen) Grundschul-
neubau in und für diese Stadtteile. 
Schon damals war deutlich, dass die Grundschulversorgung für die Statteile Rodenkirchen, 
Weiß und Sürth durch das „Zusammenwachsen“ mit dem Baugebiet Sürther Feld nur im Ge-
samtzusammenhang zu bewerten ist. Ergänzend zum damals geplanten Schulangebot wird

2 
 
nach Kenntnis der Verwaltung zum Schuljahr 2023/24 die neue Grundschule der Offenen 
Schule Köln im Sürther Feld ihren Betrieb aufnehmen. 
 
In den Stadtteilen Rodenkirchen, Weiß und Sürth stehen somit zukünftig 17 Grundschulzüge 
mit einer Platzkapazität von maximal knapp 450 Plätzen in den Eingangsklassen zur Verfü-
gung (Vgl. (schulrechtlicher) Änderungsbeschluss u.a. für die Ernst-Moritz-Arndt-Schule, Vor-
lage 2482/2021). Eine potentielle schulrechtliche Erweiterung der Grüngürtelschule um einen 
Zug würde die Kapazität bei Bedarf auf rd. 475 Plätze erhöhen können. 
 
Laut der aktuellen, kleinräumigen Einwohnerprognose ist für die genannten Stadtteile bis 
2030 mit maximal rd. 400 Einschulungen jährlich zu rechnen. Die Wohnbaugebiete „Wald-
viertel/Bahnstraße“ und III. Bauabschnitt Sürther Feld sind in der Einwohnerprognose ebenso 
berücksichtigt, wie die Wohnbauprojekte Eygelshofer Straße und Ringstraße. Durch das zu-
sätzliche Angebot der Offenen Schule kann die regionale Bedarfsentwicklung beobachtet 
werden, ohne unmittelbar eine schulrechtliche Erweiterung der Grüngürtelschule vorzusehen. 
 
Der Verwaltung ist es leider nicht möglich, exakt vorherzusagen, welche Beweggründe die 
Eltern für bei der Grundschulwahl für ihre Kinder ausschlaggebend sind. 
Ein Kriterium dabei kann selbstverständlich die Schulweglänge sein. Darüber hinaus besteht 
die Wahlmöglichkeit zwischen den Schularten „Gemeinschaftsgrundschule“ (Weiß und 
Sürth), „kath. Grundschule“ (Rodenkirchen, „evangelischer Grundschule“ Sürther Feld sowie 
dem privaten Angebot der Offenen Schule (ebenfalls Sürther Feld). Außerdem hinaus kön-
nen auch spezielle pädagogische Angebote an einzelnen Schulen oder das Gemeinsame 
Lernen die Schulwahl beeinflussen.

Anlage zu AN-0104-2022 2032_2009_SEP_Stellungnahme_Verlegung_EGS_Mainstrasse_und_Ausweitung_der_Z

8705 Zeichen

IV/2 10.07.2009 
 Herr Hölzer 
 29258 
00176663 
402 
 
über IV 
 
Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme zur Grundschulversorgung in 
den Stadtteilen Hahnwald, Rodenkirchen, Weiß und Sürth 
Hier: Verlagerung der Ernst-Moritz-Arndt-Schule, EGS Mainstraße in ein neu zu 
errichtendes Schulgebäude im Baugebiet Sürther Feld (Ecke Am Feldrain / 
Sürther Straße) 
 
1. Angebot an Grundschulplätzen in den Stadtteilen Rodenkirchen, Sürth und Weiß
 
 
Unter Berücksichtigung des Klassenfrequenzrichtwertes von 24 und des im Novem-
ber 2008 mit der Bezirksregierung abgestimmten max. Klassenbildungswertes von 
29 ergibt sich folgendes jährliches Angebot und die max. Aufnahmekapazität an 
Grundschule in den Stadtteilen Rodenkirchen Weiß und Sürth: 
 
Schule Zügigkeit 
2008/09 
Platz- 
angebot 
Max. Kapazität 
(ohne Berücksichtigung GU) 
Ernst-Moritz-Arndt-Schule, EGS 
Mainstraße (Rodenkirchen) 
3 72 87 
Grüngürtelschule, KGS Main-
straße Rodenkirchen) 
3 72 87 
Albert-Schweitzer-Schule, GGS 
Zum Hedelsberg (Weiß) 
3 72 87 
Brüder-Grimm-Schule, GGS 
Sürther Hauptstraße (Sürth) 
4 96 116 
Summe 13 312 377 
 
Legende: 
 
1 = Ernst-Moritz-Arndt-Schule 
 und Grüngürtelschule 
2 =  Albert-Schweitzer-Schule 
3 =  Brüder-Grimm-Schule 
4 =  vorgesehener Schul
 standort Sürther Feld 
 
Einwohnerentwicklung / 
Schülererwartung: 
Lokaler Einzugsbereich: 
Den Kerneinzugsbereich der o.g. 
Grundschulen bilden die 
Stadtteile Hahnwald, Rodenkirchen, Weiß und Sürth. 
In der Einwohnerstatistik zum 31.12.2007 waren 289  6-jährige Kinder in den v.g. 
Stadtteilen gemeldet. Die Anzahl der unter 6-Jährigen ist aufgrund der aktuellen Ist-
Daten rückläufig. 
 
/ 2

- 2 - 
 
/ 3 
Bis zum Jahr 2015 soll die Baulandreservefläche Sürther Feld für eine neue Wohn-
bebauung erschlossen werden. Es ist derzeit vorgesehen 750 bis 850 Wohneinhei-
ten auf dieser Fläche zu errichten. Im langjährigen Mittel werden jährlich rd. 28 Kin-
der und Jugendliche in diesem Wohngebiet erwartet, für die ein wohnortnaher Schul-
platz erforderlich ist. Das Sürther Feld liegt zentral zwischen den Stadtteilen Roden-
kirchen, Sürth und Weiß. Im B-Plan ist ein Grundschulstandort ausgewiesen, an den 
eine der beiden Grundschulen aus Rodenkirchen verlegt werden soll. 
 
Aufgrund der zentralen Lage des großen Baugebietes werden bei der Bedarfsbe-
trachtung die vier v.g. benachbarten Grundschulen berücksichtigt. 
 
Die Einwohnerprognose des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik weist für die 
Zieljahre 2010, 2015 und 2020 unter Berücksichtigung u.a. der Wohnbaumaßnah-
men im Sürther Feld in der Summe jeweils rd. 300 Kinder im Alter von 6 Jahren für 
die Stadtteile Hahnwald, Rodenkirchen, Weiß und Sürth aus. 
 
Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Kinderzahl in diesen Stadtteilen 
bedingt durch verschiedene Baugebiete auch zukünftig das heutige Niveau aufwei-
sen wird. Mit der erwarteten Zahl von rd. 300 Kinder ist der Bedarf von jährlich 13 
Eingangsklassen (Klassenfrequenz rd. 23,1) nachgewiesen. Dies entspricht der der-
zeitigen Kapazität der ansässigen Grundschulen nach dem Klassenfrequenzricht-
wert. Bedarfsspitzen, die insbesondere in der Erstbezugsphase von großen Bauge-
bieten entstehen, können grundsätzlich im Rahmen der maximalen Klassenbil-
dungswerte aufgefangen werden. 
  
Erweiterter Einzugsbereich: 
Bei den beiden Grundschulen an der Mainstraße handelt es sich um Bekenntnis-
schulen. Die Ernst-Moritz-Arndt-Schule ist die einzige ev. Grundschule in Köln, die 
Grüngürtelschule die einzige kath. Grundschule im Stadtbezirk Rodenkirchen südlich 
der Militärringstraße. Darüber hinaus findet an der Ernst-Moritz-Arndt-Schule Ge-
meinsamer Unterricht (GU) in allen Förderschwerpunkten statt. Daher geht der Ein-
zugsbereich dieser beiden Grundschulen über die genannten Stadtteile hinaus und 
kann lediglich anhand von Erfahrungswerten quantifiziert werden. 
 
Insbesondere an der Ernst-Moritz-Arndt-Schule konnte in den vergangenen Jahren 
die Nachfrage nicht oder nur unter Einschränkungen gedeckt werden. In einzelnen 
Jahren war es erforderlich, die Grüngürtelschule zu beschränken, um der Ernst-
Moritz-Arndt-Schule die Bildung von vier Eingangsklassen zu ermöglichen, da am 
Standort Mainstraße in der Summe lediglich 6 Eingangsklassen untergebracht wer-
den können. 
 
Es ist also erforderlich, neben der konfessionellen Ausrichtung der beiden Grund-
schulen insbesondere das pädagogische Angebot (GU) der Ernst-Moritz-Arndt-
Schule bei der Planung zu berücksichtigen. Im Ergebnis ist daher, aufgrund der Er-
fahrungen in den Anmeldeverfahren der vergangenen Jahre, die Zügigkeit der Ernst-
Moritz-Arndt-Schule von 3 auf 4 Züge anzuheben, um die Nachfrage decken zu kön-
nen. Mit der Erhöhung der Zügigkeit können weitere, dauerhaft gesicherte Plätze im 
GU gewonnen und ein weiterer Schritt zur Erfüllung des Ratsauftrag vom 30.08.2007 
(Verdoppelung der Plätze im GU) getan werden. 
 
2. Raumsituation der Grundschulen

- 3 - 
 
/ 4 
Der Raumbedarf der Grundschulen Sürther Hauptstraße und Zum Hedelsberg ist 
nach verschiedenen Um- und Erweiterungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der 
Offenen Ganztagsgrundschule gedeckt. 
 
Am Standort Mainstraße stehen derzeit in den Hauptgebäuden insgesamt 25 Räume 
für Unterricht und Offene Ganztagsschule zur Verfügung. Dies entspricht nach dem 
aktuellen städtischen Standardraumprogramm dem Bedarf einer 4-zügien Grund-
schule. Die 6 Räume in alten Fertigbaueinheiten und die Unterrichtsräume im sog. 
Blauen Haus (Mobilcontainer) können bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden. 
Daher läge es zunächst nahe, die 4-zügig geplante Ernst-Moritz-Arndt-Schule am 
Standort Mainstraße zu belassen und für die 3-zügige Grüngürtelschule einen Neu-
bau zu errichten. 
 
Derzeit werden die Standardraumprogramme der Stadt überarbeitet. Die neuen 
Raumprogramme sollen all jene Erfordernisse berücksichtigen, die in den vergange-
nen Jahren aufgrund veränderter Bildungsvorgaben und gesellschaftlicher Verände-
rungen entstanden sind und weder in die Grundsätze zur Erstellung von Raumpro-
grammen des Landes noch in die städtischen Standards Einzug gefunden haben. 
Zukunftsfähige Schulgebäude berücksichtigen neben den heutigen „Standardräu-
men“ beispielsweise Differenzierungs- / Gruppenräume, Räume für sonderpädagogi-
sche Förderung / inklusiven Unterricht oder standort- / schulindividuelle Anforderun-
gen an ganztägige Betreuung. 
 
Am Standort Mainstraße ließe sich ein bedarfsgerechtes Raumprogramm mit Grup-
pen- und Differenzierungsräumen, Wasch- und Pflegebereichen, sowie dem beson-
deren Betreuungsbedarf der Förderkinder in der Offenen Ganztagsschule mit dem 
vorhandenen Raumbestand in den Hauptgebäuden für die Ernst-Moritz-Arndt-Schule 
nicht realisieren. Somit wären neben dem Neubau für die 3-zügige Grüngürtelschule 
im Sürther Feld dennoch weitere Baumaßnahmen am Standort Mainstraße erforder-
lich. 
 
Daher wird vorgeschlagen, die Grüngürtelschule am Standort Mainstraße zu belas-
sen und für die Ernst-Moritz-Arndt-Schule, die auf eine lange Erfahrung als GU-
Schule zurückblickt, im Sürther Feld ein bedarfsgerechtes und barrierefreies Gebäu-
de zu entwerfen und zu realisieren. Die Barrierefreiheit sollte über eine rollstuhlge-
rechten Zugang und Behinderten-WC Anlagen hinausgehen. 
 
Zur Vereinfachung des Verfahrens wird ein kombinierter Beschluss zum Neubau des 
Gebäudes und zur Änderung der Zügigkeit zum Schuljahr des Umzugs vorgeschla-
gen. 
 
Das neue Schulgebäude
 ist für eine 4-zügige Grundschule mit GU auszurichten. Um 
für zukünftige Bedarfsveränderungen eine Reserve zu schaffen, sollte das 
Schulgrundstück für eine 5-zügige Grundschule ausgerichtet sein (ca. 12.500 m²). 
Bei den Gebäudeplanungen sollte die Option architektonisch ebenfalls in der Weise 
berücksichtigt werden, dass eine bauliche Erweiterung -unabhängig von der Art der 
Ausführung- möglich ist. 
 
Die grundsätzlichen Aussagen zum Raumangebot an zukunftsfähigen Schulstandor-
ten gelten auch für den Standort Mainstraße, der durch die Grüngürtelschule genutzt 
wird. Auch die Grüngürtelschule verfügt dann über die Möglichkeit Differenzierungs-
/Gruppenräume und Räume für sonderpädagogische Förderung einzurichten. Dies

- 4 - 
 
 
ist insofern zu befürworten, da sich alle allgemeinen Schulen zukünftig für sonderpä-
dagogische Förderung öffnen sollen. Für diese Aufgabe ist die Grüngürtelschule 
dann bereits räumlich vorbereitet. Eine Entscheidung der Grüngürtelschule zur Ein-
führung des Gemeinsamen Unterrichts wäre zu begrüßen. Ob und wenn ja welcher 
Nutzung die darüber hinaus „überzähligen“ Räume am Standort Mainstraße zuge-
führt werden können, muss im Planungsprozess geprüft werden. 
 
 
 
 
gez. Dr. Agnes Klein

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0231/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.01.2022
Erstellt
18.01.2022 18:12