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1438/2018

Umgang mit Leihrädern im Stadtbezirk Nippes

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 30.05.2018, TOP 7.1.7

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anlage 1-Qualitäts_Agreement Fahrradverleihsysteme

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1636 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 1438/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 
 
Umgang mit Leihrädern im Stadtbezirk Nippes 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.03.2018, TOP 7.2.5 
Die Anfrage lautet wie folgt: 
 
„Die SPD-Fraktion fragt daher bei der Verwaltung an, wie diese mit dem erhöhten Aufkommen von 
Leihfahrrädern umgehen will und welche Maßnahmen sie in Betracht zieht, um den Fußgängern ein 
barrierefreies Fortbewegen zu ermöglichen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Fahrradverleihsysteme sind im Rahmen des Allgemeingebrauchs genehmigungsfrei, dennoch steht 
die Stadtverwaltung in direktem Kontakt mit den Anbietern. Alle Anbieter sind an einer Zusammenar-
beit und Abstimmung mit der Stadtverwaltung interessiert, sodass hier Hinweise umgesetzt werden 
können und eine gemeinsame Kommunikation nach außen erfolgt. Dieser Prozess wird mit den An-
bietern zusammen durchgeführt und stetig optimiert. 
 
Allen Anbietern, die in Köln tätig sind bzw. tätig werden wollen, wird ein Qualitäts-Agreement vorge-
legt. Dieses sieht verschiedene Punkte zur Qualitätssicherung des Verleihsystems wie auch des öf-
fentlichen Raumes vor. So müssen bei Ausbringung der Räder durch das Unternehmen mindestens 
2,00 m Gehweg nach Abstellung vorhanden sein und es dürfen keine Fußgängerwegebeziehungen 
eingeschränkt werden. Alle derzeit in Köln tätigen Anbieter haben dem Qualitäts-Agreement zuge-
stimmt. 
 
Anlage 1: Qualitätsvorgaben für Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln

Anlage 1-Qualitäts_Agreement Fahrradverleihsysteme

2716 Zeichen

Anlage 1: Qualitätsvorgaben für Fahrradverleihsysteme in der Stadt Köln 
 
Qualitäts-Agreement  
zwischen der Stadt Köln und den Anbietern von Fahrradverleihsystemen 
(Entwurf Stand: 21.02.2018) 
 
Zur Qualitätswahrung und Akzeptanzsteigerung von Fahrradverleihsystemen in der Stadt 
Köln sind für den Anbieter eines Fahrradverleihsystems Vorgaben zu berücksichtigen. Das 
Aufstellen der Leihräder erfolgt im gegenseitigen Einverständnis nach folgenden Gesichts-
punkten: 
 
1. Das Aufstellen erfolgt nach den Regeln der StVO und entsprechenden Regelwerken 
und Hinweisen 
- Konkrete Verbotszonen sind mit der Stadt Köln abzustimmen 
- Keine Abstellung in städtebaulich sensiblen Bereichen 
- Die Räder haben so zu stehen, dass der fließende Verkehr (auch Fuß-
gänger) nicht behindert werden 
- Freihalten von Gehweghinterkanten um Sehbeeinträchtigen die ungehin-
derte Mobilität zu ermöglichen 
- Freihalten von Gehwegbreiten von mindestens 2,00 m 
2. Die Vorgaben der Übersichtskarte für Fahrradverleihsysteme hinsichtlich der Aus-
bringung von Leihrädern sind zu befolgen (siehe Anhang): 
Zone 1: Keine Ausbringung von Fahrradverleihrädern 
Zone 2: Nur nach vorheriger Abstimmung 
Zone 3: Genehmigungsfreie Ausbringung von stationslosen Leihrädern 
Grünanlagen: Keine Beendigung von Leihvorgängen 
- In Zone 1 abgestellte Räder durch Kunden sind ab einer Anzahl von fünf 
Rädern vollständig zu entfernen. Einzelne Räder sind entsprechend des 
Agreements zu bewerten. 
3. Sollten zukünftig bauliche oder markierungstechnische Maßnahmen im öffentlichen 
Raum vorgesehen sein, sind diese mit der Stadtverwaltung abzustimmen und zu ge-
nehmigen. 
4. Bei Ausbringung oder Umverteilung dürfen maximal fünf Räder an einem Standort 
vorhanden sein (Umkreis 50 m) 
5. Das Unternehmen muss den reibungslosen Ablauf des Verleihsystems gewährleisten 
und die entsprechende Qualität erhalten 
6. Der Anbieter muss dafür Sorge tragen, dass die Räder zu jeder Zeit fahrtüchtig und 
nach den oben festgehaltenen Regeln abgestellt sind. 
7. Innerhalb von vier Wochen muss jedes Rad hinsichtlich der ordnungsgemäßen Ab-
stellung überprüft werden 
8. Beschwerden über abgestellte Räder sind binnen 24 Stunden zu prüfen und gegebe-
nenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder auf Kosten 
des Anbieters entfernt 
9. Der Anbieter protokoliert die Behebung mit einer entsprechenden Mitteilung an den 
Beschwerdeführer inklusive eines „Nachher-Fotos“ 
10. Der Anbieter benennt einen direkten Ansprechpartner, der Anfragen binnen 24 Stun-
den zu beantworten hat. 
11. Dem Kunden werden oben genannte Vorgaben vor Vertragsabschluss mitgeteilt und 
dieser muss diesen vor Beginn des Vertragsverhältnisses zustimmen

Beratungsverlauf (1)

30.05.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1438/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.05.2018
Erstellt
02.05.2018 07:27