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0287/2023

Beantwortung der Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0090/2023 "Besetzung der Schulsekretariate"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 20.01.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 23.01.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2511 Zeichen

Gez. Blome 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
I/112/1/11 
 
Vorlagen-Nummer 20.01.2023 
 0287/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 23.01.2023 
 
Beantwortung der Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0090/2023 
"Besetzung der Schulsekretariate" 
Gemäß der Anfrage AN/0090/2023 bitten die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU-
Fraktion und die VOLT Fraktion um Beantwortung folgender Fragestellungen: 
 
 
1.) Wie ist der Stellenbemessungsschlüssel nach Schulart und -größe gestaffelt? Welche 
Eingruppierungen sind vorgesehen? 
 
Die Berechnung der Schulsekretariatsstunden bemisst sich im Wesentlichen an der 
Schülerzahl je Schulform. Dabei finden auch Themen wie der Ganztag, Bildung und 
Teilhabe sowie Inklusion Berücksichtigung. Des Weiteren erhalten die Schulsekretaria-
te grundsätzlich Unterstützungen für Vorbereitungsklassen beziehungsweise Einzelin-
tegration, bei erhöhtem Schulsozialindex sowie im Rahmen der Schließung oder Neu-
einrichtung einer Schule in Form von weiteren Stundenpauschalen. 
 
Die Bewertung der Schulsekretariatsstellen richtet sich nach der Schulform. Demnach 
werden aktuell die Schulsekretariatsstellen der Grund-, Förder-, Haupt-, Realschulen 
und Gymnasien nach Entgeltgruppe (EG) 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen 
Dienst (TVöD) und Gesamtschulen und Berufskollegs nach EG 7 TVöD bewertet. 
 
2.) Wann sind die Tätigkeitsmerkmale für Schulsekretariate zuletzt verändert worden und 
wie sehen diese aktuell aus? Welche sind ausschlaggebend für die gegenwärtigen 
Eingruppierungen? 
 
Die Aufgaben, die in den Schulsekretariaten wahrgenommen werden, sind in einem 
Aufgabenkatalog festgehalten. Die einzelnen Tätigkeiten sind dort nach Themen-
schwerpunkten aufgeführt. Letztmals wurde der Aufgabenkatalog im Rahmen des Pro-
jektes „Organisatorische Betrachtung der Schulsekretariate“ von 2020 bis 2022 aktua-
lisiert, angepasst und für die Zukunft fortschreibungsfähig ausgestaltet. Daraus resul-
tierend konnte ebenfalls als Ergebnis der Projektarbeit die Anhebung der Schulsekre-
tariatsstellen an den Grund-, Haupt- und Förderschulen, die bislang mit EG 5 TVöD 
Stellen bewertet waren, nach EG 6 TVöD erfolgen. 
 
 
3.) Wie sind die Eingruppierungen in Köln im Vergleich zu anderen Kommunen? 
 
Ein aktueller interkommunaler Vergleich der Bewertung von Schulsekretariatsstellen 
liegt nicht vor und konnte in der Kürze der Zeit nicht vorgenommen werden.

Beratungsverlauf (1)

23.01.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0287/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
20.01.2023
Erstellt
19.01.2023 13:46