0287/2023
Beantwortung der Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0090/2023 "Besetzung der Schulsekretariate"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2511 Zeichen
Gez. Blome Dezernat, Dienststelle I/112/1/11 Vorlagen-Nummer 20.01.2023 0287/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 23.01.2023 Beantwortung der Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0090/2023 "Besetzung der Schulsekretariate" Gemäß der Anfrage AN/0090/2023 bitten die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die CDU- Fraktion und die VOLT Fraktion um Beantwortung folgender Fragestellungen: 1.) Wie ist der Stellenbemessungsschlüssel nach Schulart und -größe gestaffelt? Welche Eingruppierungen sind vorgesehen? Die Berechnung der Schulsekretariatsstunden bemisst sich im Wesentlichen an der Schülerzahl je Schulform. Dabei finden auch Themen wie der Ganztag, Bildung und Teilhabe sowie Inklusion Berücksichtigung. Des Weiteren erhalten die Schulsekretaria- te grundsätzlich Unterstützungen für Vorbereitungsklassen beziehungsweise Einzelin- tegration, bei erhöhtem Schulsozialindex sowie im Rahmen der Schließung oder Neu- einrichtung einer Schule in Form von weiteren Stundenpauschalen. Die Bewertung der Schulsekretariatsstellen richtet sich nach der Schulform. Demnach werden aktuell die Schulsekretariatsstellen der Grund-, Förder-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien nach Entgeltgruppe (EG) 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) und Gesamtschulen und Berufskollegs nach EG 7 TVöD bewertet. 2.) Wann sind die Tätigkeitsmerkmale für Schulsekretariate zuletzt verändert worden und wie sehen diese aktuell aus? Welche sind ausschlaggebend für die gegenwärtigen Eingruppierungen? Die Aufgaben, die in den Schulsekretariaten wahrgenommen werden, sind in einem Aufgabenkatalog festgehalten. Die einzelnen Tätigkeiten sind dort nach Themen- schwerpunkten aufgeführt. Letztmals wurde der Aufgabenkatalog im Rahmen des Pro- jektes „Organisatorische Betrachtung der Schulsekretariate“ von 2020 bis 2022 aktua- lisiert, angepasst und für die Zukunft fortschreibungsfähig ausgestaltet. Daraus resul- tierend konnte ebenfalls als Ergebnis der Projektarbeit die Anhebung der Schulsekre- tariatsstellen an den Grund-, Haupt- und Förderschulen, die bislang mit EG 5 TVöD Stellen bewertet waren, nach EG 6 TVöD erfolgen. 3.) Wie sind die Eingruppierungen in Köln im Vergleich zu anderen Kommunen? Ein aktueller interkommunaler Vergleich der Bewertung von Schulsekretariatsstellen liegt nicht vor und konnte in der Kürze der Zeit nicht vorgenommen werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0287/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 20.01.2023
- Erstellt
- 19.01.2023 13:46