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1544/2020

Neubau einer Zweifachturnhalle an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück - Planungs- und Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 01.04.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2021, TOP 10.16

Anlage 9 , Auszug Sportausschuss 29.04.2021

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Ansehen

Anlage 1b - Investitionsvergleich über 16 Jahre mit Ertragswert des Grundstücks

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Ansehen

Anlage 1a - Investitionsvergleich über 40 Jahre mit Ertragswert des Grundstücks

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Ansehen

Anlage 6 - Auszug BV Kalk 22.04.2021 TOP 8.2.7

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Ansehen

Anlage 4 - bebaubare Flächen neu

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Ansehen

Anlage 7 - Auszug BA Gebäudewirtschaft 26.04.2021

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Anlage 3 - Kostenannahmen..

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Ansehen

Anlage 4 - bebaubare Flächen

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 8 - Auszug Finanzausschuss vom 03.05.2021

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Ansehen

Anlage 2 - mögliche Sportarten

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1c - Kriterienübersicht

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Ansehen

Anlage 9 , Auszug Sportausschuss 29.04.2021

1903 Zeichen

Geschäftsführung  
Sportausschuss 
Herr Willms 
Telefon:  (0221) 221 31203  
Fax       :  (0221) 221 31244 
E-Mail:  peter.willms@stadt-koeln.de 
Datum: 05.05.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses 
vom 29.04.2021 
öffentlich 
4.2 Neubau einer Zweifachturnhalle an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, 
Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück - Planungs- und Baube-
schluss 
1544/2020 
 
 
Geänderter Beschluss: 
  
Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
1. Alternative: 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für einen Neubau einer Zweifachturnhalle für 
die Kurt-Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest. 
Die Gesamtkosten betragen rund 8,6 Mio. Euro brutto. Der Rat beauftragt die Verwal-
tung mit der schnellstmöglichen Umsetzung der Maßnahme durch eine*n Totalunter-
nehmer*in. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen 
Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen 
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis 
des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich eine jährliche Spartenmiete 
inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 219.000 Euro, die voraus-
sichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergeb-
nisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Auf-
wand finanziert wird.

Mit der Entscheidung für den Neubau sind neben den Kosten für die Errichtung des 
Neubaus zusätzlich 149.000 Euro an vergeblichen Planungskosten für die nicht mehr 
verfolgte Generalinstandhaltung verbunden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des 
Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 1b - Investitionsvergleich über 16 Jahre mit Ertragswert des Grundstücks

3625 Zeichen

Helene-Weber-Platz 3-5 in Köln-Neubrück Anlage 1b 
- Zusammenfassung der Ergebnisse - 
Betrachtungszeitraum: 16 Jahre 
Generalsanierung der 2 
Einfeld-Turnhallen 
(Doppelturnhalle) 
 Neubau 2 Einfeld- 
Turnhallen 
(gestapelt) 
 Neubau 2-fach- 
Turnhalle 
Gebäudeherstellungskosten (Nominalwerte) 3.219.000 € (1) 6.455.000 € (2) 9.006.000 € (3) 
Folgekosten (4), (5) i. Zeitraum von 16 Jahren (Nominalwerte) 1.693.000 € (6) 
1.772.000 € 2.305.000 €
Summe Gebäudeherstellungs- u. Folgekosten 4.912.000 € 8.227.000 € 11.311.000 €
3.315.000 € 6.399.000 €
67,49% 130,27% 
Gebäuderestwert am Ende des Betrachtungszeitraum (Nominalwerte) -  €                                      5.374.000 €          7.798.000 €              
potentieller Ertragswert der durch den Abriss der bestehenden Turnhallen zusätzlich bebaubaren 
Schulerweiterungsfläche (Nominalwerte) -  €                                      765.000 €             153.000 €                 
Summe Gebäuderestwert und Ertragswert der zusätzlich bebaubaren 
Schulbauerweiterungsfläche -  €                                      6.139.000 €          7.951.000 €              
-2.824.000 € -1.552.000 €
-57,49% -31,60% 
Kapitalwert der Gebäudeherstellungs- und Folgekosten 4.303.000 € 7.809.000 € 10.750.000 €
abzgl. des Kapitalwertes des Gebäuderestwertes 0 € 4.192.000 € 6.083.000 €
abzgl. des Kapitalwertes des potentiellen Ertragswertes 0 € 654.000 € 153.000 €
= Kapitalwert der Investition  (7) 
4.679.000 € 2.963.000 € 4.537.000 €
-1.716.000 € -142.000 €
-36,67% -3,03% 
Kapitalwert der Investition je Quadratmeter Nutzfläche 3.440 €                                   2.180 € 2.670 €
-1.260 € -770 €
-36,63% -22,38% 
(4)  Bauunterhaltungs- und Heizenergiekosten, Stromkosten,  Wartungskosten f. d.Lüftungs- und Photovoltaikanlage, sonstige relevante Betriebskosten. 
(5) Betriebskosten, die für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht relevant sind, weil sie bei jeder Bauvariante in gleicher Höhe anfallen, sind nicht berücksichtigt.  
(6) Folgekosten enthalten die Kosten für den Abriss der Doppelturnhalle nach Ablauf der einer Nutzungsdauer von 16 Jahren. 
(7)  Summe der Kapitalwerte der Investitionsbeträge und Folgekosten abzüglich des Kapitalwertes des Gebäuderestwertes und des Ertragswertes der zusätzlich bebaubaren Schulerweiterungsfläche. 
Grundannahmen: 
Diskontierungszinssatz 1,39% 
Preissteigerungsrate für Heizenergie und Strom 3,00% 
Preissteigerungsrate für Bauunterhaltungskosten 2,30% 
Preissteigerung für sonstige Kosten 2,00% 
Zinssatz für die Berechnung von Bauzeitzinsen 1,39% 
Erneuerung der Lüftungsanlage nach 17 Jahren 
Erneuerung der übrigen technischen Anlagen nach 27 Jahren 
Erneuerung der Außenanlagen nach 20 Jahren 
Erneuerung der Ausstattung nach 15 Jahren 
Erneuerung der Photovoltaikanlage nach 30 Jahren 
(1) Gebäudeherstellungskosten (Baukosten plus Bauzeitzinsen) ohne Kosten für die Einrichtung. 
(2), (3)  Gebäudeherstellungskosten (Baukosten plus Bauzeitzinsen) ohne Kosten für die Einrichtung, inkl. Kosten für die Instandsetzung der derzeitigen Turnhalle bis zur Fertigstellung des Neubaus, 
inkl. Kosten für den Abriss der derzeitigen Turnhalle nach Fertigstellung des Neubaus. 
Differenz zwischen der "Summe Gebäudeherstellungs- und Folgekosten" und der 
"Summe Gebäuderestwert und Ertragswert der zusätzlich bebaubaren 
Schulerweiterungsfläche" 
4.912.000 €                            2.088.000 € 3.360.000 €
Abweichung zu Generalsanierung 
Die Variante mit dem niedrigsten 
Kapitalwert ist die monetär 
vorteilhafteste! 
Abweichung zu Generalsanierung 
Abweichung zu Generalsanierung 
Abweichung zu Generalsanierung

Anlage 1a - Investitionsvergleich über 40 Jahre mit Ertragswert des Grundstücks

3784 Zeichen

Helene-Weber-Platz 3-5 in Köln-Neubrück Anlage 1a 
- Zusammenfassung der Ergebnisse - 
Generalsanierung der 2 Einfeld- 
Turnhallen (Doppelturnhalle) 
 Neubau 2 Einfeld- 
Turnhallen 
(gestapelt) 
 Neubau 2-fach- 
Turnhalle 
Betrachtungszeitraum: 40 Jahre 
Modifizierte technische 
Restnutzungsdauer 40 Jahre 
 Nutzungsdauer 80 
Jahre 
 Nutzungsdauer 80 
Jahre 
Gebäudeherstellungskosten (Nominalwerte) 3.219.000 € (1) 6.455.000 € (2) 9.006.000 € (3) 
Folgekosten (4), (5) i. Zeitraum von 40 Jahren (Nominalwerte) 6.540.000 € (6) 9.400.000 € 12.642.000 €
Summe Gebäudeherstellungs- u. Folgekosten 9.759.000 € 15.855.000 € 21.648.000 €
6.096.000 € 11.889.000 €
62,47% 121,83% 
Gebäuderestwert am Ende des Betrachtungszeitraum (Nominalwerte) -  €                                           6.867.000 €           10.004.000 €          
potentieller Ertragswert der durch den Abriss der bestehenden Doppelurnhalle zusätzlich bebaubaren 
Schulerweiterungsfläche (Nominalwerte) -  €                                           3.782.000 €           756.000 €               
Summe Gebäuderestwert und potentieller Ertragswert der zusätzlich bebaubaren 
Schulbauerweiterungsfläche -  €                                           10.649.000 €         10.760.000 €          
-4.553.000 € 1.129.000 €
-46,65% 11,57% 
Kapitalwert der Gebäudeherstellungskosten und der Folgekosten 7.808.000 € 12.817.000 € 17.532.000 €
abzgl. des Kapitalwertes des Gebäuderestwertes 0 € 3.846.000 € 5.602.000 €
abzgl. des Kapitalwertes des potentielle Ertragswertes 0 € 2.583.000 € 517.000 €
= Kapitalwert der Investition  (7) 7.808.000 € 6.388.000 € 11.413.000 €
-1.420.000 € 3.605.000 €
-18,19% 46,17% 
Kapitalwert der Investition je Quadratmeter Nutzfläche 5.740 €                                       4.700 € 6.710 €
-1.040 € 970 €
-18,12% 16,90% 
(4)  Bauunterhaltungs- und Heizenergiekosten, Stromkosten,  Wartungskosten f. d.Lüftungs- und Photovoltaikanlage, sonstige relevante Betriebskosten. 
(5) Betriebskosten, die für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht relevant sind, weil sie bei jeder Bauvariante in gleicher Höhe anfallen, sind nicht berücksichtigt.  
(6) Folgekosten enthalten die Kosten für den Abriss der Doppelturnhallen nach Ablauf der technischen Restnutzungsdauer von 40 Jahren. 
(7)  Summe der Kapitalwerte der Investitionsbeträge und Folgekosten abzüglich des Kapitalwertes des Gebäuderestwertes und des Ertragswertes der zusätzlich bebaubaren Schulerweiterungsfläche. 
Grundannahmen: 
Diskontierungszinssatz 1,39% 
Preissteigerungsrate für Heizenergie und Strom 3,00% 
Preissteigerungsrate für Bauunterhaltungskosten 2,30% 
Preissteigerung für sonstige Kosten 2,00% 
Zinssatz für die Berechnung von Bauzeitzinsen 1,39% 
Erneuerung der Lüftungsanlage nach 17 Jahren 
Erneuerung der übrigen technischen Anlagen nach 27 Jahren 
Erneuerung der Außenanlagen nach 20 Jahren 
Erneuerung der Ausstattung nach 15 Jahren 
Erneuerung der Photovoltaikanlage nach 30 Jahren 
Abweichung zu Generalsanierung 
Abweichung zu Generalsanierung 
Abweichung zu Generalsanierung 
(1) Gebäudeherstellungskosten (Baukosten plus Bauzeitzinsen) ohne Kosten für die Einrichtung. 
(2), (3)  Gebäudeherstellungskosten (Baukosten plus Bauzeitzinsen) ohne Kosten für die Einrichtung, inkl. Kosten für die Instandsetzung der derzeitigen Turnhalle bis zur Fertigstellung des Neubaus, inkl. 
Kosten für den Abriss der derzeitigen Turnhalle nach Fertigstellung des Neubaus. 
Die Variante mit dem niedrigsten 
Kapitalwert ist die monetär 
vorteilhafteste! 
Differenz zwischen der "Summe Gebäudeherstellungs- und Folgekosten" und der "Summe 
Gebäuderestwert und Ertragswert der zusätzlich bebaubaren Schulerweiterungsfläche" 9.759.000 €                                5.206.000 € 10.888.0 00 €
Abweichung zu Generalsanierung

Anlage 6 - Auszug BV Kalk 22.04.2021 TOP 8.2.7

2032 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon:  (0221) 221-98313  
Fax       :  (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de 
Datum: 28.04.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 4. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 22.04.2021 
öffentlich 
8.2.7 Neubau einer Zweifachturnhalle an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, 
Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück - Planungs- und Baube-
schluss 
1544/2020 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer stellt die 1. Alternative zur Abstimmung: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:  
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für einen Neubau einer Zweifachturnhalle für die 
Kurt-Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest. Die 
Gesamtkosten betragen rund 8,6 Mio. Euro brutto. Der Rat beauftragt die Verwaltung 
mit der schnellstmöglichen Umsetzung der Maßnahme durch eine*n Totalunterneh-
mer*in. 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Ge-
bäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt 
nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maß-
gabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen 
Flächenverrechnungspreises ergibt sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkos-
ten und Reinigung in Höhe von rund 219.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haus-
haltsjahr 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträger-
aufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird.  
Mit der Entscheidung für den Neubau sind neben den Kosten für die Errichtung des 
Neubaus zusätzlich 149.000 Euro an vergeblichen Planungskosten für die nicht mehr 
verfolgte Generalinstandhaltung verbunden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des 
Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. 
Anlage 6

Anlage 4 - bebaubare Flächen neu

2477 Zeichen

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HsNr.1
HsNr.7
HsNr.1
HsNr.1
HsNr.1a
Helene-Weber-Platz
Turnhalle
bebaubare Fläche  ca.    = 2.600 m² 
(III-F)
Anlage 
bitte Austauschen!

weg
Kollwitzweg
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HsNr.1
HsNr.7
HsNr.1
HsNr.1
HsNr.1a
Helene-Weber-Platz 
Turnhalle 
Abbruch 
2.4
3
3
3
4.72
0.335
4.52
NO
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3.5
11.5
Laufplatte1.1
Laufplatte0.91
RR
DN70
RR
DN70
RR
DN70
RR
DN70
RR
DN70
RR
DN70
H
ZK
HZK
HZK
HZK
HZK
HZK
HZK
RR
DN70
RR
DN70
RR
DN70
RR
DN70
RR
DN70
RR
DN70
Laufplatte0.91
Fläche   ca.  = 3.200 m² 
bebaubare Fläche   ca.  = 2.800 m² 
(III-F)

weg
zweg
Kollwitzweg
P9b
P19d
(2)
(1)
P9f
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(3)
P19aP19c
P9c
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HsNr.7
HsNr.1
HsNr.1
HsNr.1a
Helene-Weber-Platz 
Turnhalle 
Abbruch 
0.335
HZK
HZK
4.72
Laufplatte0.91
Laufplatte0.91
HZK
HZK
HZK
Fläche  ca.    = 3.900 m² 
bebaubare Fläche  ca.    = 3.600 m² 
(III-F)

Anlage 7 - Auszug BA Gebäudewirtschaft 26.04.2021

1985 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 22344 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 28.04.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 3. Sitzung des Betriebsausschusses 
Gebäudewirtschaft vom 26.04.2021 
öffentlich 
5.1 Neubau einer Zweifachturnhalle an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule,  
Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück - Planungs- und Baubeschluss 
1544/2020 
 
geänderter Beschluss: 
  
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
1. Alternative: 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für einen Neubau einer Zweifachturnhalle für die Kurt-
Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest. Die Gesamtkosten 
betragen rund 8,6 Mio. Euro brutto. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der schnellstmögli-
chen Umsetzung der Maßnahme durch eine*n Totalunternehmer*in. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertig-
stellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann je-
weils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungs-
preises ergibt sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe 
von rund 219.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 aus zu veranschlagen-
den Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger or-
dentlicher Aufwand finanziert wird.  
 
Mit der Entscheidung für den Neubau sind neben den Kosten für die Errichtung des Neubaus 
zusätzlich 149.000 Euro an vergeblichen Planungskosten für die nicht mehr verfolgte Gene-
ralinstandhaltung verbunden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. 
 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.

Anlage 5 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

2397 Zeichen

14           01.04.2021 
143/1            
 
 
 
26 über Dez. VI 
 
 
Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage Nr. 1544/2020 
 
Neubau einer Zweifachturnhalle an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-
Platz 3 
RPA-Nr.: KOB 2021/0561 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
 
bei der Prüfung der Unterlagen der Gebäudewirtschaft (Amt 26) zur Erteilung eines Pla-
nungs- und Baubeschlusses sind folgende Punkte aufgefallen: 
 
Der Neubau von zwei gestapelten Einfachturnhallen wurde von der Gebäudewirtschaft nach 
einer betriebswirtschaftlichen Bewertung als die wirtschaftlichste Variante ermittelt und zur 
Umsetzung vorgeschlagen. Die Kosten wurden mit dem Neubau einer Zweifachturnhalle und 
einer Generalsanierung der bestehenden Turnhalle verglichen. 
Für die Planung einer möglichen Sanierung der Turnhalle sind bereits Kosten von rund 
150.000 € entstanden. 
 
Gesamtkosten für die zwei gestapelten Einfachturnhallen:  rund 6,1 Mio. € brutto  
Gesamtkosten für den Neubau einer Zweifachturnhalle:  rund 8,6 Mio. € brutto 
Gesamtkosten Generalsanierung vorhandene Zweifachhalle: rund 3,2 Mio. € brutto 
 
Es ist beabsichtigt, die Neubauvarianten durch einen Totalunternehmer ausführen zu lassen. 
Somit liegt zum jetzigen Zeitpunkt, weder eine Entwurfsplanung noch eine verlässliche Kos-
tenberechnung vor, da diese erst durch den Totalunternehmer erstellt werden sollen. 
Die Kosten für die Neubauvarianten wurden von der Gebäudewirtschaft anhand von Kosten-
kennwerten des Baukosten Informationszentrums BKI ermittelt und erfüllen somit nur den 
Anspruch einer Kostenprognose/Schätzung.  
Kostensicherheit könnte hier nur erreicht werden, wenn mit dem Totalunternehmer zum Bei-
spiel eine Kostenobergrenze vereinbart würde. 
 
Da die Hallen auch von Sportvereinen genutzt werden, muss beim Neubau von Einfachturn-
hallen im Vergleich zu Zwei- oder Dreifachturnhallen darauf hingewiesen werden, dass in ei-
ner Einfachhalle nicht alle Sportarten in allen Ligen möglich sind und somit die nachhaltige 
Nutzung der Hallen eingeschränkt sein könnte. 
 
Anhand der vorgelegten Unterlagen und den aufgezeigten Bau-Varianten wurden bis auf die 
genannten Hinweise keine Auffälligkeiten festgestellt, die einem Planungs- und/oder Baube-
schluss grundsätzlich entgegenstehen. 
 
Ralf Jülich 
 
gez.        ausgefertigt: 
 
stellv. Amtsleitung      Gerd Maus 
          
Anlage 5

Anlage 3 - Kostenannahmen..

8 Zeichen

Anlage 

Anlage 4 - bebaubare Flächen

2386 Zeichen

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HsNr. 1
HsNr. 7
HsNr. 1
HsNr. 1
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Helene-Weber-Platz
Turnhalle
bebaubare Fläche  ca.    = 2.600 m² 
(III-F)
Anlage 4

weg
Kollwitzweg
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P9 d
(3)
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HsNr. 1
HsNr. 1 a
Helene-Weber-Platz
Turnhalle
Abbruch
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3
3
3
4.72
0.335
4.52
NO
TAUSGANG
 
ODER NICHT???
IN BS GUTACHTEN TÜR 
NOCH NICHT VO
RHANDEN !!
DOCH ANSCHLAG INNEN??
15
1.06
4
3.5
11.5
Laufplatte1.1
Laufplatte0.91
RR DN70
RR DN70
RR DN70
RR DN70
RR DN70
RR DN70
H
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HZK
HZK
HZK
HZK
RR DN70
RR DN70
RR DN70
RR DN70
RR DN70
RR DN70
Laufplatte0.91
Fläche   ca.  = 3.200 m² 
bebaubare Fläche   ca.  = 2.800 m² 
(III-F)

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P9 d
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15942113
1662
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2381
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HsNr. 1
HsNr. 7
HsNr. 1
HsNr. 1
HsNr. 1 a
Helene-Weber-Platz
Turnhalle
Abbruch
Fläche  ca.    = 3.900 m² 
bebaubare Fläche  ca.    = 3.600 m² 
(III-F)

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2738 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1544/2020
Stand: 02.06.2026 
Sachstandsbericht  
Neubau einer Zweifachturnhalle an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-
Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück - Planungs- und Baubeschluss 
Beschluss: 
Beschluss über die 1. Alternative in der Fassung der vorberatenden Gremien (Anlage 6 
– 9):  
1. Alternative:  
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für einen Neubau einer Zweifachturnhalle für die Kurt-
Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest. Die Gesamtkos-
ten betragen rund 8,6 Mio. Euro brutto. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der schnellst-
möglichen Umsetzung der Maßnahme durch eine*n Totalunternehmer*in. Die Finanzierung 
der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Bau-
maßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flä-
chenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich 
eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 219.000 
Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im 
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Auf-
wand finanziert wird. Mit der Entscheidung für den Neubau sind neben den Kosten für die Er-
richtung des Neubaus zusätzlich 149.000 Euro an vergeblichen Planungskosten für die nicht 
mehr verfolgte Generalinstandhaltung verbunden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des 
Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung hat zwei Beschlussvorlagen zur 
schulrechtlichen Errichtung einer Gesamtschule bei auslaufender Hauptschule am Standort 
Helene-Weber-Platz in den Rat der Stadt Köln eingebracht (Vorlagennummern 2228/2022 und 
1562/2024) verbunden mit dem Bedarf zur Errichtung einer weiteren Turnhalle zur Sicherstel-
lung des Sportunterrichts nach Raumprogramm (3 Turnhallen-Einheiten). Der Rat der Stadt 
Köln hat beiden Vorlagen nicht zugestimmt und beschlossen, die Pläne zur Errichtung einer 
Gesamtschule an diesem Standort nicht weiter zu verfolgen. Solange die Zukunft des Schul-
standortes und die Anzahl der erforderlichen Turnhallen nicht geklärt ist, wird der Beschluss 
1544/2020 nicht umgesetzt. 
Nächste Schritte:

2 
 
Die Umsetzung des Beschlusses wird ausgesetzt bis zur Klärung des künftigen Bedarfes an 
Turnhallen nach Raumprogramm am Schulstandort. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
15.05.2027

Anlage 8 - Auszug Finanzausschuss vom 03.05.2021

1967 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 04.05.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses 
vom 03.05.2021 
öffentlich 
10.11 Neubau einer Zweifachturnhalle an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, 
Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück - Planungs- und Baube-
schluss 
1544/2020 
Beschluss in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft: 
 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
1. Alternative: 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für einen Neubau einer Zweifachturnhalle für 
die Kurt-Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest. 
Die Gesamtkosten betragen rund 8,6 Mio. Euro brutto. Der Rat beauftragt die Ver-
waltung mit der schnellstmöglichen Umsetzung der Maßnahme durch eine*n Totalun-
ternehmer*in. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen 
Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen 
nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis 
des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich eine jährliche Spartenmiete 
inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 219.000 Euro, die voraus-
sichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergeb-
nisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Auf-
wand finanziert wird.  
 
Mit der Entscheidung für den Neubau sind neben den Kosten für die Errichtung des 
Neubaus zusätzlich 149.000 Euro an vergeblichen Planungskosten für die nicht mehr

verfolgte Generalinstandhaltung verbunden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des 
Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 2 - mögliche Sportarten

1238 Zeichen

Sporthallen Helene-Weber-Platz
Bestand Einfachhalle Zweifachhalle Dreifachhalle
Länge 24,19 m 27,00 m 45,00 m 45,00 m           
Breite 12,60 m 15,00 m 22,00 m 27,00 m           
Höhe 5,75 m          5,50 m           7,00 m 7,00 m 
Fläche 304,79 m²    405,00 m²     990,00 m²         1.215,00 m²    
Sportarten Wettkampf Schulsport
Badminton x x x 7,00 m          5,00 m           
Basketball (x) x x 7,00 m          
Boxen x x x x 4,00 m          
Fechten x x x 4,00 m          
Fußball x x 5,50 m          
Gerätturnen x x 7,00 m          
Gewichtheben x x x x 4,00 m          
Handball x x 7,00 m          5,50 m           
Hockey x x 5,50 m          
Judo x x 4,00 m          
Korbball x x 5,50 m          
Kunstkraftsport x x x 5,50 m          
Radball/Radpolo x x x 4,00 m          
Radkunstfahren x x x 4,00 m          
Rhönradturnen x x x 4,00 m          
Rhythmische Sportgymnastik x x x 8,00 m          
Ringen x x 4,00 m          
Inline-Hockey / Rollhockey x x 4,00 m          
Rollkunstlauf / Rolltanz x 4,00 m          
Tanzsport x x x x
Tischtennis x x x x 5,00 m          
Trampolinturnen (x) (x) x x 8,00 m          
Volleyball (x) x x 7,00 m          
Klettern
Slacklining
erforderl. Höhe
 Anlage 2 - mögliche Sportarten

Beschlussvorlage Rat

9402 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1544/2020 
Freigabedatum 
 01.04.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau einer Zweifachturnhalle an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-Platz 3 in 
51109 Köln-Neubrück - Planungs- und Baubeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für einen Neubau von zwei gestapelten Einfachturnhallen für 
die Kurt-Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest.  
Die Gesamtkosten betragen rund 6,1 Mio. Euro brutto. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der 
schnellstmöglichen Umsetzung der Maßnahme durch eine*n Totalunternehmer*in. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung 
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich eine 
jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 179.000 Euro, die 
voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird.  
 
Mit der Entscheidung für den Neubau sind neben den Kosten für die Errichtung des Neubaus zusätz-
lich 149.000 Euro an vergeblichen Planungskosten für die nicht mehr verfolgte Generalinstandhaltung 
verbunden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. 
 
1. Alternative: 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für einen Neubau einer Zweifachturnhalle für die  
Kurt-Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest. Die Gesamtkosten 
betragen rund 8,6 Mio. Euro brutto. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der schnellstmöglichen 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.04.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 26.04.2021 
Sportausschuss 29.04.2021 
Finanzausschuss 03.05.2021 
Rat 06.05.2021

2 
Umsetzung der Maßnahme durch eine*n Totalunternehmer*in. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung 
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich eine 
jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 219.000 Euro, die 
voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird.  
 
Mit der Entscheidung für den Neubau sind neben den Kosten für die Errichtung des Neubaus zusätz-
lich 149.000 Euro an vergeblichen Planungskosten für die nicht mehr verfolgte Generalinstandhaltung 
verbunden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. 
 
2. Alternative: 
 
Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung 
der Turnhalle für die Kurt-Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest. 
Die Gesamtkosten betragen rund 3,2 Mio. Euro brutto. 
 
Er stellt den Bedarf für die Generalsanierung der Turnhalle fest und beauftragt die Verwaltung mit der 
Durchführung der Baumaßnahme. 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung 
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich eine 
jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 117.000 Euro, die 
voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   € 
   Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten)  rund 179.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 Nein 
 Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) 
X Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem  
Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
Begründung 
Grundlagen / Ausgangssituation 
 
Die bestehende Doppelhalle stammt aus den sechziger Jahren und befindet sich in einem  
weitestgehend unsanierten Zustand. 
Bauzustand, Barrierefreiheit, energetischer Zustand und Flächenaufteilungen der Hallenbereiche  
entsprechen dem Standard der Errichtungszeit. 
Im Rahmen der Erarbeitung dieser Entscheidungsvorlage wurden verschiedene Vor- und Nachteile 
beleuchtet sowie technisch und betriebswirtschaftlich bewertet (siehe Anlagen 1a bis 1c). 
Zur Sicherstellung einer möglichst unterbrechungsfreien Nutzungszeit – bei Beschluss der Neubauva-
riante - prüft die Verwaltung, ob eine Notsicherung der Bestandshalle mit geringem Aufwand möglich 
sein könnte. 
 
Diese Schulbaumaßnahme wird in der vom Rat der Stadt Köln am 12.12.2019 beschlossenen  
Priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste (Vorlagen-Nummer 2905/2019) in der Sortierzeile 30 unter 
der Auftragsnummer 26 mit der Priorität 0 geführt. 
 
Die angegebenen Zeiten und der Mittelabfluss sind nur unter Bereitstellung entsprechender  
Personalressourcen und der vorgeschlagenen Vergabestrategie realisierbar.

4 
 
 
Wirtschaftliche Bewertung  
 
Die betriebswirtschaftliche Bewertung der Bauvarianten erfolgte mittels der Kapitalwertmethode.  
Berücksichtigt wurden hierbei die Gebäudeherstellungs- und Sanierungskosten, die unterschiedlichen 
nutzungsbedingten Folgekosten, die Gebäuderestwerte sowie potentielle Ertragswerte für die  
zusätzlichen, durch einen Turnhallenneubau generierbaren Schulbauerweiterungsflächen. Über einen 
Betrachtungszeitraum von 40 Jahren, der der technischen Restnutzungsdauer der Doppelturnhalle 
nach Generalsanierung entspricht, ist der Neubau von zwei gestapelten Einfachturnhallen die wirt-
schaftlich vorteilhafteste Bauvariante und die Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle 
wirtschaftlicher als der Neubau einer Zweifachturnhalle (siehe Anlage 1a).  
Sollte die reale Nutzungsdauer der bestehenden Doppelturnhalle nach Sanierung geringer als  
17 Jahre sein, weil sie zum Beispiel wegen eines höheren Bedarfs an Sporthallenflächen oder Erwei-
terungsflächen für den Schulbau (Nachverdichtungsflächen) am Schulstandort Helene-Weber-Platz 
niedergelegt werden muss, ist die Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle im Vergleich 
zu den Neubauvarianten die unwirtschaftlichste Bauvariante (siehe Anlage 1b).  
 
 
Finanzierung 
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung 
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich eine 
jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 179.000 Euro, die 
voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird. 
 
Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022ff. innerhalb des dann 
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ab dem Jahr 2022, gegebenenfalls durch Umschich-
tungen, vorsehen. 
 
Stellungnahme zur Dringlichkeit und zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise 
 
 
Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben von 
II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet. 
 
Die Bestandshalle ist im Rahmen der Corona-Betrachtung eine der Sporthallen, deren  
Lüftungsquerschnitte und -erfordernisse nicht mehr sichergestellt werden können. 
 
 
Anlagen 
 
Anlagen 1 a bis c –  Investitionsvergleich über einen Zeitraum von 40 und 16 Jahren,  
  Kriterienübersicht 
Anlage 2 –   Liste möglicher Sportarten  
Anlage 3 –   Kostenannahmen nach DIN 276 
Anlage 4 –   Lageplan bebaubare Flächen 
Anlage 5 -   Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes  
  (wird bis zur Sitzung nachgereicht)

Anlage 1c - Kriterienübersicht

631 Zeichen

Übersicht Entscheidungskriterien Sporthalle Helene-Weber Platz Anlage 1c
Beschlussvariante
2 Einfachturnhallen gestapelt
Alternative 1
Doppelhalle
Alternative 2
Sanierung Bestand
Lüftungsmöglichkeit
Schulsport möglich
Vereinssport möglich
nicht alle Sportarten in
 allen Ligen
Brandschutz
Ausfallzeiten noch zu prüfen
Barrierefreiheit
Dach-/ Wandbegrünung statisch nicht möglich
energetischer Standard Passivhaus nicht umsetzbar
Verwertungsmöglichkeit
nach Fertigstellung der Maßnahme uneingeschränkt sichergestellt
nach Fertigstellung der Maßnahme eingeschränkt sichergestellt
auch durch die fertige Maßnahme nicht sicherzustellen

Beratungsverlauf (6)

19.04.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
22.04.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2021 Sportausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2021 Finanzausschuss
TOP 10.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung
06.05.2021 Rat
TOP 10.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1544/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
01.04.2021
Erstellt
22.05.2020 13:55