1544/2020
Neubau einer Zweifachturnhalle an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück - Planungs- und Baubeschluss
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Anlage 9 , Auszug Sportausschuss 29.04.2021
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Geschäftsführung Sportausschuss Herr Willms Telefon: (0221) 221 31203 Fax : (0221) 221 31244 E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de Datum: 05.05.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Sportausschusses vom 29.04.2021 öffentlich 4.2 Neubau einer Zweifachturnhalle an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück - Planungs- und Baube- schluss 1544/2020 Geänderter Beschluss: Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 1. Alternative: Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für einen Neubau einer Zweifachturnhalle für die Kurt-Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest. Die Gesamtkosten betragen rund 8,6 Mio. Euro brutto. Der Rat beauftragt die Verwal- tung mit der schnellstmöglichen Umsetzung der Maßnahme durch eine*n Totalunter- nehmer*in. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 219.000 Euro, die voraus- sichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergeb- nisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Auf- wand finanziert wird. Mit der Entscheidung für den Neubau sind neben den Kosten für die Errichtung des Neubaus zusätzlich 149.000 Euro an vergeblichen Planungskosten für die nicht mehr verfolgte Generalinstandhaltung verbunden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1b - Investitionsvergleich über 16 Jahre mit Ertragswert des Grundstücks
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Helene-Weber-Platz 3-5 in Köln-Neubrück Anlage 1b - Zusammenfassung der Ergebnisse - Betrachtungszeitraum: 16 Jahre Generalsanierung der 2 Einfeld-Turnhallen (Doppelturnhalle) Neubau 2 Einfeld- Turnhallen (gestapelt) Neubau 2-fach- Turnhalle Gebäudeherstellungskosten (Nominalwerte) 3.219.000 € (1) 6.455.000 € (2) 9.006.000 € (3) Folgekosten (4), (5) i. Zeitraum von 16 Jahren (Nominalwerte) 1.693.000 € (6) 1.772.000 € 2.305.000 € Summe Gebäudeherstellungs- u. Folgekosten 4.912.000 € 8.227.000 € 11.311.000 € 3.315.000 € 6.399.000 € 67,49% 130,27% Gebäuderestwert am Ende des Betrachtungszeitraum (Nominalwerte) - € 5.374.000 € 7.798.000 € potentieller Ertragswert der durch den Abriss der bestehenden Turnhallen zusätzlich bebaubaren Schulerweiterungsfläche (Nominalwerte) - € 765.000 € 153.000 € Summe Gebäuderestwert und Ertragswert der zusätzlich bebaubaren Schulbauerweiterungsfläche - € 6.139.000 € 7.951.000 € -2.824.000 € -1.552.000 € -57,49% -31,60% Kapitalwert der Gebäudeherstellungs- und Folgekosten 4.303.000 € 7.809.000 € 10.750.000 € abzgl. des Kapitalwertes des Gebäuderestwertes 0 € 4.192.000 € 6.083.000 € abzgl. des Kapitalwertes des potentiellen Ertragswertes 0 € 654.000 € 153.000 € = Kapitalwert der Investition (7) 4.679.000 € 2.963.000 € 4.537.000 € -1.716.000 € -142.000 € -36,67% -3,03% Kapitalwert der Investition je Quadratmeter Nutzfläche 3.440 € 2.180 € 2.670 € -1.260 € -770 € -36,63% -22,38% (4) Bauunterhaltungs- und Heizenergiekosten, Stromkosten, Wartungskosten f. d.Lüftungs- und Photovoltaikanlage, sonstige relevante Betriebskosten. (5) Betriebskosten, die für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht relevant sind, weil sie bei jeder Bauvariante in gleicher Höhe anfallen, sind nicht berücksichtigt. (6) Folgekosten enthalten die Kosten für den Abriss der Doppelturnhalle nach Ablauf der einer Nutzungsdauer von 16 Jahren. (7) Summe der Kapitalwerte der Investitionsbeträge und Folgekosten abzüglich des Kapitalwertes des Gebäuderestwertes und des Ertragswertes der zusätzlich bebaubaren Schulerweiterungsfläche. Grundannahmen: Diskontierungszinssatz 1,39% Preissteigerungsrate für Heizenergie und Strom 3,00% Preissteigerungsrate für Bauunterhaltungskosten 2,30% Preissteigerung für sonstige Kosten 2,00% Zinssatz für die Berechnung von Bauzeitzinsen 1,39% Erneuerung der Lüftungsanlage nach 17 Jahren Erneuerung der übrigen technischen Anlagen nach 27 Jahren Erneuerung der Außenanlagen nach 20 Jahren Erneuerung der Ausstattung nach 15 Jahren Erneuerung der Photovoltaikanlage nach 30 Jahren (1) Gebäudeherstellungskosten (Baukosten plus Bauzeitzinsen) ohne Kosten für die Einrichtung. (2), (3) Gebäudeherstellungskosten (Baukosten plus Bauzeitzinsen) ohne Kosten für die Einrichtung, inkl. Kosten für die Instandsetzung der derzeitigen Turnhalle bis zur Fertigstellung des Neubaus, inkl. Kosten für den Abriss der derzeitigen Turnhalle nach Fertigstellung des Neubaus. Differenz zwischen der "Summe Gebäudeherstellungs- und Folgekosten" und der "Summe Gebäuderestwert und Ertragswert der zusätzlich bebaubaren Schulerweiterungsfläche" 4.912.000 € 2.088.000 € 3.360.000 € Abweichung zu Generalsanierung Die Variante mit dem niedrigsten Kapitalwert ist die monetär vorteilhafteste! Abweichung zu Generalsanierung Abweichung zu Generalsanierung Abweichung zu Generalsanierung
Anlage 1a - Investitionsvergleich über 40 Jahre mit Ertragswert des Grundstücks
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Helene-Weber-Platz 3-5 in Köln-Neubrück Anlage 1a - Zusammenfassung der Ergebnisse - Generalsanierung der 2 Einfeld- Turnhallen (Doppelturnhalle) Neubau 2 Einfeld- Turnhallen (gestapelt) Neubau 2-fach- Turnhalle Betrachtungszeitraum: 40 Jahre Modifizierte technische Restnutzungsdauer 40 Jahre Nutzungsdauer 80 Jahre Nutzungsdauer 80 Jahre Gebäudeherstellungskosten (Nominalwerte) 3.219.000 € (1) 6.455.000 € (2) 9.006.000 € (3) Folgekosten (4), (5) i. Zeitraum von 40 Jahren (Nominalwerte) 6.540.000 € (6) 9.400.000 € 12.642.000 € Summe Gebäudeherstellungs- u. Folgekosten 9.759.000 € 15.855.000 € 21.648.000 € 6.096.000 € 11.889.000 € 62,47% 121,83% Gebäuderestwert am Ende des Betrachtungszeitraum (Nominalwerte) - € 6.867.000 € 10.004.000 € potentieller Ertragswert der durch den Abriss der bestehenden Doppelurnhalle zusätzlich bebaubaren Schulerweiterungsfläche (Nominalwerte) - € 3.782.000 € 756.000 € Summe Gebäuderestwert und potentieller Ertragswert der zusätzlich bebaubaren Schulbauerweiterungsfläche - € 10.649.000 € 10.760.000 € -4.553.000 € 1.129.000 € -46,65% 11,57% Kapitalwert der Gebäudeherstellungskosten und der Folgekosten 7.808.000 € 12.817.000 € 17.532.000 € abzgl. des Kapitalwertes des Gebäuderestwertes 0 € 3.846.000 € 5.602.000 € abzgl. des Kapitalwertes des potentielle Ertragswertes 0 € 2.583.000 € 517.000 € = Kapitalwert der Investition (7) 7.808.000 € 6.388.000 € 11.413.000 € -1.420.000 € 3.605.000 € -18,19% 46,17% Kapitalwert der Investition je Quadratmeter Nutzfläche 5.740 € 4.700 € 6.710 € -1.040 € 970 € -18,12% 16,90% (4) Bauunterhaltungs- und Heizenergiekosten, Stromkosten, Wartungskosten f. d.Lüftungs- und Photovoltaikanlage, sonstige relevante Betriebskosten. (5) Betriebskosten, die für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht relevant sind, weil sie bei jeder Bauvariante in gleicher Höhe anfallen, sind nicht berücksichtigt. (6) Folgekosten enthalten die Kosten für den Abriss der Doppelturnhallen nach Ablauf der technischen Restnutzungsdauer von 40 Jahren. (7) Summe der Kapitalwerte der Investitionsbeträge und Folgekosten abzüglich des Kapitalwertes des Gebäuderestwertes und des Ertragswertes der zusätzlich bebaubaren Schulerweiterungsfläche. Grundannahmen: Diskontierungszinssatz 1,39% Preissteigerungsrate für Heizenergie und Strom 3,00% Preissteigerungsrate für Bauunterhaltungskosten 2,30% Preissteigerung für sonstige Kosten 2,00% Zinssatz für die Berechnung von Bauzeitzinsen 1,39% Erneuerung der Lüftungsanlage nach 17 Jahren Erneuerung der übrigen technischen Anlagen nach 27 Jahren Erneuerung der Außenanlagen nach 20 Jahren Erneuerung der Ausstattung nach 15 Jahren Erneuerung der Photovoltaikanlage nach 30 Jahren Abweichung zu Generalsanierung Abweichung zu Generalsanierung Abweichung zu Generalsanierung (1) Gebäudeherstellungskosten (Baukosten plus Bauzeitzinsen) ohne Kosten für die Einrichtung. (2), (3) Gebäudeherstellungskosten (Baukosten plus Bauzeitzinsen) ohne Kosten für die Einrichtung, inkl. Kosten für die Instandsetzung der derzeitigen Turnhalle bis zur Fertigstellung des Neubaus, inkl. Kosten für den Abriss der derzeitigen Turnhalle nach Fertigstellung des Neubaus. Die Variante mit dem niedrigsten Kapitalwert ist die monetär vorteilhafteste! Differenz zwischen der "Summe Gebäudeherstellungs- und Folgekosten" und der "Summe Gebäuderestwert und Ertragswert der zusätzlich bebaubaren Schulerweiterungsfläche" 9.759.000 € 5.206.000 € 10.888.0 00 € Abweichung zu Generalsanierung
Anlage 6 - Auszug BV Kalk 22.04.2021 TOP 8.2.7
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 28.04.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 4. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 22.04.2021 öffentlich 8.2.7 Neubau einer Zweifachturnhalle an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück - Planungs- und Baube- schluss 1544/2020 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer stellt die 1. Alternative zur Abstimmung: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für einen Neubau einer Zweifachturnhalle für die Kurt-Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest. Die Gesamtkosten betragen rund 8,6 Mio. Euro brutto. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der schnellstmöglichen Umsetzung der Maßnahme durch eine*n Totalunterneh- mer*in. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Ge- bäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maß- gabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkos- ten und Reinigung in Höhe von rund 219.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haus- haltsjahr 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträger- aufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird. Mit der Entscheidung für den Neubau sind neben den Kosten für die Errichtung des Neubaus zusätzlich 149.000 Euro an vergeblichen Planungskosten für die nicht mehr verfolgte Generalinstandhaltung verbunden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. Anlage 6
Anlage 4 - bebaubare Flächen neu
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itzweg ollwitzweg P19d (2) (1) P9f P19e (3) P19aP19c c P19b (2) P19g (1) (1) P9e P9d (7) (3) (3) P19f (5) 1732 3578 3459 2382 3461 2121 2897 1735 2117 2115 3576 165735853583 1658 569 2114 1656 3577 1661 3462 1734 1659 1663 1660 15942113 1662 3902 346 2379 2116 2385 3575 3458 3584 S 3-5 F F 17 11 20 3 23 19 5 18 IF III F II I I IV I F F P F F P F II I I I I I I I IV I I I III II I I F F F F F F F F F F P P W W II II F Schule F IVF 4 21 6 5b 5c 5a 5d XIIF F F F F I I I I F F F F F F I I I I I I FI HsNr.1 HsNr.7 HsNr.1 HsNr.1 HsNr.1a Helene-Weber-Platz Turnhalle bebaubare Fläche ca. = 2.600 m² (III-F) Anlage bitte Austauschen! weg Kollwitzweg P9b P19d (2) (1) P9f P19e (3) P19aP19c P9c P9a P19b (2) P19g (1) (1) P9e P9d (3) (3) P19f (1) (5) 3578 3459 2382 2119 3461 2121 2897 1735 2117 2902 2115 3576 1657 3585 1658 2114 656 3577 1661 3462 1734 1659 1663 1660 1594 2113 1662 2388 2378 3460 2379 2116 2385 3575 2381 3458 2118 3584 S 3-5 F 6 11 22 20 3 6 19 5 18 IF III F I II I I IV I F F P F F P F F II I I I I I I IV I I I I III II I I I I F F F F F F F F F F F F P P W W II FI IV F 8 9 4 21 6 5b 5c 5a 5d F F F F F I I I I I F F F F F F F I I I I I I I IV F F FI I HsNr.1 HsNr.7 HsNr.1 HsNr.1 HsNr.1a Helene-Weber-Platz Turnhalle Abbruch 2.4 3 3 3 4.72 0.335 4.52 NO TAUSGANG ODER NICHT??? IN BS GUTACHTEN TÜR NOCH NICHT VO RHANDEN !! DOCH ANSCHLAG INNEN?? 15 1.06 4 3.5 11.5 Laufplatte1.1 Laufplatte0.91 RR DN70 RR DN70 RR DN70 RR DN70 RR DN70 RR DN70 H ZK HZK HZK HZK HZK HZK HZK RR DN70 RR DN70 RR DN70 RR DN70 RR DN70 RR DN70 Laufplatte0.91 Fläche ca. = 3.200 m² bebaubare Fläche ca. = 2.800 m² (III-F) weg zweg Kollwitzweg P9b P19d (2) (1) P9f P19e (3) P19aP19c P9c P9a P19b (2) P19g (1) (1) P9e P9d (3) (3) P19f (1) (5) 3578 3459 2382 2119 3461 2121 2897 1735 2117 2115 3576 1657 3585 3583 1658 69 2114 1656 3577 1661 3462 1734 1659 1663 1660 1594 2113 1662 2388 2378 346 0 2379 2116 2385 3575 2381 3458 2118 3584 S 3-5 F 17 6 11 22 20 3 23 6 19 5 18 IF III F I II I I IV I F F F P F F P F F II I I I I I I I I IV I I I I III II I I I I F F F F F F F F F F F F F P P W W II FI IV F 8 9 4 21 6 5b 5c 5a 5d F F F F F I I I I I F F F F F F F I I I I I I I FI HsNr.1 HsNr.7 HsNr.1 HsNr.1 HsNr.1a Helene-Weber-Platz Turnhalle Abbruch 0.335 HZK HZK 4.72 Laufplatte0.91 Laufplatte0.91 HZK HZK HZK Fläche ca. = 3.900 m² bebaubare Fläche ca. = 3.600 m² (III-F)
Anlage 7 - Auszug BA Gebäudewirtschaft 26.04.2021
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Anlage 7 Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 22344 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 28.04.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 3. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 26.04.2021 öffentlich 5.1 Neubau einer Zweifachturnhalle an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück - Planungs- und Baubeschluss 1544/2020 geänderter Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 1. Alternative: Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für einen Neubau einer Zweifachturnhalle für die Kurt- Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest. Die Gesamtkosten betragen rund 8,6 Mio. Euro brutto. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der schnellstmögli- chen Umsetzung der Maßnahme durch eine*n Totalunternehmer*in. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäude- wirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertig- stellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann je- weils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungs- preises ergibt sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 219.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 aus zu veranschlagen- den Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger or- dentlicher Aufwand finanziert wird. Mit der Entscheidung für den Neubau sind neben den Kosten für die Errichtung des Neubaus zusätzlich 149.000 Euro an vergeblichen Planungskosten für die nicht mehr verfolgte Gene- ralinstandhaltung verbunden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 5 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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14 01.04.2021
143/1
26 über Dez. VI
Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage Nr. 1544/2020
Neubau einer Zweifachturnhalle an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-
Platz 3
RPA-Nr.: KOB 2021/0561
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Prüfung der Unterlagen der Gebäudewirtschaft (Amt 26) zur Erteilung eines Pla-
nungs- und Baubeschlusses sind folgende Punkte aufgefallen:
Der Neubau von zwei gestapelten Einfachturnhallen wurde von der Gebäudewirtschaft nach
einer betriebswirtschaftlichen Bewertung als die wirtschaftlichste Variante ermittelt und zur
Umsetzung vorgeschlagen. Die Kosten wurden mit dem Neubau einer Zweifachturnhalle und
einer Generalsanierung der bestehenden Turnhalle verglichen.
Für die Planung einer möglichen Sanierung der Turnhalle sind bereits Kosten von rund
150.000 € entstanden.
Gesamtkosten für die zwei gestapelten Einfachturnhallen: rund 6,1 Mio. € brutto
Gesamtkosten für den Neubau einer Zweifachturnhalle: rund 8,6 Mio. € brutto
Gesamtkosten Generalsanierung vorhandene Zweifachhalle: rund 3,2 Mio. € brutto
Es ist beabsichtigt, die Neubauvarianten durch einen Totalunternehmer ausführen zu lassen.
Somit liegt zum jetzigen Zeitpunkt, weder eine Entwurfsplanung noch eine verlässliche Kos-
tenberechnung vor, da diese erst durch den Totalunternehmer erstellt werden sollen.
Die Kosten für die Neubauvarianten wurden von der Gebäudewirtschaft anhand von Kosten-
kennwerten des Baukosten Informationszentrums BKI ermittelt und erfüllen somit nur den
Anspruch einer Kostenprognose/Schätzung.
Kostensicherheit könnte hier nur erreicht werden, wenn mit dem Totalunternehmer zum Bei-
spiel eine Kostenobergrenze vereinbart würde.
Da die Hallen auch von Sportvereinen genutzt werden, muss beim Neubau von Einfachturn-
hallen im Vergleich zu Zwei- oder Dreifachturnhallen darauf hingewiesen werden, dass in ei-
ner Einfachhalle nicht alle Sportarten in allen Ligen möglich sind und somit die nachhaltige
Nutzung der Hallen eingeschränkt sein könnte.
Anhand der vorgelegten Unterlagen und den aufgezeigten Bau-Varianten wurden bis auf die
genannten Hinweise keine Auffälligkeiten festgestellt, die einem Planungs- und/oder Baube-
schluss grundsätzlich entgegenstehen.
Ralf Jülich
gez. ausgefertigt:
stellv. Amtsleitung Gerd Maus
Anlage 5
Anlage 3 - Kostenannahmen..
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Anlage
Anlage 4 - bebaubare Flächen
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itzweg ollwitzweg P19 d (2) (1) P9 f P19 e (3) P19 aP19 c c P19 b (2) P19 g (1) (1) P9 e P9 d (7) (3) (3) P19 f (5) 1732 3578 3459 2382 3461 2121 2897 1735 2117 2115 3576 165735853583 1658 569 2114 1656 3577 1661 3462 1734 1659 1663 1660 15942113 1662 3902 346 2379 2116 2385 3575 3458 3584 S 3-5 F F 17 11 20 3 23 19 5 18 IF III F II I I IV I F F P F F P F II I I I I I I I IV I I I III II I I F F F F F F F F F F P P W W II II F Schule F IVF 4 21 6 5 b 5 c 5 a 5 d XIIF F F F F I I I I F F F F F F I I I I I I FI HsNr. 1 HsNr. 7 HsNr. 1 HsNr. 1 HsNr. 1 a Helene-Weber-Platz Turnhalle bebaubare Fläche ca. = 2.600 m² (III-F) Anlage 4 weg Kollwitzweg P9 b P19 d (2) (1) P9 f P19 e (3) P19 aP19 c P9 c P9 a P19 b (2) P19 g (1) (1) P9 e P9 d (3) (3) P19 f (1) (5) 3578 3459 2382 2119 3461 2121 2897 1735 2117 2902 2115 3576 16573585 1658 2114 656 3577 1661 3462 1734 1659 1663 1660 15942113 1662 23882378 3460 2379 2116 2385 3575 2381 3458 2118 3584 S 3-5 F 6 11 22 20 3 6 19 5 18 IF III F I II I I IV I F F P F F P F F II I I I I I I IV I I I I III II I I I I F F F F F F F F F F F F P P W W II FI IVF 8 9 4 21 6 5 b 5 c 5 a 5 d F F F F F I I I I I F F F F F F F I I I I I I I IVF F FI I HsNr. 1 HsNr. 7 HsNr. 1 HsNr. 1 HsNr. 1 a Helene-Weber-Platz Turnhalle Abbruch 2.4 3 3 3 4.72 0.335 4.52 NO TAUSGANG ODER NICHT??? IN BS GUTACHTEN TÜR NOCH NICHT VO RHANDEN !! DOCH ANSCHLAG INNEN?? 15 1.06 4 3.5 11.5 Laufplatte1.1 Laufplatte0.91 RR DN70 RR DN70 RR DN70 RR DN70 RR DN70 RR DN70 H ZK HZK HZK HZK HZK HZK HZK RR DN70 RR DN70 RR DN70 RR DN70 RR DN70 RR DN70 Laufplatte0.91 Fläche ca. = 3.200 m² bebaubare Fläche ca. = 2.800 m² (III-F) nosweg eg Kollwitzweg P9 b P19 d (2) (1) P9 f P19 e (3) P19 aP19 c P9 c P9 a P19 b (2) P19 g (1) (1) P9 e P9 d (3) (3) P19 f (1) (5) 3578 3459 2382 2119 3461 2121 2897 2391 1735 2117 2 2115 3576 16573585583 1658 9 2114 1656 3577 1661 3462 1734 1659 1663 1660 15942113 1662 23882378 3460 2379 2116 2385 3575 2381 3458 2118 3584 S 3-5 F 6 11 22 20 3 2 3 16 19 5 18 IF III F I II I I IV I F F F P F F P F F II I I I I I I I I IV I I I I III I I I I I I I F F F F F F F F F F F F F F F P P W W II FI IVF 8 9 4 21 6 5 b 5 c 5 a 5 d F F F F F I I I I I F F F F F F F I I I I I I I IVF FI HsNr. 1 HsNr. 7 HsNr. 1 HsNr. 1 HsNr. 1 a Helene-Weber-Platz Turnhalle Abbruch Fläche ca. = 3.900 m² bebaubare Fläche ca. = 3.600 m² (III-F)
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1544/2020
Stand: 02.06.2026
Sachstandsbericht
Neubau einer Zweifachturnhalle an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-
Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück - Planungs- und Baubeschluss
Beschluss:
Beschluss über die 1. Alternative in der Fassung der vorberatenden Gremien (Anlage 6
– 9):
1. Alternative:
Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für einen Neubau einer Zweifachturnhalle für die Kurt-
Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest. Die Gesamtkos-
ten betragen rund 8,6 Mio. Euro brutto. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der schnellst-
möglichen Umsetzung der Maßnahme durch eine*n Totalunternehmer*in. Die Finanzierung
der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt
Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Bau-
maßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flä-
chenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich
eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 219.000
Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Auf-
wand finanziert wird. Mit der Entscheidung für den Neubau sind neben den Kosten für die Er-
richtung des Neubaus zusätzlich 149.000 Euro an vergeblichen Planungskosten für die nicht
mehr verfolgte Generalinstandhaltung verbunden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des
Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung hat zwei Beschlussvorlagen zur
schulrechtlichen Errichtung einer Gesamtschule bei auslaufender Hauptschule am Standort
Helene-Weber-Platz in den Rat der Stadt Köln eingebracht (Vorlagennummern 2228/2022 und
1562/2024) verbunden mit dem Bedarf zur Errichtung einer weiteren Turnhalle zur Sicherstel-
lung des Sportunterrichts nach Raumprogramm (3 Turnhallen-Einheiten). Der Rat der Stadt
Köln hat beiden Vorlagen nicht zugestimmt und beschlossen, die Pläne zur Errichtung einer
Gesamtschule an diesem Standort nicht weiter zu verfolgen. Solange die Zukunft des Schul-
standortes und die Anzahl der erforderlichen Turnhallen nicht geklärt ist, wird der Beschluss
1544/2020 nicht umgesetzt.
Nächste Schritte:
2
Die Umsetzung des Beschlusses wird ausgesetzt bis zur Klärung des künftigen Bedarfes an
Turnhallen nach Raumprogramm am Schulstandort.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
15.05.2027
Anlage 8 - Auszug Finanzausschuss vom 03.05.2021
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 04.05.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 03.05.2021 öffentlich 10.11 Neubau einer Zweifachturnhalle an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück - Planungs- und Baube- schluss 1544/2020 Beschluss in der Fassung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 1. Alternative: Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für einen Neubau einer Zweifachturnhalle für die Kurt-Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest. Die Gesamtkosten betragen rund 8,6 Mio. Euro brutto. Der Rat beauftragt die Ver- waltung mit der schnellstmöglichen Umsetzung der Maßnahme durch eine*n Totalun- ternehmer*in. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 219.000 Euro, die voraus- sichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergeb- nisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Auf- wand finanziert wird. Mit der Entscheidung für den Neubau sind neben den Kosten für die Errichtung des Neubaus zusätzlich 149.000 Euro an vergeblichen Planungskosten für die nicht mehr verfolgte Generalinstandhaltung verbunden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 2 - mögliche Sportarten
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Sporthallen Helene-Weber-Platz Bestand Einfachhalle Zweifachhalle Dreifachhalle Länge 24,19 m 27,00 m 45,00 m 45,00 m Breite 12,60 m 15,00 m 22,00 m 27,00 m Höhe 5,75 m 5,50 m 7,00 m 7,00 m Fläche 304,79 m² 405,00 m² 990,00 m² 1.215,00 m² Sportarten Wettkampf Schulsport Badminton x x x 7,00 m 5,00 m Basketball (x) x x 7,00 m Boxen x x x x 4,00 m Fechten x x x 4,00 m Fußball x x 5,50 m Gerätturnen x x 7,00 m Gewichtheben x x x x 4,00 m Handball x x 7,00 m 5,50 m Hockey x x 5,50 m Judo x x 4,00 m Korbball x x 5,50 m Kunstkraftsport x x x 5,50 m Radball/Radpolo x x x 4,00 m Radkunstfahren x x x 4,00 m Rhönradturnen x x x 4,00 m Rhythmische Sportgymnastik x x x 8,00 m Ringen x x 4,00 m Inline-Hockey / Rollhockey x x 4,00 m Rollkunstlauf / Rolltanz x 4,00 m Tanzsport x x x x Tischtennis x x x x 5,00 m Trampolinturnen (x) (x) x x 8,00 m Volleyball (x) x x 7,00 m Klettern Slacklining erforderl. Höhe Anlage 2 - mögliche Sportarten
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1544/2020 Freigabedatum 01.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau einer Zweifachturnhalle an der Kurt-Tucholsky-Hauptschule, Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück - Planungs- und Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für einen Neubau von zwei gestapelten Einfachturnhallen für die Kurt-Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest. Die Gesamtkosten betragen rund 6,1 Mio. Euro brutto. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der schnellstmöglichen Umsetzung der Maßnahme durch eine*n Totalunternehmer*in. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 179.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird. Mit der Entscheidung für den Neubau sind neben den Kosten für die Errichtung des Neubaus zusätz- lich 149.000 Euro an vergeblichen Planungskosten für die nicht mehr verfolgte Generalinstandhaltung verbunden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. 1. Alternative: Der Rat der Stadt Köln stellt den Bedarf für einen Neubau einer Zweifachturnhalle für die Kurt-Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest. Die Gesamtkosten betragen rund 8,6 Mio. Euro brutto. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der schnellstmöglichen Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.04.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 26.04.2021 Sportausschuss 29.04.2021 Finanzausschuss 03.05.2021 Rat 06.05.2021 2 Umsetzung der Maßnahme durch eine*n Totalunternehmer*in. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 219.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird. Mit der Entscheidung für den Neubau sind neben den Kosten für die Errichtung des Neubaus zusätz- lich 149.000 Euro an vergeblichen Planungskosten für die nicht mehr verfolgte Generalinstandhaltung verbunden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. 2. Alternative: Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung der Turnhalle für die Kurt-Tucholsky-Hauptschule Helene-Weber-Platz 3 in 51109 Köln-Neubrück fest. Die Gesamtkosten betragen rund 3,2 Mio. Euro brutto. Er stellt den Bedarf für die Generalsanierung der Turnhalle fest und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Baumaßnahme. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 117.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2023 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten) rund 179.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) X Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung Grundlagen / Ausgangssituation Die bestehende Doppelhalle stammt aus den sechziger Jahren und befindet sich in einem weitestgehend unsanierten Zustand. Bauzustand, Barrierefreiheit, energetischer Zustand und Flächenaufteilungen der Hallenbereiche entsprechen dem Standard der Errichtungszeit. Im Rahmen der Erarbeitung dieser Entscheidungsvorlage wurden verschiedene Vor- und Nachteile beleuchtet sowie technisch und betriebswirtschaftlich bewertet (siehe Anlagen 1a bis 1c). Zur Sicherstellung einer möglichst unterbrechungsfreien Nutzungszeit – bei Beschluss der Neubauva- riante - prüft die Verwaltung, ob eine Notsicherung der Bestandshalle mit geringem Aufwand möglich sein könnte. Diese Schulbaumaßnahme wird in der vom Rat der Stadt Köln am 12.12.2019 beschlossenen Priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste (Vorlagen-Nummer 2905/2019) in der Sortierzeile 30 unter der Auftragsnummer 26 mit der Priorität 0 geführt. Die angegebenen Zeiten und der Mittelabfluss sind nur unter Bereitstellung entsprechender Personalressourcen und der vorgeschlagenen Vergabestrategie realisierbar. 4 Wirtschaftliche Bewertung Die betriebswirtschaftliche Bewertung der Bauvarianten erfolgte mittels der Kapitalwertmethode. Berücksichtigt wurden hierbei die Gebäudeherstellungs- und Sanierungskosten, die unterschiedlichen nutzungsbedingten Folgekosten, die Gebäuderestwerte sowie potentielle Ertragswerte für die zusätzlichen, durch einen Turnhallenneubau generierbaren Schulbauerweiterungsflächen. Über einen Betrachtungszeitraum von 40 Jahren, der der technischen Restnutzungsdauer der Doppelturnhalle nach Generalsanierung entspricht, ist der Neubau von zwei gestapelten Einfachturnhallen die wirt- schaftlich vorteilhafteste Bauvariante und die Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle wirtschaftlicher als der Neubau einer Zweifachturnhalle (siehe Anlage 1a). Sollte die reale Nutzungsdauer der bestehenden Doppelturnhalle nach Sanierung geringer als 17 Jahre sein, weil sie zum Beispiel wegen eines höheren Bedarfs an Sporthallenflächen oder Erwei- terungsflächen für den Schulbau (Nachverdichtungsflächen) am Schulstandort Helene-Weber-Platz niedergelegt werden muss, ist die Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle im Vergleich zu den Neubauvarianten die unwirtschaftlichste Bauvariante (siehe Anlage 1b). Finanzierung Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergibt sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 179.000 Euro, die voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2025 aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird. Dezernat IV wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ab dem Jahr 2022, gegebenenfalls durch Umschich- tungen, vorsehen. Stellungnahme zur Dringlichkeit und zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise Die Vorgaben zur Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben von II/20/202 vom 25.03.2020 wurden geprüft und beachtet. Die Bestandshalle ist im Rahmen der Corona-Betrachtung eine der Sporthallen, deren Lüftungsquerschnitte und -erfordernisse nicht mehr sichergestellt werden können. Anlagen Anlagen 1 a bis c – Investitionsvergleich über einen Zeitraum von 40 und 16 Jahren, Kriterienübersicht Anlage 2 – Liste möglicher Sportarten Anlage 3 – Kostenannahmen nach DIN 276 Anlage 4 – Lageplan bebaubare Flächen Anlage 5 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (wird bis zur Sitzung nachgereicht)
Anlage 1c - Kriterienübersicht
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Übersicht Entscheidungskriterien Sporthalle Helene-Weber Platz Anlage 1c Beschlussvariante 2 Einfachturnhallen gestapelt Alternative 1 Doppelhalle Alternative 2 Sanierung Bestand Lüftungsmöglichkeit Schulsport möglich Vereinssport möglich nicht alle Sportarten in allen Ligen Brandschutz Ausfallzeiten noch zu prüfen Barrierefreiheit Dach-/ Wandbegrünung statisch nicht möglich energetischer Standard Passivhaus nicht umsetzbar Verwertungsmöglichkeit nach Fertigstellung der Maßnahme uneingeschränkt sichergestellt nach Fertigstellung der Maßnahme eingeschränkt sichergestellt auch durch die fertige Maßnahme nicht sicherzustellen
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1544/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 01.04.2021
- Erstellt
- 22.05.2020 13:55