V/0516/2017
Bestellung von Trägervertretern/-innen für die Kindertageseinrichtung Nienberge-Häger, Plantstaken 55
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Beschlussvorlage
2369 Zeichen
V/0516/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Bestellung von Trägervertretern/-innen für die Kindertageseinrichtung Nienberge-Häger, Plantstaken 55 Beratungsfolge 29.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Trägervertreter/in für die städtische Kindertageseinrichtung Nienberge-Häger, Plantstaken 55 werden zwei weitere Trägervertreter berufen: ……………………………………………………………. ……………………………………………………………. Begründung: Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Trägervertreter/innen neben einem/einer vom Oberbürgermeister zu bestellenden Mi tarbeiter/in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fam i- lien von den zuständigen Bezirksvertretungen gewählt. Seit dem 01.08.2011 wird die Vertretung des Trägers der Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – nicht mehr von Mitarbe i- tern/innen der Verwaltung, sondern von den jeweiligen Leitungen der Kindertageseinrichtungen übe r- nommen (siehe Ratsbeschluss vom 25.05.2011, Vorlage V/0168/2011). Mit dem Neubau der Kita Nienberge -Häger sind zwei weitere Gruppen eingerichtet wo rden. Die Kita Nienberge-Häger besteht jetzt aus vier Gruppen, so dass neben einem Vertreter der Verwa ltung drei politische Trägervertreter zu wählen sind. Bisher gibt es nur einen politischen Vertreter. Somit mü s- sen noch zwei zusätzliche Trägervertreter benannt werden. Vorlagen-Nr.: V/0516/2017 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492-3361 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 07.06.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0516/2017 Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Anmerkung: Die Trägervertreter/innen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. Wenn Trägervertreter/innen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese Probl e- matik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Plantstaken 55v
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Details
- Aktenzeichen
- V/0516/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.06.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37