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1272/2026

Stellungnahme zum AN/0635/2026 - Mahnsperre und Säumniszuschläge

Mitteilung Ausschuss 18.06.2026

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 19.06.2026, TOP 5.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3727 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562/1 
 
Vorlagen-Nummer 26.05.2026 
 1272/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 09.06.2026 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 19.06.2026 
 
Stellungnahme zum AN/0635/2026 - Mahnsperre und Säumniszuschläge 
Auf Grundlage des Antrags AN/0635/2026 wurde am 21. April 2026 im Ausschuss für 
Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) folgender Beschluss mit mehrheitlicher 
Zustimmung gefasst: 
 
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration bittet den Rat darum: 
 
„Die bisher gewährte Mahnsperre einschließlich des Erlasses beziehungsweise der 
Aussetzung von Säumniszuschlägen wird über den bisherigen Geltungszeitraum hin-
aus verlängert. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden organisatorischen 
und rechtlichen Schritte zur Umsetzung unverzüglich einzuleiten.“ 
 
Rechtliche Einschätzung des getroffenen Beschlusses: 
 
Es gibt weder eine Zuständigkeit des Ausschusses für Chancengleichheit und Integra-
tion noch des Rates für den Beschlussgegenstand. Daher war die Anregung des Aus-
schusses für Chancengleichheit und Integration nicht als Beschlussvorschlag dem Rat 
vorzulegen und wurde in der Sitzung vom 12. Mai 2026 nicht auf dessen Tagesord-
nung gesetzt. 
 
Die Erhebung von Säumniszuschlägen ist landes- und bundesgesetzlich (§ 12 Kom-
munalabgabengesetz [KAG] in Verbindung mit § 240 Abgabenordnung [AO]) geregelt 
und unterliegt nicht der Regelungskompetenz des Kölner Rates. Außerdem gilt in Ver-
waltungs- und Abgabenangelegenheiten der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz 
(Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz [GG]), wonach nicht willkürliche Ausnahmen bei der 
Rechtsanwendung zugunsten einzelner Gruppen zulässig sind. 
 
Die Entscheidungsbefugnis für Stundungen, Niederschlagungen und den Erlass öf-
fentlicher Abgaben im Sinne des KAG und der AO wurde gemäß § 26 Ziffer 1 c) Zu-
ständigkeitsordnung vom Rat allein dem Oberbürgermeister und damit der Stadtver-
waltung übertragen. 
 
Inhaltliche Stellungnahme:

2 
 
Die Verwaltung nimmt den Beschluss zur Kenntnis und möchte hierauf, trotz fehlender 
Beschlusskompetenz des Ausschusses für Chancengleichheit und Integration oder 
des Kölner Rates, wie folgt inhaltlich Stellung nehmen: 
 
Unter Bezugnahme auf die Mitteilungen 0153/2024 sowie 1057/2025 wurde die Mahn-
sperre seitens der Verwaltung allein zur Klärung der sogenannten „Gebühren-Delta-
Fälle“ eingerichtet und nicht für einen generellen Erlass von Säumniszuschlägen. Da 
die Bearbeitung dieser Fälle bereits gut fortgeschritten ist, bedarf es aus Sicht des 
Amts für Wohnungswesen keiner weiteren Verlängerung der Mahnsperre über den 30. 
Juni 2026 hinaus. 
 
Zusätzliche Mahngebühren sind seit Beginn der Mahnsperre am 1. Januar 2023 nicht 
mehr hinzugekommen. Säumniszuschläge hingegen fallen rechtmäßig kraft Gesetzes 
an (§ 240 AO). Ein Aussetzen der Säumniszuschläge ist nicht möglich. Ein Erlass be-
darf einer konkreten Begründung. Zurzeit wird stadtintern geprüft, ob eine rechtliche 
Grundlage für einen solchen Erlass vorliegen könnte. 
 
Das Amt für Wohnungswesen ist Teil der Arbeitsgruppe „Nutzungsgebühren“ des 
Runden Tisches für Flüchtlingsfragen, wo alle mit der Betreuung von Geflüchteten be-
fassten Akteur*innen in der Stadtgesellschaft (unter anderem Vertreter*innen der 
freien Träger der Wohlfahrtspflege und des Ehrenamtes, Kölner Flüchtlingsrat) um-
fangreich über das Auslaufen der Mahnsperre unterrichtet wurden. 
 
Zusätzlich werden bereits verwaltungsintern Maßnahmen für ein mögliches erhöhtes 
Arbeitsaufkommens in Form von Rückfragen getroffen, um eine zeitnahe Terminver-
einbarung für anfragende Geflüchtete zu gewährleisten. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

09.06.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.06.2026 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1272/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
18.06.2026
Erstellt
28.04.2026 15:12