Stellungnahme zum AN/0635/2026 - Mahnsperre und Säumniszuschläge
Mitteilung Ausschuss 1272/2026 vom 18.06.2026
Stand: Am 19.06.2026 im Gremium „Runder Tisch für Flüchtlingsfragen“ beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/562/1 Vorlagen-Nummer 26.05.2026 1272/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 09.06.2026 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 19.06.2026 Stellungnahme zum AN/0635/2026 - Mahnsperre und Säumniszuschläge Auf Grundlage des Antrags AN/0635/2026 wurde am 21. April 2026 im Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) folgender Beschluss mit mehrheitlicher Zustimmung gefasst: Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration bittet den Rat darum: „Die bisher gewährte Mahnsperre einschließlich des Erlasses beziehungsweise der Aussetzung von Säumniszuschlägen wird über den bisherigen Geltungszeitraum hin- aus verlängert. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden organisatorischen und rechtlichen Schritte zur Umsetzung unverzüglich einzuleiten.“ Rechtliche Einschätzung des getroffenen Beschlusses: Es gibt weder eine Zuständigkeit des Ausschusses für Chancengleichheit und Integra- tion noch des Rates für den Beschlussgegenstand. Daher war die Anregung des Aus- schusses für Chancengleichheit und Integration nicht als Beschlussvorschlag dem Rat vorzulegen und wurde in der Sitzung vom 12. Mai 2026 nicht auf dessen Tagesord- nung gesetzt. Die Erhebung von Säumniszuschlägen ist landes- und bundesgesetzlich (§ 12 Kom- munalabgabengesetz [KAG] in Verbindung mit § 240 Abgabenordnung [AO]) geregelt und unterliegt nicht der Regelungskompetenz des Kölner Rates. Außerdem gilt in Ver- waltungs- und Abgabenangelegenheiten der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz [GG]), wonach nicht willkürliche Ausnahmen bei der Rechtsanwendung zugunsten einzelner Gruppen zulässig sind. Die Entscheidungsbefugnis für Stundungen, Niederschlagungen und den Erlass öf- fentlicher Abgaben im Sinne des KAG und der AO wurde gemäß § 26 Ziffer 1 c) Zu- ständigkeitsordnung vom Rat allein dem Oberbürgermeister und damit der Stadtver- waltung übertragen. Inhaltliche Stellungnahme: 2 Die Verwaltung nimmt den Beschluss zur Kenntnis und möchte hierauf, trotz fehlender Beschlusskompetenz des Ausschusses für Chancengleichheit und Integration oder des Kölner Rates, wie folgt inhaltlich Stellung nehmen: Unter Bezugnahme auf die Mitteilungen 0153/2024 sowie 1057/2025 wurde die Mahn- sperre seitens der Verwaltung allein zur Klärung der sogenannten „Gebühren-Delta- Fälle“ eingerichtet und nicht für einen generellen Erlass von Säumniszuschlägen. Da die Bearbeitung dieser Fälle bereits gut fortgeschritten ist, bedarf es aus Sicht des Amts für Wohnungswesen keiner weiteren Verlängerung der Mahnsperre über den 30. Juni 2026 hinaus. Zusätzliche Mahngebühren sind seit Beginn der Mahnsperre am 1. Januar 2023 nicht mehr hinzugekommen. Säumniszuschläge hingegen fallen rechtmäßig kraft Gesetzes an (§ 240 AO). Ein Aussetzen der Säumniszuschläge ist nicht möglich. Ein Erlass be- darf einer konkreten Begründung. Zurzeit wird stadtintern geprüft, ob eine rechtliche Grundlage für einen solchen Erlass vorliegen könnte. Das Amt für Wohnungswesen ist Teil der Arbeitsgruppe „Nutzungsgebühren“ des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen, wo alle mit der Betreuung von Geflüchteten be- fassten Akteur*innen in der Stadtgesellschaft (unter anderem Vertreter*innen der freien Träger der Wohlfahrtspflege und des Ehrenamtes, Kölner Flüchtlingsrat) um- fangreich über das Auslaufen der Mahnsperre unterrichtet wurden. Zusätzlich werden bereits verwaltungsintern Maßnahmen für ein mögliches erhöhtes Arbeitsaufkommens in Form von Rückfragen getroffen, um eine zeitnahe Terminver- einbarung für anfragende Geflüchtete zu gewährleisten. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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09.06.2026
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
19.06.2026 zuletzt
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 5.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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