Mandari Insight

2007/0376

Sicherstellung der Durchführung von Verordnungen im Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt

Magistratsvorlage 16.08.2007

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2007/0376

21.4 KB · application/pdf

Ansehen

2007/0376

7697 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
03.09.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II 
 
Amt: Hochbau- und 
Maschinenamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 Ja Nein 
Öffentlich  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0376 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
577  
 
 
Betreff: Sicherstellung de r Durchführung von Verordnungen im Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement Darmstadt 
 
Vorlage vom: 16.08.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Für die Sicherstellung der Durchführung folgender Verordnungen werden die genannten Beträge im 
Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebes Immobilienmanagement eingestellt.  
 
Betriebsicherheitsverordnung 
Nachrüstung von Sicherheitstechnik  
an Aufzugsanlagen 
46.000 
€  
 
Betriebsicherheitsverordnung 
Gefährdungsbeurteilungen  
für Aufzugsanlagen 
 4.650 €  
 
Trinkwasserverordnung 
Trinkwasseranalysen 
in Kindertagesstätten 
5.200 
€  
 
Energieeinsparverordnung 
Aufstellen von Energieausweisen  
4.500 €

2 
... 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom 19.09.2007 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

3 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 16.08.2007 
 
1. Betriebsicherheitsverordnung 
Die Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt auf Grundlage des Geräte- und Produkt-
sicherheitsgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes u.a. den Betrieb von Aufzugsanlagen. Da die 
Aufzugsanlagen der Stadt von Beschäftigten der Stadt für den Transport von Lasten und Gütern sowie als 
Zugang zum Arbeitsplatz benutzt werden, sind sie als Arbeitsmittel zu behandeln und fallen somit in den 
Geltungsbereich der BetrSichV. 
1.1 Nachrüstung von Sicherheitstechnik in Aufzugsanlagen 
Gemäß § 15 Abs.1 BetrSichV hat der Betreiber von Aufzugsanlagen sicherheitstechnische Bewertungen 
für Aufzugsanlagen erstellen zu lassen. Die Stadt hat damit den TÜV Hessen schon 2004 beauftragt.  
Diese sicherheitstechnischen Bewertungen enthalten Empfehlungen für Nachrüstung von 
Sicherheitstechnik, die im einzelnen bezüglich des Sicherheitsrisikos bewertet sind. Die Stadt wird die 
Sicherheitstechnik so nachrüsten, dass die Gefährdung für die Nutzer und das Wartungs- und Prüfpersonal 
minimiert wird.   
Dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement sind 35 Personen- und Kleingüteraufzugsanlagen zugeordnet. 
Die Kosten für die Nachrüstung von Sicherheitstechnik an Aufzugsanlagen in öffentlichen Liegenschaften 
und Kindertagesstätten wird auf ca. 150.000 Euro geschätzt. Die Nachrüstung von Sicherheitstechnik an 
Aufzugsanlagen in Schulen (ca. 140.000 Euro) wird über das Schulbausanierungsprogramm abgearbeitet  
Die Nachrüstung von Sicherheitstechnik soll mittelfristig in einem 3 Jahresplan abgearbeitet werden. Für 
das HH-Jahr 2008 werden für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement IDA 46.000 Euro für die 
Nachrüstung von Sicherheitstechnik an Aufzugsanlagen benötigt. Für das HH-Jahr 2009 werden 40.000 
Euro und für das HH-Jahr 2010 werden 50.000,00 Euro in den Wirtschaftsplänen eingestellt.  
1.2 Gefährdungsbeurteilungen 
Gemäß § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber mittels einer Gefährdungsbeurteilung die notwendigen 
Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und damit auch für Aufzüge 
zu ermitteln. Es sind dazu vertiefte Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik 
erforderlich. Es sollen daher die Gefährdungsbeurteilungen unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen für 
Arbeitschutz erstellt werden. Es ist geplant den TÜV Hessen als Sachverständigen zu  beauftragen. 
Für das HH-Jahr 2008 werden für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement IDA 4.650,00 Euro für 
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen an Aufzugsanlagen benötigt. 
2. Trinkwasserverordnung
 
Die neue Trinkwasserverordnung trat am 1. Januar 2003 in Kraft. Sie enthält Bestimmungen zum 
Schutz der menschlichen Gesundheit, die der Bedeutung des Trinkwassers als Lebensmittel Rechnung 
tragen. Bau und Betrieb von Trinkwasserversorgungsanlagen sind in der Verordnung festgelegt. Es darf 
nur Wasser zur Verfügung gestellt werden, das den Anforderungen an Reinheit und Zusammensetzung der 
Trinkwasserverordnung entspricht. Als Aufsichtbehörde ist das Gesundheitsamt benannt. Für Kindergärten 
und Schulen hat das Gesundheitsamt Trinkwasseruntersuchungen gemäß §14 (6) TrinkwasserV 
angeordnet.  
 
 
 
 
Die Veranlassung der Trinkwasseruntersuchungen liegt derzeit beim Nutzer. Ab 2008 ist die 
Instandhaltung und der Betrieb der Trinkwasserversorgungsanlagen in Gebäuden der Stadt Aufgabe des 
Eigenbetriebs Immobilienmanagement.

4 
... 
Für Schulen werden Trinkwasseruntersuchungen derzeit vom Schulamt beauftragt. Dieses hat HH-Mittel 
für 2008 angemeldet. HH-Mittel für die Trinkwasseruntersuchungen für Kindertagesstätten wurden bisher 
nicht angemeldet.  
Für das HH-Jahr 2008 werden für den Eigenbetrieb Immobilienmanagement IDA 5.200,00 Euro zur 
Durchführung von Trinkwasseranalysen in Kindertagesstätten zu Verfügung gestellt. 
3. Energieeinsparverordnung 
Am 08.06.2007 hat der Bundesrat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Diese legt 
Fristen für die Erstellung von Energieausweisen wir folgt fest. 
Für Neubauten, Sanierungen und Erweiterung von Gebäuden hat der Eigentümer die Aufstellung des 
Energieausweises zu veranlassen.  
Für Wohngebäude: 
– Im Falle des Verkaufs von Wohngebäuden mit einem Baujahr bis 1965 ist dem potenziellen Käufer ab 
dem 1. Juli 2008 der Energieausweis vorzulegen.  
– Im Falle des Verkaufs von später errichteten Wohngebäuden ist dem potenziellen Käufer ab dem 1. 
Januar 2009 der Energieausweis vorzulegen. 
Für Nichtwohngebäude:  
– Für Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche unter 1000 m
2 ist der Energieausweis im Falle des 
Verkaufs dem potenziellen Käufer ab dem 1. Juli 2009 vorzulegen. 
– Für Nichtwohngebäude mit einer Nutzfläche über 1000 m 2, in denen Behörden und sonstige 
Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die 
deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, sind Energieausweise ab dem       1. Juli 
2009 aufzustellen und für die Öffentlichkeit an gut sichtbarer Stelle auszuhängen.  
Ab 2008 fällt die Aufstellung der Energieausweise für die öffentlichen Liegenschaften und Wohngebäude 
nach §16 EnEV in den Aufgabenbereich des Immobilenmanagements Darmstadt. Es wird gemäß der 
Verordnung verfahren und Energieausweise für das Stadthaus Grafenstraße, das Technische Stadthaus 
und für Schulen erstellt, die eine Nutzfläche größer 1000 m
2 haben.  
Für die Wohngebäude werden die Energieausweise nur im Falle des Verkaufs und bei Sanierungen  
erstellt. 
Das Aufstellen von Energieausweisen für Schulen und Verwaltungsgebäude würde bei der Vergabe an 
Ingenieurbüros Kosten in der Höhe ca. 50.000 Euro verursachen. Deshalb ist vorgesehen die 
Energieausweise mit eigenen Mitarbeitern zu erstellen, die nach EnEV § 21 (1)1 ausstellungsberechtigt 
sind.  
 
 
 
 
 
 
 
Damit die Energieausweise bis zum 1. Juli 2009 vorliegen können, ist mit den Arbeiten schon 2008 zu 
beginnen. Dabei fallen Kosten für Software und Drucker, für Fahrten, für Material und Befestigung des

5 
... 
Aushangs an. Für das HH-Jahr 2008 werden dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement IDA 4.500 Euro 
zur Erstellung von Energieausweisen zur Verfügung gestellt. 
 
Darmstadt, 16.08.2007 
65-hec/kn   Nst.: 31 73 
 
 
Der Dezernent II    Der Dezernent VI 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz    Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister     Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

TOP 577
TOP 3
TOP 23
TOP 3
TOP 4

Orte (1)

  • Grafenstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2007/0376
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.08.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00