1541/2022
Situation Hüttenstraße
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3522 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 1541/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.05.2022 Situation Hüttenstraße hier: Anfrage (AN/2600/2021) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Schroeder (Klima Freunde) in der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.12.2021, TOP 7.1 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Bezirksvertreterin Elke Schroeder (Klima Freunde) bitten die Verwaltung darum, folgende Fragen zu beantworten: 1. „Wie ist der Sachstand bezüglich der Wiederherstellung des Gehwegs? Welchen Ausführung- termin hat die Deutsche Bahn AG beim letzten Abstimmungstermin genannt? 2. Sollte der Termin in weiter Zukunft liegen oder bisher kein Termin genannt worden sein: Wie will die Verwaltung bis zu dieser Umsetzung mit der Gefahrenlage für Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen verfahren? Wurde geprüft, ob es möglich ist z. B. große Steine auf dem Fußweg an der Bahnseite zu platzieren? 3. Ist ein temporäres Parkverbot auf der gegenüberliegenden Straßenseite in Erwägung gezogen worden? 4. Wann erfolgt die Weg nahme der Parkplätze in Höhe der Einmündung der Gravenreuthstra- ße?“ Antworten der Verwaltung: Zu Frage 1: Die Verwaltung hat die Deutsche Bahn (DB Netz AG) auf ihre Verpflichtung, den Gehweg entlang der Bögen auf der Südseite der Hüttenstraße wiederherzustellen, schriftlich hingewiesen. Bisher konnte seitens der Deutschen Bahn (DB Netz AG) keine konkrete Zeitplanung für die Wiederherstellung des Gehweges genannt werden. Zu Frage 2: Die Verwaltung sieht generell die Platzierung von großen Steinen im Bereich der Hüttenstraße als kritisch an. Zum einen werden dadurch die vorhandenen Gehwegbreiten extrem eingeschränkt und zum anderen besteht eine erhöhte Unfallgefahr. Bei der Ursprungsplanung zur Öffnung der Hüttenstraße für den gegenläufigen Radverkehr war das Aufstellen von Pollern im Einmündungsbereich der Hüttenstraße Ecke Ottostraße vorgesehen. Das Setzen der Absperrpfosten konnte aus Kapazitätsgründen bisher nicht umgesetzt werden. Die Maß- nahme wurde zwischenzeitlich extern vergeben und wird in Kürze ausgeführt. 2 Zu Fragen 3 und 4: Eine Anpassung der Verkehrssituation in der Hüttenstraße inklusive der Prüfung eines Parkverbotes und der Optimierung des Einmündungsbereiches der Gravenreuthstraße erfolgt im Zusammenhang mit einer zukünftigen Gesamtüberplanung der Hüttenstraße. An der Einmündung der Hüttenstraße Ecke Ottostraße ist bereits ein absolutes Haltverbot angeord- net, um im Bereich der Engstelle das Parken zu unterbinden. Zusätzlich werden vom Amt für öffentli- che Ordnung regelmäßig Kontrollen in der Hüttenstraße durchgeführt. Die Umsetzung eines temporä- ren Parkverbots im Bestand ist ohne Umplanung aufgrund des hohen Parkdrucks und erhöhten Kon- trollbedarfs zunächst nicht vorgesehen. Im von der Bezirksvertretung Ehrenfeld im Mai 2021 beschlossenen Radverkehrskonzept ist die Hüt- tenstraße ebenfalls enthalten. Laut der Empfehlung des Gutachters wurde die Hüttenstraße von der Netzbedeutung her im Radhauptroutennetz dem gelben Netz zugeordnet. Nach der aktuellen Prioritä- tensetzung der Einzelmaßnahmen aus dem Radverkehrskonzept Ehrenfeld ist die Umplanung der Hüttenstraße nicht in erster Priorität enthalten, daher können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aus- sagen zu Planungs- und Umsetzungshorizonten gegeben werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1541/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.05.2022
- Erstellt
- 05.05.2022 16:30