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1541/2022

Situation Hüttenstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 16.05.2022, TOP 6.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3522 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 1541/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.05.2022 
 
Situation Hüttenstraße 
hier: Anfrage (AN/2600/2021) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Schroeder (Klima 
Freunde) in der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.12.2021, TOP 7.1 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Bezirksvertreterin Elke Schroeder (Klima Freunde) bitten 
die Verwaltung darum, folgende Fragen zu beantworten:  
 
1. „Wie ist der Sachstand bezüglich der Wiederherstellung des Gehwegs? Welchen Ausführung-
termin hat die Deutsche Bahn AG beim letzten Abstimmungstermin genannt?  
 
2. Sollte der Termin in weiter Zukunft liegen oder bisher kein Termin genannt worden sein: Wie 
will die Verwaltung bis zu dieser Umsetzung mit der Gefahrenlage für Fahrradfahrer*innen und 
Fußgänger*innen verfahren? Wurde geprüft, ob es möglich ist z. B. große Steine auf dem 
Fußweg an der Bahnseite zu platzieren?  
 
3. Ist ein temporäres Parkverbot auf der gegenüberliegenden Straßenseite in Erwägung gezogen 
worden?  
 
4. Wann erfolgt die Weg nahme der Parkplätze in Höhe der Einmündung der Gravenreuthstra-
ße?“ 
 
 
Antworten der Verwaltung:  
 
 
Zu Frage 1:  
 
Die Verwaltung hat die Deutsche Bahn (DB Netz AG) auf ihre Verpflichtung, den Gehweg entlang der 
Bögen auf der Südseite der Hüttenstraße wiederherzustellen, schriftlich hingewiesen. Bisher konnte 
seitens der Deutschen Bahn (DB Netz AG) keine konkrete Zeitplanung für die Wiederherstellung des 
Gehweges genannt werden. 
 
 
Zu Frage 2:  
 
Die Verwaltung sieht generell die Platzierung von großen Steinen im Bereich der Hüttenstraße als 
kritisch an. Zum einen werden dadurch die vorhandenen Gehwegbreiten extrem eingeschränkt und 
zum anderen besteht eine erhöhte Unfallgefahr.  
Bei der Ursprungsplanung zur Öffnung der Hüttenstraße für den gegenläufigen Radverkehr war das 
Aufstellen von Pollern im Einmündungsbereich der Hüttenstraße Ecke Ottostraße vorgesehen. Das 
Setzen der Absperrpfosten konnte aus Kapazitätsgründen bisher nicht umgesetzt werden. Die Maß-
nahme wurde zwischenzeitlich extern vergeben und wird in Kürze ausgeführt.

2 
 
Zu Fragen 3 und 4:  
 
Eine Anpassung der Verkehrssituation in der Hüttenstraße inklusive der Prüfung eines Parkverbotes 
und der Optimierung des Einmündungsbereiches der Gravenreuthstraße erfolgt im Zusammenhang 
mit einer zukünftigen Gesamtüberplanung der Hüttenstraße.  
An der Einmündung der Hüttenstraße Ecke Ottostraße ist bereits ein absolutes Haltverbot angeord-
net, um im Bereich der Engstelle das Parken zu unterbinden. Zusätzlich werden vom Amt für öffentli-
che Ordnung regelmäßig Kontrollen in der Hüttenstraße durchgeführt. Die Umsetzung eines temporä-
ren Parkverbots im Bestand ist ohne Umplanung aufgrund des hohen Parkdrucks und erhöhten Kon-
trollbedarfs zunächst nicht vorgesehen.  
 
Im von der Bezirksvertretung Ehrenfeld im Mai 2021 beschlossenen Radverkehrskonzept ist die Hüt-
tenstraße ebenfalls enthalten. Laut der Empfehlung des Gutachters wurde die Hüttenstraße von der 
Netzbedeutung her im Radhauptroutennetz dem gelben Netz zugeordnet. Nach der aktuellen Prioritä-
tensetzung der Einzelmaßnahmen aus dem Radverkehrskonzept Ehrenfeld ist die Umplanung der 
Hüttenstraße nicht in erster Priorität enthalten, daher können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aus-
sagen zu Planungs- und Umsetzungshorizonten gegeben werden.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1541/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.05.2022
Erstellt
05.05.2022 16:30