Mandari Insight

2006/0632

Umlegungsverfahren 'U-E 17 Wolfhartweg' in Eberstadt Vorwegnahme der Entscheidung 'Steigertsweg Änderung'

Magistratsvorlage 10.10.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

78.4 KB · application/pdf

Ansehen

2006/0632

13.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

143 Zeichen

Steigertsweg
Wiedehopfweg
Karte zur Vorwegregelung (§ 76 BauGB)
"Steigertsweg Änderung"
Maßstab 1:500
Umlegungsverfahren   "U-E 17 Wolfhartweg"

2006/0632

2486 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
12.10.2006 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat       Dezernat III 
 
Amt: Vermessungsamt 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0632  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Umlegungsverfahren "U-E 17 Wolfhartweg" in Eberstadt 
Vorwegnahme der Entscheidung "Steigertsweg Änderung" 
 
Vorlage vom: 10.10.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
Für einen Teil der Grundstücke im Bereich der Vorwegregelung Steigertsweg wird eine Änderung auf 
Wunsch und im Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber beschlossen. 
 
Der Plan zur Vorwegregelung "Steigertsweg Änderung" besteht aus Verzeichnis und Karte. 
 
Anlagen: Verzeichnis zur Vorwegregelung "Steigertsweg Änderung" 
Karte zur Vorwegregelung "Steigertsweg Änderung" 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 10.10.2006 
 
Begründung:
 
 
Mit Beschluss vom 28.08.2001 hat die Stadtverordnetenversammlung für das Gebiet des 
rechtskräftigen Bebauungsplanes "E 44 – Am Wolfhartweg" die Umlegung "U-E 17 Wolfhartweg" 
nach dem Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet. Das Verfahren wurde durch Magistratsbeschluss 
vom 17.12.2003 eingeleitet. 
 
Der Plan zur Vorwegregelung "Steigertsweg" ist am 19.08.2006 unanfechtbar geworden. 
 
Auf Wunsch und im Einverständnis aller Betroffenen wird an diesem Plan zur Vorwegregelung 
"Steigertsweg" folgende Änderung vorgenommen: 
 
Der gemeinschaftliche Dungweg mit der Flurstücksnummer 526 wird geteilt.  
 
Das entstehende Grundstück mit der Flurstücksnummer 526/2 wird ausschließlich den 
Grundstücken 534, 545 und 536 zu je 1/3 zugeteilt. 
 
Das neue Grundstück mit der Flurstücksnummer 526/1 wird den Grundstücken 529, 530, 531, 532, 
533, 534, 545 und 536 zu je 1/8 zugeteilt. 
 
Durch die Teilung soll verhindert werden, dass der private Dungweg, der ausschließlich der 
Entsorgung von Gartenabfällen und der Entwässerung dienen soll, als "öffentlicher" Spazierweg in 
den Außenbereich genutzt wird. 
 
Die sonstigen Festsetzungen im Plan zur Vorwegregelung Steigertsweg bleiben bestehen. 
 
Darmstadt, den 10.10.2006 
III/62 et-wi 
 
 
 
Klaus Feuchtinger 
Stadtrat 
 
 
 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

TOP 693

Orte (2)

  • Steigertsweg
  • Wiedehopfweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2006/0632
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.10.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00