2006/0632
Umlegungsverfahren 'U-E 17 Wolfhartweg' in Eberstadt Vorwegnahme der Entscheidung 'Steigertsweg Änderung'
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Steigertsweg Wiedehopfweg Karte zur Vorwegregelung (§ 76 BauGB) "Steigertsweg Änderung" Maßstab 1:500 Umlegungsverfahren "U-E 17 Wolfhartweg"
2006/0632
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 12.10.2006 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat Dezernat III Amt: Vermessungsamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2006/0632 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Umlegungsverfahren "U-E 17 Wolfhartweg" in Eberstadt Vorwegnahme der Entscheidung "Steigertsweg Änderung" Vorlage vom: 10.10.2006 Beschlussvorschlag: Für einen Teil der Grundstücke im Bereich der Vorwegregelung Steigertsweg wird eine Änderung auf Wunsch und im Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber beschlossen. Der Plan zur Vorwegregelung "Steigertsweg Änderung" besteht aus Verzeichnis und Karte. Anlagen: Verzeichnis zur Vorwegregelung "Steigertsweg Änderung" Karte zur Vorwegregelung "Steigertsweg Änderung" Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 10.10.2006 Begründung: Mit Beschluss vom 28.08.2001 hat die Stadtverordnetenversammlung für das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes "E 44 – Am Wolfhartweg" die Umlegung "U-E 17 Wolfhartweg" nach dem Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet. Das Verfahren wurde durch Magistratsbeschluss vom 17.12.2003 eingeleitet. Der Plan zur Vorwegregelung "Steigertsweg" ist am 19.08.2006 unanfechtbar geworden. Auf Wunsch und im Einverständnis aller Betroffenen wird an diesem Plan zur Vorwegregelung "Steigertsweg" folgende Änderung vorgenommen: Der gemeinschaftliche Dungweg mit der Flurstücksnummer 526 wird geteilt. Das entstehende Grundstück mit der Flurstücksnummer 526/2 wird ausschließlich den Grundstücken 534, 545 und 536 zu je 1/3 zugeteilt. Das neue Grundstück mit der Flurstücksnummer 526/1 wird den Grundstücken 529, 530, 531, 532, 533, 534, 545 und 536 zu je 1/8 zugeteilt. Durch die Teilung soll verhindert werden, dass der private Dungweg, der ausschließlich der Entsorgung von Gartenabfällen und der Entwässerung dienen soll, als "öffentlicher" Spazierweg in den Außenbereich genutzt wird. Die sonstigen Festsetzungen im Plan zur Vorwegregelung Steigertsweg bleiben bestehen. Darmstadt, den 10.10.2006 III/62 et-wi Klaus Feuchtinger Stadtrat Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Steigertsweg
- Wiedehopfweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0632
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.10.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00