3604/2019
Finanzielle Entschädigung für die Tätigkeit in Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungsgesellschaften
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
3962 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3604/2019 Freigabedatum 24.10.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Finanzielle Entschädigung für die Tätigkeit in Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungsgesellschaften Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die Angemessenheit der derzeit gewährten Vergü- tung für die Tätigkeit in Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungsgesellschaften hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Höhe entsprechend den Vorgaben des städtischen Public Corporate Governance Kodex zu überprüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Rat mit einem Vorschlag zur künftigen Bemessung und Strukturie- rung der Vergütung zur Beschlussfassung vorzulegen. Finanzausschuss 04.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Mitglieder von Aufsichtsgremien stadtkölnischer Beteiligungsunternehmen erhalten für ihre Tätig- keit in diesen Überwachungsorganen ein seit rd. 20 Jahren unverändertes Entgelt. Gezahlt werden nahezu einheitlich, d.h. unabhängig von Größe und Branchenzugehörigkeit des Unternehmens, aus- schließlich Sitzungsgelder in Höhe von rd. 250 € je Sitzung für die Mitglieder, rd. 500 € für die Vorsit- zenden und rd. 375 € für deren Stellvertretungen. Im Hinblick auf die finanzielle Entschädigung für die Tätigkeit in Aufsichtsgremien städtischer Beteili- gungsgesellschaften führt der städtische Public Corporate Governance Kodex in Ziffer 2.7.1 Folgen- des aus: „Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll der Verantwortung und dem Tätigkeitsum- fang der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung tra- gen. Die Vergütung soll regelmäßig überprüft werden.“ Strukturen und Höhe der Aufwandsentschädigungen in kommunalen Unternehmen in Deutschland sind teilweise unterschiedlich gestaltet. Mit Blick darauf, dass sich die Tätigkeit in einem Kontrollorgan nicht auf die Zeiten der konkreten Sitzungsteilnahme beschränkt wird beispielsweise oftmals neben einem nach Unternehmensgröße gestaffelten Sitzungsgeld auch eine pauschale Aufwandsentschädi- gungen gezahlt, um dem unabhängig von der Teilnahme an Sitzungen anfallenden Vorbereitungs-, Weiterbildungs- und Abstimmungsaufwand jedes einzelnen Gremienmitglieds Rechnung zu tragen. Der Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs GmbH (KBW), eine 100%ige Tochtergesell- schaft der Stadt Köln, hat in seiner Sitzung am 01.10.2019 der Gesellschafterversammlung empfoh- len, eine von der bisherigen stadtkölnischen Praxis abweichende Vergütung für die Aufsichtsratsmit- glieder festzusetzen. Die vorgeschlagene Regelung sieht einen jährlichen Pauschalbetrag von 500 € pro Mitglied sowie einen Zahlbetrag je Sitzung von 125 € pro Mitglied, 375 € für den Vorsitzenden und 250 € für seine Stellvertreter vor. Angesichts der oben skizzierten weitgehenden Gleichbehandlung der Aufsichtsgremien sieht sich die Gesellschaftervertreterin derzeit lediglich ermächtigt, vorläufig entsprechend der bislang praktizierten Regelung zu votieren. Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der Verwaltung geboten, Höhe und Struktur der Ver- gütung stadtkölnischer Mandatsträger in Überwachungsorganen insgesamt einer Überprüfung gem. Ziff. 2.7.1 des PCGK zu unterziehen. Die Verwaltung wird den Rat über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse einen Vorschlag zu künftigen Gestaltung der Vergütung unterbreiten. Die Festsetzung der in den Beteiligungsunternehmen zu zahlenden Vergütung obliegt der jeweiligen Anteilseignerversammlung. Die vg. Beschlussempfehlung der Verwaltung wird daher die Ermächti- gung an die Gesellschaftervertreterin der Stadt Köln vorsehen, die Entscheidung des Rates zur Be- messung der Aufsichtsratsvergütung umzusetzen bzw. bei Minderheitsbeteiligungen darauf hinzuwir- ken.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3604/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.10.2019
- Erstellt
- 16.10.2019 09:29