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3604/2019

Finanzielle Entschädigung für die Tätigkeit in Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungsgesellschaften

Beschlussvorlage Ausschuss 24.10.2019

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 04.11.2019, TOP 10.20

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3962 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3604/2019 
Freigabedatum 
24.10.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Finanzielle Entschädigung für die Tätigkeit in Aufsichtsgremien städtischer 
Beteiligungsgesellschaften 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, die Angemessenheit der derzeit gewährten Vergü-
tung für die Tätigkeit in Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungsgesellschaften hinsichtlich ihrer 
Ausgestaltung und Höhe entsprechend den Vorgaben des städtischen Public Corporate Governance 
Kodex zu überprüfen.  
 
Das Ergebnis der Prüfung ist dem Rat mit einem Vorschlag zur künftigen Bemessung und Strukturie-
rung der Vergütung zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
Finanzausschuss 04.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Mitglieder von Aufsichtsgremien stadtkölnischer Beteiligungsunternehmen erhalten für ihre Tätig-
keit in diesen Überwachungsorganen ein seit rd. 20 Jahren unverändertes Entgelt. Gezahlt werden 
nahezu einheitlich, d.h. unabhängig von Größe und Branchenzugehörigkeit des Unternehmens, aus-
schließlich Sitzungsgelder in Höhe von rd. 250 € je Sitzung für die Mitglieder, rd. 500 € für die Vorsit-
zenden und rd. 375 € für deren Stellvertretungen. 
 
Im Hinblick auf die finanzielle Entschädigung für die Tätigkeit in Aufsichtsgremien städtischer Beteili-
gungsgesellschaften führt der städtische Public Corporate Governance Kodex in Ziffer 2.7.1 Folgen-
des aus: „Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll der Verantwortung und dem Tätigkeitsum-
fang der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung tra-
gen. Die Vergütung soll regelmäßig überprüft werden.“ 
 
Strukturen und Höhe der Aufwandsentschädigungen in kommunalen Unternehmen in Deutschland 
sind teilweise unterschiedlich gestaltet. Mit Blick darauf, dass sich die Tätigkeit in einem Kontrollorgan 
nicht auf die Zeiten der konkreten Sitzungsteilnahme beschränkt wird beispielsweise oftmals neben 
einem nach Unternehmensgröße gestaffelten Sitzungsgeld auch eine pauschale Aufwandsentschädi-
gungen gezahlt, um dem unabhängig von der Teilnahme an Sitzungen anfallenden Vorbereitungs-, 
Weiterbildungs- und Abstimmungsaufwand jedes einzelnen Gremienmitglieds Rechnung zu tragen. 
 
Der Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs GmbH (KBW), eine 100%ige Tochtergesell-
schaft der Stadt Köln, hat in seiner Sitzung am 01.10.2019 der Gesellschafterversammlung empfoh-
len, eine von der bisherigen stadtkölnischen Praxis abweichende Vergütung für die Aufsichtsratsmit-
glieder festzusetzen. Die vorgeschlagene Regelung sieht einen jährlichen Pauschalbetrag von 500 € 
pro Mitglied sowie einen Zahlbetrag je Sitzung von 125 € pro Mitglied, 375 € für den Vorsitzenden und 
250 € für seine Stellvertreter vor.  
 
Angesichts der oben skizzierten weitgehenden Gleichbehandlung der Aufsichtsgremien sieht sich die 
Gesellschaftervertreterin derzeit lediglich ermächtigt, vorläufig entsprechend der bislang praktizierten 
Regelung zu votieren.  
 
Vor diesem Hintergrund ist es nach Auffassung der Verwaltung geboten, Höhe und Struktur der Ver-
gütung stadtkölnischer Mandatsträger in Überwachungsorganen insgesamt einer Überprüfung gem. 
Ziff. 2.7.1 des PCGK zu unterziehen. Die Verwaltung wird den Rat über das Ergebnis der Prüfung 
unterrichten und auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse einen Vorschlag zu künftigen Gestaltung 
der Vergütung unterbreiten.  
 
Die Festsetzung der in den Beteiligungsunternehmen zu zahlenden Vergütung obliegt der jeweiligen 
Anteilseignerversammlung. Die vg. Beschlussempfehlung der Verwaltung wird daher die Ermächti-
gung an die Gesellschaftervertreterin der Stadt Köln vorsehen, die Entscheidung des Rates zur Be-
messung der Aufsichtsratsvergütung umzusetzen bzw. bei Minderheitsbeteiligungen darauf hinzuwir-
ken.

Beratungsverlauf (1)

04.11.2019 Finanzausschuss
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3604/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
24.10.2019
Erstellt
16.10.2019 09:29