V/0715/2013/2
Handorfer Straße zwischen Warendorfer Straße und Hobbeltstraße,
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Beschlussvorlage
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V/0715/2013/2 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Handorfer Straße zwischen Warendorfer Straße und Hobbeltstraße, Instandsetzung der Fahrbahn und Nebenanlagen, barrierefreier Umbau der Haltestellen "Handorf Gartenzentrum", Erneuerung der Regenwasserkanalisation. - Baubeschluss - Beratungsfolge 13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag I. Sachentscheidung 1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt der vom Tiefbauamt der Stadt Müns- ter aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 10373 Blatt 1-3 und Lageplan + Längs- schnitt Nr. H 160 Blatt 1+2) und der baulichen Ausführung zu. 2. Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen nimmt zur Kenntnis, dass die Verkehrsfüh- rung während der Baumaßnahme wie folgt durchgeführt wird: 2.1. Abschnitt 1 „Gildenstraße“: Zweispurige Verkehrsführung durch Anlegen einer Baustraße neben der vorhandenen Fahrbahn. Dauer ca. 5 Wochen 2.2. Abschnitt 2 „Partydampfer“ Komplette Vollsperrung für eine Dauer von ca. 4 Wochen 2.3. Abschnitt 3 „Allee“ Seitliche Umfahrung für eine Dauer von ca. 6 Wochen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Mehrkosten von ca. 90.000 € entstehen und 2 Bäume gefällt werden müssen. 2.4. Abschnitt 4 „Gartencenter“ Zweispurige Verkehrsführung für eine Dauer von ca. 6 Wochen Es wird zur Kenntnis genommen, dass Mehrkosten von ca. 90.000 € entstehen Vorlagen-Nr.: V/0715/2013/2 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 28.01.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0715/2013/2 II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die Instandsetzung der Fahrbahn und der Nebenanlagen sowie den barrierefreien Umbau der Haltestellen Baukosten in Höhe von ca. 585.000 € und für die Erneuerung der Regenwasserkanalisation Baukosten in Höhe von 440.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Zuwendungen aus Landesmitteln in Höhe von 300.000 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaßnahme 4194 Handorfer Str., Warendorfer Str. bis Hobbeltstr. Auszahlungen 2015 440.000 Erneuerung Regenwa s- serkanalisation Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Investitionsmaßnahme 4194 Handorfer Str., Warendorfer Str. bis Hobbeltstr. Auszahlungen 2015 585.000 Instandsetzung Fahrbahn und Nebenanlagen, Um- bau Haltestellen Einzahlungen 2015 300.000 Zuwendungen für den Straßenbau Saldo 725.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind bereits im Haushaltsplan 2014 bei den o. g. Produktgruppen veranschlagt. Die Mittel we rden im Haushaltsplan -Entwurf 2015 nach 2015 verschoben und angepasst. Aufgrund der geänderten Ve rkehrsführung während der Bauphase erhöhen sich die Kosten um jeweils 90.000 € bei den Pr oduktgruppen 1101 und 1201. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Be schlussausführung unter dem Vo rbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2015 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die E r- mächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Voraussetzungen: An der Fahrbahn der Handorfer Straße wurd en in dem Bereich zwischen Warendorfer Straße und Hobbeltstraße alters - und verschleißbedingte Schäden festgestellt. Diese ken n- zeichnen sich durch Spurrillen sowie Rissbildungen in den oberen Asphaltschichten. Daher ist eine Fahrbahnerneuerung erforderlich. - 3 - V/0715/2013/2 Die Fahrbahnerneuerung erfolgt in Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtpl a- nung, Verkehrsplanung. Die Kanalisation muss aus baulichen Gründen dringend erneuert werden. Es wurden u. a. Rohrbrüche, fehlende Rohrteile und Scherbenbildung durc h die Untersuchung im Dezember 2011 festgestellt. 2. Beschreibung der Baumaßnahme: Die Kanaltrasse befindet sich derzeit in den östlich gelegenen Nebenanlagen der Handorfer Straße in einer Sohltiefe zwischen 60 -90 cm im unmittelbaren Kronentraufbereich der Bäu- me. Aufgrund der ungünstigen Höhenlage und der Nähe zu den Bäumen ist eine Erneuerung im Bereich der vorhandenen Kanaltrasse nicht möglich und es wird ein neuer Regenwasse r- kanal in der Fahrbahn, in Richtung Gildenstraße gebaut. In Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung wird die Fahrbahnbreite von 7,00 Meter auf 6,50 Meter reduziert. So kann der östliche Fahrbahnrand um 0,50 Meter von den Bäumen abgerückt werden, welche derzeit im unmittelbaren Bereich der Bordführung s tehen, und die Aufstellfläche der östlichen Haltestelle auf 2,50 m verbre i- tert werden. Im Zuge der Maßnahme werden die Haltestellen „Handorf Gartenzentrum“ barrierefrei au s- gebaut. Hierzu werden Niederflurbusbordsteine mit 16 cm Höhe gesetzt und Aufmerk - samkeitsfelder aus weißen Noppen - und Rippenplatten sowie anthrazitfarbenen Platten an - gelegt. Die Fahrbahnerneuerung im Vollausbau, wird auf der Ostseite oberhalb der Kanaltrasse durchgeführt. Die Sanierung des westlichen Fahrstreifens erfolgt in Form einer Deckensanie- rung im Hocheinbauverfahren. Lediglich der östliche Fahrstreifen wird im Bereich der Kana lt- rasse komplett erneuert. So können zudem Synergieeffekte zwischen dem Kanal - und Stra- ßenbau erreicht werden. Das Abrücken der Borde und der Hocheinbau begünstigen zudem den Erhalt der Bäume. Verglichen mit einem Vollausbau über die gesamte Straßenbreite stellt diese Konzeption die Reduktionsvariante dar. Bei den Kanalbauarbeiten werden die technischen und gesetzlichen Mindeststandards umgesetzt. Weitere Reduzierungen sind nicht möglich. 3. Verkehrsführung während der Bauzeit Die im Folgenden dargelegten komplexen Sachverhalte zur Verkehrsführung werden in den jeweiligen Sitzungen der parlamentarischen Gremien anhand einer umfangreichen Powe r- Point-Präsentation erläutert. Bei der Verkehrsführung während der Bauzeit müssen vier unterschiedliche Abschnitte b e- trachtet werden: Abschnitt 1 „Gildenstraße“ Abschnitt 2 Handorfer Straße von Gildenstraße bis südlich „Partydampfer“ Abschnitt 3 Handorfer Straße südlich Partydampfer, Bereich der „Allee“ Abschnitt 4 Handorfer Straße von der Zufahrt zum „Gartencenter“ bis zur Warendorfer Straße Während die Abschnitte „Gildenstraße“ und“ Gartencenter“ verkehrstechnisch unproblem a- tisch zu sehen sind, da der Verkehr zweispurig an der Baustelle vorbei geführt werden kann, kommt es in den Abschnitten „Partydampfer“ und „Allee“ zu teils massiven Einschränkungen. In den Abschnitten 2 „Partydampfer“ und 3 „Allee“ sind drei Bauphasen zu unterscheiden: - 4 - V/0715/2013/2 Phase 1: „Kanalbau“ Phase 2: Straßenerneuerung (Vollausbau) östliche Straßenhälfte Phase 3: Straßenerneuerung (Deckensanierung) westliche Straßenhälfte Grundsätzlich ist für die verschiedenen Abschnitte und Bauphasen zu prüfen, welche Au s- wirkungen bestehen. Dabei sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen: Verkehrssicherheit Unterliegt u. a. den Anforderungen der Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Sicherheit auf der Baustelle Unterliegt den Anforderungen der Technischen Regeln für Arbeitstätten an Straßen (ASR) Liegenschaftliche Regelungen Zustimmung der Eigentümer ist Voraussetzung für die Nutzung privater Flächen Schutz der Bäume Ziel ist der vollständige Erhalt der ortsteilprägenden Allee Verkehrsbehinderungen / -fluss Ziel ist eine weitgehende Reduzierung der Behinderungen Dauer der Baumaßnahme Ziel ist eine möglichst kurze Bauzeit Kosten der Baumaßnahme Ziel sind möglichst geringe Baukosten Abschnitt 1 „Gildenstraße“ Nördlich der vorhandenen Fahrbahn wird für die Bauzeit eine Baustraße angelegt, so dass der Verkehr während der ca. 5 -wöchigen Bauzeit zweispurig an der Baustelle vorbei geführt werden kann. Abschnitte 2 „Partydampfer“ und 3 „Allee“ Während der genannten Bauphasen kommt es zu unterschiedlichen Verkehrseinschränku n- gen. In der Phase 1 (Kanalbau) bleibt im Bereich der westlichen Straßenhälfte und des westl i- chen Geh- und Radweges eine Fahrspur in der Breite von 2,75 m erhalten. Damit ist eine einseitige Verkehrsführung möglich. Beim Vollausbau in der östlichen Straßenhälfte (Phase 2) bleibt im Bereich der westlichen Straßenhälfte und des westlichen Geh - und Radweges eine Fahrspur in der Breite von nur 2,50 m erhalten. Damit ist eine einseitige Verkehrsführung nur noch für Pkw, nicht mehr für Lkw möglich. In der Phase des Teila usbaus in der westlichen Fahrbahnhälfte (inkl. Geh - und Radweg) (Phase 3) verbleibt im östlichen Bereich ein Fahrstreifen von maximal 1,75 m. Dies reicht nicht aus, um den Verkehr an der Baustelle vorbeizuführen. Daher ist in dieser Phase e i- ne Vollsperrung unausweichlich. Auf dieser Grundlage wurde zunächst für beide Abschnitte geprüft, ob eine Umfahrung der Baustelle im angrenzenden Baustellenbereich möglich ist. Für den Abschnitt 2 „Partydampfer“ wurden dazu drei Varianten geprüft: westliche Umfahrung östliche Umfahrung Anbindung einer westlichen Umfahrung des Abschnittes 3 an die Gildenstraße in Höhe der Kita Aufgrund der beengten Platzverhältnisse und/oder der fehlenden liegenschaftlichen Vorau s- setzungen ist keine der Varianten umsetzbar. Für den Ab schnitt 3 „Allee“ ist es möglich, über eine private Fläche eine Umfahrung östlich der Handorfer Straße für die Bauzeit einzurichten. - 5 - V/0715/2013/2 Da für die Bauphase 3 „Straßenerneuerung westlich“ im Abschnitt 2 „Partydampfer“ keine baustellennahe Umfahrung möglich ist, bleibt für diesen Zeitraum nur die Lösung einer gro ß- räumigen Umleitung über Warendorfer Straße, Lützowstraße, Borggreveweg, Hobbeltstraße übrig. Gleiches gilt für den Lkw -Verkehr bei Bauphase 2 „Straßenerneuerung östlich“ in di e- sem Abschnitt. Eine Verk ehrsführung über die Kötterstraße ist aufgrund des geringen Que r- schnittes der Kötterstraße nicht möglich. Mit dieser Teillösung ist dann auch zwingend die Einrichtung einer Vollsignalisierung des Knotenpunktes Warendorfer Straße/Lützowstraße erforderlich (Vorgabe der Straßenverkehrsbehörde und von StraßenNRW als Baulastträger der WAF-Straße). Betrachtet man eine mögliche halbseitige Sperrung (Bauphase 1: Lkw und Pkw, Bauphase 2: nur Pkw) stellt sich die Frage der Führung des Verkehrs in beide Richtungen üb er eine Baustellenampelsteuerung oder eine Verkehrsführung in Einbahnrichtung in Richtung Ha n- dorf oder in Richtung Warendorfer Straße. Die Lösung mit einer Baustellenampelsteuerung erzeugt hohe Behinderungen, insbesondere da durch die Anbindung der Gildens traße dort drei Richtungen zu berücksichtigen sind. Abschnitt 4 „Gartencenter“ Im Bereich zwischen der Warendorfer Straße und der Zufahrt zum Gartencenter ist neben der Vollsperrung alternativ auch eine zweispurige Verkehrsführung möglich, was jedoch die Bauzeit in etwa verdoppeln und damit entsprechende Mehrkosten erzeugen würde. Bewertung der Lösungsvarianten Die verschiedenen wurden zur besseren Übersicht in einer Tabelle dargestellt (Anlage). Die Variante der kompletten Vollsperrung und großräumigen Umleitung wurde dabei als Grundlage genommen, da es sich hierbei um die Variante mit den geringsten Kosten und der geringsten Bauzeit handelt. Die Mehrkosten der untersuchten Varianten wurden in der Spalte 8 der Tabelle dargestellt. Es können sich folgende Mehrkosten ergeben: pro Woche verlängerter Bauzeit: 30.000 € Baustellen-LSA: 5.000 € Baustellensicherung entlang der Baustelle: 5.000 € Zweispurige Umfahrung im Abschnitt 3: 60.000 € Sollte die Maßnahme über den Jahreswechsel erfolgen, entst ehen für das zusätzliche Rä u- men und Wiedereinrichten der Baustelle Zusatzkosten in Höhe von ca. 10.000 € Bei der Festlegung der Verkehrsführung ist zu beachten, dass möglichst wenige Wechsel der grundsätzlichen Verkehrsführung erfolgen sollen, um für die Verkehrsteilnehmer klare Verhältnisse zu schaffen. Häufige Wechsel erzeugen Unsicherheit und führen zu Fehlverhal- ten, was wiederum Unfälle zur Folge hat. Ein genauer Vergleich der Bauzeiten in den einzelnen Abschnitten und Bauphasen ist nicht möglich, da bei den Vollsperrungsvarianten Arbeiten in verschiedenen Abschnitten und Ba u- phasen parallel ausgeführt werden können, was bei einer halbseitigen Sperrung nicht oder nur sehr bedingt möglich ist. Vergleiche können daher nur auf die gesamte Baumaßnahme bezogen erfolgen. Des Weiteren wurden Entlastungsmöglichkeiten aus dem GG Gildenstraße auf die Ware n- dorfer Straße geprüft. Für zusätzliche Zu- und/oder Ausfahrten aus dem GG, auch in der M i- nimallösung „rechts rein / rechts raus“, erteilt StraßenNRW als Straße nbaulastträger für die Warendorfer Straße aber keine Zustimmung. Für den Abschnitt 2 „Partydampfer“ wird die - 6 - V/0715/2013/2 Variante „Lichtsignalanlage“ nicht weiter verfolgt, da hierbei die höchsten Kosten und die größten Einschränkungen für den Verkehrsfluss entstehen. Für den Abschnitt 2 „Partydampfer“ wird die Variante „Lichtsignalanlage“ nicht weiter verfolgt, da hierbei die höchsten Kosten und die größten Einschränkungen für den Verkehrsfluss en t- stehen. Die Verwaltung kommt somit zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: Abschnitt 1 „Gildenstraße“ Vorschlag Zweispurige Verkehrsführung durch Anlegen einer Baustraße neben der Fahrbahn für eine Dauer von ca. 5 Wochen Abschnitt 2 „Partydampfer“ Vorschlag Komplette Vollsperrung für eine Dauer von ca. 4 Wochen Alternative Kombination aus Vollsperrung und Einbahnstraßenregelung (Da uer ca. 9 Wochen) 2 Wochen Vollsperrung für alle 3 Wochen Vollsperrung für Lkw und Einbahnstraßenregelung für Pkw 4 Wochen Einbahnstraßenregelung für alle Mehrkosten ca. 150.000 € Abschnitt 3 „Allee“ Vorschlag Seitliche Umfahrung Dauer 6 Wochen Mehrkosten ca. 90.000 € 2 Bäume müssen gefällt werden Alternative 1 Vollsperrung mit großräumiger Umfahrung (Dauer 5 Wochen) Alternative 2 Kombination aus Vollsperrung und Einbahnstraßenregelu ng (Dauer ca. 12 Wochen) 2 Wochen Vollsperrung für alle 4 Wochen Vollsperrung für Lkw und Einbahnstraßenregelung für Pkw 6 Wochen Einbahnstraßenregelung für alle Mehrkosten ca. 210.000 € (bei ortsnaher Umfahrung + 60.000 €) Abschnitt 4 „Gartencenter“ Vorschlag Zweispurige Verkehrsführung Dauer 6 Wochen Mehrkosten ca. 90.000 € - 7 - V/0715/2013/2 Alternative Vollsperrung mit großräumiger Umfahrung (Dauer 3 Wochen) Die Dauer der gesamten Maßnahme beläuft sich somit auf ca. 21 Wochen = 5 Monate Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich gegenüber der kompletten Vollspe rrung mit großräumiger Umfahrung um ca. 180.000 €. Es müssen in der vorhandenen Allee 2 Bäume gefällt werden. Sämtliche Verkehrsführungen erfolgen in enger Absprache mit dem Ordnungsamt. Die Busse der Stadtwerke fahren während der gesamten Bauzeit über die großräumige U m- fahrung, da hier ein ständiger Wechsel der Fahrtrouten nicht sinnvoll ist und auch von den Stadtwerken abgelehnt wird. Für die Durchführung der Maßnahme werden verlängerte Bauzeite n vorgegeben. Ggf. wird auch an Samstagen gearbeitet. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Übe rschreiten der Baufristen und/oder einer Beschleunigungsvergütung bei schnellerer Fertigstellung wird g e- prüft. Ebenso wird geprüft, ob an den arbeitsfreien Wochenendzeiten während der Vollsperrung eine Öffnung der Baustelle mit einer Einbahnregelung in Richtung Warendorfer Straße e r- möglicht werden kann. Im Bereich der Bäume ist erhöhter Baumschutz erforderlich. Instandhaltungsmaßnahmen der Stadtwerke Münster sind nicht vorgesehen. 4. Abstimmung mit den Anliegern Die hier beschriebene Verkehrsführung während der Bauzeit wurde in einer Anliegerve r- sammlung am 14.01.2014 mit den Anliegern der Gildenstraße und mit Vertretern der Kau f- mannsgilde Handorf unter Beteiligung einiger BV-Mitglieder diskutiert. Die Teilnehmer stimm- ten mit großer Mehrheit dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Tabelle Seite 6 dieser Vorl a- ge) zu. Weitere Detailvorschläge aus der Versammlung, die für die Grundsatzentscheidung aber nicht ausschl aggebend sind (weiträumige Beschild erung, Nachtarbeit, Richtung der Einbahnstraße), werden in nächster Zeit auf Umsetzung geprüft. Die Anwohner und Eigentümer werden darüber hinaus dem Serviceversprechen des Tie f- bauamtes entsprechend informiert. 5. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung erfolgt im 2. Halbjahr 2014. Die Ausführung der Arbeiten ist für die ve r- kehrsarmen Frühlings-/Sommermonate 2015 geplant. 6. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Für den Straßenbau ist mit Zuwendungen in Höhe von 300.000 € zu rechnen. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen: Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen: Es sind liegenschaftliche Regelungen (Gestattungen) für die ortsnahe Umfahrung erforde r- lich. In Vertretung - 8 - V/0715/2013/2 gez. Schultheiß Stadtdirektor
Anlage zur Vorlage V_0715_2013_1
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Bewertungsmatrix zur Verkehrsführung Kriterium Randbedingungen / Ziel Verkehrssicherheit (RSA) Richtlinien zur Sicherung von Arbeiststellen an Straßen Sicherheit auf der Baustelle (ASR) Techn. Regeln fü r Arbeitstätten an Straßen Umfahrung auf Privatgrund Zustimmung der Eigentümer / Beteiligten muss vorliegen Schutz der Bäume Sicherheitsabstände sind einzuhalt en ; die Fällung von Bäumen wirkt sich nachteilig a uf die Bewertung aus ; nachteilig bewertet wird auch das Befahren der Wurzelbereiche in Stammnähe. Verkehrsbehinderungen / -fluss Verkehrsfluss aufrec ht halten bzw. –behinderungen weitgehend reduzieren Dauer Mehraufwand (Zeit) gegenüber der Variante 0 ( Vollsperrung) ; Bauzeit möglichst gering halten Kosten Mehrkosten gegenüber der Variante Vollsperru ng (pro Woche ca. 30.000 € aufgrund verlängerter Bauzeit) ; Baukosten möglichst gering halten Aufgrund der vorgenannten gesetzlichen Vorgaben unt er Einbeziehung der liegenschaftlichen Gegebenheite n und Zusagen der Eigentümer ergeben sich für die B au- maßnahme folgende vier Abschnitte: Abschnitt 1 Gildenstraße Abschnitt 2 Handorfer Straße von Gildenstraße bis s üdlich Partydampfer Abschnitt 3 Handorfer Straße südlich Partydampfer b is vor die Zufahrt zum Gartencenter Abschnitt 4 Handorfer Straße von der Zufahrt zum Ga rtencenter bis zur Warendorfer Straße Handorfer Straße komplett Sicher- heit Verkehr Sicher- heit Baustelle Zustim- mung Eigentü- mer Schutz der Bäume Verkehrs- fluss Längere Bauzeit [Wochen] Mehr- kosten [€] Beschreibung Variante 0 Vollsperrung + ++ nicht erf. + 0 0 Gesamte Baumaßnahme unter Vollsperrung. Umleitung über Lützowstraße / Borggreveweg Ausgangsvariante aus der Vorlage V/0715/2013 Abschnitt 1 Gildenstraße Sicher- heit Verkehr Sicher- heit Baustelle Zustim- mung Eigentü- mer Schutz der Bäume Verkehrs- fluss Längere Bauzeit [Wochen] Mehr- kosten [€] Beschreibung 2.1.1 zweispurige Verkehrsfüh- rung + ++ nicht erf. entf. 0 0,00 Ausweichstrecke über Lützowstraße Abschnitt 2 Handorfer Straße Gildenstr. bis südlich Partydampfer Sicher- heit Verkehr Sicher- heit Baustelle Zustim- mung Eigentü- mer Schutz der Bäume Verkehrs- fluss Längere Bauzeit [Wochen] Mehr- kosten [€] Beschreibung Bauphase 1 Kanalbau 2.1.1 Vollsperrung + ++ nicht erf. + 0 0,00 Ausweichstrecke über Lützowstraße Bauphase 1 Kanalbau - Bauzeit bei Vollsperrung .... Wochen 2.1.2 Lichtsignalanlage - nicht erf. - 3 90.000 + 5.000 2.1.3.1 Einbahnstraße Fahrtrich- tung Handorf + nicht erf. - 3 90.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung 2.1.3.2. Einbahnstraße Fahrtrich- tung WAF-Str. + nicht erf. 3 90.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung Bauphase 2 Erneuerung östliche Straßenhälfte 2.2.1 Vollsperrung + ++ nicht erf. + 0 0,00 Für Lkw zwingend erforderlich Ausweichstrecke über Lützowstraße 2.2.2 Lichtsignalanlage - nicht erf. - 2 60.000 2.2.3.1 Einbahnstraße Fahrtrich- tung Handorf + nicht erf. - 2 60.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung 2.2.3.2. Einbahnstraße Fahrtrich- tung WAF-Str. + nicht erf. 2 60.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung Bauphase 3 Erneuerung westliche Straßenhälfte 2.3.1 Vollsperrung + ++ nicht erf. + 0 0,00 Für Lkw und Pkw zwingend erforderlich Ausweichstrecke über Lützowstraße 2.3.2 Lichtsignalanlage Nicht möglich 2.3.3 Einbahnstraße Nicht möglich Abschnitt 3 Handorfer Straße südlich P artydampfer bis Gartencenter Sicher- heit Verkehr Sicher- heit Baustelle Zustim- mung Eigentü- mer Schutz der Bäume Verkehrs- fluss Längere Bauzeit [Wochen] Mehr- kosten [€] Beschreibung Bauphase 1 Kanalbau 3.1.1.1 Vollsperrung – „große“ Umfahrung + ++ nicht erf. + 0 0,00 3.1.1.2 Vollsperrung – ortsnahe Umfahrung + ++ ja - + 1 30.000 + 60.000 Errichtung einer prov. Umfahrungsstraße auf den Flächen zwischen Zufahrt Gartencenter und Partydampfer. 2 Bäume müssen fallen. 3.1.2 Lichtsignalanlage Nicht möglich 3.1.3.1 Einbahnstraße Fahrtrich- tung Handorf + nicht erf. - 4 120.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gegenrichtung Abschnitt 3 Handorfer Straße südlich Partydampfer bis Gartencenter Sicher- heit Verkehr Sicher- heit Baustelle Zustim- mung Eigentü- mer Schutz der Bäume Verkehrs- fluss Längere Bauzeit [Wochen] Mehr- kosten [€] Beschreibung Bauphase 1 Kanalbau 3.1.1.1 Vollsperrung – „große“ Umfahrung + ++ nicht erf. + 0 0,00 3.1.1.2 Vollsperrung – ortsnahe Umfahrung + ++ ja - + 1 30.000 + 60.000 Errichtung einer prov. Umfahrungsstraße auf den Flächen zwischen Zufahrt Gartencenter und Partydampfer. 2 Bäume müssen fallen. 3.1.3.2. Einbahnstraße Fahrtrich- tung WAF-Str. + nicht erf. 4 120.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gegenrichtung Bauphase 2 Erneuerung östliche Straßenhälfte 3.2.1.1 Vollsperrung + ++ nicht erf. + 0 0,00 Für Lkw zwingend erforderlich Ausweichstrecke über Lützowstraße 3.2.1.2 Vollsperrung – ortsnahe Umfahrung + ++ ja - + 1 60.000 + 30.000 Errichtung einer prov. Umfahrungsstraße auf den Flächen zwischen Zufahrt Gartencenter und Partydampfer. 2 Bäume müssen fallen. 3.2.2 Lichtsignalanlage Nicht möglich 3.2.3.1 Einbahnstraße Fahrtrich- tung Handorf + nicht erf. - 3 90.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung 3.2.3.2. Einbahnstraße Fahrtrich- tung WAF-Str. + nicht erf. 3 90.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung Bauphase 3 Erneuerung westliche Straßenhälfte 3.3.1.1 Vollsperrung + ++ nicht erf. + 0 0,00 Für Lkw und Pkw zwingend erforderlich Ausweichstrecke über Lützowstraße 3.3.1.2 Vollsperrung – ortsnahe Umfahrung + ++ ja - + 1 60.000 + 30.000 Errichtung einer prov. Umfahrungsstraße auf den Flächen zwischen Zufahrt Gartencenter und Partydampfer. 2 Bäume müssen fallen. 3.3.2 Lichtsignalanlage Nicht möglich 3.3.3 Einbahnstraße Nicht möglich Abschnitt 4 Handorfer Straße Gartencenter bis WAF- Str. Sicher- heit Verkehr Sicher- heit Baustelle Zustim- mung Eigentü- mer Schutz der Bäume Verkehrs- fluss Längere Bauzeit [Wochen] Mehr- kosten [€] Beschreibung 4.1 Vollsperrung + ++ nicht erf. entf. 0 0,00 Ausweichstrecke über Lützowstraße 4.2 zweispurige Verkehrsfüh- rung + ++ nicht erf. entf. 3 90.000
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Handorfer Straße
- Gildenstraße
- Warendorfer Straße
- Hobbeltstraße
- Lützowstraße 2
- Kötterstraße
- Borggreveweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0715/2013/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.01.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37