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V/0715/2013/2

Handorfer Straße zwischen Warendorfer Straße und Hobbeltstraße,

Vorlagen 28.01.2014

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 25.03.2014, TOP 5.8

Beschlussvorlage

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Anlage zur Vorlage V_0715_2013_1

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Ansehen

Beschlussvorlage

17441 Zeichen

V/0715/2013/2 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handorfer Straße zwischen Warendorfer Straße und Hobbeltstraße, 
Instandsetzung der Fahrbahn und Nebenanlagen,  
barrierefreier Umbau der Haltestellen "Handorf Gartenzentrum", 
Erneuerung der Regenwasserkanalisation. 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt  der vom Tiefbauamt  der Stadt Müns-
ter aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 10373 Blatt 1-3 und Lageplan + Längs-
schnitt Nr. H 160 Blatt 1+2) und der baulichen Ausführung zu. 
 
2. Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen nimmt zur Kenntnis, dass die Verkehrsfüh-
rung während der Baumaßnahme wie folgt durchgeführt wird: 
 
2.1. Abschnitt 1 „Gildenstraße“: 
Zweispurige Verkehrsführung durch Anlegen einer Baustraße neben der vorhandenen 
Fahrbahn. Dauer ca. 5 Wochen 
 
2.2. Abschnitt 2 „Partydampfer“ 
Komplette Vollsperrung für eine Dauer von ca. 4 Wochen 
 
2.3. Abschnitt 3 „Allee“ 
Seitliche Umfahrung für eine Dauer von ca. 6 Wochen.  
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Mehrkosten von ca. 90.000 € entstehen und 2 
Bäume gefällt werden müssen. 
 
2.4. Abschnitt 4 „Gartencenter“ 
Zweispurige Verkehrsführung für eine Dauer von ca. 6 Wochen 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Mehrkosten von ca. 90.000 € entstehen  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0715/2013/2 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.01.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0715/2013/2 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die Instandsetzung der Fahrbahn und 
der Nebenanlagen sowie den barrierefreien Umbau der Haltestellen Baukosten in Höhe von ca. 
585.000 € und für die Erneuerung der Regenwasserkanalisation Baukosten in Höhe von 440.000 € 
entstehen.  
 
Dem gegenüber stehen Zuwendungen aus Landesmitteln in Höhe von 300.000 €. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnahme 4194 Handorfer Str.,  
Warendorfer Str. bis 
Hobbeltstr. 
   
Auszahlungen   2015 440.000 
 
Erneuerung Regenwa s-
serkanalisation 
Produktgruppe 1201 
 
Bereitstellung von 
Verkehrsflächen und 
-anlagen 
  
 
 
Investitionsmaßnahme 4194 Handorfer Str.,  
Warendorfer Str. bis 
Hobbeltstr. 
   
Auszahlungen   2015 585.000 
 
Instandsetzung Fahrbahn 
und Nebenanlagen, Um-
bau Haltestellen 
Einzahlungen   2015 300.000 Zuwendungen für den 
Straßenbau 
Saldo 725.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind bereits im Haushaltsplan 2014 bei den 
o. g. Produktgruppen veranschlagt. Die Mittel we rden im Haushaltsplan -Entwurf 2015 nach 2015 
verschoben und angepasst. Aufgrund der geänderten Ve rkehrsführung während der Bauphase 
erhöhen sich die Kosten um jeweils 90.000 € bei den Pr oduktgruppen 1101 und 1201. Es wird zur 
Kenntnis genommen, dass die Be schlussausführung unter dem Vo rbehalt steht, dass der Rat im 
Rahmen der Haushaltssatzung 2015 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die E r-
mächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen: 
 
An der  Fahrbahn der  Handorfer Straße wurd en in dem  Bereich zwischen Warendorfer 
Straße und Hobbeltstraße alters - und verschleißbedingte Schäden festgestellt. Diese ken n-
zeichnen sich durch Spurrillen sowie Rissbildungen in den oberen Asphaltschichten. Daher 
ist eine Fahrbahnerneuerung erforderlich.

- 3 - 
V/0715/2013/2 
 
Die Fahrbahnerneuerung erfolgt in Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtpl a-
nung, Verkehrsplanung. 
 
Die Kanalisation muss aus baulichen Gründen dringend erneuert werden. Es wurden u. a. 
Rohrbrüche, fehlende Rohrteile und Scherbenbildung durc h die Untersuchung im Dezember 
2011 festgestellt. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Die Kanaltrasse befindet sich derzeit in den östlich gelegenen Nebenanlagen der Handorfer 
Straße in einer Sohltiefe zwischen 60 -90 cm im unmittelbaren Kronentraufbereich der Bäu-
me. Aufgrund der ungünstigen Höhenlage und der Nähe zu den Bäumen ist eine Erneuerung 
im Bereich der vorhandenen Kanaltrasse nicht möglich und es wird ein neuer Regenwasse r-
kanal in der Fahrbahn, in Richtung Gildenstraße gebaut. 
In Abstimmung mit dem Amt  für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung wird die 
Fahrbahnbreite von 7,00 Meter auf 6,50 Meter reduziert. So kann der östliche Fahrbahnrand 
um 0,50 Meter von den Bäumen abgerückt werden, welche derzeit im unmittelbaren Bereich 
der Bordführung s tehen, und die Aufstellfläche der östlichen Haltestelle auf 2,50 m verbre i-
tert werden.  
 
Im Zuge der Maßnahme werden die Haltestellen „Handorf Gartenzentrum“ barrierefrei au s-
gebaut. Hierzu werden Niederflurbusbordsteine mit 16 cm Höhe gesetzt und Aufmerk -
samkeitsfelder aus weißen Noppen - und Rippenplatten sowie anthrazitfarbenen Platten an -
gelegt. 
 
Die Fahrbahnerneuerung im Vollausbau, wird auf der Ostseite oberhalb der Kanaltrasse 
durchgeführt. Die Sanierung des westlichen Fahrstreifens erfolgt in Form einer Deckensanie-
rung im Hocheinbauverfahren. Lediglich der östliche Fahrstreifen wird im Bereich der Kana lt-
rasse komplett erneuert. So können zudem Synergieeffekte zwischen dem Kanal - und Stra-
ßenbau erreicht werden. Das Abrücken der Borde und der Hocheinbau begünstigen zudem 
den Erhalt der Bäume. Verglichen mit einem Vollausbau über die gesamte Straßenbreite 
stellt diese Konzeption die Reduktionsvariante dar. Bei den Kanalbauarbeiten werden die 
technischen und gesetzlichen Mindeststandards umgesetzt. Weitere Reduzierungen sind 
nicht möglich.  
 
3. Verkehrsführung während der Bauzeit 
 
Die im Folgenden dargelegten komplexen Sachverhalte zur Verkehrsführung werden in den 
jeweiligen Sitzungen der parlamentarischen Gremien anhand einer umfangreichen Powe r-
Point-Präsentation erläutert. 
 
Bei der Verkehrsführung während der Bauzeit müssen vier unterschiedliche Abschnitte b e-
trachtet werden: 
 
Abschnitt 1 „Gildenstraße“ 
Abschnitt 2 Handorfer Straße von Gildenstraße bis südlich „Partydampfer“ 
Abschnitt 3 Handorfer Straße südlich Partydampfer, Bereich der „Allee“ 
Abschnitt 4 Handorfer Straße von der Zufahrt zum „Gartencenter“ bis zur Warendorfer 
Straße 
 
Während die Abschnitte „Gildenstraße“ und“ Gartencenter“ verkehrstechnisch unproblem a-
tisch zu sehen sind, da der Verkehr zweispurig an der Baustelle vorbei geführt werden kann, 
kommt es in den Abschnitten „Partydampfer“ und „Allee“ zu teils massiven Einschränkungen.  
 
In den Abschnitten 2 „Partydampfer“ und 3 „Allee“ sind drei Bauphasen zu unterscheiden:

- 4 - 
V/0715/2013/2 
 Phase 1:  „Kanalbau“ 
 Phase 2:  Straßenerneuerung (Vollausbau) östliche Straßenhälfte 
 Phase 3:  Straßenerneuerung (Deckensanierung) westliche Straßenhälfte 
 
Grundsätzlich ist für die verschiedenen Abschnitte und Bauphasen zu prüfen, welche Au s-
wirkungen bestehen. Dabei sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen: 
 Verkehrssicherheit 
Unterliegt u. a. den Anforderungen der Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an 
Straßen (RSA) 
 Sicherheit auf der Baustelle 
Unterliegt den Anforderungen der Technischen Regeln für Arbeitstätten an Straßen (ASR) 
 Liegenschaftliche Regelungen 
Zustimmung der Eigentümer ist Voraussetzung für die Nutzung privater Flächen 
 Schutz der Bäume 
Ziel ist der vollständige Erhalt der ortsteilprägenden Allee 
 Verkehrsbehinderungen / -fluss 
Ziel ist eine weitgehende Reduzierung der Behinderungen  
 Dauer der Baumaßnahme 
Ziel ist eine möglichst kurze Bauzeit 
 Kosten der Baumaßnahme 
Ziel sind möglichst geringe Baukosten 
 
Abschnitt 1 „Gildenstraße“ 
Nördlich der vorhandenen Fahrbahn wird für die Bauzeit eine Baustraße  angelegt, so dass 
der Verkehr während der ca. 5 -wöchigen Bauzeit zweispurig an der Baustelle vorbei geführt 
werden kann.  
 
Abschnitte 2 „Partydampfer“ und 3 „Allee“ 
Während der genannten Bauphasen kommt es zu unterschiedlichen Verkehrseinschränku n-
gen.  
 In der Phase 1 (Kanalbau) bleibt im Bereich der westlichen Straßenhälfte und des westl i-
chen Geh- und Radweges eine Fahrspur in der Breite von 2,75 m erhalten. Damit ist eine 
einseitige Verkehrsführung möglich. 
 Beim Vollausbau in der östlichen Straßenhälfte (Phase 2) bleibt im Bereich der westlichen 
Straßenhälfte und des westlichen Geh - und Radweges eine Fahrspur in der Breite von 
nur 2,50 m erhalten. Damit ist eine einseitige Verkehrsführung nur noch für Pkw, nicht 
mehr für Lkw möglich. 
 In der Phase des Teila usbaus in der westlichen Fahrbahnhälfte (inkl. Geh - und Radweg) 
(Phase 3) verbleibt im östlichen Bereich ein Fahrstreifen von maximal 1,75 m. Dies reicht 
nicht aus, um den Verkehr an der Baustelle vorbeizuführen. Daher ist in dieser Phase e i-
ne Vollsperrung unausweichlich. 
 
Auf dieser Grundlage wurde zunächst für beide Abschnitte geprüft, ob eine Umfahrung der 
Baustelle im angrenzenden Baustellenbereich möglich ist.  
 
Für den Abschnitt 2 „Partydampfer“ wurden dazu drei Varianten geprüft: 
 westliche Umfahrung  
 östliche Umfahrung 
 Anbindung einer westlichen Umfahrung des Abschnittes 3 an die Gildenstraße in Höhe 
der Kita 
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse und/oder der fehlenden liegenschaftlichen Vorau s-
setzungen ist keine der Varianten umsetzbar. 
 
Für den Ab schnitt 3 „Allee“ ist es möglich, über eine private Fläche eine Umfahrung östlich 
der Handorfer Straße für die Bauzeit einzurichten.

- 5 - 
V/0715/2013/2 
 
Da für die Bauphase 3 „Straßenerneuerung westlich“ im Abschnitt 2 „Partydampfer“ keine 
baustellennahe Umfahrung möglich ist, bleibt für diesen Zeitraum nur die Lösung einer gro ß-
räumigen Umleitung über Warendorfer Straße, Lützowstraße, Borggreveweg, Hobbeltstraße 
übrig. Gleiches gilt für den Lkw -Verkehr bei Bauphase 2 „Straßenerneuerung östlich“ in di e-
sem Abschnitt. Eine Verk ehrsführung über die Kötterstraße ist aufgrund des geringen Que r-
schnittes der Kötterstraße nicht möglich. Mit dieser Teillösung ist dann auch zwingend die 
Einrichtung einer Vollsignalisierung des Knotenpunktes Warendorfer Straße/Lützowstraße 
erforderlich (Vorgabe der Straßenverkehrsbehörde und von StraßenNRW als Baulastträger 
der WAF-Straße). 
 
Betrachtet man eine mögliche halbseitige Sperrung (Bauphase 1: Lkw und Pkw, Bauphase 
2: nur Pkw) stellt sich die Frage der Führung des Verkehrs in beide Richtungen üb er eine 
Baustellenampelsteuerung oder eine Verkehrsführung in Einbahnrichtung in Richtung Ha n-
dorf oder in Richtung Warendorfer Straße. Die Lösung mit einer Baustellenampelsteuerung 
erzeugt hohe Behinderungen, insbesondere da durch die Anbindung der Gildens traße dort 
drei Richtungen zu berücksichtigen sind. 
 
Abschnitt 4 „Gartencenter“ 
Im Bereich zwischen der Warendorfer Straße und der Zufahrt zum Gartencenter ist neben 
der Vollsperrung alternativ auch eine zweispurige Verkehrsführung möglich, was jedoch die 
Bauzeit in etwa verdoppeln und damit entsprechende Mehrkosten erzeugen würde. 
 
Bewertung der Lösungsvarianten 
 
Die verschiedenen wurden zur besseren Übersicht in einer Tabelle dargestellt (Anlage). 
Die Variante der kompletten Vollsperrung und großräumigen Umleitung wurde dabei als 
Grundlage genommen, da es sich hierbei um die Variante mit den geringsten Kosten und der 
geringsten Bauzeit handelt.  
 
Die Mehrkosten der untersuchten Varianten wurden in der Spalte 8 der Tabelle dargestellt. 
Es können sich folgende Mehrkosten ergeben: 
 pro Woche verlängerter Bauzeit:   30.000 €  
 Baustellen-LSA:       5.000 € 
 Baustellensicherung entlang der Baustelle:   5.000 € 
 Zweispurige Umfahrung im Abschnitt 3: 60.000 € 
 
Sollte die Maßnahme über den Jahreswechsel erfolgen, entst ehen für das zusätzliche Rä u-
men und Wiedereinrichten der Baustelle Zusatzkosten in Höhe von ca. 10.000 € 
 
Bei der Festlegung der Verkehrsführung ist zu beachten, dass möglichst wenige Wechsel 
der grundsätzlichen Verkehrsführung erfolgen sollen, um für die Verkehrsteilnehmer klare 
Verhältnisse zu schaffen. Häufige Wechsel erzeugen Unsicherheit und führen zu Fehlverhal-
ten, was wiederum Unfälle zur Folge hat. 
 
Ein genauer Vergleich der Bauzeiten in den einzelnen Abschnitten und Bauphasen ist nicht 
möglich, da bei den Vollsperrungsvarianten Arbeiten in verschiedenen Abschnitten und Ba u-
phasen parallel ausgeführt werden können, was bei einer halbseitigen Sperrung nicht oder 
nur sehr bedingt möglich ist. Vergleiche können daher nur auf die gesamte Baumaßnahme 
bezogen erfolgen.  
 
Des Weiteren wurden Entlastungsmöglichkeiten aus dem GG Gildenstraße auf die Ware n-
dorfer Straße geprüft. Für zusätzliche Zu- und/oder Ausfahrten aus dem GG, auch in der M i-
nimallösung „rechts rein / rechts raus“, erteilt StraßenNRW als Straße nbaulastträger für die 
Warendorfer Straße aber keine Zustimmung. Für den Abschnitt 2 „Partydampfer“ wird die

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V/0715/2013/2 
Variante „Lichtsignalanlage“ nicht weiter verfolgt, da hierbei die höchsten Kosten und die 
größten Einschränkungen für den Verkehrsfluss entstehen. 
 
Für den Abschnitt 2 „Partydampfer“ wird die Variante „Lichtsignalanlage“ nicht weiter verfolgt, 
da hierbei die höchsten Kosten und die größten Einschränkungen für den Verkehrsfluss en t-
stehen. 
 
Die Verwaltung kommt somit zusammenfassend zu folgendem Ergebnis: 
 
Abschnitt 1 „Gildenstraße“ 
Vorschlag Zweispurige Verkehrsführung durch Anlegen einer Baustraße neben der 
Fahrbahn für eine Dauer von ca. 5 Wochen 
 
Abschnitt 2 „Partydampfer“ 
Vorschlag Komplette Vollsperrung für eine Dauer von ca. 4 Wochen 
 
Alternative Kombination aus Vollsperrung und Einbahnstraßenregelung (Da uer ca. 
9 Wochen) 
 2 Wochen Vollsperrung für alle 
 3 Wochen Vollsperrung für Lkw und Einbahnstraßenregelung für 
Pkw 
 4 Wochen Einbahnstraßenregelung für alle 
 Mehrkosten ca. 150.000 € 
 
Abschnitt 3 „Allee“ 
Vorschlag Seitliche Umfahrung   
 Dauer 6 Wochen 
 Mehrkosten ca. 90.000 € 
 2 Bäume müssen gefällt werden 
 
Alternative 1 Vollsperrung mit großräumiger Umfahrung (Dauer 5 Wochen)  
 
Alternative 2 Kombination aus Vollsperrung und Einbahnstraßenregelu ng (Dauer ca. 
12 Wochen) 
 2 Wochen Vollsperrung für alle 
 4 Wochen Vollsperrung für Lkw und Einbahnstraßenregelung für 
Pkw 
 6 Wochen Einbahnstraßenregelung für alle 
 Mehrkosten ca. 210.000 € (bei ortsnaher Umfahrung + 60.000 €) 
 
 
 
 
 
Abschnitt 4 „Gartencenter“ 
Vorschlag Zweispurige Verkehrsführung  
 Dauer 6 Wochen 
 Mehrkosten ca. 90.000 €

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V/0715/2013/2 
Alternative  Vollsperrung mit großräumiger Umfahrung (Dauer 3 Wochen)  
 
 
Die Dauer der gesamten Maßnahme beläuft sich somit auf ca. 21 Wochen = 5 Monate 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich gegenüber der kompletten Vollspe rrung mit 
großräumiger Umfahrung um ca. 180.000 €. 
 
Es müssen in der vorhandenen Allee 2 Bäume gefällt werden. 
 
Sämtliche Verkehrsführungen erfolgen in enger Absprache mit dem Ordnungsamt. 
Die Busse der Stadtwerke fahren während der gesamten Bauzeit über die großräumige U m-
fahrung, da hier ein ständiger Wechsel der Fahrtrouten nicht sinnvoll ist und auch von den 
Stadtwerken abgelehnt wird.   
 
Für die Durchführung der Maßnahme werden verlängerte Bauzeite n vorgegeben. Ggf. wird 
auch an Samstagen gearbeitet. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Übe rschreiten der 
Baufristen und/oder einer  Beschleunigungsvergütung bei schnellerer Fertigstellung wird g e-
prüft. 
 
Ebenso wird geprüft, ob an den arbeitsfreien  Wochenendzeiten während der Vollsperrung 
eine Öffnung der Baustelle mit einer Einbahnregelung in Richtung Warendorfer Straße e r-
möglicht werden kann. 
 
Im Bereich der Bäume ist erhöhter Baumschutz erforderlich.  
 
Instandhaltungsmaßnahmen der Stadtwerke Münster sind nicht vorgesehen.  
 
4. Abstimmung mit den Anliegern 
Die hier beschriebene Verkehrsführung während der Bauzeit wurde in einer Anliegerve r-
sammlung am 14.01.2014 mit den Anliegern der Gildenstraße und mit Vertretern der Kau f-
mannsgilde Handorf unter Beteiligung einiger BV-Mitglieder diskutiert. Die Teilnehmer stimm-
ten mit großer Mehrheit dem Vorschlag der Verwaltung (siehe Tabelle Seite 6 dieser Vorl a-
ge) zu. Weitere Detailvorschläge aus der Versammlung, die für die Grundsatzentscheidung 
aber nicht ausschl aggebend sind (weiträumige Beschild erung, Nachtarbeit, Richtung der 
Einbahnstraße), werden in nächster Zeit auf Umsetzung geprüft. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden darüber hinaus dem Serviceversprechen des Tie f-
bauamtes entsprechend informiert. 
 
5. Ausschreibung und Bau 
Die Ausschreibung erfolgt im 2. Halbjahr 2014. Die Ausführung der Arbeiten ist für die ve r-
kehrsarmen Frühlings-/Sommermonate 2015 geplant.  
 
6. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 Für den Straßenbau ist mit Zuwendungen in Höhe von 300.000 € zu rechnen. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6.      Liegenschaftliche Regelungen: 
 Es sind liegenschaftliche Regelungen (Gestattungen) für die ortsnahe Umfahrung erforde r-
lich. 
 
 
In Vertretung

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V/0715/2013/2 
  
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Anlage zur Vorlage V_0715_2013_1

6667 Zeichen

Bewertungsmatrix zur Verkehrsführung 
 
Kriterium Randbedingungen / Ziel 
Verkehrssicherheit (RSA) Richtlinien zur Sicherung von Arbeiststellen an Straßen 
Sicherheit auf der Baustelle (ASR) Techn. Regeln fü r Arbeitstätten an Straßen 
Umfahrung auf Privatgrund Zustimmung der Eigentümer  / Beteiligten muss vorliegen 
Schutz der Bäume Sicherheitsabstände sind einzuhalt en ; die Fällung von Bäumen wirkt sich nachteilig a uf die Bewertung aus ; nachteilig bewertet wird 
auch das Befahren der Wurzelbereiche in Stammnähe.  
Verkehrsbehinderungen / -fluss Verkehrsfluss aufrec ht halten bzw. –behinderungen weitgehend reduzieren 
Dauer Mehraufwand (Zeit) gegenüber der Variante 0 ( Vollsperrung) ; Bauzeit möglichst gering halten 
Kosten Mehrkosten gegenüber der Variante Vollsperru ng (pro Woche ca. 30.000 € aufgrund verlängerter Bauzeit) ; Baukosten möglichst 
gering halten 
 
Aufgrund der vorgenannten gesetzlichen Vorgaben unt er Einbeziehung der liegenschaftlichen Gegebenheite n und Zusagen der Eigentümer ergeben sich für die B au- 
maßnahme folgende vier Abschnitte: 
 
Abschnitt 1 Gildenstraße 
Abschnitt 2 Handorfer Straße von Gildenstraße bis s üdlich Partydampfer 
Abschnitt 3 Handorfer Straße südlich Partydampfer b is vor die Zufahrt zum Gartencenter 
Abschnitt 4 Handorfer Straße von der Zufahrt zum Ga rtencenter bis zur Warendorfer Straße 
 
Handorfer Straße 
komplett 
Sicher- 
heit  
Verkehr 
Sicher- 
heit  
Baustelle 
Zustim- 
mung 
Eigentü- 
mer 
Schutz 
der  
Bäume 
Verkehrs- 
fluss 
Längere 
Bauzeit 
[Wochen] 
Mehr- 
kosten 
[€] 
Beschreibung 
Variante 0 
Vollsperrung  + ++  nicht erf. +  0 0 
Gesamte Baumaßnahme unter Vollsperrung. Umleitung 
über Lützowstraße / Borggreveweg 
Ausgangsvariante aus der Vorlage V/0715/2013

Abschnitt 1  
Gildenstraße 
Sicher- 
heit  
Verkehr 
Sicher- 
heit  
Baustelle 
Zustim- 
mung 
Eigentü- 
mer 
Schutz 
der  
Bäume 
Verkehrs- 
fluss 
Längere 
Bauzeit 
[Wochen] 
Mehr- 
kosten 
[€] 
Beschreibung 
2.1.1  
zweispurige Verkehrsfüh- 
rung  + ++  nicht erf. entf.  0 0,00 Ausweichstrecke über Lützowstraße  
 
Abschnitt 2  
Handorfer Straße 
Gildenstr. bis südlich 
Partydampfer  
Sicher- 
heit  
Verkehr 
Sicher- 
heit  
Baustelle 
Zustim- 
mung 
Eigentü- 
mer 
Schutz 
der  
Bäume 
Verkehrs- 
fluss 
Längere 
Bauzeit 
[Wochen] 
Mehr- 
kosten 
[€] 
Beschreibung 
Bauphase 1        Kanalbau  
2.1.1  
Vollsperrung  + ++  nicht erf. +  0 0,00 Ausweichstrecke über Lützowstraße  
Bauphase 1        Kanalbau - Bauzeit bei Vollsperrung  .... Wochen 
2.1.2 
Lichtsignalanlage  -  nicht erf.  - 3 90.000 
+ 5.000   
2.1.3.1 
Einbahnstraße Fahrtrich- 
tung Handorf 
 + nicht erf.  - 3 90.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung 
2.1.3.2.  
Einbahnstraße Fahrtrich- 
tung  WAF-Str.   + nicht erf.   3 90.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung 
 
Bauphase 2        Erneuerung östliche Straßenhälfte 
2.2.1  
Vollsperrung  + ++  nicht erf. +  0 0,00 Für Lkw zwingend erforderlich 
Ausweichstrecke über Lützowstraße  
2.2.2 
Lichtsignalanlage  -  nicht erf.  - 2 60.000

2.2.3.1 
Einbahnstraße Fahrtrich- 
tung Handorf   + nicht erf.  - 2 60.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung 
2.2.3.2.  
Einbahnstraße Fahrtrich- 
tung  WAF-Str.   + nicht erf.   2 60.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung 
 
Bauphase 3        Erneuerung westliche Straßenhälfte 
2.3.1  
Vollsperrung  + ++  nicht erf. +  0 0,00 Für Lkw und Pkw zwingend erforderlich 
Ausweichstrecke über Lützowstraße  
2.3.2 
Lichtsignalanlage         Nicht möglich 
2.3.3  
Einbahnstraße         Nicht möglich 
 
 
Abschnitt 3  
Handorfer Straße 
südlich P
artydampfer 
bis Gartencenter  
Sicher- 
heit  
Verkehr 
Sicher- 
heit  
Baustelle 
Zustim- 
mung 
Eigentü- 
mer 
Schutz 
der  
Bäume 
Verkehrs- 
fluss 
Längere 
Bauzeit 
[Wochen] 
Mehr- 
kosten 
[€] 
Beschreibung 
Bauphase 1        Kanalbau  
3.1.1.1  
Vollsperrung – „große“ 
Umfahrung  + ++  nicht erf. +  0 0,00  
3.1.1.2  
Vollsperrung – ortsnahe 
Umfahrung  + ++  ja - + 1 30.000 
+ 60.000 
Errichtung einer prov. Umfahrungsstraße auf den Flächen 
zwischen Zufahrt Gartencenter und Partydampfer. 2 Bäume 
müssen fallen.  
3.1.2 
Lichtsignalanlage         Nicht möglich 
3.1.3.1 
Einbahnstraße Fahrtrich- 
tung Handorf 
 +  nicht erf.  -  4 120.000 
Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gegenrichtung

Abschnitt 3  
Handorfer Straße 
südlich Partydampfer 
bis Gartencenter  
Sicher- 
heit  
Verkehr 
Sicher- 
heit  
Baustelle 
Zustim- 
mung 
Eigentü- 
mer 
Schutz 
der  
Bäume 
Verkehrs- 
fluss 
Längere 
Bauzeit 
[Wochen] 
Mehr- 
kosten 
[€] 
Beschreibung 
Bauphase 1        Kanalbau  
3.1.1.1  
Vollsperrung – „große“ 
Umfahrung  + ++  nicht erf. +  0 0,00  
3.1.1.2  
Vollsperrung – ortsnahe 
Umfahrung  + ++  ja - + 1 30.000 
+ 60.000 
Errichtung einer prov. Umfahrungsstraße auf den Flächen 
zwischen Zufahrt Gartencenter und Partydampfer. 2 Bäume 
müssen fallen.  
3.1.3.2.  
Einbahnstraße Fahrtrich- 
tung  WAF-Str.  
 +  nicht erf.   4 120.000 
Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gegenrichtung 
 
Bauphase 2        Erneuerung östliche Straßenhälfte 
3.2.1.1  
Vollsperrung  + ++  nicht erf. +  0 0,00 Für Lkw zwingend erforderlich 
Ausweichstrecke über Lützowstraße  
3.2.1.2  
Vollsperrung – ortsnahe 
Umfahrung  + ++  ja - + 1 60.000 
+ 30.000 
Errichtung einer prov. Umfahrungsstraße auf den Flächen 
zwischen Zufahrt Gartencenter und Partydampfer. 2 Bäume 
müssen fallen.  
3.2.2 
Lichtsignalanlage         Nicht möglich 
3.2.3.1 
Einbahnstraße Fahrtrich- 
tung Handorf   + nicht erf.  - 3 90.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung 
3.2.3.2.  
Einbahnstraße Fahrtrich- 
tung  WAF-Str.   + nicht erf.   3 90.000 Ausweichstrecke über Lützowstraße für Gege nrichtung

Bauphase 3        Erneuerung westliche Straßenhälfte 
3.3.1.1 
Vollsperrung  + ++  nicht erf. +  0 0,00 Für Lkw und Pkw zwingend erforderlich 
Ausweichstrecke über Lützowstraße  
3.3.1.2  
Vollsperrung – ortsnahe 
Umfahrung  + ++  ja - + 1 60.000 
+ 30.000 
Errichtung einer prov. Umfahrungsstraße auf den Flächen 
zwischen Zufahrt Gartencenter und Partydampfer. 2 Bäume 
müssen fallen.  
3.3.2 
Lichtsignalanlage         Nicht möglich 
3.3.3  
Einbahnstraße         Nicht möglich 
 
 
Abschnitt 4  
Handorfer Straße 
 
Gartencenter bis WAF-
Str.  
Sicher- 
heit  
Verkehr 
Sicher- 
heit  
Baustelle 
Zustim- 
mung 
Eigentü- 
mer 
Schutz 
der  
Bäume 
Verkehrs- 
fluss 
Längere 
Bauzeit 
[Wochen] 
Mehr- 
kosten 
[€] 
Beschreibung 
4.1  
Vollsperrung  + ++  nicht erf. entf.  0 0,00 Ausweichstrecke über Lützowstraße  
4.2  
zweispurige Verkehrsfüh- 
rung  + ++  nicht erf. entf.  3 90.000

Beratungsverlauf (2)

13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Handorfer Straße
  • Gildenstraße
  • Warendorfer Straße
  • Hobbeltstraße
  • Lützowstraße 2
  • Kötterstraße
  • Borggreveweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0715/2013/2
Typ
Vorlagen
Datum
28.01.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37