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Antrag eines Sachkundigen Einwohners betreffend "Weitere Schließung von Sparkassen Filialen in der Stadt Köln ablehnen".

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1278/2023 vom 13.07.2023

Stand: Am 28.08.2023 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf).

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  • AVR 28.08.2023 Antrag Sachkundiger Einwohner gemäß § 3 der Geschäftsordnung

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    AVR 28.08.2023 13.07.2023 Hans Anton Meurers Sachkundiger Einwohner im Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales Herrn Bernd Petelkau An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Antrag gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Gremium Datum der Sitzung Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.08.2023 "Weitere Schließung von Sparkassen Filialen in der Stadt Köln ablehnen" Sehr geehrter Herr Petelkau, ich bitte, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 28.08.2023 auf die Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Die Mitglieder des Ausschusses fordern alle Verwaltungsratsmitglieder, die vom Rat bestellt worden sind und die Oberbürgermeisterin auf, die weitere Schließung von Filialen in der Stadt Köln abzulehnen bis Alternativen für die persönliche Erledigung von Bankgeschäften für Kunden, insbesondere Senioren, gefunden worden sind. Gründe: Aus der Presse konnte man entnehmen, dass erneut Filialen der Sparkasse Köln/Bonn geschlossen werden sollen. Die Sparkassen haben nach dem Sparkassengesetz die Aufgabe, die Versorgung der Bevölkerung mit Geldgeschäften zu ermöglichen. Sie versorgen im Kreditgeschäft vorwiegend wirtschaftlich schwächere Bevölkerungskreise. AVR 28.08.2023 13.07.2023 Der Verwaltungsrat beschließt auf Vorschlag des Vorstandes über die Eröffnung und Schließung von Zweigstellen. Das bedeutet, dass die vom Rat bestellten Verwaltungsratsmitglieder diejenigen Personen sind, die die Schließung veranlasst haben. Die Verwaltungsratsmitglieder sind nicht weisungsgebunden, müssen aber wiedergewählt werden. Erzielung von Gewinn steht nicht im Vordergrund der Geschäftstätigkeit der Sparkasse. Gerade ältere Menschen möchten ihre Geldangelegenheiten persönlich erledigen, da sie auch selten über ausreichende Internetmöglichkeiten verfügen. Der Gang zur Bank gehört, wie das Einkaufen, zu den Dingen, die ältere Menschen aus ihren einsamen Wohnungen in die Öffentlichkeit bringen können. Dies ist für die sozialen Kontakte von erheblicher Bedeutung. Eine dreistündige wöchentliche Öffnungszeit einer Sparkasse in Zollstock erfüllt sicher nicht diese Bedürfnisse. So wird durch das „Sterben“ der örtlichen Bankfiliale der Leerstand von Geschäften in der Innenstadt vermutlich ausgeweitet. Mit freundlichen Grüßen gez. Hans Anton Meurers

Beratungsverlauf

  1. 28.08.2023

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 8.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

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