Mandari Insight

3382/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.11.2024 (AN/1465/2024) betreffend Verbindungsweg zwischen Vogelsanger Straße und Meisenweg in Vogelsang

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.02.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 24.03.2025, TOP 6.11.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2847 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 3382/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.11.2024 (AN/1465/2024) betreffend 
Verbindungsweg zwischen Vogelsanger Straße und Meisenweg in Vogelsang 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet um die Beantwortung der folgen-
den Fragen. 
 
1. An dem Wegeingang von der Vogelsanger Straße vor Hausnummer 581 liegt seit eini-
ger Zeit ein aufgeschütteter Hügel grauen Schotters. Baumaschinen sind in diesem 
Bereich abgestellt. Wird der Weg durch das Grüngelände dauerhaft befestigt und für 
den Fuß- und Radfahrverkehr tauglich gemacht? 
 
2. Wenn dies bejaht wird, wann ist mit der Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen? 
 
3. Zwischen dem Weg und den Grundstücken entlang der südlichen Seite des Zeisigwe-
ges liegt eine Grundfläche, von der gesagt wurde, dass diese im Eigentum der Stadt 
Köln stehe, aber durch die Eigentümer der Grundstücke entlang der südlichen Seite 
des Zeisigweges genutzt würde. Wie ist die Rechtslage in Bezug auf diese Grundflä-
che?  
 
4. Es wird vorgetragen, dass auf Teilflächen des Grundstücks Rasenflächen gepflanzt 
sind, und es befinden sich auf einigen Teilstücken Unterstände oder garagenartige 
kleine Häuser. Es seien auch Brunnen zur Wasserentnahme gebohrt worden. Ist eine 
solche   Nutzungen im Sinne der Stadt Köln? 
 
5. Hat die Stadt Köln erwogen, ggf. geplant die Fläche für eigene oder öffentliche Zwecke 
zu gebrauchen?  
Hier wäre eine Lärmminderung durch Verbreiterung der Baumstreifen, um eine akusti-
sche Barriere zwischen Wohnsiedlungen und Bahn herzustellen, denkbar. 
Auch an die Einrichtung des durch die BV IV beschlossen Bienenlehrpfades könnte 
hier gedacht werden.

2 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zu Frage 1 
Die Wegeverbindung von der Vogelsanger Straße zum ehemaligen Wassermanngelände ist 
instandgesetzt worden, um eine gefahrlose Nutzung für den Fuß- und Radverkehr zu ermögli-
chen. 
 
Zu Frage 2 
Die Instandsetzung ist inzwischen abgeschlossen. 
 
Zu Frage 3 bis 5 
Die angesprochenen Flächen sind im Eigentum der Stadt Köln und an eine Genossenschaft 
verpachtet, deren Mitglieder überwiegend aus der Nachbarschaft kommen. Das langjährig be-
stehende Pachtverhältnis gestaltet sich beanstandungsfrei und harmonisch. Seitens der Ver-
waltung ist daher nicht beabsichtigt, den gegenwärtigen Zustand zu ändern. Feste Aufbauten 
sind auf verpachteten, städtischen Grabelandflächen grundsätzlich nicht zulässig. Temporäre 
Einrichtungen, wie z.B. Aufzuchtbeete sowie die Pflanzung von Rasenflächen sind hingegen 
zulässig. Der Stadt Köln sind auf der genannten Fläche keine Brunnen bekannt.

Beratungsverlauf (1)

24.03.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3382/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.02.2025
Erstellt
29.10.2024 07:41