3382/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.11.2024 (AN/1465/2024) betreffend Verbindungsweg zwischen Vogelsanger Straße und Meisenweg in Vogelsang
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2847 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer 3382/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.11.2024 (AN/1465/2024) betreffend Verbindungsweg zwischen Vogelsanger Straße und Meisenweg in Vogelsang Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet um die Beantwortung der folgen- den Fragen. 1. An dem Wegeingang von der Vogelsanger Straße vor Hausnummer 581 liegt seit eini- ger Zeit ein aufgeschütteter Hügel grauen Schotters. Baumaschinen sind in diesem Bereich abgestellt. Wird der Weg durch das Grüngelände dauerhaft befestigt und für den Fuß- und Radfahrverkehr tauglich gemacht? 2. Wenn dies bejaht wird, wann ist mit der Fertigstellung der Maßnahme zu rechnen? 3. Zwischen dem Weg und den Grundstücken entlang der südlichen Seite des Zeisigwe- ges liegt eine Grundfläche, von der gesagt wurde, dass diese im Eigentum der Stadt Köln stehe, aber durch die Eigentümer der Grundstücke entlang der südlichen Seite des Zeisigweges genutzt würde. Wie ist die Rechtslage in Bezug auf diese Grundflä- che? 4. Es wird vorgetragen, dass auf Teilflächen des Grundstücks Rasenflächen gepflanzt sind, und es befinden sich auf einigen Teilstücken Unterstände oder garagenartige kleine Häuser. Es seien auch Brunnen zur Wasserentnahme gebohrt worden. Ist eine solche Nutzungen im Sinne der Stadt Köln? 5. Hat die Stadt Köln erwogen, ggf. geplant die Fläche für eigene oder öffentliche Zwecke zu gebrauchen? Hier wäre eine Lärmminderung durch Verbreiterung der Baumstreifen, um eine akusti- sche Barriere zwischen Wohnsiedlungen und Bahn herzustellen, denkbar. Auch an die Einrichtung des durch die BV IV beschlossen Bienenlehrpfades könnte hier gedacht werden. 2 Antwort der Verwaltung Zu Frage 1 Die Wegeverbindung von der Vogelsanger Straße zum ehemaligen Wassermanngelände ist instandgesetzt worden, um eine gefahrlose Nutzung für den Fuß- und Radverkehr zu ermögli- chen. Zu Frage 2 Die Instandsetzung ist inzwischen abgeschlossen. Zu Frage 3 bis 5 Die angesprochenen Flächen sind im Eigentum der Stadt Köln und an eine Genossenschaft verpachtet, deren Mitglieder überwiegend aus der Nachbarschaft kommen. Das langjährig be- stehende Pachtverhältnis gestaltet sich beanstandungsfrei und harmonisch. Seitens der Ver- waltung ist daher nicht beabsichtigt, den gegenwärtigen Zustand zu ändern. Feste Aufbauten sind auf verpachteten, städtischen Grabelandflächen grundsätzlich nicht zulässig. Temporäre Einrichtungen, wie z.B. Aufzuchtbeete sowie die Pflanzung von Rasenflächen sind hingegen zulässig. Der Stadt Köln sind auf der genannten Fläche keine Brunnen bekannt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3382/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.02.2025
- Erstellt
- 29.10.2024 07:41