Mandari Insight

3614/2021

plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz - Halbjährliche Mitteilung

Mitteilung Ausschuss 20.10.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 26.10.2021, TOP 8.2.2

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

1795 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer  20.10.2021 
 3614/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 26.10.2021 
 
plusKITA-Einrichtungen nach §§ 44 und 45 KiBiz - Halbjährliche Mitteilung 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 9.3.2021 um eine halbjährliche Berichterstattung 
zum Stand der plusKITA-Einrichtungen gebeten. 
 
Hintergrund: Die zum 01.08.2020 in Kraft getretene Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) 
hat die bis dahi n geltende Förderung von Kitas als plusKITA -Einrichtungen (25.000 Euro) und als 
Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf (5.000 Euro) abgelöst. Mit der Novellierung wurden diese 
Mittel auf eine Fördersumme von 30.000 jährlich pro geförderte Kita zusammengeführt. Auf Köln ent-
fällt die Fördersumme von 7,040 Mio. Euro jährlich, damit können 233 Kitas gefördert werden (Sessi-
on-Vorlage 4066/2019). Bei der Verteilung der Mittel wurde der kitascharfe Indikator Einkommensstu-
fe 1 (EK1) zugrunde gelegt. Dabei handelt es sich um die Kinder bzw. Eltern, die aufgrund eines nied-
rigen Einkommens keine Kitabeiträge zahlen können. Die 233 Kitas mit den höchsten Anteilen erhal-
ten die plusKITA-Förderung. 
 
Es kommt immer wieder vor, dass zum Beispiel wegen der Schließung von Kitas (zumeist aus bauli-
chen Gründen) die Fördermittel plusKITA, die diese erhalten haben, auf Nachrücker übertragen wer-
den müssen. Nachrücker sind die Kitas, die in der Reihenfolge der Kitas mit den höchsten Anteilen 
EK1 als nächste folgen. 
Hierüber informiert die Verwaltung zweimal jährlich den Jugendhilfeausschuss. 
 
Aktueller Stand: Seit der letzten Vorlage mit Session-Nr. 0402/2021 am 09.03.2021 sind keine Ver-
änderungen in der Förderung eingetreten. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

26.10.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3614/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.10.2021
Erstellt
14.10.2021 10:29