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4248/2018

Verkehrsüberwachung Hohensybugstraße in Köln-Merheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.12.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.02.2019, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2414 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/324 
 
Vorlagen-Nummer 
 4248/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019 
 
Verkehrsüberwachung Hohensybugstraße in Köln-Merheim 
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Kalk hat in der Sitzung am 13.09.2018, TOP 9.2.2. eine An-
frage (AN/1148/2108) zur Verkehrsüberwachung in der Hohensyburgstraße eingereicht. 
 
Fragen: 
 
1. Hat sich die Wahrnehmung der Anwohnerschaft bestätigt, dass es im Zeitraum der Geschwin-
digkeitsmessung zu deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen gekommen ist? 
 
2. Besteht aus Sicht der Verwaltung Anlass zu weiteren Maßnahmen wie z.B. Installation eines 
stationären Geschwindigkeitsmessgerätes oder andere bauliche Maßnahmen, um die Einhal-
tung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu gewährleisten? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Nach Überprüfung der Hohensyburgstraße wurden dort zwei Messstellen für mobile Geschwindig-
keitskontrollen eingerichtet. 
 
Aufgrund von Beschwerden von Anwohnern wurde an diesen Messstellen mit der semistationären 
Anlage („Anhänger“) die Geschwindigkeit kontrolliert. Die Anlage wird mehrtägig eingesetzt und die 
Messungen erfolgen durchgängig. 
 
Am 27. und 28.12.2017 wurden insgesamt 6.379 Durchfahrten gezählt, davon fuhren 345 Fahrzeuge 
zu schnell, dies entspricht einer Verstoßquote von 5,5% 
 
In der Zeit vom 23.03. bis 27.03.2018 wurde die Anlage erneut eingesetzt. In dieser Einsatzzeit wur-
den 3.423 Durchfahren gezählt, 236 Fahrzeuge fuhren zu schnell, das entspricht einer Verstoßquote 
von 6,8% 
 
Am 10. und 11.04.2018 wurde die Anlage nochmals eingesetzt. Es wurden 4.819 Durchfahrten ge-
zählt, hiervon fuhren 13 Fahrzeuge zu schnell, das entspricht einer Verstoßquote von 0,2%. 
 
Die festgestellten Verstoßquoten sind im Vergleich zu ähnlich befahrenen Straßen im Stadtgebiet als 
gering zu bewerten. 
 
Die Notwendigkeit für die Installation einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage wird 
aus Sicht der Verwaltung aufgrund der Verstoßquote nicht gesehen. Grundsätzlich obliegt die Be-
schaffung von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gem. § 2, Pkt. 3 der Zuständigkeitsordnung 
der Stadt Köln dem Rat der Stadt Köln.

2 
 
Die Hohensyburgstraße wird auch zukünftig im Rahmen der Einsatzplanung für mobile Geschwindig-
keitskontrollen berücksichtigt.

Beratungsverlauf (1)

07.02.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4248/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.12.2018
Erstellt
18.12.2018 11:15