Verkehrsüberwachung Hohensybugstraße in Köln-Merheim
Beantwortung einer Anfrage (BV) 4248/2018 vom 18.12.2018
Stand: Am 07.02.2019 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 4248/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019 Verkehrsüberwachung Hohensybugstraße in Köln-Merheim Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Kalk hat in der Sitzung am 13.09.2018, TOP 9.2.2. eine An- frage (AN/1148/2108) zur Verkehrsüberwachung in der Hohensyburgstraße eingereicht. Fragen: 1. Hat sich die Wahrnehmung der Anwohnerschaft bestätigt, dass es im Zeitraum der Geschwin- digkeitsmessung zu deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen gekommen ist? 2. Besteht aus Sicht der Verwaltung Anlass zu weiteren Maßnahmen wie z.B. Installation eines stationären Geschwindigkeitsmessgerätes oder andere bauliche Maßnahmen, um die Einhal- tung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu gewährleisten? Stellungnahme der Verwaltung: Nach Überprüfung der Hohensyburgstraße wurden dort zwei Messstellen für mobile Geschwindig- keitskontrollen eingerichtet. Aufgrund von Beschwerden von Anwohnern wurde an diesen Messstellen mit der semistationären Anlage („Anhänger“) die Geschwindigkeit kontrolliert. Die Anlage wird mehrtägig eingesetzt und die Messungen erfolgen durchgängig. Am 27. und 28.12.2017 wurden insgesamt 6.379 Durchfahrten gezählt, davon fuhren 345 Fahrzeuge zu schnell, dies entspricht einer Verstoßquote von 5,5% In der Zeit vom 23.03. bis 27.03.2018 wurde die Anlage erneut eingesetzt. In dieser Einsatzzeit wur- den 3.423 Durchfahren gezählt, 236 Fahrzeuge fuhren zu schnell, das entspricht einer Verstoßquote von 6,8% Am 10. und 11.04.2018 wurde die Anlage nochmals eingesetzt. Es wurden 4.819 Durchfahrten ge- zählt, hiervon fuhren 13 Fahrzeuge zu schnell, das entspricht einer Verstoßquote von 0,2%. Die festgestellten Verstoßquoten sind im Vergleich zu ähnlich befahrenen Straßen im Stadtgebiet als gering zu bewerten. Die Notwendigkeit für die Installation einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage wird aus Sicht der Verwaltung aufgrund der Verstoßquote nicht gesehen. Grundsätzlich obliegt die Be- schaffung von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gem. § 2, Pkt. 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln dem Rat der Stadt Köln. 2 Die Hohensyburgstraße wird auch zukünftig im Rahmen der Einsatzplanung für mobile Geschwindig- keitskontrollen berücksichtigt.
Beratungsverlauf
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07.02.2019
TOP 9.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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