V/0401/2016
Städtebaulicher Wettbewerb "Quartier Moldrickx" - Auslobung
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Anlage 2 zur Vorlage 0401_2016
4610 Zeichen
Graben Rampe Rampe Rampe Rampe Rampe (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) Rampe (geplant) (geplant) (geplant) 7 17 14 12 11 9 18 16 19 21 15 8 10 198 196 11 13 9 7 5 5 7 3 78 82 31 80 17 66 62 60 58 19 21 23 56 54 52 50 15 74 76 72 70 68 23a 13 11 15 64 17 10 48 14 32 9 39 5 7 1 3 26 46 44 13 38 40 12 36 34 11 28 44 42 25a 25 30 28a 40 38 29 32 23 27 19 24 22 28 25 25a 16 17 20 21 23 36 34 30 21 21a 24 26 18 20 18 10 13 16 20 139a 21a 8 11 26a 26 19 22 14 15 17 23 12 14 13 18 19 4 7 5 10 9a 17a 190 3 6 21 6 9 12 11 14 16 139 139b 139c 8 7 9 12 10 6 8 15 3 13 178 176 176a 17 1 4 15b 15a 2 5 1 4 11 2b 32 30 20a 36 34 31 9 2 2a 30a 28a 28b 28 26 29 24 22 35 19 17 16 23 18 20 14 15 12a 3b 7 10 141 3 3a 5 5 1 123 125 15a 12 7 127 127a 8 6 4 2 29 31 33 21d 35 23 27 128 32 130a 130 21c 21b 25 10 12 8 148 20a 22 146 144 142 26 7 268 270 272 280 282 283 284 285 286 329 275 276 279 385 387 277 271 273 274 426 6 549 550 551 552 566 568 569 554 556 557 553 526 527 559 528 529 560 562 563 565 618 619 561 564 567 718 555 558 742 514 510 1223 1278 1346 1361 99 957 1011 1116 1120 1125 96 97 121 122 99 123 105 124 59 76 77 185 151 193 153 194 161 164 21 29 30 31 33 16 17 35 37 18 39 57 20 79 114 80 115 117 95 119 165 201 202 172 173 204 205 206 211 212 260 261 280 263 265 266 267 268 184 207 127 128 130 214 215 240 217 242 218 243 246 208 347 348 349 350 351 352 353 354 374 361 362 376 377 365 366 379 368 418 404 419 387 388 389 390 442 443 447 448 449 450 451 381 369 383 384 371 385 372 373 356 357 359 360 407 408 395 409 397 413 401 414 403 421 452 453 440 454 441 455 459 118 343 480 460 34 19 78 116 120 98 125 152 477 478 479 468 469 481 456 457 458 171 183 129 245 213 364 367 370 355 406 396 402 405 714 715 716 717 719 729 730 741 755 743 756 89 731 85 177 132 121 123 124 113 125 114 759 126 178 179 522 523 511 524 512 525 513 515 516 517 503 518 504 519 506 520 521 1124 959 494 537 525 581 582 586 647 107 439 108 112 683 102 690 720 447 111 715 717 585 588 579 712 713 751 752 802 803 804 805 891 853 855 407 389 390 391 393 458 443 444 461 445 462 446 459 453 454 455 456 54 56 38 69 72 114 115 151 137 138 141 142 121 125 116 117 118 119 127 128 129 130 148 149 150 230 235 327 285 286 287 284 113 120 582 392 288 460 854 131 191 187 177 179 173 189 175 110 185 183 181 171 169 64 8 27 25 29 31 116 11 11a 23 19 14 20 22 10 118 24 26 34 32 30 12 28 120 120a 20 17 22 13 15 16 24a 26a 122 122a 18 126 34 28 26 24 13d 13e 38 36 Eimermacherweg Grotemeyerstraße Flur 086 Konermannweg Grotemeyerstraße Langebusch Eimermacherweg Erlenkamp Hasenbusch K 7 Westhoffstraße K 7 W esthoffstraße Neuer Heidkamp Neuer Heidkamp Neuer Heidkamp Flur 091 Flur 087 Carlo-Schmid-Weg Josef-Beckmann-Straße Langebusch Feldstiegenkamp Grotemeyerstraße Idenbrockweg K 7 Westhoffstraße Alter Heidkam p Keplerweg Flur 095 24 726 725 33 136 142 145 140b 140 K 7 Westhoffstraße W esthoffstraße Keplerweg Erlenkamp 14 15 I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I eplant) II III III III II II I I VIII II I II II IV IV IV II I I I VI II II II II VI VI VIII II II VI VIII VII I VI I VII V VIII X VIII VIII I II I I VI I I VIII -I VI -I I I VIII -I II II II VI II II II II II II I I I I I II I I I II I I I I I I I II I I I I I I I I I I I II II I I I I I I I I I I I I II I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I Gärtnerei I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I II I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I I II (geplant) (geplant) I I I I I I I I I I I II II I V VI VI V -I I IV I V V VI I VI II I I I I I I I I I I I I I II II II I I I I I II I I I II I I I I I I II II I I I II II II II II II I I I I I II II II II II II II Heizölbehälter P P P P P P P P P P P P P P P P P P P P Spielplatz Spielplatz Spielplatz P P P P P P P P P P P I I I I I V I V VI I I Gärtnerei pl. Sp.- pl. Sp.- pl. Sp.- I I I I Flur 090 Flur 092 Anlage 2 zur Vorlage 0401/2016
Beschlussvorlage
3232 Zeichen
V/0401/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Städtebaulicher Wettbewerb "Quartier Moldrickx" - Auslobung Beratungsfolge 14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Städtebauliche Wettbewerb „Quartier Moldrickx“ wird auf der Grundlage des Auslobungstextes ausgelobt (Anlage 1). II. Finanzielle Auswirkungen: Für das Wettbewerbsverfahren entstehen Kosten (Preisgelder, Honorare, weitere Beauftragung des/der Preisträger) von ca. 80.000,- €. Folgekosten entstehen durch den Beschluss zu dieser Auslobung nicht. Die oben genannte Sachentscheidung wird wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalent- wicklung, Stadtplanung Aufwendungen: Zeile 16 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2016 80.000,00 € Vorlagen-Nr.: V/0401/2016 Auskunft erteilt: Frau Sauer Ruf: 492-6113 E-Mail: Sauer@stadt-muenster.de Datum: 30.05.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0401/2016 Begründung: 1. Durch die Aufgabe des Gärtnereibetriebs Moldrickx zum Ende des Jahres 2016 eröffnet sich die Möglichkeit für eine städtebauliche Neuordnung des Betriebsgeländes im Zentrum von Kinde rhaus. Auf dem zwischenzeitlich zu 2/3 im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstück wird als Zielsetzung angestrebt ein energetisch optimiertes vielfältiges urbanes Wohnquartier mi t eigener Identität entst e- hen zu lassen, welches in einem räumlichen Teilbereich die Nutzungen Wohnen und Arbeiten vereint. Im Hinblick auf die zentrale Lage des Gebiets in direkter Nachbarschaft zu kleinteiligen Wohnstrukt u- ren ist es zudem Ziel ein städte baulich robustes Grundgerüst zu entwickeln, welches Gestaltung s- spielräume für die künftige Bebauung eröffnet und Raum bietet für ca. 70 Wohneinheiten pro ha Net- towohnbauland. Angestrebt wird eine Zielzahl von über 200 Wohneinheiten. Das Plangebiet (Anlag e 2) soll das gesamte heutige Gärtnereigelände umfassen. Dem Umstand, dass das Grundstück zum Teil noch durch die Familie Moldrickx genutzt wird, soll die Wettbewerb s- planung Rechnung tragen, indem sie Bauabschnitte für die Realisierung des künftigen Wohnge bietes einplant. 2. Aufgrund der besonderen Lagequalitäten des Plangebietes innerhalb des Stadtteils Kinderhaus und aufgrund der besonderen Anforderungen an ein adäquates Dichtekonzept, werden von den Wettbewerbsteilnehmern Vorschläge für ein eigenständiges Quartier mit hohen gestalterischen Quali- täten erwartet. 3. Die Gesamtkosten für das Wettbewerbsverfahren betragen rund 80.000,- €. Sie umfassen die nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) erforderlichen Honorarkosten für die Beauftr a- gung eines Preisträgers sobald die Aufgabenstellung des Wettbewerbs realisiert wird. Über Art und Umfang der Beauftragung entscheiden die Auslober. i.V. gez. Peck Stadtrat Anlagen: Anlage 1 – Auslobung Anlage 2 – Plangebietsabgrenzung
Anlage 1 zur Vorlage 0401_2016 - Auslobung
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Anlage 1 zur Vorlage 0401/2016
Städtebaulicher Realisierungswettbewerb
„Quartier Moldrickx“
Auslobung
Ausschnitte aus den Plangrundlagen und Foto der Eingangssituation der heutigen Gärtnerei
1
Verfahren
Auslobung
Ausloberin des Verfahrens ist die Stadt Münster zus ammen mit den Eheleuten Mold-
rickx.
Art des Verfahrens
Dem Verfahren liegt die „Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013" zugrunde.
Der Wettbewerb wird als begrenzt offener städtebaul icher Realisierungswettbewerb
ausgelobt. Das Verfahren ist einstufig und anonym. Die Übereinstimmung mit den
Regeln für die Auslobung von Wettbewerben hat die A rchitektenkammer NRW unter
der Registrier-Nummer W […] bestätigt.
Wettbewerbsaufgabe
Für das Plangebiet südlich des Langebusch und westl ich der Westhoffstraße in
Münster-Kinderhaus sollen auf rd. 3,7 ha der Fläche Wohnraum und das Zentrum
ergänzenden Nutzungen geplant werden.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Stadtplaner.
Von den zehn teilnehmenden Büros wurden fünf von de n Auslobern gesetzt und fünf
aus einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ausgelost.
Preisgericht
Preisrichter/innen 1 - 9
Stellvertreter/innen
Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht)
Von der Stadt Münster:
- Amt für Immobilienmanagement
Wettbewerbsbetreuung
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
2
Leistungen
Schwarzplan | M 1 : 2500
für das Wettbewerbsgebiet und seine Verflechtungen zum Umfeld
Lageplan | M 1 : 1000
- skizzenhafte Darstellung der städtebaulichen Grun didee
- Umrisse der geplanten Bebauung (Angaben zur Gesch ossigkeit und Wohnein-
heiten)
- Dachflächen differenziert nach Bestand und Neupla nung
- Erschließungskonzept (Grundstücks- und Gebäudeers chließung, plangebiets-
übergreifende Wegebeziehungen, Lage und Anzahl der Stellplätze)
- Freiflächen mit Differenzierung öffentlicher und privater Wege, begrünter und
versiegelter Flächen
- Verteilung der Nutzungen
- Nachweis Infrastrukturflächen (Kita, Spielplatz)
Stufen- bzw. Abschnittsplan
Darstellung der Abschnitte:
1. Entwicklung des Abschnitts A und Erhalt der Wohn häuser im Westen
2. Entwicklung des gesamten Plangebiets
Besonnungs- /Verschattungsplan
- Isometrie des städtebaulichen Entwurfes mit den b esonnten / verschatteten
Gebäudeflächen; Bezugspunkt für die Darstellung ist der Sonnenstand am 21.
Dezember (niedrigster Sonnenstand, mittags)
Räumliche Skizzen (Renderings sind nicht gestattet)
Erläuterungsbericht
Bericht (max. 2 Seiten DIN A 4, separat von den Plänen) mit Aussagen zu:
- Entwurfskonzept / Leitidee
- Erschließung des Grundstücks und der Gebäude
- Vorschläge zu Realisierungsformen und ihrer Veror tung (bspw. gemeinschafts-
orientierte Bau- und Wohnformem, öffentlich geförderter Wohnungsbau)
Massenmodell
M 1 : 500 mit Angabe der Dachformen
3
Ergänzende Angaben
Die eingereichten Pläne und Dateien müssen die Anonymität wahren. Die Arbeiten
sind in allen Teilen in der rechten oberen Ecke mit einer sechsstelligen Kennzahl von
1 cm Höhe und 6 cm Breite aus arabischen Ziffern zu versehen. Dateinamen, ver-
steckte Informationen zur Datei (z.B. Angaben zum A utor) etc. sind vor dem Spei-
chern zu löschen.
Es dürfen maximal zwei Pläne im Format DIN A0 eingereicht werden. Die Pläne
sind als Strichzeichnungen und genordet einzureichen:
- 1 Satz Präsentationspläne für die Preisgerichtssi tzung - gerollt -
- 1 Satz Prüfpläne - gefaltet -
- 2 Sätze Präsentationspläne im Format DIN A3 (Verk leinerungen maßstabslos)
Erläuterungsbericht und Berechnungen sind einheitlich im DIN A4-Format und auf
CD-Rom abzugeben.
Alle Präsentationspläne sind im kompletten Layout a ls jpg- oder pdf-Dateien (CMYK,
300 dpi in Originalgröße) auf CD-Rom mitzuliefern. Die Dateien werden unverändert
für die Vorprüfung und zur Dokumentation des Verfahrens verwendet.
Die Übersichtspläne (Schwarzplan, Lageplan) sind mi t einer Auflösung von 600 dpi
als jpg-Datei (CMYK) auf einem Datenträger einzureichen.
Nachprüfbare Berechnungen
- Brutto-Grundfläche (BGF) – a und b gem. DIN 277
- Grundflächenzahl (GRZ) für die Hochbauten
- Geschossflächenzahl (GFZ – inkl. Dachgeschoss, so fern Vollgeschoss)
- Stellplatznachweis für das Wettbewerbsgebiet (Kfz und Fahrradabstellplätze)
Der zweite Plansatz für die Vorprüfung muss die Flä chengrößen aller Bereiche in
Quadratmeter enthalten. Alle maßstäblichen Pläne si nd zusätzlich mit einem grafi-
schen Maßstab (für Dokumentationszwecke) zu versehe n. Wettbewerbsleistungen,
die in Art und Umfang über die gestellten Bedingungen hinausgehen, werden von der
Beurteilung ausgeschlossen.
Jeder Teilnehmer darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen.
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
Verfassererklärung
Gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit (siehe Abgabe der Arbeiten ) ist die in der An-
lage beigefügte Verfassererklärung ausgefüllt in einem verschlossenen, undurch-
sichtigen Briefumschlag einzureichen. Außen ist der Umschlag ausschließlich mit der
Kennzahl der Wettbewerbsarbeit sowie der Aufschrift „Verfassererklärung" zu kenn-
zeichnen. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absend er die Anschrift des Empfän-
gers zu verwenden.
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Mit der Verfassererklärung versichert der Wettbewer bsteilnehmer ehrenwörtlich
durch seine Unterschrift, dass er der geistige Urhe ber der Arbeiten, mit einer Beauf-
tragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden und zur termingerechten Durchfüh-
rung des Auftrages in der Lage ist.
Preisgeld, Termine und Hinweise
Preise
Es stehen Preisgelder in Höhe von 30.000,- € (inkl. MWSt) zur Verfügung. Die Staffe-
lung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 15.000,- €
2. Preis 9.000,- €
3. Preis 6.000,- €
Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes kann die Summe der Preisgelder
auch anders aufgeteilt werden. Die Preise werden na ch der Preisgerichtsentschei-
dung gegen Vorlage einer Rechnung an die Preisträger ausgezahlt.
Termine
Ausgabe Auslobungstext 01.07.2016
Schriftliche Rückfragen bis 12.07.2016
Kolloquium 19.07.2016
Abgabe der Arbeiten 19.09.2016
Abgabe des Modells 26.09.2016
Preisgerichtssitzung 10.10.2016
Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten 41. - 43. KW 20 16
Rückfragen | Kolloquium
Schriftliche Rückfragen zur Auslobung können bis zu m 12.07.2016 per E-Mail an
sauer@stadt-muenster.de gestellt werden (bitte sche ck@stadt-muenster.de in cc
nehmen). Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt im Kolloquium am 19.07.2016
unter Beteiligung der Wettbewerbsteilnehmer / innen und der Mitglieder des Preisge-
richtes. Die Teilnahme am Kolloquium ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
Das Protokoll über das Kolloquium wird als Bestandt eil der Auslobung allen Verfah-
rensbeteiligten zeitnah zugesandt.
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
Die Wettbewerbsarbeiten sind spätestens bis zum 19.09.2016, 16.00 Uhr, die Model-
le bis zum 26.09.2016, 16.00 Uhr im Amt für Stadten twicklung, Stadtplanung, Ver-
kehrsplanung, Albersloher Weg 33, 48155 Münster im Raum 109 abzugeben. Bei
5
Zustellung durch die Post oder andere Zusteller gil t der Poststempel. Die Wettbe-
werbsteilnehmer haben sicherzustellen, dass dieser auf der Verpackung deutlich les-
bar ist.
Eigentum und Urheberrecht
Die Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum der Auslober.
Die Urheberrechte, insbesondere der Schutz gegen de n Nachbau und das Recht auf
Veröffentlichung der Entwürfe, bleiben den Teilnehm ern erhalten. Die Teilnehmer
erklären ihr Einverständnis zur Erstveröffentlichun g bzw. Erstellung einer Dokumen-
tation durch die Auslober.
Weitere Bearbeitung
Die Auslober werden den Preisträger mit weiteren Le istungen beauftragen. Der Um-
fang der Beauftragung wird dem vorgesehenen Preisge ld für den 1. Preisträger ent-
sprechen.
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Wettbewerbsaufgabe
Anlass
Mit der Aufgabe eines seit über 100 Jahren bestehen den Gärtnereibetriebs zum En-
de des Jahres 2016, bieten sich mitten im Zentrum v on Kinderhaus neue Entwick-
lungschancen. Das Areal nimmt einen besonderen Stel lenwert für die Innenentwick-
lung des Stadtteils ein. Es befindet sich, umgeben von Wohnbebauung, zentral gele-
gen direkt gegenüber des Stadtbereichszentrums von Kinderhaus. Auf ca. 3,7 ha des
Areals können künftig neuer Wohnraum und ergänzende Nutzungen entstehen. Die
städtebaulich integrierte Lage und die Nähe zu Vers orgungseinrichtungen bieten
hierfür beste Voraussetzungen.
Planungsvorgaben
Bindungen und Restriktionen
Zielsetzungen Stadtquartier
Es soll ein energetisch optimiertes vielfältiges ur banes Wohnquartier mit eigener
Identität entstehen, welches in einem räumlichen Te ilbereich die Nutzungen Wohnen
und Arbeiten vereint. Die besondere Herausforderung liegt darin, eine passende
Dichtevorstellung für das neue Quartier zu entwicke ln. Es soll zum einen auf die
zentrale Lage des Gebiets und die bestehende Wohnun gsnachfrage in Münster rea-
giert werden. Zum anderen soll die Verträglichkeit zu den kleinteiligen Strukturen der
7
bestehenden Wohnbebauung sichergestellt werden. Erw artet wird ein schlüssiges
städtebauliches Konzept mit einer klar erkennbaren Idee.
Das städtebauliche Konzept soll eine hohe Wohn- und Lebensqualität ermöglichen.
Es ist ein städtebaulich robustes Grundgerüst zu en twickeln, welches Gestaltungs-
spielräume für die künftige Bebauung eröffnet. Demg emäß werden Aussagen zur
stadträumlichen Struktur, zur Stadtgestaltung, zu N utzungen, zur Erschließung
(Straßen, Plätze, Wege, Parkierungen) und zur Durch grünung des Gesamtgebietes
erwartet.
Wohnungsangebot
Die Zielzahl für die Wohneinheiten soll deutlich üb er 200 liegen. Dies entspricht ca.
70 Wohneinheiten pro ha Nettowohnbauland. Es soll e in vielfältiger Mix von Woh-
nungen für unterschiedliche Zielgruppen entstehen. Aufgrund der städtebaulich inte-
grierten Lage eignet sich der Standort für attrakti ve Geschosswohnungen und ver-
dichtete Formen des Einfamilienhausbaus.
Entsprechend den Zielen der sozialgerechten Bodennu tzung Münster (SoBoMü)
macht es sich die Stadt Münster zur Aufgabe auf den städtischen Flächen 60% der
Nettowohnfläche als geförderten Wohnungsbau zu real isieren (Mietreihenhäuser und
Mehrfamilienhäuser).
1
Verschiedenen Umsetzungsformen und Zielgruppen soll durch eine Mischung diffe-
renzierter Bautypologien und Hausformen Rechnung getragen werden. 2, 3
Kindertageseinrichtung
Um sowohl die bestehenden als auch die neu entstehe nden Bedarfe an Betreuungs-
plätzen zu decken, ist in den Planungen eine acht-g ruppige Kindertageseinrichtung
zu berücksichtigen. Die Gruppen sind auf das Erdges choss und das 1. Oberge-
schoss aufzuteilen. Insgesamt sind eine Grundfläche von rund 930 m² (1430 m² In-
nenfläche insgesamt) und 2400 m² direkt angrenzende Außenfläche erforderlich.
Insgesamt ergibt sich eine erforderliche Grundstücksgröße von rund 3330 m².
Eine Kombination mit Wohnungen oberhalb des 1. Ober geschosses ist möglich. Eine
gute Erreichbarkeit bzw. Anfahrbarkeit durch PKW is t bei der Standortwahl sicherzu-
stellen.
Abschnittsbildung
Für das Plangebiet als Ganzes ist ein städtebaulich es Konzept zu entwickeln. Es ist
zwingend eine abschnittsweise Realisierung vorzuseh en. Der Abschnitt A stellt die
erste Realisierungsstufe dar. Der Abschnitt B wird erst zeitlich verzögert realisiert.
Dennoch ist die Erschließung so zu legen, dass die heutigen Wohnhäuser durch eine
neue Erschließungsstraße erreichbar sind.
1 SoBoMü: http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/raum-wohnen-ms-modell.html
2 Vorlage „Kommunale Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen“ : https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004037774
3 Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke - Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftswohnformen :
http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-
muenster/23_immobilien/pdf/vergaberichtilinien_mehrfamilienhaeuser_2015.pdf
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Erschließung | Stellplätze
Das Plangebiet ist vorrangig von der Westhoffstraße aus zu erschließen. Die Anbin-
dung soll im Bereich der heutigen Grundstückseinfah rt erfolgen. Eine Linksabbiege-
spur ist auf der Westhoffstraße bereits vorhanden. Ergänzende untergeordnete An-
bindungsoptionen sind von Norden über die Straße Langebusch vorzusehen.
Eine Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer ist du rch das bestehende Wald-
stück möglich. Der Anschluss an die Straße Langebus ch erfolgt über ein städtisches
Grundstück nördlich des Waldstücks.
Für Wohngebiete sind ein Stellplatzschlüssel von ei nem Stellplatz pro Wohneinheit
und ein Besucheranteil von mindestens 30 % im öffentlichen Raum nachzuweisen. In
gemischt genutzten Bereichen sind je nach Konzept d ie bauordnungsrechtlich erfor-
derlichen Stellplätze
4 für Fahrräder und Kraftfahrzeuge nachzuweisen. Für einen Teil
der Mehrfamilienhäuser sind aufgrund der Anforderun gen des geförderten Woh-
nungsbaus (vgl. hierzu auch den Punkt „Wohnungsangebot“) oberirdische Stellplätze
einer Tiefgaragenlösung vorzuziehen.
Regenentwässerung
Es ist eine oberflächennahe Entwässerung im Plangebiet vorzusehen.
Freiflächengestaltung | öffentlicher Raum
Erwartet wird ein schlüssiges Freiflächenkonzept we lches den Quartiersgedanken
unterstützt und den öffentlichen Raum hervorhebt. A ufgrund der Insellage des Ge-
biets nimmt der öffentliche Raum einen besonderen Stellenwert ein. Dem sollte durch
die Schaffung einer Quartiersmitte Rechnung getragen werden.
Das angrenzende Waldstück ist dauerhaft als grünstr ukturelles Element zu erhalten.
Ein angemessener Abstand zur Wohnbebauung ist dabei sicher zu stellen. Mit der
Öffnung des Waldstücks für die Öffentlichkeit in de r letzten Realisierungsphase ist
dieses in das Freiflächenkonzept einzubinden. Quali tätsvolle Grünelemente im Plan-
gebiet sollten nach Möglichkeit im Konzept aufgegri ffen werden. Der nördlich des
Plangebiets verlaufende Grünzug Langebusch stellt e ine Qualität dar, die sich eben-
falls für Vernetzungen / Verknüpfungen anbietet.
Kinderspielplatz
Es ist eine Spielfläche der Kategorie A von mindest ens 1200 m² in der Planung zu
berücksichtigen. Die Berücksichtigung eines Bolz-/B allspielplatzes ist nicht erforder-
lich.
Energetische Optimierung
Die städtebauliche Planung soll die Grundvoraussetz ung für energieeffizientes und
solares Bauen schaffen
5. Dafür sind insbesondere die aktiv-solaren (Photov oltaik,
Kollektoren) Energiegewinne und die Reduzierung des Energieverbrauchs von Be-
4 Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder : http://www.stadt-
muenster.de/bauordnungsamt/bauberatung/stellplaetze.html
5 Energiesparhaus Münster : http://www.stadt-muenster.de/klima/bauen-
sanieren/neubau/energiesparhaus.html
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deutung. Für das künftige Wohnen ist zudem die Stei gerung der Wohnqualität durch
Licht durchflutete Wohnräume hervorzuheben. Vor die sem Hintergrund wird beson-
derer Wert auf die Ausrichtung der Gebäude und die Vermeidung von Verschattun-
gen gelegt.
Beurteilungskriterien
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden
und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Empfehlung):
- Überzeugungskraft der städtebaulichen Idee
- Qualität der städtebaulichen Planung und freiraum planerische Qualitäten
- Erfüllung der Zielsetzungen, Planungsvorgaben, funktionale Anforderungen
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Wettbewerbsgebiet und Stadtteil
Blick auf heutige Grundstückseinfahrt möglicher Anschluss Fuß- und Radweg
Wettbewerbsgebiet
Das Plangebiet umfasst das Betriebsgelände der Gärt nerei Moldrickx westlich des
Zentrums von Kinderhaus. Die Fläche hat insgesamt e ine Größe von rund 4,3 ha.
Rund 0,6 ha der Fläche entfallen auf ein Waldstück im Westen des Grundstücks.
Bis auf zwei Anknüpfungspunkte an öffentliche Straß en (Langebusch, Westhoffstra-
ße), werden die Grenzen des Grundstücks ausnahmslos durch die Gartenbereiche
der umgebenden Wohngebäude definiert.
Bei der direkt angrenzenden Bebauung handelt es sic h überwiegend um einge-
schossige Einfamilienhäuser (teils freistehend, tei ls Reihenhäuser; überwiegend aus
den 1950er und 1980er Jahren). Östlich des Gebiets, direkt auf der gegenüberlie-
genden Seite der Westhoffstraße, befindet sich das 2015 erweiterte Stadtbereichs-
zentrum von Kinderhaus mit bis zu sechsgeschossiger Bebauung. Nördlich der Stra-
ße Langebusch schließen, abgeschirmt durch hohen Ba umbestand, vier- bis zehn-
geschossige Mehrfamilienhäuser an. Sie bilden den Ü bergang zu den bis zu 11 Ge-
schossen hohen Mehrfamilienhäusern an der Josef-Beckmann-Straße.
Das Areal ist im Flächennutzungsplan bereits als Wo hnbaufläche dargestellt. Im Re-
gionalplan Münsterland ist das Plangebiet als allge meiner Siedlungsbereich darge-
stellt.
Lage im Stadtgebiet
Der Stadtteil Kinderhaus mit seinen rund 15.500 Ein wohnern ist der größte Stadtteil
im Norden von Münster rund vier Kilometer von der I nnenstadt entfernt. Die Grenzen
des Siedlungsbereichs werden überwiegend durch Land schaftsschutzgebiete (Land-
schaftsplan Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel ) und den Grünring im Süden – als
Abgrenzung zur Innenstadt – definiert.
Bauliche Entwicklung des Stadtteils
Das Siedlungsgebiet des ursprünglich bäuerlich gepr ägten Stadtteils Kinderhaus
entwickelte sich ab den 1900er Jahren insbesondere entlang der Grevener Straße,
die den Stadtteil mit der Innenstadt verbindet. Ab den 1930er Jahren war die Ent-
wicklung vor allem durch die Planung von Kleinsiedl ungen geprägt. Pläne, einen
neuen Stadtteil entstehen zu lassen, wurden in den 1960er Jahren durch einen städ-
tebaulichen Wettbewerb konkretisiert. Aus dem durch das Leitbild der „gegliederten
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und aufgelockerten Stadt“ geprägten Entwurf wurde das Wohngebiet zwischen Feld-
stiegenkamp und Nordmarkt realisiert. Während die E ntwicklungen bis hier eher auf
den Bau von Einfamilienhäusern ausgerichtet waren, wurden sie in den 1970er Jah-
ren im Zuge des Leitbildes „Urbanität durch Dichte“ durch größere Strukturen be-
stimmt. Es wurde ein Gesamtkonzept für den Stadttei l entwickelt, welches neben
Wohngebieten ein neues Stadtteilzentrum am Idenbroc kplatz (östlich des Plange-
biets) mit Einzelhandel, Marktplatz, Praxen, Büros und Gemeindezentren vorsah.
Das Stadtteilzentrum wurde Mitte der 1980er Jahre fertiggestellt. In Erweiterungsbau-
ten aus den 2000er Jahren richteten sich ergänzend Büros, Laboreirichtungen, Lä-
den und die Bezirksverwaltung Nord ein. Das in das Stadtteilzentrum integrierte Bür-
gerhaus, mit Hallenbad, Stadtbücherei, Jugendzentru m, Musikschule und Caritas, ist
auch heute der soziale und kulturelle Mittelpunkt d es Stadtteils. Weiterhin geplant
und realisiert wurden ein Schulzentrum (Haupt- und Realschule sowie Gymnasium),
eine Bezirksportanlage und ein zentraler Grünzug mi t Fuß- und Radwegen entlang
des Kinderbachs. Den Schwerpunkt der Bautätigkeit bildete in den 1970er Jahren die
Großwohnsiedlung Brüningheide (nördlich des Plangeb iets) mit rund 1400 Wohnun-
gen in bis zu 12-geschossigen Mehrfamilienhäusern u nd einem Anteil von fast 90%
Sozialwohnungen. Mitte der 1980er Jahre wurde ein G esamtkonzept zur städtebauli-
chen Nachbesserung der Siedlung erarbeitet und in d en Folgejahren umgesetzt. Un-
ter anderem wurden Verkehrsflächen zugunsten von Gr ünflächen und Fußwegen
zurück gebaut.
Verwaltungs- und Dienstleistungseinrichtungen wie d ie Provinzialversicherung und
die Sparkassenakademie konzentrieren sich am Bröderichweg.
Erschließung des Stadtteils
Der Stadtteil Kinderhaus wird durch die Grevener St raße (B 219), als Hauptverkehrs-
straße, sowohl mit der Innenstadt als auch mit dem nördlichen Stadtgebiet und dem
Umland verbunden. Über die nord-westlich des Stadtt eils verlaufende „Steinfurter
Straße“ (B 54) ist Kinderhaus an die Autobahn A1 (K reuz Münster-Nord) angebun-
den. Die innere Erschließung des Stadtteils erfolgt maßgeblich über die Straßen
„Westhoffstraße“, „Am Burloh“ / „Bröderichweg“, „Kristiansandstraße“, die sogenann-
te Schleife („Brüningheide“, „Josef-Beckmann-Straße“) sowie „Wilkinghege“ als An-
bindung an die Steinfurter Straße.
Das Plangebiet selbst grenzt an die Westhoffstraße an. In kurzer Entfernung zum
Plangebiet liegt die Haltestelle „Idenbrockplatz“ von der aus neben Zielen im Stadtteil
die Stadtteile Sprakel, Hiltrup und Wolbeck sowie d er Hauptbahnhof in der Innen-
stadt angefahren werden. Die einzelnen Linien verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt.
Die Innenstadt ist damit in 15 bis 20 Minuten mit d em Kfz, dem Fahrrad oder dem
ÖPNV vom Plangebiet aus zu erreichen.
Infrastruktur
Die Versorgungseinrichtungen im Stadtbereichszentru m liegen in fußläufiger Entfer-
nung auf der gegenüberliegenden Straßenseite der We sthoffstraße und sind damit
aus dem Plangebiet kommend in rund 5 bis 10 Minuten erreichbar. Neben Einzel-
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handelsbetrieben und Dienstleistungsangeboten finde n sich in unmittelbarer Nach-
barschaft das Bürgerhaus, die Evangelische Kircheng emeinde Markus, die Grund-
schule Kinderhaus-West, das Geschwister-Scholl Schu lzentrum, die Bezirksverwal-
tungsstelle sowie verschiedene Kindergärten.
A
nlagen
1. Verfassererklärung
2. Planungsunterlagen
Die Unterlagen umfassen:
- Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe
- CD-Rom mit folgenden Daten
- Fotodokumentation
- Lageplan mit Gebietsabgrenzung
- Übersichtsplan zu Bindungen und Restriktionen
- Flächennutzungsplan Kinderhaus
- Kanaldaten und Leitungspläne
- Richtwerte zur Dimensionierung der öffentlichen E rschließung
- DGK 5
- Schwarzplan
- Datenblatt für Flächenberechnungen
- Verfassererklärung
- Nutzungsvereinbarung zur Verwendung des Luftbilde s
- Modellplatte (Ausgabe zum Kolloquium)
- Luftbild (Ausgabe zum Kolloquium nach Rückgabe de r unterschriebenen Nut-
zungsvereinbarung)
- Protokoll des Rückfragenkolloquiums
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (24)
- Westhoffstraße
- Josef-Beckmann-Straße
- Grevener Straße
- Kristiansandstraße
- Steinfurter Straße
- Grotemeyerstraße
- Albersloher Weg 33
- Bröderichweg
- Idenbrockplatz
- Eimermacherweg
- Konermannweg
- Erlenkamp 14
- Neuer Heidkamp
- Carlo-Schmid-Weg
- Feldstiegenkamp
- Idenbrockweg
- Keplerweg
- Am Burloh
- Vorbergs Hügel
- Brüningheide
- Wilkinghege
- Langebusch
- Kinderhaus
- Hasenbusch
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0401/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37