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V/0401/2016

Städtebaulicher Wettbewerb "Quartier Moldrickx" - Auslobung

Vorlagen 27.05.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 16.06.2016, TOP 6.3

Anlage 2 zur Vorlage 0401_2016

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 zur Vorlage 0401_2016 - Auslobung

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Ansehen

Anlage 2 zur Vorlage 0401_2016

4610 Zeichen

Graben 
Rampe 
Rampe 
Rampe 
Rampe 
Rampe 
(geplant) 
(geplant) 
(geplant) 
(geplant) 
Rampe 
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(geplant) 
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13d 
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38 36 
Eimermacherweg 
Grotemeyerstraße 
Flur 086 
Konermannweg 
Grotemeyerstraße 
Langebusch 
Eimermacherweg 
Erlenkamp 
Hasenbusch 
K 7 
Westhoffstraße 
K 7 
W
esthoffstraße 
Neuer Heidkamp 
Neuer Heidkamp 
Neuer Heidkamp 
Flur 091 
Flur 087 
Carlo-Schmid-Weg 
Josef-Beckmann-Straße 
Langebusch 
Feldstiegenkamp 
Grotemeyerstraße 
Idenbrockweg 
K 7 Westhoffstraße 
Alter Heidkam
p 
Keplerweg 
Flur 095 
24 
726 
725 
33 
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140b 140 
K 7 
Westhoffstraße 
W
esthoffstraße 
Keplerweg 
Erlenkamp 
14 
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Heizölbehälter 
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Gärtnerei 
pl. 
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pl. 
Sp.- 
pl. 
Sp.- 
I
I
I
I
Flur 090 
Flur 092 
Anlage 2 zur Vorlage 0401/2016

Beschlussvorlage

3232 Zeichen

V/0401/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtebaulicher Wettbewerb "Quartier Moldrickx" - Auslobung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Städtebauliche Wettbewerb „Quartier Moldrickx“ wird auf der Grundlage des Auslobungstextes 
ausgelobt (Anlage 1). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für das Wettbewerbsverfahren entstehen Kosten (Preisgelder, Honorare, weitere Beauftragung 
des/der Preisträger) von ca. 80.000,- €. 
 
Folgekosten entstehen durch den Beschluss zu dieser Auslobung nicht. 
 
Die oben genannte Sachentscheidung wird wie folgt finanziert:  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalent-
wicklung, Stadtplanung 
   
Aufwendungen:      
Zeile 16 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2016 80.000,00 €  
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0401/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Sauer 
Ruf: 
492-6113 
E-Mail: 
Sauer@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.05.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0401/2016 
Begründung: 
1. Durch die Aufgabe des Gärtnereibetriebs Moldrickx zum Ende des Jahres 2016 eröffnet sich die 
Möglichkeit für eine städtebauliche Neuordnung des Betriebsgeländes im Zentrum von Kinde rhaus. 
Auf dem zwischenzeitlich zu 2/3 im Eigentum der Stadt befindlichen Grundstück wird als Zielsetzung 
angestrebt ein energetisch optimiertes vielfältiges urbanes Wohnquartier mi t eigener Identität entst e-
hen zu lassen, welches in einem räumlichen Teilbereich die Nutzungen Wohnen und Arbeiten vereint. 
Im Hinblick auf die zentrale Lage des Gebiets in direkter Nachbarschaft zu kleinteiligen Wohnstrukt u-
ren ist es zudem Ziel ein städte baulich robustes Grundgerüst zu entwickeln, welches Gestaltung s-
spielräume für die künftige Bebauung eröffnet und Raum bietet für ca. 70 Wohneinheiten pro ha Net-
towohnbauland. Angestrebt wird eine Zielzahl von über 200 Wohneinheiten.  
 
Das Plangebiet (Anlag e 2) soll das gesamte heutige Gärtnereigelände umfassen. Dem Umstand, 
dass das Grundstück zum Teil noch durch die Familie Moldrickx genutzt wird, soll die Wettbewerb s-
planung Rechnung tragen, indem sie Bauabschnitte für die Realisierung des künftigen Wohnge bietes 
einplant. 
 
2. Aufgrund der besonderen Lagequalitäten des Plangebietes innerhalb des Stadtteils Kinderhaus 
und aufgrund der besonderen Anforderungen an ein adäquates Dichtekonzept, werden von den 
Wettbewerbsteilnehmern Vorschläge für ein eigenständiges Quartier mit hohen gestalterischen Quali-
täten erwartet.  
 
3. Die Gesamtkosten für das Wettbewerbsverfahren betragen rund 80.000,- €. Sie umfassen die nach 
der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) erforderlichen Honorarkosten für die Beauftr a-
gung eines Preisträgers sobald die Aufgabenstellung des Wettbewerbs  realisiert wird. Über Art und 
Umfang der Beauftragung entscheiden die Auslober. 
 
 
 
 
 
 
i.V.  
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Auslobung 
Anlage 2 – Plangebietsabgrenzung

Anlage 1 zur Vorlage 0401_2016 - Auslobung

22180 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage 0401/2016 
 
 
Städtebaulicher Realisierungswettbewerb 
„Quartier Moldrickx“ 
 
Auslobung 
 
 
 
Ausschnitte aus den Plangrundlagen und Foto der Eingangssituation der heutigen Gärtnerei

1 
Verfahren 
Auslobung 
Ausloberin des Verfahrens ist die Stadt Münster zus ammen mit den Eheleuten Mold- 
rickx. 
 
Art des Verfahrens 
Dem Verfahren liegt die „Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW 2013" zugrunde. 
Der Wettbewerb wird als begrenzt offener städtebaul icher Realisierungswettbewerb 
ausgelobt. Das Verfahren ist einstufig und anonym. Die Übereinstimmung mit den 
Regeln für die Auslobung von Wettbewerben hat die A rchitektenkammer NRW unter 
der Registrier-Nummer W […] bestätigt. 
 
Wettbewerbsaufgabe 
Für das Plangebiet südlich des Langebusch und westl ich der Westhoffstraße in 
Münster-Kinderhaus sollen auf rd. 3,7 ha der Fläche  Wohnraum und das Zentrum 
ergänzenden Nutzungen geplant werden. 
 
Teilnahme 
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Stadtplaner.  
Von den zehn teilnehmenden Büros wurden fünf von de n Auslobern gesetzt und fünf 
aus einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ausgelost.  
 
Preisgericht 
Preisrichter/innen 1 - 9 
 
Stellvertreter/innen 
 
Sachverständige Berater  (ohne Stimmrecht)  
Von der Stadt Münster: 
- Amt für Immobilienmanagement  
 
Wettbewerbsbetreuung 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung

2 
Leistungen  
Schwarzplan | M 1 : 2500 
für das Wettbewerbsgebiet und seine Verflechtungen zum Umfeld 
 
Lageplan | M 1 : 1000  
- skizzenhafte Darstellung der städtebaulichen Grun didee 
- Umrisse der geplanten Bebauung (Angaben zur Gesch ossigkeit und Wohnein- 
heiten) 
- Dachflächen differenziert nach Bestand und Neupla nung 
- Erschließungskonzept (Grundstücks- und Gebäudeers chließung, plangebiets- 
übergreifende Wegebeziehungen, Lage und Anzahl der Stellplätze) 
- Freiflächen mit Differenzierung öffentlicher und privater Wege, begrünter und 
versiegelter Flächen 
- Verteilung der Nutzungen 
- Nachweis Infrastrukturflächen (Kita, Spielplatz) 
 
Stufen- bzw. Abschnittsplan 
Darstellung der Abschnitte: 
1. Entwicklung des Abschnitts A und Erhalt der Wohn häuser im Westen 
2. Entwicklung des gesamten Plangebiets  
 
Besonnungs- /Verschattungsplan 
- Isometrie des städtebaulichen Entwurfes mit den b esonnten / verschatteten 
Gebäudeflächen; Bezugspunkt für die Darstellung ist  der Sonnenstand am 21. 
Dezember (niedrigster Sonnenstand, mittags) 
 
Räumliche Skizzen  (Renderings sind nicht gestattet) 
 
Erläuterungsbericht 
Bericht (max. 2 Seiten DIN A 4, separat von den Plänen) mit Aussagen zu: 
- Entwurfskonzept / Leitidee 
- Erschließung des Grundstücks und der Gebäude 
- Vorschläge zu Realisierungsformen und ihrer Veror tung (bspw. gemeinschafts- 
orientierte Bau- und Wohnformem, öffentlich geförderter Wohnungsbau)  
 
Massenmodell   
M 1 : 500 mit Angabe der Dachformen

3 
Ergänzende Angaben 
Die eingereichten Pläne und Dateien müssen die Anonymität  wahren. Die Arbeiten 
sind in allen Teilen in der rechten oberen Ecke mit  einer sechsstelligen Kennzahl von 
1 cm Höhe und 6 cm Breite aus arabischen Ziffern zu  versehen. Dateinamen, ver- 
steckte Informationen zur Datei (z.B. Angaben zum A utor) etc. sind vor dem Spei- 
chern zu löschen. 
Es dürfen maximal zwei Pläne im Format DIN A0  eingereicht werden. Die Pläne 
sind als Strichzeichnungen und genordet einzureichen: 
- 1 Satz Präsentationspläne für die Preisgerichtssi tzung - gerollt - 
- 1 Satz Prüfpläne - gefaltet - 
- 2 Sätze Präsentationspläne im Format DIN A3 (Verk leinerungen maßstabslos) 
 
Erläuterungsbericht  und Berechnungen sind einheitlich im DIN A4-Format  und auf 
CD-Rom abzugeben. 
Alle Präsentationspläne sind im kompletten Layout a ls jpg- oder pdf-Dateien (CMYK, 
300 dpi in Originalgröße) auf CD-Rom mitzuliefern. Die Dateien werden unverändert 
für die Vorprüfung und zur Dokumentation des Verfahrens verwendet. 
Die Übersichtspläne (Schwarzplan, Lageplan) sind mi t einer Auflösung von 600 dpi 
als jpg-Datei (CMYK) auf einem Datenträger einzureichen. 
 
Nachprüfbare Berechnungen 
- Brutto-Grundfläche (BGF) – a und b gem. DIN 277 
- Grundflächenzahl (GRZ) für die Hochbauten 
- Geschossflächenzahl (GFZ – inkl. Dachgeschoss, so fern Vollgeschoss) 
- Stellplatznachweis für das Wettbewerbsgebiet (Kfz  und Fahrradabstellplätze) 
Der zweite Plansatz für die Vorprüfung muss die Flä chengrößen aller Bereiche in 
Quadratmeter enthalten. Alle maßstäblichen Pläne si nd zusätzlich mit einem grafi- 
schen Maßstab (für Dokumentationszwecke) zu versehe n. Wettbewerbsleistungen, 
die in Art und Umfang über die gestellten Bedingungen hinausgehen, werden von der 
Beurteilung ausgeschlossen.  
Jeder Teilnehmer darf sich nur mit einem Entwurf  am Wettbewerb beteiligen. 
 
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen  
 
Verfassererklärung 
Gleichzeitig mit der Wettbewerbsarbeit (siehe Abgabe der Arbeiten ) ist die in der An- 
lage beigefügte Verfassererklärung  ausgefüllt in einem verschlossenen, undurch- 
sichtigen Briefumschlag einzureichen. Außen ist der Umschlag ausschließlich mit der 
Kennzahl der Wettbewerbsarbeit sowie der Aufschrift  „Verfassererklärung" zu kenn- 
zeichnen. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absend er die Anschrift des Empfän- 
gers zu verwenden.

4 
Mit der Verfassererklärung versichert der Wettbewer bsteilnehmer ehrenwörtlich 
durch seine Unterschrift, dass er der geistige Urhe ber der Arbeiten, mit einer Beauf- 
tragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden und zur termingerechten Durchfüh- 
rung des Auftrages in der Lage ist. 
 
 
 
 
Preisgeld, Termine und Hinweise  
 
Preise 
Es stehen Preisgelder in Höhe von 30.000,- € (inkl. MWSt) zur Verfügung. Die Staffe- 
lung ist wie folgt vorgesehen: 
1. Preis 15.000,- € 
2. Preis 9.000,- € 
3. Preis 6.000,- € 
Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes kann die Summe der Preisgelder 
auch anders aufgeteilt werden. Die Preise werden na ch der Preisgerichtsentschei- 
dung gegen Vorlage einer Rechnung an die Preisträger ausgezahlt. 
 
Termine 
Ausgabe Auslobungstext  01.07.2016 
 
Schriftliche Rückfragen bis  12.07.2016  
Kolloquium 19.07.2016  
Abgabe der Arbeiten  19.09.2016  
Abgabe des Modells 26.09.2016  
Preisgerichtssitzung 10.10.2016  
Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten 41. - 43. KW 20 16  
 
Rückfragen | Kolloquium 
Schriftliche Rückfragen zur Auslobung können bis zu m 12.07.2016 per E-Mail an 
sauer@stadt-muenster.de gestellt werden (bitte sche ck@stadt-muenster.de in cc 
nehmen). Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt im  Kolloquium am 19.07.2016 
unter Beteiligung der Wettbewerbsteilnehmer / innen  und der Mitglieder des Preisge- 
richtes. Die Teilnahme am Kolloquium ist für alle Teilnehmer verpflichtend.   
Das Protokoll über das Kolloquium wird als Bestandt eil der Auslobung allen Verfah- 
rensbeteiligten zeitnah zugesandt.  
 
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 
Die Wettbewerbsarbeiten sind spätestens bis zum 19.09.2016, 16.00 Uhr, die Model- 
le bis zum 26.09.2016, 16.00 Uhr im Amt für Stadten twicklung, Stadtplanung, Ver- 
kehrsplanung, Albersloher Weg 33, 48155 Münster im Raum 109 abzugeben. Bei

5 
Zustellung durch die Post oder andere Zusteller gil t der Poststempel. Die Wettbe- 
werbsteilnehmer haben sicherzustellen, dass dieser auf der Verpackung deutlich les- 
bar ist. 
 
Eigentum und Urheberrecht 
Die Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum der Auslober. 
Die Urheberrechte, insbesondere der Schutz gegen de n Nachbau und das Recht auf 
Veröffentlichung der Entwürfe, bleiben den Teilnehm ern erhalten. Die Teilnehmer 
erklären ihr Einverständnis zur Erstveröffentlichun g bzw. Erstellung einer Dokumen- 
tation durch die Auslober. 
 
Weitere Bearbeitung 
Die Auslober werden den Preisträger mit weiteren Le istungen beauftragen. Der Um- 
fang der Beauftragung wird dem vorgesehenen Preisge ld für den 1. Preisträger ent- 
sprechen.

6 
Wettbewerbsaufgabe 
Anlass 
Mit der Aufgabe eines seit über 100 Jahren bestehen den Gärtnereibetriebs zum En- 
de des Jahres 2016, bieten sich mitten im Zentrum v on Kinderhaus neue Entwick- 
lungschancen. Das Areal nimmt einen besonderen Stel lenwert für die Innenentwick- 
lung des Stadtteils ein. Es befindet sich, umgeben von Wohnbebauung, zentral gele- 
gen direkt gegenüber des Stadtbereichszentrums von Kinderhaus. Auf ca. 3,7 ha des 
Areals können künftig neuer Wohnraum und ergänzende  Nutzungen entstehen. Die 
städtebaulich integrierte Lage und die Nähe zu Vers orgungseinrichtungen bieten 
hierfür beste Voraussetzungen.  
 
Planungsvorgaben 
 
Bindungen und Restriktionen 
 
Zielsetzungen Stadtquartier 
Es soll ein energetisch optimiertes vielfältiges ur banes Wohnquartier mit eigener 
Identität entstehen, welches in einem räumlichen Te ilbereich die Nutzungen Wohnen 
und Arbeiten vereint. Die besondere Herausforderung  liegt darin, eine passende 
Dichtevorstellung für das neue Quartier zu entwicke ln. Es soll zum einen auf die 
zentrale Lage des Gebiets und die bestehende Wohnun gsnachfrage in Münster rea- 
giert werden. Zum anderen soll die Verträglichkeit zu den kleinteiligen Strukturen der

7 
bestehenden Wohnbebauung sichergestellt werden. Erw artet wird ein schlüssiges 
städtebauliches Konzept mit einer klar erkennbaren Idee. 
Das städtebauliche Konzept soll eine hohe Wohn- und  Lebensqualität ermöglichen. 
Es ist ein städtebaulich robustes Grundgerüst zu en twickeln, welches Gestaltungs- 
spielräume für die künftige Bebauung eröffnet. Demg emäß werden Aussagen zur 
stadträumlichen Struktur, zur Stadtgestaltung, zu N utzungen, zur Erschließung 
(Straßen, Plätze, Wege, Parkierungen) und zur Durch grünung des Gesamtgebietes 
erwartet.  
 
Wohnungsangebot 
Die Zielzahl für die Wohneinheiten soll deutlich üb er 200 liegen. Dies entspricht ca. 
70 Wohneinheiten pro ha Nettowohnbauland. Es soll e in vielfältiger Mix von Woh- 
nungen für unterschiedliche Zielgruppen entstehen. Aufgrund der städtebaulich inte- 
grierten Lage eignet sich der Standort für attrakti ve Geschosswohnungen und ver- 
dichtete Formen des Einfamilienhausbaus. 
Entsprechend den Zielen der sozialgerechten Bodennu tzung Münster (SoBoMü) 
macht es sich die Stadt Münster zur Aufgabe auf den  städtischen Flächen 60% der 
Nettowohnfläche als geförderten Wohnungsbau zu real isieren (Mietreihenhäuser und 
Mehrfamilienhäuser).
1  
Verschiedenen Umsetzungsformen und Zielgruppen soll  durch eine Mischung diffe- 
renzierter Bautypologien und Hausformen Rechnung getragen werden.  2, 3 
 
Kindertageseinrichtung 
Um sowohl die bestehenden als auch die neu entstehe nden Bedarfe an Betreuungs- 
plätzen zu decken, ist in den Planungen eine acht-g ruppige Kindertageseinrichtung 
zu berücksichtigen. Die Gruppen sind auf das Erdges choss und das 1. Oberge- 
schoss aufzuteilen. Insgesamt sind eine Grundfläche  von rund 930 m² (1430 m² In- 
nenfläche insgesamt) und 2400 m² direkt angrenzende  Außenfläche erforderlich. 
Insgesamt ergibt sich eine erforderliche Grundstücksgröße von rund 3330 m².  
Eine Kombination mit Wohnungen oberhalb des 1. Ober geschosses ist möglich. Eine 
gute Erreichbarkeit bzw. Anfahrbarkeit durch PKW is t bei der Standortwahl sicherzu- 
stellen.  
 
Abschnittsbildung  
Für das Plangebiet als Ganzes ist ein städtebaulich es Konzept zu entwickeln. Es ist 
zwingend eine abschnittsweise Realisierung vorzuseh en. Der Abschnitt A stellt die 
erste Realisierungsstufe dar. Der Abschnitt B wird erst zeitlich verzögert realisiert. 
Dennoch ist die Erschließung so zu legen, dass die heutigen Wohnhäuser durch eine 
neue Erschließungsstraße erreichbar sind.  
                                                           
1 SoBoMü:  http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/raum-wohnen-ms-modell.html 
2 Vorlage „Kommunale Stärkung gemeinschaftsorientierter Bau- und Wohnformen“ : https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004037774 
3 Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke - Mehrfamilienhäuser, Gemeinschaftswohnformen : 
http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-
muenster/23_immobilien/pdf/vergaberichtilinien_mehrfamilienhaeuser_2015.pdf

8 
Erschließung | Stellplätze 
Das Plangebiet ist vorrangig von der Westhoffstraße  aus zu erschließen. Die Anbin- 
dung soll im Bereich der heutigen Grundstückseinfah rt erfolgen. Eine Linksabbiege- 
spur ist auf der Westhoffstraße bereits vorhanden. Ergänzende untergeordnete An- 
bindungsoptionen sind von Norden über die Straße Langebusch vorzusehen.  
Eine Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer ist du rch das bestehende Wald- 
stück möglich. Der Anschluss an die Straße Langebus ch erfolgt über ein städtisches 
Grundstück nördlich des Waldstücks.  
Für Wohngebiete sind ein Stellplatzschlüssel von ei nem Stellplatz pro Wohneinheit 
und ein Besucheranteil von mindestens 30 % im öffentlichen Raum nachzuweisen. In 
gemischt genutzten Bereichen sind je nach Konzept d ie bauordnungsrechtlich erfor- 
derlichen Stellplätze 
4 für Fahrräder und Kraftfahrzeuge nachzuweisen. Für  einen Teil 
der Mehrfamilienhäuser sind aufgrund der Anforderun gen des geförderten Woh- 
nungsbaus (vgl. hierzu auch den Punkt „Wohnungsangebot“) oberirdische Stellplätze 
einer Tiefgaragenlösung vorzuziehen.   
 
Regenentwässerung 
Es ist eine oberflächennahe Entwässerung im Plangebiet vorzusehen.  
 
Freiflächengestaltung | öffentlicher Raum 
Erwartet wird ein schlüssiges Freiflächenkonzept we lches den Quartiersgedanken 
unterstützt und den öffentlichen Raum hervorhebt. A ufgrund der Insellage des Ge- 
biets nimmt der öffentliche Raum einen besonderen Stellenwert ein. Dem sollte durch 
die Schaffung einer Quartiersmitte Rechnung getragen werden.  
Das angrenzende Waldstück ist dauerhaft als grünstr ukturelles Element zu erhalten. 
Ein angemessener Abstand zur Wohnbebauung ist dabei  sicher zu stellen. Mit der 
Öffnung des Waldstücks für die Öffentlichkeit in de r letzten Realisierungsphase ist 
dieses in das Freiflächenkonzept einzubinden. Quali tätsvolle Grünelemente im Plan- 
gebiet sollten nach Möglichkeit im Konzept aufgegri ffen werden. Der nördlich des 
Plangebiets verlaufende Grünzug Langebusch stellt e ine Qualität dar, die sich eben- 
falls für Vernetzungen / Verknüpfungen anbietet.   
 
Kinderspielplatz 
Es ist eine Spielfläche der Kategorie A von mindest ens 1200 m² in der Planung zu 
berücksichtigen. Die Berücksichtigung eines Bolz-/B allspielplatzes ist nicht erforder- 
lich.  
 
Energetische Optimierung 
Die städtebauliche Planung soll die Grundvoraussetz ung für energieeffizientes und 
solares Bauen schaffen 
5. Dafür sind insbesondere die aktiv-solaren (Photov oltaik, 
Kollektoren) Energiegewinne und die Reduzierung des  Energieverbrauchs von Be- 
                                                           
4 Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder : http://www.stadt-
muenster.de/bauordnungsamt/bauberatung/stellplaetze.html 
5 Energiesparhaus Münster : http://www.stadt-muenster.de/klima/bauen-
sanieren/neubau/energiesparhaus.html

9 
deutung. Für das künftige Wohnen ist zudem die Stei gerung der Wohnqualität durch 
Licht durchflutete Wohnräume hervorzuheben. Vor die sem Hintergrund wird beson- 
derer Wert auf die Ausrichtung der Gebäude und die Vermeidung von Verschattun- 
gen gelegt. 
 
Beurteilungskriterien 
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden 
und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Empfehlung): 
- Überzeugungskraft der städtebaulichen Idee 
- Qualität der städtebaulichen Planung und freiraum planerische Qualitäten  
- Erfüllung der Zielsetzungen, Planungsvorgaben, funktionale Anforderungen

10 
Wettbewerbsgebiet und Stadtteil 
 
 
Blick auf heutige Grundstückseinfahrt                    möglicher Anschluss Fuß- und Radweg    
 
 
Wettbewerbsgebiet 
Das Plangebiet umfasst das Betriebsgelände der Gärt nerei Moldrickx westlich des 
Zentrums von Kinderhaus. Die Fläche hat insgesamt e ine Größe von rund 4,3 ha. 
Rund 0,6 ha der Fläche entfallen auf ein Waldstück im Westen des Grundstücks. 
Bis auf zwei Anknüpfungspunkte an öffentliche Straß en (Langebusch, Westhoffstra- 
ße), werden die Grenzen des Grundstücks ausnahmslos  durch die Gartenbereiche 
der umgebenden Wohngebäude definiert.  
Bei der direkt angrenzenden Bebauung handelt es sic h überwiegend um einge- 
schossige Einfamilienhäuser (teils freistehend, tei ls Reihenhäuser; überwiegend aus 
den 1950er und 1980er Jahren). Östlich des Gebiets,  direkt auf der gegenüberlie- 
genden Seite der Westhoffstraße, befindet sich das 2015 erweiterte Stadtbereichs- 
zentrum von Kinderhaus mit bis zu sechsgeschossiger  Bebauung. Nördlich der Stra- 
ße Langebusch schließen, abgeschirmt durch hohen Ba umbestand, vier- bis zehn- 
geschossige Mehrfamilienhäuser an. Sie bilden den Ü bergang zu den bis zu 11 Ge- 
schossen hohen Mehrfamilienhäusern an der Josef-Beckmann-Straße.  
Das Areal ist im Flächennutzungsplan bereits als Wo hnbaufläche dargestellt. Im Re- 
gionalplan Münsterland ist das Plangebiet als allge meiner Siedlungsbereich darge- 
stellt. 
 
Lage im Stadtgebiet 
Der Stadtteil Kinderhaus mit seinen rund 15.500 Ein wohnern ist der größte Stadtteil 
im Norden von Münster rund vier Kilometer von der I nnenstadt entfernt. Die Grenzen 
des Siedlungsbereichs werden überwiegend durch Land schaftsschutzgebiete (Land- 
schaftsplan Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel ) und den Grünring im Süden – als 
Abgrenzung zur Innenstadt – definiert.  
 
Bauliche Entwicklung des Stadtteils  
Das Siedlungsgebiet des ursprünglich bäuerlich gepr ägten Stadtteils Kinderhaus 
entwickelte sich ab den 1900er Jahren insbesondere entlang der Grevener Straße, 
die den Stadtteil mit der Innenstadt verbindet. Ab den 1930er Jahren war die Ent- 
wicklung vor allem durch die Planung von Kleinsiedl ungen geprägt. Pläne, einen 
neuen Stadtteil entstehen zu lassen, wurden in den 1960er Jahren durch einen städ- 
tebaulichen Wettbewerb konkretisiert. Aus dem durch  das Leitbild der „gegliederten

11 
und aufgelockerten Stadt“ geprägten Entwurf wurde das Wohngebiet zwischen Feld- 
stiegenkamp und Nordmarkt realisiert. Während die E ntwicklungen bis hier eher auf 
den Bau von Einfamilienhäusern ausgerichtet waren, wurden sie in den 1970er Jah- 
ren im Zuge des Leitbildes „Urbanität durch Dichte“  durch größere Strukturen be- 
stimmt. Es wurde ein Gesamtkonzept für den Stadttei l entwickelt, welches neben 
Wohngebieten ein neues Stadtteilzentrum am Idenbroc kplatz (östlich des Plange- 
biets) mit Einzelhandel, Marktplatz, Praxen, Büros und Gemeindezentren vorsah. 
Das Stadtteilzentrum wurde Mitte der 1980er Jahre fertiggestellt. In Erweiterungsbau- 
ten aus den 2000er Jahren richteten sich ergänzend Büros, Laboreirichtungen, Lä- 
den und die Bezirksverwaltung Nord ein. Das in das Stadtteilzentrum integrierte Bür- 
gerhaus, mit Hallenbad, Stadtbücherei, Jugendzentru m, Musikschule und Caritas, ist 
auch heute der soziale und kulturelle Mittelpunkt d es Stadtteils. Weiterhin geplant 
und realisiert wurden ein Schulzentrum (Haupt- und Realschule sowie Gymnasium), 
eine Bezirksportanlage und ein zentraler Grünzug mi t Fuß- und Radwegen entlang 
des Kinderbachs. Den Schwerpunkt der Bautätigkeit bildete in den 1970er Jahren die 
Großwohnsiedlung Brüningheide (nördlich des Plangeb iets) mit rund 1400 Wohnun- 
gen in bis zu 12-geschossigen Mehrfamilienhäusern u nd einem Anteil von fast 90% 
Sozialwohnungen. Mitte der 1980er Jahre wurde ein G esamtkonzept zur städtebauli- 
chen Nachbesserung der Siedlung erarbeitet und in d en Folgejahren umgesetzt. Un- 
ter anderem wurden Verkehrsflächen zugunsten von Gr ünflächen und Fußwegen 
zurück gebaut.   
Verwaltungs- und Dienstleistungseinrichtungen wie d ie Provinzialversicherung und 
die Sparkassenakademie konzentrieren sich am Bröderichweg.  
 
Erschließung des Stadtteils 
Der Stadtteil Kinderhaus wird durch die Grevener St raße (B 219), als Hauptverkehrs- 
straße, sowohl mit der Innenstadt als auch mit dem nördlichen Stadtgebiet und dem 
Umland verbunden. Über die nord-westlich des Stadtt eils verlaufende „Steinfurter 
Straße“ (B 54) ist Kinderhaus an die Autobahn A1 (K reuz Münster-Nord) angebun- 
den. Die innere Erschließung des Stadtteils erfolgt  maßgeblich über die Straßen 
„Westhoffstraße“, „Am Burloh“ / „Bröderichweg“, „Kristiansandstraße“, die sogenann- 
te Schleife („Brüningheide“, „Josef-Beckmann-Straße“) sowie „Wilkinghege“ als An- 
bindung an die Steinfurter Straße.  
Das Plangebiet selbst grenzt an die Westhoffstraße an. In kurzer Entfernung zum 
Plangebiet liegt die Haltestelle „Idenbrockplatz“ von der aus neben Zielen im Stadtteil 
die Stadtteile Sprakel, Hiltrup und Wolbeck sowie d er Hauptbahnhof in der Innen- 
stadt angefahren werden. Die einzelnen Linien verkehren jeweils im 20-Minuten-Takt. 
Die Innenstadt ist damit in 15 bis 20 Minuten mit d em Kfz, dem Fahrrad oder dem 
ÖPNV vom Plangebiet aus zu erreichen.  
 
Infrastruktur 
Die Versorgungseinrichtungen im Stadtbereichszentru m liegen in fußläufiger Entfer- 
nung auf der gegenüberliegenden Straßenseite der We sthoffstraße und sind damit 
aus dem Plangebiet kommend in rund 5 bis 10 Minuten  erreichbar. Neben Einzel-

12 
handelsbetrieben und Dienstleistungsangeboten finde n sich in unmittelbarer Nach- 
barschaft das Bürgerhaus, die Evangelische Kircheng emeinde Markus, die Grund- 
schule Kinderhaus-West, das Geschwister-Scholl Schu lzentrum, die Bezirksverwal- 
tungsstelle sowie verschiedene Kindergärten. 
 
 
 
 
A
nlagen  
 
1. Verfassererklärung 
 
2. Planungsunterlagen  
Die Unterlagen umfassen: 
- Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe  
- CD-Rom mit folgenden Daten 
- Fotodokumentation 
- Lageplan mit Gebietsabgrenzung 
- Übersichtsplan zu Bindungen und Restriktionen 
- Flächennutzungsplan Kinderhaus 
- Kanaldaten und Leitungspläne 
- Richtwerte zur Dimensionierung der öffentlichen E rschließung 
- DGK 5  
- Schwarzplan 
- Datenblatt für Flächenberechnungen 
- Verfassererklärung 
- Nutzungsvereinbarung zur Verwendung des Luftbilde s 
- Modellplatte (Ausgabe zum Kolloquium) 
- Luftbild (Ausgabe zum Kolloquium nach Rückgabe de r unterschriebenen Nut- 
zungsvereinbarung) 
- Protokoll des Rückfragenkolloquiums

Beratungsverlauf (2)

14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (24)

  • Westhoffstraße
  • Josef-Beckmann-Straße
  • Grevener Straße
  • Kristiansandstraße
  • Steinfurter Straße
  • Grotemeyerstraße
  • Albersloher Weg 33
  • Bröderichweg
  • Idenbrockplatz
  • Eimermacherweg
  • Konermannweg
  • Erlenkamp 14
  • Neuer Heidkamp
  • Carlo-Schmid-Weg
  • Feldstiegenkamp
  • Idenbrockweg
  • Keplerweg
  • Am Burloh
  • Vorbergs Hügel
  • Brüningheide
  • Wilkinghege
  • Langebusch
  • Kinderhaus
  • Hasenbusch

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0401/2016
Typ
Vorlagen
Datum
27.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37