1073/2024
Sachstandsmitteilung zur Umsetzung des Förderprogramms "DigitalPakt NRW" für die Kölner Schulen
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/400/6 Vorlagen-Nummer 09.04.2024 1073/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.04.2024 Digitalisierungsausschuss 22.04.2024 Sachstandsmitteilung zur Umsetzung des Förderprogramms "DigitalPakt NRW" für die Kölner Schulen Im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt NRW“ stehen der Stadt Köln 47,333 Millionen Euro zur Digitalisierung der Kölner Schulen zur Verfügung. Durch den zu leistenden Eigenanteil in Höhe von 10% und die nicht förderfähigen Kosten erhöht sich die gesamte Investitionssumme um ca. 6,5 Millionen € Eigenmittel auf etwa 53,834 Millionen €. Am 18.06.2020 hat der Rat der Stadt Köln die Umsetzung des Förderprogramms „DigitalPakt NRW“ mit einem entsprechenden Maßnahmenkatalog zur Digitalisierung der Kölner Schulen beschlossen (Session-Vorlage 0844/2020). Die letzte Sachstandsmitteilung erfolgte am 20.11.2023. Diese Sachstandsmitteilung schreibt die Mitteilung aus November 2023 fort und gibt einen aktuellen Überblick. Ergriffene Maßnahmen seit der letzten Sachstandsmitteilung im November 2023 Seit dieser Zeit konnten die folgenden Maßnahmen vorangetrieben werden: Klärung der Sachstände aller laufenden Maßnahmen im Rahmen des Digitalpaktes (Baufortschritt, Grund der aktuellen Verzögerung, Stand der geleisteten Zahlungen je Maßnahme) Aktualisierung der Zeit-Maßnahmen-Pläne aller Maßnahmen mit allen beteiligten Akteu- ren und daraus resultierend Erarbeitung eines Ampel-Systems zur Einschätzung der Fer- tigstellung jeder Maßnahme bis zum Ende des Förderzeitraumes. Führen zahlreicher Gespräche mit allen Beteiligten (insbesondere mit Ingenieurbüros, Baufirmen, Schulen und beteiligten städtischen Dienststellen) zur Lösung aktueller Prob- leme und Verzögerungen; Vorantreiben von Bauabnahmen Klärung der Möglichkeiten von Maßnahmenverlängerungen im begründeten Einzelfall mit der Bezirksregierung Köln (Details im Absatz „Aktueller Stand der Maßnahmen“) Erarbeitung und Initiierung von Ersatzmaßnahmen und Klärung deren Zwischenfinanzie- rung mit der Kämmerei (Details im Absatz Ersatzmaßnahmen) Aktueller Stand der Maßnahmen 2 Um die Fördermittel bei der Bezirksregierung Köln abrufen zu können, sind alle Fördermaß- nahmen grundsätzlich bis 31.10.2024 vollständig umzusetzen und schlusszurechnen. Andern- falls besteht keine Förderfähigkeit. Der Stadt Köln wurde kürzlich von der Bezirksregierung in Aussicht gestellt, dass einzelne Maßnahmen im begründeten Ausnahmefall um einige Monate verlängert werden können. Die Bewertung, ob eine Grundlage zur Verlängerung gegeben ist, obliegt allein dem MSB NRW. Hier ist die Verwaltung aktuell in der Detailklärung. Eine Verlängerung über einen Zeitraum Anfang/Mitte 2025 hinaus sei nicht möglich, da die Fördermittel vom Bund bereitgestellt werden und das Land bzw. die Bezirksregierung gegen- über dem Bund ebenfalls strenge Fristvorgaben einzuhalten hat. Im Folgenden wird ein Überblick über die Sachstände der einzelnen Fördermaßnahmen gege- ben: a.) Modernisierung der Datenverkabelung in Kölner Schulen Die Modernisierung der Datenverkabelung bildet das Fundament für die Digitalisierung eines jeden Schulstandorts. Für die neue Verkabelung beauftragt die Stadt Köln zunächst ein Ingeni- eurbüro mit der Fachplanung, um anschließend auf Basis der Fachplanung die Verkabelungs- arbeiten an eine Elektrofirma zu vergeben. Anzahl Schulen Fördervolumen Schulen mit Fördermaßnahme 60 23,4 Mio. € Davon fristgerechte Fertigstellung: - sehr wahrscheinlich oder bereits erfolgt 24 7,3 Mio. € - Wahrscheinlichkeit mittel bis hoch 26 11,4 Mio. € - Wahrscheinlichkeit gering bis unmöglich 10 4,7 Mio. € Die Maßnahmen im Status „Wahrscheinlichkeit der fristgerechten Fertigstellung gering bis un- möglich“ benötigen aufgrund des aktuellen Baufortschritts oder vorhandener Verzögerungen für die Fertigstellung in jedem Fall deutlich länger als bis zum 31.10.2024, auch eine mögliche Verlängerung bis 2025 würde nicht ausreichen. Um die Fördermittel aus dem Digitalpakt zu sichern, wurden die Förderanträge für diese Baumaßnahmen zurückgezogen und Ersatzmaß- nahmen beantragt (Details im Absatz Ersatzmaßnahmen). Da die Maßnahmen zur Digitalisierung der Kölner Schulen dringend erforderlich sind und auch ohne Förderung durch den Digitalpakt umgesetzt werden würden, werden diese 10 Maßnah- men jetzt in den folgenden Jahren aus dem laufenden Budget finanziert und fortgesetzt. b.) Präsentationstechnik (interaktive Tafeln in Form von TouchPanels) Gesamtzahl Fördervolumen TouchPanels 2941 15,656 Mio. € (laut Förderanträgen) Davon voraussichtlich fristgerechte Fertigstel- lung: 2941 12,5 Mio. € (geschätzt tatsächlich) Nicht genutztes Fördervolumen: Rund 3,15 Mio. € Nach aktuellem Stand können alle TouchPanels fristgerecht beschafft, montiert und schluss- gerechnet werden. Da die Geräte insgesamt günstiger beschafft werden konnten als in der Planung bzw. im Förderantrag veranschlagt, ergibt sich im Bereich TouchPanels aktuell ein geschätztes nicht genutztes Fördervolumen von rund 3,15 Mio. €. Für dieses wurden analog zu den nicht fertigstellbaren Verkabelungsmaßnahmen zusätzliche Förderanträge für weitere 3 digitale Ausstattung gestellt. (Details im Absatz Ersatzmaßnahmen). c.) Schulisches WLAN Die W-LAN Ausleuchtung der Schulen zur Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe sowie im An- schluss die Installation der W-LAN Accesspoints erfolgt durch die Fa. NetCologne. Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtanzahl der bewilligten Maßnahmen und deren Umsetzungsstand: Gesamtzahl Auftragsvolumen Schulen mit bewilligter Fördermaß- nahme: 108 5,0 Mio. € (laut Förderanträgen) Davon beauftragt mit Zusage der fristgerechten Fertigstellung: 73 4,3 Mio. € (geschätzte Kosten tatsächlich) Nicht genutztes Fördervolumen: 0,7 Mio. € (geschätzt tatsächlich) Die Fa. NetCologne hat die Fertigstellung von 73 Schulstandorten bis Ende des Förderzeit- raums zugesagt. Hauptgrund ist, dass nach der Ausleuchtung der Schulen oft deutlich mehr Accesspoints instal- liert werden mussten, als im Förderantrag ursprünglich geplant waren. Daher ergibt sich bei der Betrachtung der 73 Maßnahmen in Umsetzung nach aktueller Schätzung eine Kostensteige- rung von durchschnittlich 30 %. Demnach können die für den W -LAN Ausbau veranschlagten Fördermittel voraussichtlich zu 86 % ausgeschöpft werden. Für die verbliebenen 14 % bzw. 0,7 Mio. € Fördermittel wurden analog zu den Verkabelungsmaßnahmen und TouchPanels Ersatzmaßnahmen beantragt. Die Errichtung neuer W-LAN Accesspoints an den 35 Schulen, die nicht mehr durch den Digi- talPakt NRW finanziert werden können, erfolgt in den nächsten Jahren über das laufende Budget oder ein neues Förderprogramm. d.) Fachraumausstattungen An drei Berufskollegs werden über den „DigitalPakt NRW“ noch neue Fachraumausstattungen finanziert. Aktueller Sachstand: Maßnahme Sachstand Digitale Labortische für das Werner- von-Siemens Berufskolleg Fachplanung ist abgeschlossen; Aktuell ist Maß- nahme im Vergabeverfahren; Antrag auf Verlänge- rung der Maßnahme ist wahrscheinlich erforderlich CNC-Technik für das Berufskolleg Ulrichgasse Bearbeitungszentrum ist bereits aufgebaut. Restar- beiten sind für die Osterferien geplant. Maßnahmen- abschluss bis 31.10.24 nach aktuellem Stand sehr wahrscheinlich Automatisierungslabor für das Hans- Böckler-Berufskolleg Beauftragung für Beschaffung erfolgt; Maßnahmen- abschluss bis 31.10.24 nach aktuellem Stand sehr wahrscheinlich Ersatzmaßnahmen Wie in den Sachständen zu den Maßnahmen erläutert, ergeben sich aktuell nicht genutzte Fördervolumina von rund 8,55 Mio. €. (Datenverkabelung: 4,7 Mio.€; TouchPanels 3,15 Mio.€; W-LAN rund 0,7 Mio.€) 4 Um möglichst alle Fördermittel aus dem Digitalpakt ausschöpfen zu können, wurden in den letzten Monaten geplante Anschaffungen im Bereich der Digitalen Ausstattung für die Kölner Schulen identifiziert, welche: grundsätzlich förderfähig sind, noch nicht bestellt sind (Förderkriterium), bis Ende des Förderzeitraums mit hoher Wahrscheinlichkeit bestellt, geliefert und schlussgerechnet werden können. Die identifizierten, förderfähigen Anschaffungen sind im Wesentlichen: weitere Touchpanels iPads (Ersatz für auszutauschende Altgeräte) Medienwagen für iPads Lehrer-PCs (Ersatz für auszutauschende Altgeräte) Peripherie für Lehrer*Innen Endgeräte Für alle genannten Geräte besteht ein dringender Bedarf, die Finanzierung wäre jedoch bei einem Großteil nur über Mehrbedarfe und teilweise nicht aus dem laufenden Budget möglich gewesen. Daher hat die Verwaltung ein Konzept zur Zwischenfinanzierung aus dem laufen- den Budget bis zur Auszahlung der Fördermittel erarbeitet. Aktuell werden laufend weitere Förderanträge für die oben genannten Geräte gestellt. Diese sind teilweise bereits bewilligt und die Geräte konnten bestellt werden. Ziel ist es, Ersatzbe- schaffungen in Höhe der nicht durch die ursprünglichen Maßnahmen ausgeschöpften Förder- mittel zu realisieren. Risiken bis zum Ende des Förderzeitraums Mit Hilfe der Ersatzmaßnahmen sollen möglichst alle Fördermittel aus dem Digitalpakt gesi- chert werden. Allerdings können aktuell schlecht kalkulierbare oder weitere unvorhersehbare Risiken zukünftig aufgrund der Kürze des verbleibenden Förderzeitraums nicht mehr durch Umschichtung von laufenden Förderanträgen auf Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Mögliche Risiken bis zum Abschluss des Digitalpaktes sind hauptsächlich: Mögliches Risiko Risikoein- schätzung Baumaßnahmen zur Datenverkabelung, die aktuell als zeitlich machbar ein- gestuft werden, verzögern sich aufgrund unvorhergesehener Probleme wei- ter. Hier ist explizit die vorläufige Insolvenz einer Firma zu nennen, welche 18 der 60 Datenverkabelungsmaßnahmen umsetzt. Davon sind 14 als kritisch einzu- stufen, da aktuell unklar ist, ob eine Neuvergabe der Bauleistung notwendig wird, obwohl viele Maßnahmen bereits weit fortgeschritten sind. Die Informa- tion zur vorläufigen Insolvenz erreichte 40 am 13.03.2024. mittel bis hoch Der Auftragnehmer kann die 73 zugesagten Maßnahmen im Bereich W-LAN- Ausbau nicht fertigstellen und schlussrechnen gering Die digitalen Labortische können nicht fristgerecht geliefert, eingebaut und schlussgerechnet werden. Ein Antrag auf Maßnahmenverlängerung ist in Vorbereitung. gering Beauftragte Ersatzmaßnahmen verzögern sich unvorhergesehen gering Bei der Durchführung aller Maßnahmen ist die Kooperation der Schulen ent- scheidend. Hier wird zur Durchführung von Bau- und Installationsarbeiten im laufenden Schulbetrieb Flexibilität bei der Raumplanung benötigt. Vor allem mittel 5 in den Ferienzeiten müssen die Zugänge oft seitens der Hausmeister*innen gewährleistet werden. Dies gestaltet sich bei der Planung von Maßnahmen oft als äußerst diffizil. Grundsätzlich können für alle zeitkritischen Maßnahmen im begründeten Einzelfall Verlänge- rungen des Förderzeitraums bei der Bezirksregierung beantragt werden. Es bleibt aber das Risiko, dass diese nicht genehmigt werden oder auch der verlängerte Zeitraum nicht aus- reicht. Abruf der Fördermittel Der Fördermittelabruf bei der Bezirksregierung Köln ist grundsätzlich erst möglich, sobald die Maßnahmen eines Förderantrags abgeschlossen und schlussgerechnet sind. Daher tritt die Stadt Köln mit eigenen finanziellen Mitteln in Vorleistung. Da ein Großteil der Maßnahmen erst im Laufe des Jahres 2024 vollständig abgeschlossen werden, wird unmittelbar nach Abschluss der Mittelabruf initiiert. Nächste Sachstandsmitteilung Die nächste Sachstandsmitteilung zum Förderprogramm „DigitalPakt NRW“ ist für den 28.10.2024 geplant. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1073/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.04.2024
- Erstellt
- 21.03.2024 16:28