Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt
Beschlussvorlage Ausschuss 2932/2018 vom 09.10.2018
Stand: Am 27.11.2018 im Liegenschaftsausschuss geändert beschlossen.
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Anlage 2 Bewertungsmatrix
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Seite 1 von 3 # Konzeptvergabe Bewertungsmatrix für Sürther Feld BA III Baufeld 5 und 7 Für das Konzept „Grundstücksvergabe an Genossenschaften oder Bestandshalter“ im Sürther Feld BA III, Baufeld 5 und 7 werden insgesamt maximal 100 Punkte vergeben. Grundsätzlich gilt beim Erwerb von Wohnungsbaugrundstücken, dass der Erwerber die Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils gültigen Fassung als Mindeststandard umsetzen muss. Dies wird vertraglich vereinbart. Zusätzlich sind mindestens 30 % der Wohnungen im öffentlichen gefö rderten Wo h- nungsbau zu errichten und für diesen Zweck zu binden, sofern die Bestimmungen der Sozialraumverträglichkeit eingehalten werden können. Die Planung muss die ge lten- den Wohnraumförderbestimmungen einhalten. I. Wohnungspolitische Kriterien: maximal 50 Punkte a) Preisgedämpfter Mietwohnungsbau Die Stadt Köln strebt an, neben der Versorgungsfunktion für die Wohnbevölk e- rung einschließlich der Wohnungsbedarfsdeckung von Haushalten mit geri ngem Einkommen, auch Berufseinsteiger, Erwerbstätige und Familienhaushalte mit Kindern nachhaltig an den Wohnort Köln zu binden. Der Beschluss zum Han d- lungskonzept „Preiswerter Wohnungsbau“ vom 2. Februar 2010 sieht vor, dass auf städtischen Gr undstücken mindestens 30 Pro zent der Wohnungen im geför- derten Mietwohnungsbau zu errichten sind (Nettokaltmiete unter 9 €, rechtliche Grundlagen: „Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wo hnraum NRW“, Wohn- raumförderungsbestimmungen NRW, Wohnflächenverordnung; in der jeweils gül- tigen Fassung). Um im Sürther Feld darüber hinaus auch preiswerten freifinanzierten Wohnraum zu schaffen, sind zusätzlich 30 % der Wohnungen im preisgedämpften Mietwoh- nungsbau anzubieten. Für die restlichen 40 Prozent gibt es hinsich tlich der Net- tokaltmiete keine festgeschriebenen Werte. Für die 30 % Quote im preisgedämpften Wohnungsbau ist im Konzept die Netto- kaltmiete bei Erstvermietung pro Quadratmeter Wohnfläche anzugeben. Sie darf nicht unter 9,00 €/m² liegen und 10,00 €/m² nicht überschreit en. Bei der B erech- nung der Punktzahl werden 0 Punkte für eine Nettokaltmiete in Höhe von 10,00 €/m² und 25 Punkte für eine Nettokaltmiete in Höhe von 9,00 €/m² verg eben. Die zwischen diesen beiden Werten angebotene Nettokaltmiete wird inte rpoliert und mit der dann errechneten Punktzahl versehen. Die zu vergebenden Punkte errechnen sich wie folgt: (10 Euro – angebotene Nettokaltmiete) x 25 Punkte Für die Dauer von 15 Jahren kann die Miete dann jährlich gemäß § 557 b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex für Deutschland, den das Statistische Bundesamt berechnet und veröffentlicht, a n- gepasst werden. Startzeitpunkt zur Berechnung der Mietanpassung ist der Ve r- braucherpreisindex des statistischen Bundesamtes im Monat des Erstbezugs. Der prozentuale Erhöhungsbetrag errechnet sich wie folgt: Anlage 2 Seite 2 von 3 (neuer Indexstand : alter Indexstand x 100) – 100 = prozentualer Erhöhungsb e- trag Beispiel: Die im Konzept angebotene Miete zur Erstvermietung beträgt 9,50 €/m². Ers tbe- zug ist im Januar 201 7. Der Verbraucherpreisindex betrug zu diesem Zei tpunkt 108,1. Eine Mietanpassung ist ab Januar 2018 möglich. Der Verbraucherpreisin- dex beträgt nun 109,8. Berechnung: (109,8 : 108,1 x 100) – 100 = 1,57 prozentualer Erhöhungsbetrag Somit beträgt im Januar 2018 die angepasste Miete: 9,50 €/m² + 1,57 Prozent = 9,65 €/m² Die indexierte Miete gilt auch bei Wiedervermietung. Die öffentlich geförderten Wohnungen sowie die Wohnungen im preisgedämpften Wohnungsbau sind auf beide zu errichtenden Mehrfamilienhäuser gleic hmäßig zu verteilen. Darüber hinaus sind diese Wohnungen für unterschiedliche Nutzer- gruppen (Singles, Familien etc.) anzubieten. maximal 25 Punkte b) Gemeinschaftliche Wohnformen Es soll die Möglichkeit zur Schaffung von gemeinschaftsorientierten Wohnformen wie Mehrgenerationenwohnen, integrative Wohnformen usw. eröffnet werden. Die Stadt Köln stellt sich hier ein Konzept vor, welches auf ambulant betreute Pflegeeinrichtung und oder Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit Behinderung o.ä. ausgelegt ist. Die Räumlichkeiten der Pfle- geeinrichtung sollen sich im Erdgeschoss mindestens eines Baukörpers befi n- den. Für die Kaufpreisfindung wurde die Nutzung des kompletten Erdgeschosses in Baufeld 5 zu Grunde gelegt. maximal 25 Punkte II. Ökologische Kriterien maximal 20 Punkte a) Mobilitätskonzepte Im Sinne der strategischen Mobilitätsentwicklung sind Maßnahmen zur Reduzi e- rung des motorisierten Individualverkehrs zu entwickeln. Dazu sind z. B. Gutach- tenvergabe und gemeinschaftliche Mobilitätsangebote vorzusehen. Denkbar sind insbesondere Carsharingangebote oder die Stärkung des Radverkehrs. maximal 10 Punkte b) Klimawandelanpassung Die Bebauung stellt einen Eingriff in das Stadtklima dar. Die dadurch verursach- ten Beeinträchtigungen können durch individuelle Maßnahmen gemildert werden. Das Konzept sollte entsprechende Maßnahmen enthalten wie z. b. die Berüc k- sichtigung kleinklimatischer Auswirkungen der Bebauung , Frischluftschneisen, Starkregenvorsorge, Begrünu ng, sommerliche Verschattungen , Erhaltung von Grünflächen und die Nutzbarkeit von Freiflächen. Aufgrund der vorgesehenen Flachdächer wäre insbesondere eine intensive Dachbegrünung denkbar. maximal 10 Punkte Seite 3 von 3 III. Städtebauliche Kriterien: maximal 30 Punkte Architektur und Gestaltungsqualität Die Planung soll sich mit architektonischen und gestalterischen Fragen ause i- nander setzen. Dies beinhaltet z. B. Architektur und Haustypen, Fassadengestal- tung, Individualität der Gestaltung, Außenwirkung und Identifikationspotential , Einhaltung von Vorgaben des Denkmalschutzes sowie Um -/Nachnutzung von bestehenden Gebäuden. maximal 30 Punkte Zusammenfassung: Zusammenfassend werden die Punkte für das Konzept wie folgt vergeben: I. Wohnungspolitische Kriterien a) Zusätzliche Wohnraumförderung 25 Punkte b) gemeinschaftliche Wohnformen 25 Punkte II. Ökologische Kriterien a) Mobilitätskonzepte 10 Punkte b) Klimawandelanpassung 10 Punkte III. Städtebauliche Kriterien Architektur und Gestaltungs- qualität 30 Punkte Punkte insgesamt 100 Punkte -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 230/21 Bre SF Vorlagen-Nummer 2932/2018 Freigabedatum 09.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wohnungsbaugrundstücke im Sürther Feld 3. Bauabschnitt Baufelder 5 und 7 - gemeinsame Konzeptausschreibung an Genossenschaften/Bestandshalter Beschlussorgan Liegenschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Konzeptausschreibung für die in Anlage 1 ausgewiese- nen Baufelder 5 und 7 im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt in Köln-Rodenkirchen, Gemarkung Rondorf- Land, Flur 17 an Genossenschaften und Bestandshalter. a) Baufeld 5 Flurstück: 2064 Größe: 1.616 m² Kaufpreis: 1.569.080,00 Euro gemäß Verkehrswertermittlung Stand September 2018; EG Pflegeeinrichtung 750 Euro/m² Geschossfläche Rest Wohnen 610 Euro/m² Geschossfläche b) Baufeld 7 Flurstück: 1874 Größe: 1.564 m² Kaufpreis: 1.431.060,00 Euro gemäß Verkehrswertermittlung Stand September 2018 Wohnen 610 Euro/m² Geschossfläche geplante Nutzung: gefördertes, preisgedämpftes und Wohnen mit sozialem Zweck (Pflege- einrichtung im EG, Wohngemeinschaften o.ä.) Der Verkauf erfolgt an den Bauträger mit dem besten Konzept nach den in Anlage 2 aufgeführten Konzeptvorgaben zu einem Festpreis in Höhe von 3.000.140,00 Euro. Die Auswertung der eingegan- genen Konzepte erfolgt durch eine interdisziplinäre Bewertungskommission. Stadtentwicklungsausschuss 15.11.2018 Liegenschaftsausschuss 27.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Da bei der Einzelvermarktung von Baufeld 5 an Baugruppen keine Bewerbung eingegangen ist, soll das Baufeld nun gemeinsam mit Baufeld 7 in einer Konzeptausschreibung an eine Genossenschaft oder einen Bestandshalter veräußert werden. Auf beiden Baufeldern wären jeweils 20 - 25 Wohnein- heiten möglich. Ein Teil der Wohneinheiten soll jedoch für einen bestimmten sozialen Zweck, nämlich für eine ambulant betreute Pflegeeinrichtung im EG und für Wohngemeinschaften o.ä., vorgesehen werden. Daher erscheint eine gemeinsame Ausschreibung und somit die gemeinsame Entwicklung beider Baufelder durch einen Bestandshalter sinnvoll. Die Konzeptvorgaben (s. Anlage 2) lehnen sich an die Matrix von Baufeld 3 „Vergabe exklusiv an Genossenschaften“ an und beinhalten die im Fachgespräch am 18.06.2018 vorgestellten Standard- bausteine (s. Anlage 3). Die für Baufeld 3 gewählte „zusätzliche Wohnraumförderung“ wurde ersetzt durch den „preisgedämpften Wohnungsbau“, wie es ihn in Baufeld 1 bereits gegeben hat. Zudem hat die Verwaltung die Anregung aus dem Liegenschaftsausschuss (vgl. Sitzung vom 07.11.2017, Vorla- gen-Nummer 3111/2017) aufgegriffen, im Sürther Feld auch Nutzungen für soziale Zwecke umzuset- zen. Anlage 1 Stadtplan und Baufelder Anlage 2 Bewertungsmatrix Anlage 3 Standardbausteine Sürther Feld -
Anlage 1 Stadtplan und Baufelder
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Anlage 1 -
Anlage 3 Standardbausteine Sürther Feld
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18. Juni 2018 Fachgespräch 9 Übersicht und Vorschläge für zukünftige Standardbausteine für: Wohnungspolitische Kriterien: - preisgedämpfter Wohnraum - zusätzliche öffentliche Förderung (mehr als 30%) - gemeinschaftliche Wohnformen Wohnungspolitische Kriterien: - Mieteinfamilienhäuser - Eigenleistungen Wohnungspolitische Kriterien : - Zielgruppe/ Organisation - Gemeinschaftsorientierung Preiswettbewerb : - Preiswettbewerb max. 30 Punkte - Festpreisverfahren für Bestandshalter Preiswettbewerb : - Preiswettbewerb max. 30 Punkte (anteiliges Festpreisverfahren für Mieteinheiten) MFH EFH Sonstige z.B. Baugruppe städtebauliche/quartiersbezogene Kriterien funktionale und architektonische Kriterien ökologische, energetische und verkehrsbezogene Kriterien Individuelle Ergänzungen je nach Grundstück (optional) Preiswettbewerb : - Preiswettbewerb max. 30 Punkte (anteiliges Festpreisverfahren für Mieteinheiten)
Beratungsverlauf
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15.11.2018
TOP 6.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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