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1902/2022

Ausgaben für Rechtsanwälte (Anfrage AN/0953/2022)

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 14.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

3793 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/30 
 
Vorlagen-Nummer  14.06.2022 
 1902/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 20.06.2022 
 
Ausgaben für Rechtsanwälte (Anfrage AN/0953/2022) 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage AN/0953/2022 wie folgt: 
 
Fragen 1-4 
1. In welchem finanziellen Umfang hat die Stadt Köln in den letzten 5 Jahren externe Rechtsbe-
ratungen in Anspruch genommen?  
2. Welche Rechtsanwaltkanzleien haben die Stadt Köln in den letzten 5 Jahren vertreten bzw. 
beraten? 
3. In welchen Fällen bzw. Fachthemen, chronologisch aufgelistet, hat sich die Stadt  
außerhalb des Rechtsamtes beraten bzw. vertreten lassen? 
4. Welche Aufwendungen musste die Stadt Köln den jeweiligen Kanzleien für die in 3. benannten 
Punkte bezahlen und wo werden die Kosten im Haushalt ausgezeichnet? 
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1-4: 
Bislang hat die Verwaltung jährlich über die Anzahl der neu erteilten Mandate und über die mandatier-
ten Kanzleien informiert (zuletzt mit Vorlage Nr. 2894/2021). Informiert wurde über Beauftragungen 
aus den Bereichen 301 (Recht) und 300/2 (Eigenversicherung).  
 
Die Hauptgründe für die Beauftragungen von Rechtsanwält*innen durch die Stadt Köln sind 
-Anwaltszwang bei Prozessvertretung vor Gericht 
-temporär fehlende interne juristische Kapazitäten. 
-Erforderlichkeit von anwaltlichem Spezialwissen, das bei der Stadt Köln nicht vorhanden ist. 
Thematisch handelt es sich vorwiegend um Prozessvertretung oder externe Rechtsberatung im Be-
reich des Bau- und Architektenrechts, des öffentlichen Bau- und Planungsrechts sowie des Zivil-
rechts. 
 
Im Zuge des Verwaltungsreformprojekts Recht 3.0 hat das Amt für Recht, Vergabe und Versicherun-
gen eine neue „Richtlinie für die Mandatierung von Rechtsanwaltskanzleien“ erstellt. Das Rech-
nungsprüfungsamt war in die Erarbeitung eingebunden und eine Entwurfsfassung ist im Rechnungs-
prüfungsausschuss am 14.09.2021 vorgestellt worden (vgl. Sachstandsmitteilung zur Vergabe von 
Rechtsanwaltsdienstleistungen, TOP 15.2 2861/2021). Aufbauend auf dieser Richtlinie ist beginnend 
mit dem Jahr 2022 eine verbesserte Übersicht über die Beauftragungen erarbeitet worden, die die 
Grundlage einer jährlichen Berichterstattung bildet und die bisherige jährliche Mitteilung ersetzt. Die 
Vorlage wird in den nächsten Sitzungen des AVR und des Rechnungsprüfungsausschusses vorge-
stellt. 
 
Eine zentrale Haushaltsposition für Rechtsberatung existierte bei der Stadt in der Vergangenheit 
nicht. Im Rahmen der Erstellung der neuen Richtlinie und der Verbesserung der Berichterstattung 
werden erstmals Zahlen vom Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen ermittelt, über die die 
Ratsgremien im Rahmen der o.g. Berichterstattung informiert werden.

2 
 
 
5. Wie schreibt die Stadt Köln diese Rechtsanwaltsdienstleistungen aus?  
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 5: 
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen. Rechtsanwalts-
dienstleistungen unterliegen erst ab einem Schwellenwert von 750.000,-- € dem EU-Vergaberecht. 
Unterhalb dieses Schwellenwertes greifen die Vorgaben für freiberufliche Leistungen aus den Kom-
munalen Vergabegrundsätzen des Landes (§ 26 GemHVO), deren Regelungen unter Einbeziehung 
des Ausschusses AVR (Session Vorlage 2115/2020) stadtweit übernommen wurden.  Die Leistungen 
sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Bis zu einem Auftragswert von 25.000 € ist eine Di-
rektvergabe möglich. Ab einem Auftragswert von 25.000 € findet eine Angebotsaufforderung von 3 
Bietern, ab einem Auftragswert von 250.000,-- € eine Aufforderung von 5 Bietern statt. Ab einem Auf-
tragswert von 750.000,-- werden die Leistungen europaweit ausgeschrieben. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

20.06.2022 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1902/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
14.06.2022
Erstellt
02.06.2022 13:27