1902/2022
Ausgaben für Rechtsanwälte (Anfrage AN/0953/2022)
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
3793 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/30 Vorlagen-Nummer 14.06.2022 1902/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 20.06.2022 Ausgaben für Rechtsanwälte (Anfrage AN/0953/2022) Die Verwaltung beantwortet die Anfrage AN/0953/2022 wie folgt: Fragen 1-4 1. In welchem finanziellen Umfang hat die Stadt Köln in den letzten 5 Jahren externe Rechtsbe- ratungen in Anspruch genommen? 2. Welche Rechtsanwaltkanzleien haben die Stadt Köln in den letzten 5 Jahren vertreten bzw. beraten? 3. In welchen Fällen bzw. Fachthemen, chronologisch aufgelistet, hat sich die Stadt außerhalb des Rechtsamtes beraten bzw. vertreten lassen? 4. Welche Aufwendungen musste die Stadt Köln den jeweiligen Kanzleien für die in 3. benannten Punkte bezahlen und wo werden die Kosten im Haushalt ausgezeichnet? Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1-4: Bislang hat die Verwaltung jährlich über die Anzahl der neu erteilten Mandate und über die mandatier- ten Kanzleien informiert (zuletzt mit Vorlage Nr. 2894/2021). Informiert wurde über Beauftragungen aus den Bereichen 301 (Recht) und 300/2 (Eigenversicherung). Die Hauptgründe für die Beauftragungen von Rechtsanwält*innen durch die Stadt Köln sind -Anwaltszwang bei Prozessvertretung vor Gericht -temporär fehlende interne juristische Kapazitäten. -Erforderlichkeit von anwaltlichem Spezialwissen, das bei der Stadt Köln nicht vorhanden ist. Thematisch handelt es sich vorwiegend um Prozessvertretung oder externe Rechtsberatung im Be- reich des Bau- und Architektenrechts, des öffentlichen Bau- und Planungsrechts sowie des Zivil- rechts. Im Zuge des Verwaltungsreformprojekts Recht 3.0 hat das Amt für Recht, Vergabe und Versicherun- gen eine neue „Richtlinie für die Mandatierung von Rechtsanwaltskanzleien“ erstellt. Das Rech- nungsprüfungsamt war in die Erarbeitung eingebunden und eine Entwurfsfassung ist im Rechnungs- prüfungsausschuss am 14.09.2021 vorgestellt worden (vgl. Sachstandsmitteilung zur Vergabe von Rechtsanwaltsdienstleistungen, TOP 15.2 2861/2021). Aufbauend auf dieser Richtlinie ist beginnend mit dem Jahr 2022 eine verbesserte Übersicht über die Beauftragungen erarbeitet worden, die die Grundlage einer jährlichen Berichterstattung bildet und die bisherige jährliche Mitteilung ersetzt. Die Vorlage wird in den nächsten Sitzungen des AVR und des Rechnungsprüfungsausschusses vorge- stellt. Eine zentrale Haushaltsposition für Rechtsberatung existierte bei der Stadt in der Vergangenheit nicht. Im Rahmen der Erstellung der neuen Richtlinie und der Verbesserung der Berichterstattung werden erstmals Zahlen vom Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen ermittelt, über die die Ratsgremien im Rahmen der o.g. Berichterstattung informiert werden. 2 5. Wie schreibt die Stadt Köln diese Rechtsanwaltsdienstleistungen aus? Antwort der Verwaltung zu Frage 5: Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen. Rechtsanwalts- dienstleistungen unterliegen erst ab einem Schwellenwert von 750.000,-- € dem EU-Vergaberecht. Unterhalb dieses Schwellenwertes greifen die Vorgaben für freiberufliche Leistungen aus den Kom- munalen Vergabegrundsätzen des Landes (§ 26 GemHVO), deren Regelungen unter Einbeziehung des Ausschusses AVR (Session Vorlage 2115/2020) stadtweit übernommen wurden. Die Leistungen sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Bis zu einem Auftragswert von 25.000 € ist eine Di- rektvergabe möglich. Ab einem Auftragswert von 25.000 € findet eine Angebotsaufforderung von 3 Bietern, ab einem Auftragswert von 250.000,-- € eine Aufforderung von 5 Bietern statt. Ab einem Auf- tragswert von 750.000,-- werden die Leistungen europaweit ausgeschrieben. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1902/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 14.06.2022
- Erstellt
- 02.06.2022 13:27