Weitere Förderung durch die Rheinische Netzgesellschaft bei Auslaufen der EEG-Förderung 31.12.2020
Antrag nach § 3 BV6 (Grüne) AN/1278/2020 vom 19.11.2020
Stand: Am 03.12.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.
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Antrag nach § 3 (Grüne BV6)
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Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Bezirksrathaus Chorweiler Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1278/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 Weitere Förderung durch die Rheinische Netzgesellschaft bei Auslaufen der EEG- Förderung 31.12.2020 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Wir bitten die BV Chorweiler folgenden Beschluss zu fassen: Die Verwaltung und der Rat der Stadt Köln sollen sich vor Auslaufen der EEG-Förderung zum 31.12.2020 mit hoher Dringlichkeit darum kümmern, dass die Rheinenergie AG im Zusammenspiel mit der RNG (Rheinische Netzgesellschaft mbH) dafür Sorge trägt, dass bis zum Inkrafttreten entsprechend novellierten Bundesrechts wie folgt verfahren wird: Private Erzeuger solaren Stroms, die diesen EEG-gefördert bis 31.12.2020 bei der Rheinenergie einspeisen, können sanktionsfrei den durch ihre PV-Anlagen erzeugten Strom weiterhin einspeisen und erhalten dafür einen handelsüblichen Marktpreis. Dies schließt eine kombinierte Nutzung direkten Eigenverbrauchs und Einspeisen überschüssigen Stroms ein. Begründung: 1. Köln hat den Klimanotstand ausgerufen und kein Kilowatt erzeugter Erneuerbarer Energie darf verloren gehen. 2. Die Rheinenergie will ab 2030 ausschließlich Erneuerbare Energie für Strom anbieten – das würde durch Abschalten und Verschrotten funktionsfähiger Solaranlagen torpediert. 3. Nach derzeitigem Recht (und so wurde es den Kunden am 19.10.20 in der Kündigung der Einspeiseverträge durch die RNG mitgeteilt) gibt es nur drei Möglichkeiten: voll Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker funktionsfähige Anlage abbauen, Strom mit viel Bürokratie und Zusatzkosten über Direktvermarkter vertreiben oder mit hohen Kosten auf ausschließlichen Eigenverbrauch/- speichern umstellen. Dies betrifft ab 01.01.2021 alle „Pionier“-PV-Anlagen auf dem Kölner Stadtgebiet Mit freundlichen Grüßen Bündnis`90 / Die Grünen Wolfgang Kleinjans Nicole Peschel Lilo Heinrich Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvors. Bezirksvertreterin
Beratungsverlauf
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03.12.2020
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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