Mandari Insight

AN/1278/2020

Weitere Förderung durch die Rheinische Netzgesellschaft bei Auslaufen der EEG-Förderung 31.12.2020

Antrag nach § 3 BV6 (Grüne) 19.11.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 03.12.2020, TOP 8.3.2

Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

2463 Zeichen

Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen 
  
 Die Fraktion  
 Bündnis90/Die Grünen 
in der BV Köln-Chorweiler 
 Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1278/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 03.12.2020 
 
Weitere Förderung durch die Rheinische Netzgesellschaft bei Auslaufen der EEG-
Förderung 31.12.2020 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Wir bitten die BV Chorweiler folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die Verwaltung und der Rat der Stadt Köln sollen sich vor Auslaufen der EEG-Förderung zum 
31.12.2020 mit hoher Dringlichkeit darum kümmern, dass die Rheinenergie AG im Zusammenspiel 
mit der RNG (Rheinische Netzgesellschaft mbH) dafür Sorge trägt, dass bis zum Inkrafttreten 
entsprechend novellierten Bundesrechts wie folgt verfahren wird: 
Private Erzeuger solaren Stroms, die diesen EEG-gefördert bis 31.12.2020 bei der Rheinenergie 
einspeisen, können sanktionsfrei den durch ihre PV-Anlagen erzeugten Strom weiterhin einspeisen 
und erhalten dafür einen handelsüblichen Marktpreis. Dies schließt eine kombinierte Nutzung 
direkten Eigenverbrauchs und Einspeisen überschüssigen Stroms ein. 
 
Begründung: 
1. Köln hat den Klimanotstand ausgerufen und kein Kilowatt erzeugter Erneuerbarer Energie 
darf verloren gehen.  
2. Die Rheinenergie will ab 2030 ausschließlich Erneuerbare Energie für Strom anbieten – 
das würde durch Abschalten und Verschrotten funktionsfähiger Solaranlagen torpediert.  
3. Nach derzeitigem Recht (und so wurde es den Kunden am 19.10.20 in der Kündigung der 
Einspeiseverträge durch die RNG mitgeteilt) gibt es nur drei Möglichkeiten: voll 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

funktionsfähige Anlage abbauen, Strom mit viel Bürokratie und Zusatzkosten über 
Direktvermarkter vertreiben oder mit hohen Kosten auf ausschließlichen Eigenverbrauch/-
speichern umstellen. 
 
Dies betrifft ab 01.01.2021 alle „Pionier“-PV-Anlagen auf dem Kölner Stadtgebiet  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Bündnis`90 / Die Grünen 
 
Wolfgang Kleinjans  Nicole Peschel  Lilo Heinrich 
Fraktionsvorsitzender  Stellv. Fraktionsvors.  Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1278/2020
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (Grüne)
Datum
19.11.2020
Erstellt
19.11.2020 10:40