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0227/2018

AN/1757/2017 Neubau der Leverkusener Brücke mit Ausbau der A1 - Was unternimmt die Verwaltung zur Verbesserung des Lärmschutzes im Gewerbegebiet Causemannstraße

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.01.2018

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 13.03.2018, TOP 6.2

Anlage - Drucksache 17/903 Landtag Nordrhein-Westfalen

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage - Drucksache 17/903 Landtag Nordrhein-Westfalen

5010 Zeichen

LANDTAG NORDRHEIN -WESTFALEN  
17 . Wahlperiode 
 
Drucksache  17/903  
 12.10.2017 
 
Datum des Originals: 11.10.2017/Ausgegeben: 17.10.2017 
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein -Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv de s  
Landtags Nordrhein -Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon ( 0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der  
kostenfreie Abruf ist auch möglich  über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein- Westfalen unter  
www.landtag.nrw.de  
 
 
Antwort 
 
der Landesregierung 
auf die Kleine Anfrage 301 vom 12. September 2017 
der Abgeordneten Andreas Kossiski und Jochen Ott   SPD 
Drucksache 17/637 
 
 
 
Neubau der Leverkusener Rheinbrücke mit dem Ausbau der A1 zwischen der 
Anschlussstelle Köln-Niehl bis Autobahnkreuz Leverkusen- West. 
Wie steht es mit dem Lärmschutz im Gewerbegebiet Merkenich? 
 
 
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage 
 
 
Mit dem Neubau der Leverkusener Rheinbrücke wird auch der Lärmschutz rund um den ersten 
Bauabschnitt erheblich verbessert werden. Durch Einsatz von Flüsterasphalt und andere 
Maßnahmen kann der Verkehrslärm um bis zu 10 Dezibel reduziert werden, das entspricht 
einer Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke.  Zusätzlich zum Asphalt werden entlang 
der Strecke höhere und schallabsorbierende Lärmschutzwände errichtet. Die SPD-Fraktion 
begrüßt diese Maßnahmen ausdrücklich. 
 
Nicht berücksichtigt wird dabei das Lärmschutzbedürfnis der Bürgerinnen und  Bürger im 
Gewerbegebiet an der Causemannstraße in Merkenich, da den dort lebenden Menschen 
(knapp 200 Bewohner) nach der 16. Bundesimmissions-schutzverordnung um 5dB höher e 
Lärmwerte zugemutet werden, als im östlich angrenzenden Wohngebiet. In Vorgesprächen 
u.a. mit der Bürgerverein Merkenich ist seitens des Verkehrsministeriums der Vorschlag 
gemacht worden, übrigbleibenden Aushub zur höheren Aufschüttung der Lärmschutzwände  
zu nutzen, um auch für dieses Gebiet eine deutliche Verbesserung beim Lärmschutz zu 
erreichen. Bedingung dafür sei aber, dass die Stadt Köln die benötigten Flächen kostenfrei zur 
Verfügung stellt.  
 
 
Der Minister für Verkehr  hat die Kleine Anfrage 301 mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 
namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, 
Natur- und Verbraucherschutz beantwortet.

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/903 
 
 
2 
 
1.  Wie ist der aktuelle Sachstand? 
 
Im Rahmen des Projektes Ausbau der A 1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem 
Autobahnkreuz Leverkusen-West, einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen wurde 
bei  der Planung und im Planfeststellungsverfahren der Lärmschutz gemäß den Vorgaben für 
Lärmvorsorge nach der  16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) geplant. Damit werden die rechtlich zu 
beachtenden Regelungen für den Lärmschutz eingehalten. 
 
Im Bereich der Causemannstraße sind entsprechend folgende Lärmschutzmaßnahmen 
vorgesehen: 
 
· Lärmschutzwall/-wand (absorbierend) mit einer Höhe von 6 bis 8 m über dem 
Fahrbahnrand auf der Südseite (Fahrtrichtung Dortmund) 
· Lärmschutzwand (reflektierend) mit einer Höhe von 8 m über dem Fahrbahnrand im 
Mittelstreifen 
· Einbau von offenporigem Asphalt (OPA) mit einer lärmmindernden Wirkun g von 5 dB(A) 
auf beiden Richtungsfahrbahnen 
 
Im Zuge dieses Ausbauabschnittes fallen keine Überschussmassen an, da auf der Nordseite 
der A 1 eine neue Dammschüttung für die Richtungsfahrbahn Koblenz erfolgt und dort Massen 
zugeliefert werden müssen. 
 
 
2.  Wurden seitens des Verkehrsministeriums bereits Gespräche mit der Stadt Köln 
geführt, ob die Flächen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können, um 
durch die höhere Aufschüttung der Schutzwälle eine Lösung für die Bürgerinnen 
und Bürger im Gewerbegebiet Causemannstraße zu erreichen? 
 
3.  Wenn nein, warum nicht? 
 
Die Fragen 2. und 3. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: 
Im seinerzeitigen Vorgespräch des Verkehrsministeriums u.a. mit dem Bürgerv erein 
Merkenich wurde vereinbart, dass nach Vorarbeit durch die Bürgerinitiative (Ermittlun g der 
tatsächlich betroffenen Wohnhäuser / Bürger) von Seiten der Stadt eine Init iative erfolgen 
könne. Diese Verabredung erfolgte vor dem Hintergrund, dass infolge der Festsetzung im 
städtischen Bebauungsplan als Mischgebiet andere Anforderungen an die Umsetzung v on 
Lärmschutzmaßnahmen als in einem Wohngebiet bestehen. Dies ergibt sich aus der 
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV).  
Weitere Gespräche hierzu hat die nordrhein-westfälische Straßenbauverwaltung mit der Stadt 
Köln bisher nicht geführt. 
 
 
4.  Lässt sich daraus ableiten, dass die Bürgerinnen und Bürger die schon mit einer 
höheren Lärmbelastung eines Gewerbegebiets leben müssen, beim Lärmschutz 
wie Bürger und Bürgerinnen 2. Klasse behandelt werden? 
 
Nein. Die gesetzlichen Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gelten f ür alle 
Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3989 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer  22.01.2018 
 0227/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.01.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018 
Gesundheitsausschuss 13.03.2018 
 
AN/1757/2017 Neubau der Leverkusener Brücke mit Ausbau der A1 - Was unternimmt die 
Verwaltung zur Verbesserung des Lärmschutzes im Gewerbegebiet Causemannstraße 
Zur Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 hat die SPD-Fraktion folgende Anfrage ge-
stellt: 
 
U. a. durch Einsatz von Flüsterasphalt und Lärmschutzwällen bzw. -wänden wird der Lärmschutz 
rund um den ersten Bauabschnitt im Zuge des Neubaus der Leverkusener Brücke deutlich ver-
bessert werden. Dies begrüßt die SPD-Fraktion sehr. Nicht in befriedigendem Maße werden bis-
lang allerdings die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner im Gewerbegebiet an der Cau-
semannstraße in Merkenich berücksichtigt. Dort gelten nach der 16. BImSchV höhere Lärmwerte 
als im benachbarten Wohngebiet. In Beantwortung einer Kleinen Anfrage der SPD-Landtags-
abgeordneten Andreas Kossiski und Jochen Ott erklärt die Landesregierung hierzu, dass „im 
seinerzeitigen Vorgespräch des Verkehrsministeriums u. a. mit dem Bürgerverein Merkenich ver-
abredet wurde, dass nach Vorarbeit durch die Bürgerinitiative (Ermittlung der tatsächlich be-
troffenen Wohnhäuser / Bürger) von Seiten der Stadt eine Initiative erfolgen könne.“ 
Die SPD-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen: 
1. Welche Schritte hat die Verwaltung bereits unternommen, um auch für die betroffenen An-
wohnerinnen und Anwohner im Gewerbegebiet Causemannstraße einen verbesserten Lärm-
schutz auf den Weg zu bringen? 
2. Wie ist der Sachstand zur Frage, ob die Stadt Köln kostenfrei Flächen zur Verfügung stellen kann, 
um eine höhere Aufschüttung von Lärmschutzwällen zu ermöglichen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Situation stellt sich für das betroffene Gebiet wie folgt dar: 
Die hier betroffene Wohnbebauung liegt in einem planerisch festgesetzten Mischgebiet und nicht, wie 
die Fragestellung vermuten lässt, in einem Gewerbegebiet. Somit gelten hier zwar höhere Grenzwer-
te für Lärmimmissionen als in den östlich anschließenden Allgemeinen Wohngebieten, aber nicht die 
Werte für Gewerbegebiete. 
Das planfestgestellte Ausbauvorhaben sieht auch für den hier parallel verlaufenden Autobahnab-
schnitt eine Lärmschutzwand zwischen den Richtungsfahrbahnen, eine Wall-/Wandkombination am

2 
 
südlichen Autobahnrand sowie die Verwendung eines um 5 dB(A) hochlärmmindernden Fahrbahnbe-
lages vor. Durch diese Maßnahmen werden nach Mitteilung der Vorhabenträgerin die maßgeblichen 
Grenzwerte eingehalten. Es kommt, anders als in den Allgemeinen Wohngebieten, zu keinen Grenz-
wertüberschreitungen. Die maßgeblichen Pegel liegen nach Auskunft des Landesbetriebs Straßen 
NRW zwischen 39 und 52 dB(A) und damit unter den Grenzwerten für Mischgebiete, die 64 dB(A) 
tags bzw. 54 dB(A) nachts betragen. Sie liegen auch unter bzw. in der Nähe der Grenzwerte für All-
gemeine Wohngebiete, die 59 dB(A) tags bzw. 49 dB(A) nachts betragen. 
Ein Bestandteil der anliegend beigefügten Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage war 
der Punkt, inwieweit durch die Verwendung überschüssigen Aushubs eine Erhöhung des Lärm-
schutzwalles parallel zur Causemannstraße erfolgen könne. Hierauf hat die Landesregierung geant-
wortet, dass überschüssiger Aushub nicht anfalle, da die Aushubmassen von der Südseite zur 
Dammschüttung auf der Nordseite benötigt würden. Insoweit stellt sich aktuell auch die Grunder-
werbsfrage nicht. 
Soweit die Anfrage auf die Anregung des Verkehrsministeriums verweist, ist bei der Verwaltung eine 
entsprechende Sachverhaltsdarstellung von der Bürgerinitiative nicht eingegangen. 
 
Anlage 
Drucksache 17/903 Landtag Nordrhein-Westfalen – Antwort der Landesregierung auf die Kleine An-
frage 301 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (3)

23.01.2018 Verkehrsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
01.02.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.03.2018 Gesundheitsausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0227/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.01.2018
Erstellt
17.01.2018 13:05