0227/2018
AN/1757/2017 Neubau der Leverkusener Brücke mit Ausbau der A1 - Was unternimmt die Verwaltung zur Verbesserung des Lärmschutzes im Gewerbegebiet Causemannstraße
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Anlage - Drucksache 17/903 Landtag Nordrhein-Westfalen
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LANDTAG NORDRHEIN -WESTFALEN 17 . Wahlperiode Drucksache 17/903 12.10.2017 Datum des Originals: 11.10.2017/Ausgegeben: 17.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein -Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv de s Landtags Nordrhein -Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon ( 0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein- Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 301 vom 12. September 2017 der Abgeordneten Andreas Kossiski und Jochen Ott SPD Drucksache 17/637 Neubau der Leverkusener Rheinbrücke mit dem Ausbau der A1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl bis Autobahnkreuz Leverkusen- West. Wie steht es mit dem Lärmschutz im Gewerbegebiet Merkenich? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit dem Neubau der Leverkusener Rheinbrücke wird auch der Lärmschutz rund um den ersten Bauabschnitt erheblich verbessert werden. Durch Einsatz von Flüsterasphalt und andere Maßnahmen kann der Verkehrslärm um bis zu 10 Dezibel reduziert werden, das entspricht einer Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke. Zusätzlich zum Asphalt werden entlang der Strecke höhere und schallabsorbierende Lärmschutzwände errichtet. Die SPD-Fraktion begrüßt diese Maßnahmen ausdrücklich. Nicht berücksichtigt wird dabei das Lärmschutzbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger im Gewerbegebiet an der Causemannstraße in Merkenich, da den dort lebenden Menschen (knapp 200 Bewohner) nach der 16. Bundesimmissions-schutzverordnung um 5dB höher e Lärmwerte zugemutet werden, als im östlich angrenzenden Wohngebiet. In Vorgesprächen u.a. mit der Bürgerverein Merkenich ist seitens des Verkehrsministeriums der Vorschlag gemacht worden, übrigbleibenden Aushub zur höheren Aufschüttung der Lärmschutzwände zu nutzen, um auch für dieses Gebiet eine deutliche Verbesserung beim Lärmschutz zu erreichen. Bedingung dafür sei aber, dass die Stadt Köln die benötigten Flächen kostenfrei zur Verfügung stellt. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 301 mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/903 2 1. Wie ist der aktuelle Sachstand? Im Rahmen des Projektes Ausbau der A 1 zwischen der Anschlussstelle Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West, einschließlich Neubau der Rheinbrücke Leverkusen wurde bei der Planung und im Planfeststellungsverfahren der Lärmschutz gemäß den Vorgaben für Lärmvorsorge nach der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) geplant. Damit werden die rechtlich zu beachtenden Regelungen für den Lärmschutz eingehalten. Im Bereich der Causemannstraße sind entsprechend folgende Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen: · Lärmschutzwall/-wand (absorbierend) mit einer Höhe von 6 bis 8 m über dem Fahrbahnrand auf der Südseite (Fahrtrichtung Dortmund) · Lärmschutzwand (reflektierend) mit einer Höhe von 8 m über dem Fahrbahnrand im Mittelstreifen · Einbau von offenporigem Asphalt (OPA) mit einer lärmmindernden Wirkun g von 5 dB(A) auf beiden Richtungsfahrbahnen Im Zuge dieses Ausbauabschnittes fallen keine Überschussmassen an, da auf der Nordseite der A 1 eine neue Dammschüttung für die Richtungsfahrbahn Koblenz erfolgt und dort Massen zugeliefert werden müssen. 2. Wurden seitens des Verkehrsministeriums bereits Gespräche mit der Stadt Köln geführt, ob die Flächen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können, um durch die höhere Aufschüttung der Schutzwälle eine Lösung für die Bürgerinnen und Bürger im Gewerbegebiet Causemannstraße zu erreichen? 3. Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2. und 3. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Im seinerzeitigen Vorgespräch des Verkehrsministeriums u.a. mit dem Bürgerv erein Merkenich wurde vereinbart, dass nach Vorarbeit durch die Bürgerinitiative (Ermittlun g der tatsächlich betroffenen Wohnhäuser / Bürger) von Seiten der Stadt eine Init iative erfolgen könne. Diese Verabredung erfolgte vor dem Hintergrund, dass infolge der Festsetzung im städtischen Bebauungsplan als Mischgebiet andere Anforderungen an die Umsetzung v on Lärmschutzmaßnahmen als in einem Wohngebiet bestehen. Dies ergibt sich aus der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Weitere Gespräche hierzu hat die nordrhein-westfälische Straßenbauverwaltung mit der Stadt Köln bisher nicht geführt. 4. Lässt sich daraus ableiten, dass die Bürgerinnen und Bürger die schon mit einer höheren Lärmbelastung eines Gewerbegebiets leben müssen, beim Lärmschutz wie Bürger und Bürgerinnen 2. Klasse behandelt werden? Nein. Die gesetzlichen Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gelten f ür alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/621/2 Vorlagen-Nummer 22.01.2018 0227/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.01.2018 Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018 Gesundheitsausschuss 13.03.2018 AN/1757/2017 Neubau der Leverkusener Brücke mit Ausbau der A1 - Was unternimmt die Verwaltung zur Verbesserung des Lärmschutzes im Gewerbegebiet Causemannstraße Zur Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 hat die SPD-Fraktion folgende Anfrage ge- stellt: U. a. durch Einsatz von Flüsterasphalt und Lärmschutzwällen bzw. -wänden wird der Lärmschutz rund um den ersten Bauabschnitt im Zuge des Neubaus der Leverkusener Brücke deutlich ver- bessert werden. Dies begrüßt die SPD-Fraktion sehr. Nicht in befriedigendem Maße werden bis- lang allerdings die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner im Gewerbegebiet an der Cau- semannstraße in Merkenich berücksichtigt. Dort gelten nach der 16. BImSchV höhere Lärmwerte als im benachbarten Wohngebiet. In Beantwortung einer Kleinen Anfrage der SPD-Landtags- abgeordneten Andreas Kossiski und Jochen Ott erklärt die Landesregierung hierzu, dass „im seinerzeitigen Vorgespräch des Verkehrsministeriums u. a. mit dem Bürgerverein Merkenich ver- abredet wurde, dass nach Vorarbeit durch die Bürgerinitiative (Ermittlung der tatsächlich be- troffenen Wohnhäuser / Bürger) von Seiten der Stadt eine Initiative erfolgen könne.“ Die SPD-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Schritte hat die Verwaltung bereits unternommen, um auch für die betroffenen An- wohnerinnen und Anwohner im Gewerbegebiet Causemannstraße einen verbesserten Lärm- schutz auf den Weg zu bringen? 2. Wie ist der Sachstand zur Frage, ob die Stadt Köln kostenfrei Flächen zur Verfügung stellen kann, um eine höhere Aufschüttung von Lärmschutzwällen zu ermöglichen? Antwort der Verwaltung: Die Situation stellt sich für das betroffene Gebiet wie folgt dar: Die hier betroffene Wohnbebauung liegt in einem planerisch festgesetzten Mischgebiet und nicht, wie die Fragestellung vermuten lässt, in einem Gewerbegebiet. Somit gelten hier zwar höhere Grenzwer- te für Lärmimmissionen als in den östlich anschließenden Allgemeinen Wohngebieten, aber nicht die Werte für Gewerbegebiete. Das planfestgestellte Ausbauvorhaben sieht auch für den hier parallel verlaufenden Autobahnab- schnitt eine Lärmschutzwand zwischen den Richtungsfahrbahnen, eine Wall-/Wandkombination am 2 südlichen Autobahnrand sowie die Verwendung eines um 5 dB(A) hochlärmmindernden Fahrbahnbe- lages vor. Durch diese Maßnahmen werden nach Mitteilung der Vorhabenträgerin die maßgeblichen Grenzwerte eingehalten. Es kommt, anders als in den Allgemeinen Wohngebieten, zu keinen Grenz- wertüberschreitungen. Die maßgeblichen Pegel liegen nach Auskunft des Landesbetriebs Straßen NRW zwischen 39 und 52 dB(A) und damit unter den Grenzwerten für Mischgebiete, die 64 dB(A) tags bzw. 54 dB(A) nachts betragen. Sie liegen auch unter bzw. in der Nähe der Grenzwerte für All- gemeine Wohngebiete, die 59 dB(A) tags bzw. 49 dB(A) nachts betragen. Ein Bestandteil der anliegend beigefügten Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage war der Punkt, inwieweit durch die Verwendung überschüssigen Aushubs eine Erhöhung des Lärm- schutzwalles parallel zur Causemannstraße erfolgen könne. Hierauf hat die Landesregierung geant- wortet, dass überschüssiger Aushub nicht anfalle, da die Aushubmassen von der Südseite zur Dammschüttung auf der Nordseite benötigt würden. Insoweit stellt sich aktuell auch die Grunder- werbsfrage nicht. Soweit die Anfrage auf die Anregung des Verkehrsministeriums verweist, ist bei der Verwaltung eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung von der Bürgerinitiative nicht eingegangen. Anlage Drucksache 17/903 Landtag Nordrhein-Westfalen – Antwort der Landesregierung auf die Kleine An- frage 301 Gez. Blome
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0227/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.01.2018
- Erstellt
- 17.01.2018 13:05