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AN/0602/2026

Unrechtmäßige Abstellung von E-Scootern

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 20.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 04.05.2026, TOP 8.1.6

Antrag FDP/Volt

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Antrag von der Fraktion FDP/Volt

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Antrag FDP/Volt

3889 Zeichen

Fraktion FDP / V olt  
 
  
  
  
  
in der Bezirksvertretung Lindenthal  
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich 
Widdersdorf…  
  
  
                      Köln, 17-04-2026  
  
  
Unrechtmäßige Abstellung von E-Scootern 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeisterin Roland Schüler,  
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Herr Torsten Burmester,  
  
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
der Bezirksvertretung am 04. Mai 2026 zu setzen.  
  
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der vorübergehenden 
Aussetzung der Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter-Verleiher im Stadtbezirk Lindenthal 
bis zur Einführung eines verbindlichen Abstellkonzepts. 
 
Hintergrund dieses Antrags sind folgende Aspekte, die sich immer wieder im Stadtbezirk 
Lindenthal antreffen lassen: 
 
1. die bestehenden Sondernutzungserlaubnisse für die gewerblichen E-Scooter-Verleiher V oi, 
Lime und Bolt im Stadtbezirk Lindenthal mit sofortiger Wirkung auszusetzen, solange 
kein verbindliches, funktionsfähiges Abstellkonzept vorliegt, das eine Blockade von 
Gehwegen und Schulwegen wirksam verhindert. 
 
2. das Wiederinkrafttreten der Sondernutzungserlaubnisse davon abhängig zu machen, dass 
die Verleiher nachweislich: 
 
a. ein Netz fester, gekennzeichneter Verleih- und Abstellstationen im Umfeld des 
RheinEnergieSTADIONs eingerichtet haben, 
 
b. ein verbindliches Abholkonzept für falsch abgestellte Scooter innerhalb von 
maximal zwei Stunden vorlegen und 
 
 
c. an Spieltagen des 1. FC Köln ein aktives Fahrzeugmanagement rund um das 
Stadion gewährleisten.  
 
3. das Ordnungsamt anzuweisen, bei vollständiger Gehwegblockade, durch E-Scooter – 
analog zur Praxis bei Kraftfahrzeugen – umgehend das Umsetzen bzw. Abschleppen der 
Fahrzeuge auf Kosten der Verleiher zu veranlassen, und zwar unabhängig davon, ob zuvor 
eine Meldung an die Verleiher erfolgt ist. Diese V orgehensweise ist nicht auf den Bereich 
des RheinEnergie-Stadions beschränkt, sondern sollte an allen kritischen Stellen

(Haltestellen, Umgebungen weiterführender Schulen) in regelmäßigen Abständen 
durchgeführt werden. 
 
4. der Bezirksvertretung innerhalb von acht Wochen zu berichten, welche konkreten 
Maßnahmen ergriffen wurden. 
 
 
Hintergrund 
Im Bereich Aachener Straße, Höhe Hausnummer 608a bis zur Brücke über den Militärring, 
kommt es nach Heimspielen des 1. FC Köln wiederholt und dokumentiert zu einer massiven 
Blockade des Gehwegs durch Dutzende E-Scooter. Das Ordnungsamt wurde mehrfach – 
persönlich, telefonisch und schriftlich – informiert; die Reaktion beschränkte sich bislang auf 
das Notieren von Kennzeichen, ohne dass die Gefahrenstelle beseitigt wurde. Eine formelle 
Beschwerde der Fraktion wurde nach fast drei Wochen mit einem Hinweis auf die 
Geschäftsordnung beantwortet, ohne inhaltliche Stellungnahme oder Angabe zur weiteren 
V orgehensweise. 
 
Das Free-Floating-Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum stellt rechtlich eine 
Sondernutzung dar, für die die Stadt eine Erlaubnis erteilt und die sie unter Auflagen und im 
Falle dauerhafter Verstöße auch entziehen bzw. aussetzen kann. Solange die Verleiher ihre 
Pflichten aus dem Qualitäts-Agreement nicht erfüllen und das Ordnungsamt keine wirksame 
Gefahrenabwehr sicherstellt, ist die weitere Duldung dieser Sondernutzung nicht vertretbar. 
 
Betroffen sind insbesondere Schüler:innen des Gymnasiums Müngersdorf und der 
Grundschule Müngersdorf, mobilitätseingeschränkte Personen sowie sämtliche 
Fußgänger:innen, die auf den Radweg ausweichen müssen. Die wiederholten und 
dokumentierten V orfälle belegen, dass freiwillige Vereinbarungen mit den Verleihfirmen ohne 
konsequente Durchsetzung wirkungslos bleiben.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz 
Fraktion FDP/V olt

Beratungsverlauf (1)

04.05.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Aachener Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/0602/2026
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
20.04.2026
Erstellt
17.04.2026 10:21