AN/0602/2026
Unrechtmäßige Abstellung von E-Scootern
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Antrag FDP/Volt
3889 Zeichen
Fraktion FDP / V olt
in der Bezirksvertretung Lindenthal
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich
Widdersdorf…
Köln, 17-04-2026
Unrechtmäßige Abstellung von E-Scootern
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeisterin Roland Schüler,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Herr Torsten Burmester,
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung
der Bezirksvertretung am 04. Mai 2026 zu setzen.
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der vorübergehenden
Aussetzung der Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter-Verleiher im Stadtbezirk Lindenthal
bis zur Einführung eines verbindlichen Abstellkonzepts.
Hintergrund dieses Antrags sind folgende Aspekte, die sich immer wieder im Stadtbezirk
Lindenthal antreffen lassen:
1. die bestehenden Sondernutzungserlaubnisse für die gewerblichen E-Scooter-Verleiher V oi,
Lime und Bolt im Stadtbezirk Lindenthal mit sofortiger Wirkung auszusetzen, solange
kein verbindliches, funktionsfähiges Abstellkonzept vorliegt, das eine Blockade von
Gehwegen und Schulwegen wirksam verhindert.
2. das Wiederinkrafttreten der Sondernutzungserlaubnisse davon abhängig zu machen, dass
die Verleiher nachweislich:
a. ein Netz fester, gekennzeichneter Verleih- und Abstellstationen im Umfeld des
RheinEnergieSTADIONs eingerichtet haben,
b. ein verbindliches Abholkonzept für falsch abgestellte Scooter innerhalb von
maximal zwei Stunden vorlegen und
c. an Spieltagen des 1. FC Köln ein aktives Fahrzeugmanagement rund um das
Stadion gewährleisten.
3. das Ordnungsamt anzuweisen, bei vollständiger Gehwegblockade, durch E-Scooter –
analog zur Praxis bei Kraftfahrzeugen – umgehend das Umsetzen bzw. Abschleppen der
Fahrzeuge auf Kosten der Verleiher zu veranlassen, und zwar unabhängig davon, ob zuvor
eine Meldung an die Verleiher erfolgt ist. Diese V orgehensweise ist nicht auf den Bereich
des RheinEnergie-Stadions beschränkt, sondern sollte an allen kritischen Stellen
(Haltestellen, Umgebungen weiterführender Schulen) in regelmäßigen Abständen
durchgeführt werden.
4. der Bezirksvertretung innerhalb von acht Wochen zu berichten, welche konkreten
Maßnahmen ergriffen wurden.
Hintergrund
Im Bereich Aachener Straße, Höhe Hausnummer 608a bis zur Brücke über den Militärring,
kommt es nach Heimspielen des 1. FC Köln wiederholt und dokumentiert zu einer massiven
Blockade des Gehwegs durch Dutzende E-Scooter. Das Ordnungsamt wurde mehrfach –
persönlich, telefonisch und schriftlich – informiert; die Reaktion beschränkte sich bislang auf
das Notieren von Kennzeichen, ohne dass die Gefahrenstelle beseitigt wurde. Eine formelle
Beschwerde der Fraktion wurde nach fast drei Wochen mit einem Hinweis auf die
Geschäftsordnung beantwortet, ohne inhaltliche Stellungnahme oder Angabe zur weiteren
V orgehensweise.
Das Free-Floating-Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum stellt rechtlich eine
Sondernutzung dar, für die die Stadt eine Erlaubnis erteilt und die sie unter Auflagen und im
Falle dauerhafter Verstöße auch entziehen bzw. aussetzen kann. Solange die Verleiher ihre
Pflichten aus dem Qualitäts-Agreement nicht erfüllen und das Ordnungsamt keine wirksame
Gefahrenabwehr sicherstellt, ist die weitere Duldung dieser Sondernutzung nicht vertretbar.
Betroffen sind insbesondere Schüler:innen des Gymnasiums Müngersdorf und der
Grundschule Müngersdorf, mobilitätseingeschränkte Personen sowie sämtliche
Fußgänger:innen, die auf den Radweg ausweichen müssen. Die wiederholten und
dokumentierten V orfälle belegen, dass freiwillige Vereinbarungen mit den Verleihfirmen ohne
konsequente Durchsetzung wirkungslos bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz
Fraktion FDP/V olt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungOrte (1)
- Aachener Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0602/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 20.04.2026
- Erstellt
- 17.04.2026 10:21