Unrechtmäßige Abstellung von E-Scootern
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0602/2026 vom 20.04.2026
Stand: Am 04.05.2026 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) endgültig zurückgezogen.
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Antrag FDP/Volt
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Fraktion FDP / V olt in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf… Köln, 17-04-2026 Unrechtmäßige Abstellung von E-Scootern Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeisterin Roland Schüler, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Herr Torsten Burmester, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 04. Mai 2026 zu setzen. Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der vorübergehenden Aussetzung der Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter-Verleiher im Stadtbezirk Lindenthal bis zur Einführung eines verbindlichen Abstellkonzepts. Hintergrund dieses Antrags sind folgende Aspekte, die sich immer wieder im Stadtbezirk Lindenthal antreffen lassen: 1. die bestehenden Sondernutzungserlaubnisse für die gewerblichen E-Scooter-Verleiher V oi, Lime und Bolt im Stadtbezirk Lindenthal mit sofortiger Wirkung auszusetzen, solange kein verbindliches, funktionsfähiges Abstellkonzept vorliegt, das eine Blockade von Gehwegen und Schulwegen wirksam verhindert. 2. das Wiederinkrafttreten der Sondernutzungserlaubnisse davon abhängig zu machen, dass die Verleiher nachweislich: a. ein Netz fester, gekennzeichneter Verleih- und Abstellstationen im Umfeld des RheinEnergieSTADIONs eingerichtet haben, b. ein verbindliches Abholkonzept für falsch abgestellte Scooter innerhalb von maximal zwei Stunden vorlegen und c. an Spieltagen des 1. FC Köln ein aktives Fahrzeugmanagement rund um das Stadion gewährleisten. 3. das Ordnungsamt anzuweisen, bei vollständiger Gehwegblockade, durch E-Scooter – analog zur Praxis bei Kraftfahrzeugen – umgehend das Umsetzen bzw. Abschleppen der Fahrzeuge auf Kosten der Verleiher zu veranlassen, und zwar unabhängig davon, ob zuvor eine Meldung an die Verleiher erfolgt ist. Diese V orgehensweise ist nicht auf den Bereich des RheinEnergie-Stadions beschränkt, sondern sollte an allen kritischen Stellen (Haltestellen, Umgebungen weiterführender Schulen) in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. 4. der Bezirksvertretung innerhalb von acht Wochen zu berichten, welche konkreten Maßnahmen ergriffen wurden. Hintergrund Im Bereich Aachener Straße, Höhe Hausnummer 608a bis zur Brücke über den Militärring, kommt es nach Heimspielen des 1. FC Köln wiederholt und dokumentiert zu einer massiven Blockade des Gehwegs durch Dutzende E-Scooter. Das Ordnungsamt wurde mehrfach – persönlich, telefonisch und schriftlich – informiert; die Reaktion beschränkte sich bislang auf das Notieren von Kennzeichen, ohne dass die Gefahrenstelle beseitigt wurde. Eine formelle Beschwerde der Fraktion wurde nach fast drei Wochen mit einem Hinweis auf die Geschäftsordnung beantwortet, ohne inhaltliche Stellungnahme oder Angabe zur weiteren V orgehensweise. Das Free-Floating-Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum stellt rechtlich eine Sondernutzung dar, für die die Stadt eine Erlaubnis erteilt und die sie unter Auflagen und im Falle dauerhafter Verstöße auch entziehen bzw. aussetzen kann. Solange die Verleiher ihre Pflichten aus dem Qualitäts-Agreement nicht erfüllen und das Ordnungsamt keine wirksame Gefahrenabwehr sicherstellt, ist die weitere Duldung dieser Sondernutzung nicht vertretbar. Betroffen sind insbesondere Schüler:innen des Gymnasiums Müngersdorf und der Grundschule Müngersdorf, mobilitätseingeschränkte Personen sowie sämtliche Fußgänger:innen, die auf den Radweg ausweichen müssen. Die wiederholten und dokumentierten V orfälle belegen, dass freiwillige Vereinbarungen mit den Verleihfirmen ohne konsequente Durchsetzung wirkungslos bleiben. Mit freundlichen Grüßen gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz Fraktion FDP/V olt -
Antrag von der Fraktion FDP/Volt
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Beratungsverlauf
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04.05.2026
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.6, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen
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