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Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018 auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet Gutenbergstraße 132/Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld mit der Zielsetzung, Wohnen unter Berücksichtigung des kooperativen Baulandmo

Beschlussvorlage Ausschuss 0136/2019 vom 05.02.2019

Stand: Am 07.02.2019 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 4

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    40m3020100 Mittelpunkt: [354605,5646529] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Fluchtlinienpläne rechtsverbindlich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 10.01.2019 40m3020100 Mittelpunkt: [354605,5646529] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Fluchtlinienpläne rechtsverbindlich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 10.01.2019 40m3020100 Mittelpunkt: [354605,5646529] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Fluchtlinienpläne rechtsverbindlich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 10.01.2019 Gutenbergstr. 132 / Lukasstraße 30 Fluchtlinienplan 40m3020100 Mittelpunkt: [354605,5646529] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Fluchtlinienpläne rechtsverbindlich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 10.01.2019 Fluchtlinenplan: 8103 Fluchtlinenplan: 8103 Fluchtlinenplan: 117 Fluchtlinenplan: 399 Anlage 4
  • Anlage 3

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/630/2 63/V44/0085/2018 Vorlagen-Nummer 3911/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018 Wohnanlage Gutenbergstr. 132 / Lukasstraße 30, Aktenzeichen 63/V44/0085/2018 Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine Bauvoranfrage zur Klärung des Planungs- rechts mit Einzelfragen zur Errichtung einer Wohnanlage (insgesamt 59 WE) mit einer V- bis VI- geschossigen Blockrandbebauung und zwei freistehenden IV-geschossigen Wohnhäusern im Blo- ckinnenbereich sowie zwei Tiefgaragen mit 25 und 18 Stellplätzen. Das Baugrundstück befindet sich im Kreuzungsbereich östlich der Gutenberg- und südlich der Lukas- straße. Beide Tiefgaragen werden gebündelt von der Lukasstraße erschlossen. Nördlich und parallel zu Lukasstraße verläuft die Bahntrasse Köln - Aachen. Westlich und östlich des Grundstückes beste- hen bereits Wohnanlagen ähnlicher Dimension, ebenfalls mit Blockinnenbebauung. Die derzeit noch auf dem 3.691 m² großen Baugrundstück bestehende Bebauung aus den 1950-60er Jahren, ein dreigeschossiges Wohn-und Geschäftshaus und vier eingeschossige gewerblich genutzte Hallen, sollen abgebrochen werden. Ziel der Planung ist die städtebauliche Schließung des Groß- blocks durch eine strukturierte Randbebauung und die Ergänzung durch zwei Wohngebäude im inne- ren Bereich. Die planungsrechtliche Grundlage bildet § 30 Abs.3 i.V.m. § 34.2 BauGB. Das Gebiet entspricht dem eines Allgemeinen Wohngebietes nach BauNVO. Der bestehende Fluchtlinienplan sieht die Verlänge- rung der Peter-Bauer Straße bis zur Lukasstraße vor. Diese Planung soll nicht mehr umgesetzt wer- den. Die beantragte Bebauung fügt sich nach Auffassung der Verwaltung in die Umgebung ein. Die Prüfung dauert noch an. Anlage 3 Bauvoranfrage Lageplan M 1:500 841 x 420 Lageplan INDEX MASSTAB DATUM GEZEICHNET BLATT-NR. BEZEICHNUNG BLATTGR. DATEINAME BAUHERR ARCHITEKT Gebäude BauvoranfrageTITEL PROJEKT 1602 - Lukasstraße / Gutenbergstraße in Köln-Ehrenfeld Blattgröße 841*420 Ba lkon Lukasstraße Gutenbergstraße Haus 1 Hau s 2 Haus 3 Haus 5 Hau s 4 A A B B C C Grundstücksgrenze Grund stücksgrenze Balk on Lukasstraße Gutenbergstraße Haus 1 Haus 2 Haus 3 Haus 5 Haus 4 Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze 1602_001_LP + / - 0,00 = 49,40m über NHN Wohnanlage mit 59 Wohneinheiten und Tiefgarage 14.11.2018 c WW 5113 48 .93 49.10 49 .02 48.92 49 .20 0 49 .01 49.52 OKAttika=61 .8 OKBrüstung =59Brüsrü .6stu OKAttika=63 .2 OKAttika=52 .6 49 .10 0 49.03 20 128 32 49.03 48.89 18 49 .03 48 .94 49.12 48.97 First=68 .0 49.05 KD=49 .03 Gutenbergstraße er-Straße 49.07 48.91 49.00 48.99 48.91 49.17 49.19 49.15 49.01 48.93 48.99 49.09 49.12 49.03 48.96 49.16 49.12 48.91 48.91 49.13 48.9 OKAttika=70 .1 49.46 49.63 49 49.52 49.38 49.48 49.40 49.36 OKBrüstung =68Brüsrü .0stu OKBrüstung =60Brüsrü .9stu Balkon Balkon Balkon 49.32 49.37 49.24 49.10 49.18 OKD=51 .2 Balkon ung OKBrüstun=60Brürü .5stt OKE=50 .01 OKAttika=62 .9 MA 1000/1500A 48 .95 49 .09 49 .16 48.99 49.05 48 .99 OW=59 .9 OG Parken Parken Parken Parken Par 49.16 49.16 OKGeländer=51 .0 OKGeländer=51 .0 OKGeländer=51 .11 - 49 ,95 - - 41,10 -- 12,80 - Stadt Kölndt Grdb .Bl.: 00070 Steingass , Peter Grdb .Bl.: 03318 1444 1199 1059 2945/496 S I Whs IV FD I P Whs IV SD A Whs V FD Whs IV FD I FD Wh I FD ararartrtStSSSSr-rree 984 3094 99.484 59 84 WhW OAttka=70. FD 18 VIVhsW OKAt ka632 FDFIV 8 hs =61 Wh tika= W KAttO DFDI 1=5 KDO g 6 =52 ika KAtO I FD 020 FD hsV W O 0.01 KAt OKE= ika= 62 2 9 3 OW =5 .9 SD A Whs IV F st= 68 . 128 S I PI s 4 ln 00 4 unun II FD I FD I FD Terrasse IV Terrasse IV V SD Planung Nachbar 16 Stg . 18 ,0 / 26 90x90 Bad Rampe 6% Rampe 6% Rampe 6% K 90x90 Bad 90x9 0 K Bad Schlafen 2-Zi-Whgca . 84 ,39 qm Ankl . Küche Wohnen / Essen 2-Zi-Whgca . 89 ,20 qm 2-Zi-Whgca . 98 ,65 qm 2-Zi-Whgca . 57 ,29 qm 2-Zi-Whgca . 80 ,46 qm 3-Zi-Whgca . 126 ,82 qm 2-Zi-Whgca . 63 ,19 qm 4-Zi-Whgca . 143 ,00 qm gg qm g qm g qm 4-Zi-ca Zi- 4- ca4-Zi-4- ca Zufahrt Feuerwehr cacaca 16 Stg. 18,0 / 26 Schlafen Flur Wohnen / Essen Terrasse Terrasse Terrasse WC Bad Abst. W/T 16 Stg. 18,0 / 26 W/T Abst. Flur Wohnen / Essen Schlafen K Schlafen Wohnen / Essen Terrasse 90x90 Bad Flur W/TAbstl 1100 l Verpackung 1100 l Papier1100 l Restmüll K Küche WC K Flur Küche Schlafen Wohnen / Essen Diele Ankl . Flur Bad 16 Stg . 18 ,0 / 26 W/T Abst . Wohnen / Essen Schlafen K Schlafen K Küche Diele Terrasse Terrasse W/T Abst . Essen / Wohnen Loggia Bad 1 Bad 2 W/T Abst . Zimmer Bad Durchfahrt (Zufahrt Feuerwehr) K K 16 Stg. 18,0 / 26 Bad WC Gard Flur Zimmer Schlafen Wohnen / Essen Bad WCGard Flur Zimmer Schlafen Wohnen / Essen Ankl W/T W/T Abst K K Bad WC Gard Flur Zimmer Schlafen Wohnen / Essen Bad WCGard Flur Zimmer Schlafen Wohnen / Essen Ankl W/T W/T Abst 16 Stg. 18,0 / 26 Spielflächegefordert: ca . 350 qm geplant: ca . 480 qm m m m m m Hof 3-Zi-Whg ca. 90,50 qm 3,5-Zi-Whg ca. 95,10 qm 3,5-Zi-Whg ca. 95,10 qm Flur W/T Abstl 7,9 m2 Küche WC 1100 l Verpackung 1100 l Papie r 1100 l Restmüll Diele Terrasse 2-Zi-Whgca . 80 ,47 3-Zi-Whg ca. 90,50 qm 01.1.0.2 (2) 02.1.0.1 (3) 02.1.0.2 (4) 02.1.0.3 (5) 02.1.0.4 (6) 03.1.0.1 (7) 03.1.0.2 (8) 03.1.0.3 (9) 04.1.0.1 (10) 04.1.0.2 (11) 05.1.0.1 (12) 05.1.0.2 (13) OK Gelände +49 ,15 ü . NHN OK Gelände +49 ,16 ü . NHN OK Gelände +49 ,13 ü . NHN OK Gelände +49 ,17 ü . NHN OK Gelände +49 ,16 ü . NHN OK Gelände +49 ,16 ü . NHN OK Gelände +49 ,09 ü . NHN OK Gelände +49 ,20 ü . NHN OK Erdgeschoss +49,40 ü. NHN OK Erdgeschoss +49,40 ü. NHN OK Erdgeschoss+49 ,40 ü. NHN OK Erdgeschoss +49,40 ü. NHN OK Erdgeschoss +49,40 ü. NHN OK Gelände +49 ,20 ü . NHN OK Gelände +49 ,20 ü . NHN 18,95 2,00 16,09 6,69 9,95 12,00 2,50 19,33 1,00 5,23 10,12 11,26 4,95 7,25 9,50 6,495 75 6,50 9,50 43,715 9,96 5 6,24 8,15 5 7,50 5,00 12,88 5 Aussenkante TG Aussenkante TG Aussenkante TG Aussenkante TGAussenkante TG he qm e 1100 l Papier1100 l Restmüll1100 l Verpackung KKüche Gard. W/TAbst. Abst. Einfahrt /Ausfahrt TG 1 Einfahrt /Ausfahrt TG 2 Rampe 15 %% Rampe 155 %% 5 % 5 % Abstellraum (Kinderwagen) Spielfläche Bad 90x90 W/T Küche K Schlafen Wohnen / Essen Abst. Abst. 01.1.0.1 (01) Flur Zimmer 3,00 3,00 3,00 2,00 1x Parken entfällt 2x Parken verschieben 2x Parken neu 1x Laterne entfällt Höhe i.L. = 5,45 m 11 r = 10,50 5,00 3,00 11,00 11,00 r = 10,50 5,00 3,00 80 1,10 1,10 11,00 Durchgang (Zugang Feuerwehr) A A B B CC Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Bauvoranfrage Grundriss Erdgeschoss M 1:200 841 x 420 1:200 Erdgeschoss mit Außenanlagen INDEX MASSTAB DATUM GEZEICHNET BLATT-NR. BEZEICHNUNG BLATTGR. DATEINAME BAUHERR ARCHITEKT Gebäude BauvoranfrageTITEL PROJEKT 1602 - Lukasstraße / Gutenbergstraße in Köln-Ehrenfeld 1602_01_EG Blattgröße 841*420 Ba lkon Lukasstraße Gutenbergstraße Haus 1 Hau s 2 Haus 3 Haus 5 Hau s 4 A A B B C C Grundstücksgrenze Grund stücksgrenze + / - 0,00 = 49,40m über NHN Wohnanlage mit 59 Wohneinheiten und Tiefgarage Grundlage für die Planung ist die novlellierte LBO NRW 2018 Hinweis: Hiervon ausgenommen sind die Wohnungsgrundrisse 14.11.2018 e OK Attika + 17,87 m / 67,27 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Attika + 15,45 m / 64,85 m ü. NHN OK Attika + 15,45 m / 64,85 m ü. NHNOK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN Brüstun 69 m / 5/ nB 6 5 nB 6 5 OK Gelände + 49,20 m ü. NHN 3,50 Durchfahrt(Zufahrt Feuerwehr) 5,45 2,00 2,50 Durchgang Feuerwehr 2 3 1 OK Gelände + 49,09 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,16 m ü. NHN OK Gelände Gelän Gelän Gelän K + 49 9 9 9 20 ,20 ,2 ,2 20 20 m m m m ü . NHN OK Attika + 17,87 m / 67,27 m ü. NHN OK Attika + 12,07 m / 61,47 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Attika + 15,45 m / 64,85 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Attika + 12,07 m / 61,47 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze OK Attika + 15,45 m / 64,85 m ü. NHN 3,50 Durchfahrt(Zufahrt Feuerwehr) 5,45 OK Gelände + 49,16 m ü. NHN 2,00 2,50 Durchgang Feuerwehr Ansicht Vorderhaus Straßenseite Ansicht Vorderhaus Hofseite Lukasstraße Gutenbergstraße Bauvoranfrage Ansichten und Schnitte 1 M 1:200 1050 x 420 1:200 Ansichten und Schnitte 1 INDEX MASSTAB DATUM GEZEICHNET BLATT-NR. BEZEICHNUNG BLATTGR. DATEINAME BAUHERR ARCHITEKT Gebäude BauvoranfrageTITEL PROJEKT 1602 - Lukasstraße / Gutenbergstraße in Köln-Ehrenfeld 1602_08_AN/SC-1 Blattgröße 1050*420 Balkon Lukasstraße Gutenbergstraße Haus 1 Haus 2 Haus 3 Hau s 5 Haus 4 A A B B C C Grund stücksgrenze Gr undstüc ksgre nz e + / - 0,00 = 49,40m über NHN Wohnanlage mit 59 Wohneinheiten und Tiefgarage Grundlage für die Planung ist die novlellierte LBO NRW 2018 Hinweis: Hiervon ausgenommen sind die Wohnungsgrundrisse 14.11.2018 e OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN OK Attika + 12,30 m / 61,70 m ü. NHN OK Attika + 12,30 m / 61,70 m ü. NHN Grundstücksgrenze OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN Ansicht Hinterhaus Süd-Ost Bauvoranfrage Ansichten und Schnitte 2 M 1:200 1050 x 420 1:200 Ansichten und Schnitte 2 INDEX MASSTAB DATUM GEZEICHNET BLATT-NR. BEZEICHNUNG BLATTGR. DATEINAME BAUHERR ARCHITEKT Gebäude BauvoranfrageTITEL PROJEKT 1602 - Lukasstraße / Gutenbergstraße in Köln-Ehrenfeld 1602_09_AN/SC-2 Blattgröße 1050*420 Balkon Lukasstraße Gutenbergstraße Haus 1 Haus 2 Haus 3 Hau s 5 Haus 4 A A B B C C Grund stücksgrenze Gr undstüc ksgre nz e Schnitt AA / Ansicht Hinterhaus Süd-West OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN OK Attika + 12,30 m / 61,70 m ü. NHN OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN OK Attika + 12,30 m / 61,70 m ü. NHN Grundstücksgrenze OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Kellergeschoss - 4,13 / 45,27 m ü. NHN OK Tiefgarage - 4,13 / 45,27 m ü. NHN OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN OK Attika + 12,30 m / 61,70 m ü. NHN OK Erdgeschoss +/- 0,00 / 49,40 m ü. NHN OK 1. Obergeschoss + 2,88 m / 52,28 m ü. NHN OK 2. Obergeschoss + 5,76 m / 55,16 m ü. NHN OK 3. Obergeschoss + 8,64 m / 58,04 m ü. NHN OK 4. Obergeschoss + 11,52 m / 60,92 m ü. NHN OK Attika + 15,45 m / 64,85 m ü. NHN OK Attika + 12,07 m / 61,47 m ü. NHN OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,09 m ü. NHN OK G de Geländ d d d G G K + 49 ,20 m ü ü ü ü ü OK Kellergeschoss - 4,13 / 45,27 m ü. NHN OK Tiefgarage - 4,13 / 45,27 m ü. NHN OK Attika + 14,95 m / 64,35 m ü. NHN Schnitt CC / Ansicht Hinterhaus Nord-West Schnitt BB OK Erdgeschoss +/- 0,00 / 49,40 m ü. NHN OK 1. Obergeschoss + 2,88 m / 52,28 m ü. NHN OK 2. Obergeschoss + 5,76 m / 55,16 m ü. NHN OK 3. Obergeschoss + 8,64 m / 58,04 m ü. NHN OK 4. Obergeschoss + 11,52 m / 60,92 m ü. NHN OK Attika + 15,45 m / 64,85 m ü. NHN OK Attika + 12,07 m / 61,47 m ü. NHN OK Attika + 12,30 m / 61,70 m ü. NHN OK Erdgeschoss +/- 0,00 / 49,40 m ü. NHN OK 1. Obergeschoss + 2,88 m / 52,28 m ü. NHN OK 2. Obergeschoss + 5,76 m / 55,16 m ü. NHN OK 3. Obergeschoss + 8,64 m / 58,04 m ü. NHN Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Gelände + 49,16 m ü. NHN OK Gelände + 49,20 m ü. NHN OK Brüstung + 9,69 m / 59,09 m ü. NHN OK Kellergeschoss - 4,13 / 45,27 m ü. NHN OK Kellergeschoss - 4,13 / 45,27 m ü. NHN OK Tiefgarage - 4,13 / 45,27 m ü. NHN + / - 0,00 = 49,40m über NHN Wohnanlage mit 59 Wohneinheiten und Tiefgarage Grundlage für die Planung ist die novlellierte LBO NRW 2018 Hinweis: Hiervon ausgenommen sind die Wohnungsgrundrisse 14.11.2018 e
  • Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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    A N L A G E 0 612 rhei 0136-2019ma Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018 auf Einleitung eines Bebauungs- planverfahrens für das Gebiet Gutenbergstraße 132/Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld mit der Zielsetzung, Wohnen unter Berücksichtigung des kooperativen Baulandmodells festzu- schreiben. Vorlage 0136/2019 hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.02.2019 Der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück Gutenbergstraße/Lukasstraße in Köln-Neuehrenfeld wurde am 03.12.2018 ge- fasst. Hintergrund war die Mitteilung über die vorliegende Bauvoranfrage für das Grundstück Gutenberg- straße 132/Lukasstraße 30. Um den Antrag auf Vorbescheid seitens der Verwaltung fristgemäß bescheiden zu können, muss die Vorlage am 07.02.2019 im Stadtentwicklungsausschuss be- schlossen werden.
  • Anlage 1

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    Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0D‰VWDE N Stadtplanungsamt *UXQGVWFN *XWHQEHUJVWUD‰H/XNDVVWUD‰H LQ.|OQ1HXHhrenfeld 0 10050 200 300 Meter
  • Anlage 2

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    Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 11.12.2018 Auszug aus der Niederschrift der 36. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018 öffentlich 12.11 Wohnanlage Gutenbergstr.132 / Lukasstraße 30, AZ: 63/V44/0085/2018 3911/2018 Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) führt aus, dass bei diesem nach § 34 BauGB geplanten Wohnungsbauvorhaben kein sozialer Wohnungsbau vorgesehen sei. Dies könne nur in einem VEP gefordert bzw. festgeschrieben werden. Hier sollte ebenfalls 30 % geförderter Wohnungsbau gefordert werden. Sie verweist auf die Be- schlussfassung zum Bauvorhaben Subbelrather Straße 430-436. Bezirksvertreterin Bucher (SPD-Fraktion) regt an dem StEA zu empfehlen, den ge- förderten Wohnungsbau im Rahmen der § 34er Bebauung zu fordern. Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass nur ein VEP rechtliche Sicherheit für die Errichtung von gefördertem Wohnungsbau biete. Bezirksvertreter Besser (Fraktion Die Linke) spricht sich dafür aus, die Beschlussfas- sung analog zum Bauvorhaben Subbelrather Straße 430-436 zu übernehmen. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld nimmt die Mitteilung über das Bauantragsverfahren Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 zur Kenntnis und fasst darüber hinaus fol- genden Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, dass der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung auffordert, ein Bebauungsplanverfahren für die Fläche Gutenberg- straße 132 / Lukasstraße 30 einzuleiten, mit der Zielsetzung dort Wohnen unter Be- rücksichtigung des kooperativen Baulandmodells festzuschreiben. Abstimmungsergebnis: Anlage 2 Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion Bezirksvertreterin Bucher (SPD-Fraktion) hat an der Abstimmung nicht teilgenom- men.
  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 rhei ma Vorlagen-Nummer 0136/2019 Freigabedatum 05.02.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018 auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet Gutenbergstraße 132/Lukasstraße 30 in Köln- Neuehrenfeld mit der Zielsetzung, Wohnen unter Berücksichtigung des kooperativen Baulandmodells festzuschreiben. Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld auf Ein- leitung eines Bebauungsplanverfahrens für die Grundstücke Gutenbergstraße 132/Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld nicht zu folgen, wenn das Planerfordernis zur Durchsetzung des öffentlich geför- derten Wohnungsbaus anderweitig abgewendet wird. Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Be- bauungsplan für das Gebiet Gutenbergstraße 132/Lukasstraße 30 –Arbeitstitel Gutenbergstra- ße/Lukasstraße in Köln-Neuehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen. Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 03.12.2018 den Beschluss gefasst, dass der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung auffordern soll, ein Bebauungsplanverfahren für die Flä- che Gutenbergstraße 132/Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld einzuleiten mit der Zielsetzung, dort Wohnen unter Berücksichtigung des kooperativen Baulandmodells festzuschreiben. Hintergrund war, dass die Bezirksvertretung Ehrenfeld mit der Mitteilungsvorlage 3911/2018 (beige- fügt als Anlage 3) über das Bauantragsverfahren Gutenbergstraße 132/Lukasstraße 30 informiert wurde. Darin wurde mitgeteilt, dass für das oben genannte Grundstück eine Bauvoranfrage zur Klä- rung des Planungsrechts mit Einzelfragen vorliegt. Beantragt ist die Errichtung einer Wohnanlage (insgesamt 59 WE) mit einer V- bis VI-geschossigen Blockrandbebauung und zwei freistehenden IV- geschossigen Wohnhäusern im Blockinnenbereich sowie zwei Tiefgaragen mit 25 und 18 Stellplät- zen. Weitere Informationen zum Vorhaben sind der Anlage 3 zu entnehmen. Die planungsrechtliche Grundlage bildet § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 2 BauGB; es lie- gen die Fluchtlinienpläne Nr. 399, 177 und 8103 vor. Diese setzen entlang der Lukasstraße bzw. der Gutenbergstraße jeweils übergeleitete Straßen- und Baufluchtlinien fest sowie im rückwärtigen Grundstücksbereich für die geplante Fortsetzung des Straßenzugs "Peter-Bauer-Straße" eine überge- leitete Straßenfluchtlinie, Baufluchtlinie und private Grünfläche (Vorgarten). Die vorliegende Planung überschreitet die vorgenannte festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche des Fluchtlinienplans Nr. 8103. Auch im Eckbereich Gutenbergstraße/Lukasstraße wird die festgesetzte Baugrenze überschrit- ten. Es ist daher eine Befreiung von der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in der geplanten Höhenentwicklung und Bauvolu- men nach Art und Maß im Grunde in die Umgebung ein. Die im Fluchtlinienplan 8103 festgesetzte Verlängerung der "Peter-Bauer-Straße" ist in der festgesetzten Breite nach Auffassung der Verwal- tung nicht mehr umsetzbar. Daher ist grundsätzlich eine Befreiung von der festgesetzten überbauba- ren Grundstücksfläche denkbar. Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit ist noch nicht abgeschlos- sen. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld weist in ihrem Beschluss auf die Anwendung des kooperativen Bau- landmodells hin. Die Anwendung des kooperativen Baulandmodells kommt im vorliegenden Fall im Bereich von Fluchtlinienplänen in Verbindung mit § 34 BauGB nicht zur Anwendung. Soll das koope- rative Baulandmodell zur Anwendung kommen, muss ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wer- den. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde das Recht hat, die gemeindliche Planungsho- heit wahrzunehmen, insofern städtebauliche Gründe dies erfordern oder rechtfertigen. Die Sicherstel- lung geförderten Wohnungsbaus gehört im Allgemeinen dazu. Das Planerfordernis zur Durchsetzung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus kann abgewendet werden, wenn durch Vertrag oder anderweitig sichergestellt wird, dass vom Vorhabenträger öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert wird. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass nach § 34 BauGB eine Vielzahl von Wohneinheiten vergleichsweise kurzfristig geschaffen werden können, die den Wohnungsmarkt weiter entlasten können. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld nicht zu folgen. Anlagen Anlage 1 Übersichtsplan Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) vom 03.12.2018 Anlage 3 Mitteilungsvorlage 3911/2018 Anlage 4 Übersicht Fluchtlinienpläne

Beratungsverlauf

  1. 07.02.2019

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 16.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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