0136/2019
Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018 auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet Gutenbergstraße 132/Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld mit der Zielsetzung, Wohnen unter Berücksichtigung des kooperativen Baulandmo
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Anlage 4
2134 Zeichen
40m3020100 Mittelpunkt: [354605,5646529] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Fluchtlinienpläne rechtsverbindlich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 10.01.2019 40m3020100 Mittelpunkt: [354605,5646529] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Fluchtlinienpläne rechtsverbindlich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 10.01.2019 40m3020100 Mittelpunkt: [354605,5646529] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Fluchtlinienpläne rechtsverbindlich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 10.01.2019 Gutenbergstr. 132 / Lukasstraße 30 Fluchtlinienplan 40m3020100 Mittelpunkt: [354605,5646529] 1:1000 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Fluchtlinienpläne rechtsverbindlich Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 10.01.2019 Fluchtlinenplan: 8103 Fluchtlinenplan: 8103 Fluchtlinenplan: 117 Fluchtlinenplan: 399 Anlage 4
Anlage 3
12218 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/630/2
63/V44/0085/2018
Vorlagen-Nummer
3911/2018
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018
Wohnanlage Gutenbergstr. 132 / Lukasstraße 30, Aktenzeichen 63/V44/0085/2018
Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um eine Bauvoranfrage zur Klärung des Planungs-
rechts mit Einzelfragen zur Errichtung einer Wohnanlage (insgesamt 59 WE) mit einer V- bis VI-
geschossigen Blockrandbebauung und zwei freistehenden IV-geschossigen Wohnhäusern im Blo-
ckinnenbereich sowie zwei Tiefgaragen mit 25 und 18 Stellplätzen.
Das Baugrundstück befindet sich im Kreuzungsbereich östlich der Gutenberg- und südlich der Lukas-
straße. Beide Tiefgaragen werden gebündelt von der Lukasstraße erschlossen. Nördlich und parallel
zu Lukasstraße verläuft die Bahntrasse Köln - Aachen. Westlich und östlich des Grundstückes beste-
hen bereits Wohnanlagen ähnlicher Dimension, ebenfalls mit Blockinnenbebauung.
Die derzeit noch auf dem 3.691 m² großen Baugrundstück bestehende Bebauung aus den 1950-60er
Jahren, ein dreigeschossiges Wohn-und Geschäftshaus und vier eingeschossige gewerblich genutzte
Hallen, sollen abgebrochen werden. Ziel der Planung ist die städtebauliche Schließung des Groß-
blocks durch eine strukturierte Randbebauung und die Ergänzung durch zwei Wohngebäude im inne-
ren Bereich.
Die planungsrechtliche Grundlage bildet § 30 Abs.3 i.V.m. § 34.2 BauGB. Das Gebiet entspricht dem
eines Allgemeinen Wohngebietes nach BauNVO. Der bestehende Fluchtlinienplan sieht die Verlänge-
rung der Peter-Bauer Straße bis zur Lukasstraße vor. Diese Planung soll nicht mehr umgesetzt wer-
den. Die beantragte Bebauung fügt sich nach Auffassung der Verwaltung in die Umgebung ein. Die
Prüfung dauert noch an.
Anlage 3
Bauvoranfrage
Lageplan
M 1:500
841 x 420
Lageplan
INDEX
MASSTAB
DATUM
GEZEICHNET
BLATT-NR.
BEZEICHNUNG
BLATTGR.
DATEINAME
BAUHERR
ARCHITEKT
Gebäude
BauvoranfrageTITEL
PROJEKT 1602 - Lukasstraße / Gutenbergstraße in Köln-Ehrenfeld
Blattgröße 841*420
Ba
lkon
Lukasstraße
Gutenbergstraße
Haus
1
Hau
s 2
Haus
3
Haus
5
Hau
s 4
A
A
B
B
C
C
Grundstücksgrenze
Grund
stücksgrenze
Balk
on
Lukasstraße
Gutenbergstraße
Haus
1
Haus
2
Haus
3
Haus
5
Haus
4
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
1602_001_LP
+ / - 0,00 = 49,40m über NHN
Wohnanlage mit 59 Wohneinheiten und Tiefgarage
14.11.2018
c
WW
5113
48
.93
49.10
49
.02
48.92
49
.20
0
49
.01
49.52
OKAttika=61
.8
OKBrüstung
=59Brüsrü
.6stu
OKAttika=63
.2
OKAttika=52
.6
49
.10
0
49.03
20
128
32
49.03
48.89
18
49
.03
48
.94
49.12
48.97
First=68
.0
49.05
KD=49
.03
Gutenbergstraße
er-Straße
49.07
48.91
49.00
48.99
48.91
49.17
49.19
49.15
49.01
48.93
48.99
49.09
49.12
49.03
48.96
49.16
49.12
48.91
48.91
49.13
48.9
OKAttika=70
.1
49.46
49.63
49
49.52
49.38
49.48
49.40
49.36
OKBrüstung
=68Brüsrü
.0stu
OKBrüstung
=60Brüsrü
.9stu
Balkon
Balkon
Balkon
49.32
49.37
49.24
49.10
49.18
OKD=51
.2
Balkon
ung
OKBrüstun=60Brürü .5stt
OKE=50
.01
OKAttika=62
.9
MA 1000/1500A
48
.95
49
.09
49
.16
48.99
49.05
48
.99
OW=59
.9
OG
Parken
Parken
Parken
Parken
Par
49.16
49.16
OKGeländer=51
.0
OKGeländer=51
.0
OKGeländer=51
.11
- 49
,95
-
- 41,10 -- 12,80 -
Stadt
Kölndt
Grdb
.Bl.: 00070
Steingass
, Peter
Grdb
.Bl.: 03318
1444
1199
1059
2945/496
S
I
Whs
IV FD
I P
Whs
IV SD
A
Whs
V FD
Whs
IV FD
I FD
Wh
I FD
ararartrtStSSSSr-rree
984
3094
99.484
59
84
WhW
OAttka=70.
FD
18
VIVhsW
OKAt
ka632
FDFIV
8
hs
=61
Wh
tika=
W
KAttO
DFDI
1=5
KDO
g
6
=52
ika
KAtO
I FD
020
FD
hsV
W
O
0.01
KAt
OKE=
ika=
62
2
9
3
OW
=5
.9
SD
A
Whs
IV
F
st=
68
.
128 S
I
PI
s
4
ln
00
4
unun
II FD
I FD I FD
Terrasse
IV
Terrasse
IV
V SD
Planung
Nachbar
16
Stg
.
18
,0 / 26
90x90
Bad
Rampe
6%
Rampe 6% Rampe 6%
K
90x90
Bad
90x9
0
K
Bad
Schlafen
2-Zi-Whgca
. 84
,39
qm
Ankl
.
Küche
Wohnen / Essen
2-Zi-Whgca
. 89
,20
qm
2-Zi-Whgca
. 98
,65
qm
2-Zi-Whgca
. 57
,29
qm
2-Zi-Whgca
. 80
,46
qm
3-Zi-Whgca
. 126
,82
qm
2-Zi-Whgca
. 63
,19
qm
4-Zi-Whgca
. 143
,00
qm
gg
qm
g
qm
g
qm
4-Zi-ca
Zi-
4- ca4-Zi-4- ca
Zufahrt
Feuerwehr
cacaca
16 Stg.
18,0 / 26
Schlafen
Flur
Wohnen
/ Essen
Terrasse
Terrasse
Terrasse
WC
Bad
Abst.
W/T
16 Stg.
18,0 / 26
W/T Abst.
Flur
Wohnen / Essen
Schlafen
K
Schlafen
Wohnen
/ Essen Terrasse
90x90
Bad
Flur
W/TAbstl
1100 l Verpackung 1100 l Papier1100 l Restmüll
K
Küche
WC
K
Flur
Küche
Schlafen
Wohnen / Essen
Diele
Ankl
.
Flur
Bad
16
Stg
.
18
,0 / 26
W/T
Abst
.
Wohnen
/ Essen
Schlafen
K
Schlafen
K
Küche
Diele
Terrasse
Terrasse
W/T
Abst
.
Essen
/ Wohnen
Loggia
Bad 1
Bad 2
W/T
Abst
.
Zimmer
Bad
Durchfahrt
(Zufahrt
Feuerwehr)
K
K
16 Stg.
18,0 / 26
Bad
WC Gard
Flur
Zimmer
Schlafen
Wohnen / Essen
Bad
WCGard
Flur
Zimmer
Schlafen
Wohnen / Essen
Ankl
W/T
W/T
Abst
K
K
Bad
WC Gard
Flur
Zimmer
Schlafen
Wohnen / Essen
Bad
WCGard
Flur
Zimmer
Schlafen
Wohnen / Essen
Ankl
W/T
W/T
Abst
16 Stg.
18,0 / 26
Spielflächegefordert:
ca
. 350
qm
geplant:
ca
. 480
qm
m
m
m
m
m
Hof
3-Zi-Whg
ca. 90,50 qm
3,5-Zi-Whg
ca. 95,10 qm
3,5-Zi-Whg
ca. 95,10 qm
Flur
W/T
Abstl
7,9 m2
Küche
WC
1100
l Verpackung
1100
l Papie
r
1100
l Restmüll
Diele
Terrasse
2-Zi-Whgca
. 80
,47
3-Zi-Whg
ca. 90,50 qm
01.1.0.2 (2)
02.1.0.1 (3)
02.1.0.2 (4)
02.1.0.3 (5)
02.1.0.4 (6)
03.1.0.1 (7)
03.1.0.2 (8)
03.1.0.3 (9)
04.1.0.1 (10)
04.1.0.2 (11)
05.1.0.1 (12)
05.1.0.2 (13)
OK
Gelände
+49
,15
ü
. NHN
OK
Gelände
+49
,16
ü
. NHN
OK
Gelände
+49
,13
ü
. NHN
OK
Gelände
+49
,17
ü
. NHN
OK
Gelände
+49
,16
ü
. NHN
OK
Gelände
+49
,16
ü
. NHN
OK
Gelände
+49
,09
ü
. NHN
OK
Gelände
+49
,20
ü
. NHN
OK Erdgeschoss
+49,40 ü. NHN
OK Erdgeschoss
+49,40 ü. NHN
OK
Erdgeschoss+49
,40
ü. NHN
OK Erdgeschoss
+49,40 ü. NHN
OK Erdgeschoss
+49,40 ü. NHN
OK
Gelände
+49
,20
ü
. NHN
OK
Gelände
+49
,20
ü
. NHN
18,95 2,00 16,09 6,69 9,95
12,00 2,50 19,33 1,00 5,23 10,12 11,26
4,95 7,25 9,50 6,495 75 6,50 9,50 43,715
9,96
5
6,24
8,15
5
7,50
5,00
12,88
5
Aussenkante TG
Aussenkante TG
Aussenkante TG
Aussenkante TGAussenkante TG
he
qm
e
1100 l Papier1100 l Restmüll1100 l Verpackung
KKüche
Gard. W/TAbst.
Abst.
Einfahrt
/Ausfahrt
TG
1
Einfahrt
/Ausfahrt
TG
2
Rampe
15
%%
Rampe
155 %%
5 %
5 %
Abstellraum
(Kinderwagen)
Spielfläche
Bad
90x90
W/T
Küche
K
Schlafen Wohnen / Essen
Abst.
Abst. 01.1.0.1 (01)
Flur
Zimmer
3,00
3,00
3,00
2,00
1x Parken entfällt
2x Parken verschieben
2x Parken neu
1x Laterne entfällt Höhe
i.L. = 5,45
m
11
r = 10,50
5,00
3,00
11,00
11,00
r =
10,50 5,00
3,00
80
1,10
1,10
11,00
Durchgang
(Zugang Feuerwehr)
A A
B B
CC
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Bauvoranfrage
Grundriss Erdgeschoss
M 1:200
841 x 420
1:200
Erdgeschoss mit Außenanlagen
INDEX
MASSTAB
DATUM
GEZEICHNET
BLATT-NR.
BEZEICHNUNG
BLATTGR.
DATEINAME
BAUHERR
ARCHITEKT
Gebäude
BauvoranfrageTITEL
PROJEKT 1602 - Lukasstraße / Gutenbergstraße in Köln-Ehrenfeld
1602_01_EG
Blattgröße 841*420
Ba
lkon
Lukasstraße
Gutenbergstraße
Haus
1
Hau
s 2
Haus
3
Haus
5
Hau
s 4
A
A
B
B
C
C
Grundstücksgrenze
Grund
stücksgrenze
+ / - 0,00 = 49,40m über NHN
Wohnanlage mit 59 Wohneinheiten und Tiefgarage
Grundlage für die Planung ist die novlellierte LBO NRW 2018
Hinweis: Hiervon ausgenommen sind die Wohnungsgrundrisse
14.11.2018
e
OK Attika
+ 17,87 m / 67,27 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Attika
+ 15,45 m / 64,85 m ü. NHN
OK Attika
+ 15,45 m / 64,85 m ü. NHNOK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
Brüstun
69 m / 5/
nB
6 5
nB
6 5
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
3,50
Durchfahrt(Zufahrt
Feuerwehr)
5,45
2,00
2,50
Durchgang Feuerwehr
2 3
1
OK Gelände
+ 49,09 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,16 m ü. NHN
OK
Gelände
Gelän
Gelän
Gelän
K
+
49
9
9
9
20
,20
,2
,2
20
20
m
m
m
m
ü
.
NHN
OK Attika
+ 17,87 m / 67,27 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,07 m / 61,47 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Attika
+ 15,45 m / 64,85 m ü. NHN OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,07 m / 61,47 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
OK Attika
+ 15,45 m / 64,85 m ü. NHN
3,50
Durchfahrt(Zufahrt
Feuerwehr)
5,45
OK Gelände
+ 49,16 m ü. NHN
2,00
2,50
Durchgang Feuerwehr
Ansicht Vorderhaus Straßenseite
Ansicht Vorderhaus Hofseite
Lukasstraße Gutenbergstraße
Bauvoranfrage
Ansichten und Schnitte 1
M 1:200
1050 x 420
1:200
Ansichten und Schnitte 1
INDEX
MASSTAB
DATUM
GEZEICHNET
BLATT-NR.
BEZEICHNUNG
BLATTGR.
DATEINAME
BAUHERR
ARCHITEKT
Gebäude
BauvoranfrageTITEL
PROJEKT 1602 - Lukasstraße / Gutenbergstraße in Köln-Ehrenfeld
1602_08_AN/SC-1
Blattgröße 1050*420
Balkon
Lukasstraße
Gutenbergstraße
Haus 1
Haus
2
Haus
3
Hau
s 5
Haus 4
A
A
B
B
C
C
Grund
stücksgrenze
Gr
undstüc
ksgre
nz
e
+ / - 0,00 = 49,40m über NHN
Wohnanlage mit 59 Wohneinheiten und Tiefgarage
Grundlage für die Planung ist die novlellierte LBO NRW 2018
Hinweis: Hiervon ausgenommen sind die Wohnungsgrundrisse
14.11.2018
e
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,30 m / 61,70 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,30 m / 61,70 m ü. NHN
Grundstücksgrenze
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
Ansicht Hinterhaus Süd-Ost
Bauvoranfrage
Ansichten und Schnitte 2
M 1:200
1050 x 420
1:200
Ansichten und Schnitte 2
INDEX
MASSTAB
DATUM
GEZEICHNET
BLATT-NR.
BEZEICHNUNG
BLATTGR.
DATEINAME
BAUHERR
ARCHITEKT
Gebäude
BauvoranfrageTITEL
PROJEKT 1602 - Lukasstraße / Gutenbergstraße in Köln-Ehrenfeld
1602_09_AN/SC-2
Blattgröße 1050*420
Balkon
Lukasstraße
Gutenbergstraße
Haus 1
Haus
2
Haus
3
Hau
s 5
Haus 4
A
A
B
B
C
C
Grund
stücksgrenze
Gr
undstüc
ksgre
nz
e
Schnitt AA / Ansicht Hinterhaus Süd-West
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,30 m / 61,70 m ü. NHN
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,30 m / 61,70 m ü. NHN
Grundstücksgrenze
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Kellergeschoss
- 4,13 / 45,27 m ü. NHN
OK Tiefgarage
- 4,13 / 45,27 m ü. NHN
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,30 m / 61,70 m ü. NHN
OK Erdgeschoss
+/- 0,00 / 49,40 m ü. NHN
OK 1. Obergeschoss
+ 2,88 m / 52,28 m ü. NHN
OK 2. Obergeschoss
+ 5,76 m / 55,16 m ü. NHN
OK 3. Obergeschoss
+ 8,64 m / 58,04 m ü. NHN
OK 4. Obergeschoss
+ 11,52 m / 60,92 m ü. NHN
OK Attika
+ 15,45 m / 64,85 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,07 m / 61,47 m ü. NHN
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,09 m ü. NHN
OK
G
de
Geländ
d
d
d
G
G
K
+
49
,20
m
ü
ü
ü
ü
ü
OK Kellergeschoss
- 4,13 / 45,27 m ü. NHN
OK Tiefgarage
- 4,13 / 45,27 m ü. NHN
OK Attika
+ 14,95 m / 64,35 m ü. NHN
Schnitt CC / Ansicht Hinterhaus Nord-West Schnitt BB
OK Erdgeschoss
+/- 0,00 / 49,40 m ü. NHN
OK 1. Obergeschoss
+ 2,88 m / 52,28 m ü. NHN
OK 2. Obergeschoss
+ 5,76 m / 55,16 m ü. NHN
OK 3. Obergeschoss
+ 8,64 m / 58,04 m ü. NHN
OK 4. Obergeschoss
+ 11,52 m / 60,92 m ü. NHN
OK Attika
+ 15,45 m / 64,85 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,07 m / 61,47 m ü. NHN
OK Attika
+ 12,30 m / 61,70 m ü. NHN
OK Erdgeschoss
+/- 0,00 / 49,40 m ü. NHN
OK 1. Obergeschoss
+ 2,88 m / 52,28 m ü. NHN
OK 2. Obergeschoss
+ 5,76 m / 55,16 m ü. NHN
OK 3. Obergeschoss
+ 8,64 m / 58,04 m ü. NHN
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,16 m ü. NHN
OK Gelände
+ 49,20 m ü. NHN
OK Brüstung
+ 9,69 m / 59,09 m ü. NHN
OK Kellergeschoss
- 4,13 / 45,27 m ü. NHN
OK Kellergeschoss
- 4,13 / 45,27 m ü. NHN
OK Tiefgarage
- 4,13 / 45,27 m ü. NHN
+ / - 0,00 = 49,40m über NHN
Wohnanlage mit 59 Wohneinheiten und Tiefgarage
Grundlage für die Planung ist die novlellierte LBO NRW 2018
Hinweis: Hiervon ausgenommen sind die Wohnungsgrundrisse
14.11.2018
e
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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A N L A G E 0 612 rhei 0136-2019ma Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018 auf Einleitung eines Bebauungs- planverfahrens für das Gebiet Gutenbergstraße 132/Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld mit der Zielsetzung, Wohnen unter Berücksichtigung des kooperativen Baulandmodells festzu- schreiben. Vorlage 0136/2019 hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.02.2019 Der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Grundstück Gutenbergstraße/Lukasstraße in Köln-Neuehrenfeld wurde am 03.12.2018 ge- fasst. Hintergrund war die Mitteilung über die vorliegende Bauvoranfrage für das Grundstück Gutenberg- straße 132/Lukasstraße 30. Um den Antrag auf Vorbescheid seitens der Verwaltung fristgemäß bescheiden zu können, muss die Vorlage am 07.02.2019 im Stadtentwicklungsausschuss be- schlossen werden.
Anlage 1
355 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDE N Stadtplanungsamt *UXQGVWFN *XWHQEHUJVWUDH/XNDVVWUDH LQ.|OQ1HXHhrenfeld 0 10050 200 300 Meter
Anlage 2
1903 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 11.12.2018 Auszug aus der Niederschrift der 36. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018 öffentlich 12.11 Wohnanlage Gutenbergstr.132 / Lukasstraße 30, AZ: 63/V44/0085/2018 3911/2018 Bezirksvertreterin Bossinger (SPD-Fraktion) führt aus, dass bei diesem nach § 34 BauGB geplanten Wohnungsbauvorhaben kein sozialer Wohnungsbau vorgesehen sei. Dies könne nur in einem VEP gefordert bzw. festgeschrieben werden. Hier sollte ebenfalls 30 % geförderter Wohnungsbau gefordert werden. Sie verweist auf die Be- schlussfassung zum Bauvorhaben Subbelrather Straße 430-436. Bezirksvertreterin Bucher (SPD-Fraktion) regt an dem StEA zu empfehlen, den ge- förderten Wohnungsbau im Rahmen der § 34er Bebauung zu fordern. Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass nur ein VEP rechtliche Sicherheit für die Errichtung von gefördertem Wohnungsbau biete. Bezirksvertreter Besser (Fraktion Die Linke) spricht sich dafür aus, die Beschlussfas- sung analog zum Bauvorhaben Subbelrather Straße 430-436 zu übernehmen. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld nimmt die Mitteilung über das Bauantragsverfahren Gutenbergstraße 132 / Lukasstraße 30 zur Kenntnis und fasst darüber hinaus fol- genden Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt, dass der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung auffordert, ein Bebauungsplanverfahren für die Fläche Gutenberg- straße 132 / Lukasstraße 30 einzuleiten, mit der Zielsetzung dort Wohnen unter Be- rücksichtigung des kooperativen Baulandmodells festzuschreiben. Abstimmungsergebnis: Anlage 2 Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion Bezirksvertreterin Bucher (SPD-Fraktion) hat an der Abstimmung nicht teilgenom- men.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 rhei ma Vorlagen-Nummer 0136/2019 Freigabedatum 05.02.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018 auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet Gutenbergstraße 132/Lukasstraße 30 in Köln- Neuehrenfeld mit der Zielsetzung, Wohnen unter Berücksichtigung des kooperativen Baulandmodells festzuschreiben. Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld auf Ein- leitung eines Bebauungsplanverfahrens für die Grundstücke Gutenbergstraße 132/Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld nicht zu folgen, wenn das Planerfordernis zur Durchsetzung des öffentlich geför- derten Wohnungsbaus anderweitig abgewendet wird. Alternative: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Be- bauungsplan für das Gebiet Gutenbergstraße 132/Lukasstraße 30 –Arbeitstitel Gutenbergstra- ße/Lukasstraße in Köln-Neuehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen. Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 03.12.2018 den Beschluss gefasst, dass der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung auffordern soll, ein Bebauungsplanverfahren für die Flä- che Gutenbergstraße 132/Lukasstraße 30 in Köln-Neuehrenfeld einzuleiten mit der Zielsetzung, dort Wohnen unter Berücksichtigung des kooperativen Baulandmodells festzuschreiben. Hintergrund war, dass die Bezirksvertretung Ehrenfeld mit der Mitteilungsvorlage 3911/2018 (beige- fügt als Anlage 3) über das Bauantragsverfahren Gutenbergstraße 132/Lukasstraße 30 informiert wurde. Darin wurde mitgeteilt, dass für das oben genannte Grundstück eine Bauvoranfrage zur Klä- rung des Planungsrechts mit Einzelfragen vorliegt. Beantragt ist die Errichtung einer Wohnanlage (insgesamt 59 WE) mit einer V- bis VI-geschossigen Blockrandbebauung und zwei freistehenden IV- geschossigen Wohnhäusern im Blockinnenbereich sowie zwei Tiefgaragen mit 25 und 18 Stellplät- zen. Weitere Informationen zum Vorhaben sind der Anlage 3 zu entnehmen. Die planungsrechtliche Grundlage bildet § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 2 BauGB; es lie- gen die Fluchtlinienpläne Nr. 399, 177 und 8103 vor. Diese setzen entlang der Lukasstraße bzw. der Gutenbergstraße jeweils übergeleitete Straßen- und Baufluchtlinien fest sowie im rückwärtigen Grundstücksbereich für die geplante Fortsetzung des Straßenzugs "Peter-Bauer-Straße" eine überge- leitete Straßenfluchtlinie, Baufluchtlinie und private Grünfläche (Vorgarten). Die vorliegende Planung überschreitet die vorgenannte festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche des Fluchtlinienplans Nr. 8103. Auch im Eckbereich Gutenbergstraße/Lukasstraße wird die festgesetzte Baugrenze überschrit- ten. Es ist daher eine Befreiung von der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in der geplanten Höhenentwicklung und Bauvolu- men nach Art und Maß im Grunde in die Umgebung ein. Die im Fluchtlinienplan 8103 festgesetzte Verlängerung der "Peter-Bauer-Straße" ist in der festgesetzten Breite nach Auffassung der Verwal- tung nicht mehr umsetzbar. Daher ist grundsätzlich eine Befreiung von der festgesetzten überbauba- ren Grundstücksfläche denkbar. Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit ist noch nicht abgeschlos- sen. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld weist in ihrem Beschluss auf die Anwendung des kooperativen Bau- landmodells hin. Die Anwendung des kooperativen Baulandmodells kommt im vorliegenden Fall im Bereich von Fluchtlinienplänen in Verbindung mit § 34 BauGB nicht zur Anwendung. Soll das koope- rative Baulandmodell zur Anwendung kommen, muss ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wer- den. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde das Recht hat, die gemeindliche Planungsho- heit wahrzunehmen, insofern städtebauliche Gründe dies erfordern oder rechtfertigen. Die Sicherstel- lung geförderten Wohnungsbaus gehört im Allgemeinen dazu. Das Planerfordernis zur Durchsetzung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus kann abgewendet werden, wenn durch Vertrag oder anderweitig sichergestellt wird, dass vom Vorhabenträger öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert wird. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass nach § 34 BauGB eine Vielzahl von Wohneinheiten vergleichsweise kurzfristig geschaffen werden können, die den Wohnungsmarkt weiter entlasten können. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, dem Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld nicht zu folgen. Anlagen Anlage 1 Übersichtsplan Anlage 2 Auszug aus der Niederschrift Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) vom 03.12.2018 Anlage 3 Mitteilungsvorlage 3911/2018 Anlage 4 Übersicht Fluchtlinienpläne
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Lukasstraße 30
- Gutenbergstraße 132
- Peter-Bauer-Straße
- Subbelrather Straße 430
- Straße 13
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 0136/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.02.2019
- Erstellt
- 14.01.2019 08:28