V/0484/2022
Aussetzung der dynamischen Anpassung der Mindestmitgliedsbeiträge gemäß II Nr. 1 Buchstabe f der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
2917 Zeichen
V/0484/2022 V/0484/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft AussetzungderdynamischenAnpassungderMindestmitgliedsbeiträgegemäßIINr.1Buchstabe fderSportförderrichtliniederStadtMünster Beratungsfolge 06.09.2022 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I.Sachentscheidung: Der Sportausschuss stimmt zu, dass die dynamische Anpassung der Mindestmitgliedsbeiträge gemäß II Nr. 1 Buchstabe f der Sportförderrichlinie der Stadt Münster als eine der Fördervoraussetzungen für das Jahr 2023 ausgesetzt wird und die Mindestmitgliedsbeiträge auf die BeiträgedesJahres2021eingefrorenwerden. II.FinanzielleAuswirkungen: DieEntscheidunghataufdenlaufendenundzukünftigenHaushaltsplankeineAuswirkungen. Begründung: DieSportförderrichtliniederStadtMünsterregeltunteranderemdasstädtischeZuschussverfahrenfür Sportvereine. Absatz II, Ziffer 1. Buchstabe f nennt als eine der Voraussetzungen für eine Förderung, dass die Mindestbeiträge der Vereine entsprechend dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basisjahr = 2015)fortgeschriebenundjährlichangepasstwerdenmüssen. Die Vereine beantragen Betriebskostenzuschüsse gemäß II A Nr. 3 der Richtlinie bis zum 01.03. für die entstandenen Kosten des Vorjahrs. Im Rahmen der Antragsprüfung wird überprüft, ob die Mitgliedsbeiträge im Vorjahr angepasst wurden. Anträge auf Baukostenzuschüsse werden gemäß II.B. Nr. 4.1. bei Entscheidungsreife im folgenden Haushaltsjahr durch den Sportausschuss beschlossen. Hierbei wurde ebenfalls unter anderem geprüft, ob die Mitgliedsbeiträge im Vorjahr angepasstwurden. Die Vereine konnten die Steigerungen des Verbraucherindexes bei den Mitgliedsbeiträgen für die letztenJahreumsetzen,dadieSteigerungensichmoderatentwickelthaben: Sportamt 17.08.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: HerrBußwolder Telefon:492-5213 Busswolder@stadt- muenster.de -2- V/0484/2022 - 2016zu2017=1,89%; - 2017zu2018=1,57%; - 2018zu2019=1,37%; - 2019zu2020=1,74%; - 2020zu2021=1,03%; Der Verbraucherindexist jedochvon 2021auf2022um 4,89% gestiegen.Die Vereinemüsstensomit im Jahr 2023 nachweisen, dass sie ihre Mitgliedsbeiträge in 2022 entsprechend angepasst haben. Eine Mitgliedsbeitragsanpassung in dieser Höhe ist vermutlich für viele Vereinsmitglieder nicht tragbar, so dass Vereine nach der Coronakrise noch mehr Vereinsmitglieder verlieren könnten. Um dies zu verhindern, sollen die Mindestmitgliedsbeiträge auf den Stand des Jahres 2021 eingefroren werden. SolltesichdieaktuelleEntwicklungaufdemEnergiesektorfortsetzen,sodassderVerbraucherindex auchvon2022auf2023einendeutlichenAnstiegverzeichnenwird,wirdübereineentsprechende RegelungimJahr2023entschieden.ImRahmenderEntscheidungwirdauchimHinblickaufdie ÜberarbeitungderSportförderrichtlinieevaluiert,obdieAussetzungderMitgliedsbeitragserhöhungfür dasJahr2022dengewünschtenEffekterzielthat,insbesondereobeskeinensignifikantenRückgang derMitgliedzahlengab. InVertretung gez. ThomasPaal Stadtdirektor Anlagen: - AnlageA
Anlage A
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Anlage A zur V/0484/2022 Kurzüberblick Aussetzen der dynamischen Anpassung der Mindestmitgliedsbeiträge gemäß II Nr. 1 Buchstabe f der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher T eilhabealler Interessierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit versetzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Die Aufgabe beruhen auf der Sportförderrichtlinie. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0484/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.08.2022
- Erstellt
- 10.08.2022 11:45