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V/0484/2022

Aussetzung der dynamischen Anpassung der Mindestmitgliedsbeiträge gemäß II Nr. 1 Buchstabe f der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster

Vorlagen 15.08.2022

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 06.09.2022, TOP 7

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2917 Zeichen

V/0484/2022
V/0484/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
AussetzungderdynamischenAnpassungderMindestmitgliedsbeiträgegemäßIINr.1Buchstabe
fderSportförderrichtliniederStadtMünster
Beratungsfolge
06.09.2022 Sportausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I.Sachentscheidung:
Der Sportausschuss stimmt zu, dass die dynamische Anpassung der Mindestmitgliedsbeiträge
gemäß II Nr. 1 Buchstabe f der Sportförderrichlinie der Stadt Münster als eine der
Fördervoraussetzungen für das Jahr 2023 ausgesetzt wird und die Mindestmitgliedsbeiträge auf die
BeiträgedesJahres2021eingefrorenwerden.
II.FinanzielleAuswirkungen:
DieEntscheidunghataufdenlaufendenundzukünftigenHaushaltsplankeineAuswirkungen.
Begründung:
DieSportförderrichtliniederStadtMünsterregeltunteranderemdasstädtischeZuschussverfahrenfür
Sportvereine.
Absatz II, Ziffer 1. Buchstabe f nennt als eine der Voraussetzungen für eine Förderung, dass die
Mindestbeiträge der Vereine entsprechend dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basisjahr =
2015)fortgeschriebenundjährlichangepasstwerdenmüssen.
Die Vereine beantragen Betriebskostenzuschüsse gemäß II A Nr. 3 der Richtlinie bis zum 01.03. für
die entstandenen Kosten des Vorjahrs. Im Rahmen der Antragsprüfung wird überprüft, ob die
Mitgliedsbeiträge im Vorjahr angepasst wurden. Anträge auf Baukostenzuschüsse werden gemäß
II.B. Nr. 4.1. bei Entscheidungsreife im folgenden Haushaltsjahr durch den Sportausschuss
beschlossen. Hierbei wurde ebenfalls unter anderem geprüft, ob die Mitgliedsbeiträge im Vorjahr
angepasstwurden.
Die Vereine konnten die Steigerungen des Verbraucherindexes bei den Mitgliedsbeiträgen für die
letztenJahreumsetzen,dadieSteigerungensichmoderatentwickelthaben:
Sportamt
17.08.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
HerrBußwolder
Telefon:492-5213
Busswolder@stadt-
muenster.de

-2-
V/0484/2022
- 2016zu2017=1,89%;
- 2017zu2018=1,57%;
- 2018zu2019=1,37%;
- 2019zu2020=1,74%;
- 2020zu2021=1,03%;
Der Verbraucherindexist jedochvon 2021auf2022um 4,89% gestiegen.Die Vereinemüsstensomit
im Jahr 2023 nachweisen, dass sie ihre Mitgliedsbeiträge in 2022 entsprechend angepasst haben.
Eine Mitgliedsbeitragsanpassung in dieser Höhe ist vermutlich für viele Vereinsmitglieder nicht
tragbar, so dass Vereine nach der Coronakrise noch mehr Vereinsmitglieder verlieren könnten. Um
dies zu verhindern, sollen die Mindestmitgliedsbeiträge auf den Stand des Jahres 2021 eingefroren
werden.
SolltesichdieaktuelleEntwicklungaufdemEnergiesektorfortsetzen,sodassderVerbraucherindex
auchvon2022auf2023einendeutlichenAnstiegverzeichnenwird,wirdübereineentsprechende
RegelungimJahr2023entschieden.ImRahmenderEntscheidungwirdauchimHinblickaufdie
ÜberarbeitungderSportförderrichtlinieevaluiert,obdieAussetzungderMitgliedsbeitragserhöhungfür
dasJahr2022dengewünschtenEffekterzielthat,insbesondereobeskeinensignifikantenRückgang
derMitgliedzahlengab.
InVertretung
gez.
ThomasPaal
Stadtdirektor
Anlagen:
- AnlageA

Anlage A

1240 Zeichen

Anlage A zur V/0484/2022
Kurzüberblick
Aussetzen der dynamischen Anpassung der Mindestmitgliedsbeiträge gemäß II Nr. 1 Buchstabe f
der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher T eilhabealler
Interessierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat.
Damit versetzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine
des Stadtsportbund Münster in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren.
Finanzierung
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja X Nein
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja X Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Die Aufgabe beruhen auf der Sportförderrichtlinie.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Keine

Beratungsverlauf (1)

06.09.2022 Sportausschuss
TOP 7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0484/2022
Typ
Vorlagen
Datum
15.08.2022
Erstellt
10.08.2022 11:45