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0118/2017

Beschluss des Rates in seiner Sitzung vom 20.12.2016 zu Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten

Mitteilung Ausschuss 24.01.2017

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Anlage 1 Vorab-Auszug aus der Niederschrift des Rates Mindeststandards

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Anlage 1 Vorab-Auszug aus der Niederschrift des Rates Mindeststandards

9795 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Kramp 
Telefon:  (0221) 221-22061  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  Petra.Kramp@stadt-koeln.de 
Datum: 11.01.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung des Rates vom 
20.12.2016 
öffentlich 
10 Allgemeine Vorlagen 
10.31 Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchte-
ten 
0745/2016/1 
 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der 
Gruppe Piraten 
AN/2036/2016 
 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion, der 
Gruppe Piraten und der Gruppe GUT 
AN/2163/2016 
Beschlüsse: 
 
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion, der 
Gruppe Piraten und der Gruppe GUT: 
 
Der Rat der Stadt Köln bedankt sich bei der Arbeitsgruppe, die die Mindeststandards 
erarbeitet hat, für ihr großes Engagement. 
 
Ziffer 1 der Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 
 
1. Betreuungsschlüssel 
a. Die Verwaltung wird beauftragt, in den belegten Turnhallen, im Baumarkt 
Porz-Eil, in der Lagerhalle Mathias-Brüggen-Straße und in den Leichtbauhal-
len unverzüglich den Betreuungsschlüssel 1:60 umzusetzen, um den dort

herrschenden schwierigen Unterbringungs-bedingungen Rechnung zu tragen. 
b. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Kategorisierung der wei-
teren Unter-bringungsformen vorzunehmen und für diese ein Konzept für die 
Weiterentwicklung der Betreuungsschlüssel zu erarbeiten und über die bauli-
che Unterbringungsform hinaus auch den Bedarf für spezifische Betreuungs-
schlüssel für Personenkreise mit besonderem Betreuungsbedarf zu berück-
sichtigten. Eine entsprechende Empfehlung soll den zuständigen Ratsgremien 
im März 2017 vorgelegt werden.  
 
2. Stärkung des Ehrenamts 
Die ehrenamtlichen Willkommensinitiativen sind durch professionelle Unter-
stützung zusätzlicher Sozialarbeiter/innen zu stärken. 
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Ausschusses für Soziales 
und Senioren am 09.03.2017 ein Umsetzungskonzept für eine zielgerichtete 
und bedarfsorientierte Verbesserung zur Stärkung des Ehrenamts den zu-
ständigen Ratsgremien vorzulegen, das auch die stadtteilspezifischen Unter-
schiede berücksichtigt. 
Dieses soll auch den Bedarf für ein Angebot an die ehrenamtlichen Helferin-
nen und Helfer bezüglich der sich in ihrer Arbeit stellenden Fragen berücksich-
tigen, das ihnen die Reflektion ihrer Arbeit im Umgang mit belastenden Situa-
tionen bietet. 
Darüber hinaus sollen Informations- und Erfahrungsaustausch für die ehren-
amtlichen Helferinnen und Helfer auf geeignete Weise, wie z.B. auf der städti-
schen Homepage, über Angebote der Freiwilligenagentur und über die An-
sprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Verwaltung optimiert werden. 
 
3. Medizinische Versorgung 
Die medizinische Versorgung soll optimiert werden. Die Verwaltung wird be-
auftragt, bis März 2017 den Bedarf an medizinischer Versorgung darzustellen 
und insbesondere im Hinblick auf die Betreuung kleinerer Notunterkünfte zu 
optimieren. 
 
4. Barrierefreiheit 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik vom 14.11.2016, Ziffer 1 d, Anforderungen an die Barriere-
freiheit in den Unterbringungseinrichtungen, bedarfsgerecht zu berücksichti-
gen. 
 
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen 
Die Verwaltung wird gebeten, die Mehraufwendungen für die in den Ziffern 1 
bis 3 aufgeführten Maßnahmen darzustellen. Die Finanzierung ist vorzugswei-
se über Minderaufwendungen und Mehrerträge aus der Haushalts- und Fi-
nanzrechnung 2016 sicherzustellen. 
 
Für die Haushaltsplanung 2018 sind die notwendigen Mehraufwendungen zur 
Realisierung der Mindeststandards entsprechend einzuplanen. 
6. Der Rat bekräftigt nochmals, dass er an den mit Ratsbeschluss vom 
20.07.2004 beschlossenen Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von 
Flüchtlingen festhält und diese auch weiterhin Handlungsgrundlage sein sol-
len. Die Mindeststandards werden nur vorübergehend aufgrund des enormen 
Handlungsdrucks bei der Flüchtlingsunterbringung angewandt.

Die Ziffer 2 der Beschlussvorlage der Verwaltung bleibt unverändert. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt. 
 
 
 
II. Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage: 
 
1. Betreuungsschlüssel 
a. Die Verwaltung wird beauftragt, in den belegten Turnhallen, im Baumarkt 
Porz-Eil, in der Lagerhalle Mathias-Brüggen-Straße und in den Leichtbauhal-
len unverzüglich den Betreuungsschlüssel 1:60 umzusetzen, um den dort 
herrschenden schwierigen Unterbringungs-bedingungen Rechnung zu tragen. 
b. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Kategorisierung der wei-
teren Unter-bringungsformen vorzunehmen und für diese ein Konzept für die 
Weiterentwicklung der Betreuungsschlüssel zu erarbeiten und über die bauli-
che Unterbringungsform hinaus auch den Bedarf für spezifische Betreuungs-
schlüssel für Personenkreise mit besonderem Betreuungsbedarf zu berück-
sichtigten. Eine entsprechende Empfehlung soll den zuständigen Ratsgremien 
im März 2017 vorgelegt werden.  
 
2. Stärkung des Ehrenamts 
Die ehrenamtlichen Willkommensinitiativen sind durch professionelle Unter-
stützung zu-sätzlicher Sozialarbeiter/innen zu stärken. 
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Ausschusses für Soziales 
und Senioren am 09.03.2017 ein Umsetzungskonzept für eine zielgerichtete 
und bedarfsorientierte Verbesserung zur Stärkung des Ehrenamts den zu-
ständigen Ratsgremien vorzulegen, das auch die stadtteilspezifischen Unter-
schiede berücksichtigt. 
Dieses soll auch den Bedarf für ein Angebot an die ehrenamtlichen Helferin-
nen und Helfer bezüglich der sich in ihrer Arbeit stellenden Fragen berücksich-
tigen, das ihnen die Reflektion ihrer Arbeit im Umgang mit belastenden Situa-
tionen bietet. 
Darüber hinaus sollen Informations- und Erfahrungsaustausch für die ehren-
amtlichen Helferinnen und Helfer auf geeignete Weise, wie z.B. auf der städti-
schen Homepage, über Angebote der Freiwilligenagentur und über die An-
sprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Verwaltung optimiert werden. 
 
3. Medizinische Versorgung 
Die medizinische Versorgung soll optimiert werden. Die Verwaltung wird be-
auftragt, bis März 2017 den Bedarf an medizinischer Versorgung darzustellen 
und insbesondere im Hinblick auf die Betreuung kleinerer Notunterkünfte zu 
optimieren. 
 
4. Barrierefreiheit 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik vom 14.11.2016, Ziffer 1 d, Anforderungen an die Barriere-
freiheit in den Unterbringungseinrichtungen, bedarfsgerecht zu berücksichti-

gen. 
 
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen 
Die Verwaltung wird gebeten, die Mehraufwendungen für die in den Ziffern 1 
bis 3 aufgeführten Maßnahmen darzustellen. Die Finanzierung ist vorzugswei-
se über Minderaufwendungen und Mehrerträge aus der Haushalts- und Fi-
nanzrechnung 2016 sicherzustellen. 
Für die Haushaltsplanung 2018 sind die notwendigen Mehraufwendungen zur 
Realisierung der Mindeststandards entsprechend einzuplanen. 
 
6. Der Rat bekräftigt nochmals, dass er an den mit Ratsbeschluss vom 
20.07.2004 beschlossenen Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von 
Flüchtlingen festhält und diese auch weiterhin Handlungsgrundlage sein sol-
len. Die Mindeststandards werden nur vorübergehend aufgrund des enormen 
Handlungsdrucks bei der Flüchtlingsunterbringung angewandt. 
 
7. Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen, die 
durch die Umsetzung der Mindeststandards im Punkt 3, einrichtungsinterne 
Betreuungsangebote, entstehen, im Haushaltsjahr 2016/2017 folgende über-
planmäßigen zahlungswirksamen Aufwendungen: 
 
2017: 
Im Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn-
raum, bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in 
Höhe von rd. 480.000 €,  
 
Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2016 durch erwartete Minderauf-
wendungen im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und inter-
kulturelle Hilfen bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. 
 
Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2017 durch erwartete Minderauf-
wendungen im Teilergebnisplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem 
SGB II bei Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (s. hierzu 
ebenfalls Vorlage 2685/2016). 
 
Der Rat bekräftigt seinen erstmals am 20.07.2004 getroffenen und vielfach unterstri-
chenen Beschluss, wonach die festgelegten Kölner Leitlinien zur Unterbringung und 
Betreuung von Flüchtlingen weiterhin Auftrag und Grundlage städtischen Handelns 
darstellen. Der Rat erkennt die Notwendigkeit an, in Zeiten großen Handlungsdrucks 
von den weiterhin gültigen Leitlinien abzuweichen. Es wird allerdings die zwingende 
Notwendigkeit gesehen, dass die Verwaltung schnellstmöglich zur Umsetzung der 
verabschiedeten Leitlinien zurückkehrt. Dieser Ratsbeschluss stellt eine Ergänzung 
der im Jahr 2004 verabschiedeten Kölner Leitlinien zur Flüchtlingsunterbringung dar. 
Eine über die vorgenannten Maßnahmen hinausgehende Umsetzung der Mindest-
standards bedarf einer separaten Beratung und Beschlussfassung.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt. 
____________ 
Anmerkungen:

- Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe 
Piraten wurde zugunsten des neuen gemeinsamen Änderungsantrages –wurde in 
der Sitzung vorgelegt - zurückgezogen. 
 
- Die Behandlung dieses Punktes wurde wegen des Beratungsbedarfs zurückgestellt, 
so dass die Sache erst nach Punkt 10.50 zur Abstimmung aufgerufen wurde.

Mitteilung Ausschuss

545 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
Vorlagen-Nummer  24.01.2017 
 0118/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 20.03.2017 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 31.01.2017 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.02.2017 
 
Beschluss des Rates in seiner Sitzung vom 20.12.2016 zu Mindeststandards für die 
Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten 
Der Rat fasste in seiner Sitzung vom 20.12.2016 den anliegend beigefügten Beschluss (s. Anlage 1). 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

23.01.2017 Integrationsrat
TOP 5.13 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
31.01.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.02.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0118/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27