0118/2017
Beschluss des Rates in seiner Sitzung vom 20.12.2016 zu Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Vorab-Auszug aus der Niederschrift des Rates Mindeststandards
9795 Zeichen
Geschäftsführung Rat Frau Kramp Telefon: (0221) 221-22061 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: Petra.Kramp@stadt-koeln.de Datum: 11.01.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 26. Sitzung des Rates vom 20.12.2016 öffentlich 10 Allgemeine Vorlagen 10.31 Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchte- ten 0745/2016/1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe Piraten AN/2036/2016 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion, der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT AN/2163/2016 Beschlüsse: I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion, der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT: Der Rat der Stadt Köln bedankt sich bei der Arbeitsgruppe, die die Mindeststandards erarbeitet hat, für ihr großes Engagement. Ziffer 1 der Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 1. Betreuungsschlüssel a. Die Verwaltung wird beauftragt, in den belegten Turnhallen, im Baumarkt Porz-Eil, in der Lagerhalle Mathias-Brüggen-Straße und in den Leichtbauhal- len unverzüglich den Betreuungsschlüssel 1:60 umzusetzen, um den dort herrschenden schwierigen Unterbringungs-bedingungen Rechnung zu tragen. b. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Kategorisierung der wei- teren Unter-bringungsformen vorzunehmen und für diese ein Konzept für die Weiterentwicklung der Betreuungsschlüssel zu erarbeiten und über die bauli- che Unterbringungsform hinaus auch den Bedarf für spezifische Betreuungs- schlüssel für Personenkreise mit besonderem Betreuungsbedarf zu berück- sichtigten. Eine entsprechende Empfehlung soll den zuständigen Ratsgremien im März 2017 vorgelegt werden. 2. Stärkung des Ehrenamts Die ehrenamtlichen Willkommensinitiativen sind durch professionelle Unter- stützung zusätzlicher Sozialarbeiter/innen zu stärken. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 09.03.2017 ein Umsetzungskonzept für eine zielgerichtete und bedarfsorientierte Verbesserung zur Stärkung des Ehrenamts den zu- ständigen Ratsgremien vorzulegen, das auch die stadtteilspezifischen Unter- schiede berücksichtigt. Dieses soll auch den Bedarf für ein Angebot an die ehrenamtlichen Helferin- nen und Helfer bezüglich der sich in ihrer Arbeit stellenden Fragen berücksich- tigen, das ihnen die Reflektion ihrer Arbeit im Umgang mit belastenden Situa- tionen bietet. Darüber hinaus sollen Informations- und Erfahrungsaustausch für die ehren- amtlichen Helferinnen und Helfer auf geeignete Weise, wie z.B. auf der städti- schen Homepage, über Angebote der Freiwilligenagentur und über die An- sprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Verwaltung optimiert werden. 3. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung soll optimiert werden. Die Verwaltung wird be- auftragt, bis März 2017 den Bedarf an medizinischer Versorgung darzustellen und insbesondere im Hinblick auf die Betreuung kleinerer Notunterkünfte zu optimieren. 4. Barrierefreiheit Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 14.11.2016, Ziffer 1 d, Anforderungen an die Barriere- freiheit in den Unterbringungseinrichtungen, bedarfsgerecht zu berücksichti- gen. 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Verwaltung wird gebeten, die Mehraufwendungen für die in den Ziffern 1 bis 3 aufgeführten Maßnahmen darzustellen. Die Finanzierung ist vorzugswei- se über Minderaufwendungen und Mehrerträge aus der Haushalts- und Fi- nanzrechnung 2016 sicherzustellen. Für die Haushaltsplanung 2018 sind die notwendigen Mehraufwendungen zur Realisierung der Mindeststandards entsprechend einzuplanen. 6. Der Rat bekräftigt nochmals, dass er an den mit Ratsbeschluss vom 20.07.2004 beschlossenen Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen festhält und diese auch weiterhin Handlungsgrundlage sein sol- len. Die Mindeststandards werden nur vorübergehend aufgrund des enormen Handlungsdrucks bei der Flüchtlingsunterbringung angewandt. Die Ziffer 2 der Beschlussvorlage der Verwaltung bleibt unverändert. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt. II. Beschluss über die so geänderte Verwaltungsvorlage: 1. Betreuungsschlüssel a. Die Verwaltung wird beauftragt, in den belegten Turnhallen, im Baumarkt Porz-Eil, in der Lagerhalle Mathias-Brüggen-Straße und in den Leichtbauhal- len unverzüglich den Betreuungsschlüssel 1:60 umzusetzen, um den dort herrschenden schwierigen Unterbringungs-bedingungen Rechnung zu tragen. b. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Kategorisierung der wei- teren Unter-bringungsformen vorzunehmen und für diese ein Konzept für die Weiterentwicklung der Betreuungsschlüssel zu erarbeiten und über die bauli- che Unterbringungsform hinaus auch den Bedarf für spezifische Betreuungs- schlüssel für Personenkreise mit besonderem Betreuungsbedarf zu berück- sichtigten. Eine entsprechende Empfehlung soll den zuständigen Ratsgremien im März 2017 vorgelegt werden. 2. Stärkung des Ehrenamts Die ehrenamtlichen Willkommensinitiativen sind durch professionelle Unter- stützung zu-sätzlicher Sozialarbeiter/innen zu stärken. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 09.03.2017 ein Umsetzungskonzept für eine zielgerichtete und bedarfsorientierte Verbesserung zur Stärkung des Ehrenamts den zu- ständigen Ratsgremien vorzulegen, das auch die stadtteilspezifischen Unter- schiede berücksichtigt. Dieses soll auch den Bedarf für ein Angebot an die ehrenamtlichen Helferin- nen und Helfer bezüglich der sich in ihrer Arbeit stellenden Fragen berücksich- tigen, das ihnen die Reflektion ihrer Arbeit im Umgang mit belastenden Situa- tionen bietet. Darüber hinaus sollen Informations- und Erfahrungsaustausch für die ehren- amtlichen Helferinnen und Helfer auf geeignete Weise, wie z.B. auf der städti- schen Homepage, über Angebote der Freiwilligenagentur und über die An- sprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Verwaltung optimiert werden. 3. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung soll optimiert werden. Die Verwaltung wird be- auftragt, bis März 2017 den Bedarf an medizinischer Versorgung darzustellen und insbesondere im Hinblick auf die Betreuung kleinerer Notunterkünfte zu optimieren. 4. Barrierefreiheit Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 14.11.2016, Ziffer 1 d, Anforderungen an die Barriere- freiheit in den Unterbringungseinrichtungen, bedarfsgerecht zu berücksichti- gen. 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Verwaltung wird gebeten, die Mehraufwendungen für die in den Ziffern 1 bis 3 aufgeführten Maßnahmen darzustellen. Die Finanzierung ist vorzugswei- se über Minderaufwendungen und Mehrerträge aus der Haushalts- und Fi- nanzrechnung 2016 sicherzustellen. Für die Haushaltsplanung 2018 sind die notwendigen Mehraufwendungen zur Realisierung der Mindeststandards entsprechend einzuplanen. 6. Der Rat bekräftigt nochmals, dass er an den mit Ratsbeschluss vom 20.07.2004 beschlossenen Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen festhält und diese auch weiterhin Handlungsgrundlage sein sol- len. Die Mindeststandards werden nur vorübergehend aufgrund des enormen Handlungsdrucks bei der Flüchtlingsunterbringung angewandt. 7. Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren Mehrbedarfen, die durch die Umsetzung der Mindeststandards im Punkt 3, einrichtungsinterne Betreuungsangebote, entstehen, im Haushaltsjahr 2016/2017 folgende über- planmäßigen zahlungswirksamen Aufwendungen: 2017: Im Teilergebnisplan 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohn- raum, bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von rd. 480.000 €, Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2016 durch erwartete Minderauf- wendungen im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und inter- kulturelle Hilfen bei Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die Deckung erfolgt für das Haushaltsjahr 2017 durch erwartete Minderauf- wendungen im Teilergebnisplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB II bei Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (s. hierzu ebenfalls Vorlage 2685/2016). Der Rat bekräftigt seinen erstmals am 20.07.2004 getroffenen und vielfach unterstri- chenen Beschluss, wonach die festgelegten Kölner Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen weiterhin Auftrag und Grundlage städtischen Handelns darstellen. Der Rat erkennt die Notwendigkeit an, in Zeiten großen Handlungsdrucks von den weiterhin gültigen Leitlinien abzuweichen. Es wird allerdings die zwingende Notwendigkeit gesehen, dass die Verwaltung schnellstmöglich zur Umsetzung der verabschiedeten Leitlinien zurückkehrt. Dieser Ratsbeschluss stellt eine Ergänzung der im Jahr 2004 verabschiedeten Kölner Leitlinien zur Flüchtlingsunterbringung dar. Eine über die vorgenannten Maßnahmen hinausgehende Umsetzung der Mindest- standards bedarf einer separaten Beratung und Beschlussfassung. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe pro Köln zugestimmt. ____________ Anmerkungen: - Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe Piraten wurde zugunsten des neuen gemeinsamen Änderungsantrages –wurde in der Sitzung vorgelegt - zurückgezogen. - Die Behandlung dieses Punktes wurde wegen des Beratungsbedarfs zurückgestellt, so dass die Sache erst nach Punkt 10.50 zur Abstimmung aufgerufen wurde.
Mitteilung Ausschuss
545 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 24.01.2017 0118/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 20.03.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 31.01.2017 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 16.02.2017 Beschluss des Rates in seiner Sitzung vom 20.12.2016 zu Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten Der Rat fasste in seiner Sitzung vom 20.12.2016 den anliegend beigefügten Beschluss (s. Anlage 1). Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0118/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27