Mandari Insight

3876/2019

Neugestaltung und Erweiterung der Skateanlage am Merheimer Heideweg/Günter-Kuxdorf-Weg in Köln-Höhenberg

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.11.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.11.2019, TOP 8.1.9

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage Skatepark Höhenberg

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

10662 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 3876/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neugestaltung und Erweiterung der Skateanlage am Merheimer Heideweg/Günter-Kuxdorf-
Weg in Köln-Höhenberg 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, die umfangreiche Neugestaltung und Erweite-
rung der Skateanlage in Köln-Höhenberg mit Gesamtkosten in Höhe von 481.000 Euro durchzufüh-
ren.  
 
Für die Maßnahme wurden im Rahmen des Sonderprogramms "Investitionspakt Soziale Integration 
im Quartier NRW 2018“ Fördermittel in Höhe von 432.900 Euro beantragt (Zuwendungsbescheid Nr. 
05/68/18 vom 05.11.2018). 
 
 
Jugendhilfeausschuss 19.11.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   468.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 421.650  90 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  12.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 11.250  90 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   48.100 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   42.165 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Aufgrund der ungünstigen Beratungsfolgen (nächste  Möglichkeit zur Beschlussfassung BV 8 am 
12.03.2020 – Vorberatung JHA am 28.01.2020) muss die Beratung in der Sitzung des JHA am 19.11. 
bzw. BV 8 am 28.11. erfolgen. 
Es handelt sich um eine Fördermaßnahme, des Landes, die termingerechte Mittelabrufe vorschreibt, 
deshalb muss die Ausschreibung im Winter dieses Jahres erfolgen. 
In der immer dichter bebauten Stadt Köln ist es für die Lebensqualität ihrer Bewohner*innen von 
enormer Bedeutung, dass auch ein differenziertes Angebot an Freiflächen für verschiedenste Freizei-
taktivitäten und zum Aufenthalt zur Verfügung steht. Bewegungspraktiken wie Skateboarding etc. 
erfreuen sich insbesondere bei jungen Menschen stetig steigender Beliebtheit. Aufgrund der gegebe-
nen Bedarfslage und den ständig steigenden Nutzerzahlen werden spezielle Zweckräume zur Au s-
übung dieser neuen Freizeitaktivitäten benötigt.  
Öffentliche Skatepark-Einrichtungen ermöglichen allerdings nicht nur das Ausüben von Freizeitaktivi-
täten, sondern dienen auch als Treffpunkte und fördern damit über den Sport hinaus die soziale Inter-
aktion. Aufgrund eines gemeinsamen Interesses kommt es hier zu Begegnungen zwischen Menschen 
unterschiedlichen sozialen, demographischen und kulturellen Hintergrundes, die ansonsten eher nicht 
in Kontakt kämen. Skateparks tragen also auch zur interkulturellen Verständigung und zur Integration 
bei und bereichern so das urbane Leben in vielfältiger Weise.  
Im Sinne einer bedarfsgerechten und nachhaltigen Stadtentwicklung ist es daher erforderlich, zusätz-
liche Angebote für Skater zu schaffen bzw. die vorhandenen auszubauen. Aufgrund dessen sollen im 
Rahmen eines Gesamtkonzepts an ausgewählten Standorten stadtweit auch Trendsportanlagen wie 
z. B. Skateparks realisiert werden.  
Aus gesamtstädtischer Sicht ist dringend eine Verbesserung des Skatepark-Angebots auf der rechten

3 
Rheinseite notwendig, wo den Skatern bislang nur sehr wenige kleinere Angebote zur Verfügung ste-
hen. Aufgrund des gegebenen stadtteil - und stadtbezirksübergreifenden Bedarfs ist daher vorgese-
hen, die im Stadtteil Höhenberg bestehende öffentliche Skateanlage als attraktiven bedarfsgerechten 
Skatepark mit hohem Bewegungs- und Aufenthaltswert für Skater und andere Nutzergruppen auszu-
bauen. Im Zuge der Neugestaltung und Erweiterung der Skateanlage soll die Versorgung mit Angebo-
ten für Trendsportarten im Rechtsrheinischen deutlich verbessert werden. Die Entwicklung des 
Skateparks ist Teil des Konzepts, das vorhandene bedarfsorientierte Gefüge an Trendsportarten zu 
ergänzen und zu stärken. Die geplante Anlage soll auch eine sichere Alternative zum Skaten im Stra-
ßenverkehr darstellen. Das Projekt soll allerdings auch interkulturell, generations- und altersübergrei-
fend einen wesentlichen Beitrag zu mehr Lebens - und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum leis-
ten. Hoher Handlungsbedarf ergibt sich an diesem Standort zudem auch aus den im Stadtteil und im 
weiteren Einzugsbereich vorhandenen Bevölkerungsstrukturen bzw. den gegebenen familiären und 
sozialen Lebensbedingungen vieler hier lebender Kinder und Jugendlichen. Es ist zu erwarten, dass 
die Skateanlage zum Anziehungspunkt für Nutzer*innen weit über die Grenzen des Stadtteils und des 
Stadtbezirks hinaus wird.   
Die Skateanlage befindet sich in Randlage des Stadtteils Höhenberg in unmittelbarer Nähe des Nah-
erholungsgebiets Merheimer Heide, wo Grünflächen sowie Angebote wie Fitnessparcours und Sport-
anlagen zur Ausübung verschiedener Sport - und Freizeitaktivitäten einladen. Aufgrund ihrer relativ 
zentralen Lage im Rechtsrheinischen, ihrem vielfältigen Angebot sowie ihrer guten Anbindung an den 
öffentlichen Personennahverkehr erfährt das Naherholungsgebiet eine sehr starke Frequentierung. 
Viele der umliegenden Stadtteile verfügen über eine hohe Einwohnerdichte und nur wenige Freifl ä-
chen im öffentlichen Raum. Die Besucher*innen k ommen allerdings nicht nur aus den unmittelbar 
angrenzenden Stadtteilen; auch von anderen rechtsrheinisch gelegenen Stadtteilen ist die Merheimer 
Heide sehr gut bis gut zu erreichen.  
Die vorhandene Skateanlage verfügt zwar über eine ideale Lage, weist derzeit aufgrund ihrer Größe 
und Ausstattung allerdings nur sehr geringe Attraktivität auf. Sie bedarf daher dringend einer an den 
Bedürfnissen der trendsportinteressierten Kinder und Jugendlichen orientierten Neugestaltung – d. h. 
Erweiterung und qualitativen Aufwertung –, um den jungen Menschen in einem alters- und bedarfsge-
rechten Kommunikations- und Bewegungsraum adäquate Entwicklungsmöglichkeiten bieten zu kön-
nen.   
Die geplante Maßnahme umfasst im Wesentlichen die Neuordnung und Neugestaltung der entlang  
der Straße Merheimer Heideweg/Günter-Kuxdorf-Weg vorhandenen Skatefläche unter Einbeziehung 
der nördlich angrenzenden, derzeit als Wiese ausgebildeten öffentlichen Grünfläche. Unter Nutzung 
der vorhandenen Strukturen und räumlichen Gegebenheiten soll die Skateanlage von 260 qm auf ca. 
870 qm erweitert und vollständig neu gestaltet werden. Als vielfältiges Bewegungsangebot ist die 
Entstehung eines familienfreundlichen attraktiven Skateparks für verschiedene Trend- und Funsport-
arten (Skate, Inline, Stunt-Scooter, BMX etc.) vorgesehen.  
Im Vorfeld der Neugestaltung hatte sich bereits eine Initiative für die Schaffung eines attraktiven 
Skateparks im Stadtbezirk Kalk gebildet. Im Sinne einer bedarfsgerechten Planung wurden die inte-
ressierten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in intensivem Austausch und enger Kooperation 
an der Entwicklung des Planentwurfs beteiligt. Darüber hinaus wurden auch die lokalen Nutzer*innen 
– vor allem die Initiative „Skater Paradise“ aus dem Stadtbezirk Kalk – sowie der Deutsche Rollstuhl-
Sportverband e. V. und zwei Wheelchair Skating-Akteure in die Planung einbezogen. Der vorliegende 
Planentwurf wurde auf der Grundlage der Anregungen und Wünsche aller Beteiligten entwickelt.  
Im Sinne einer nutzerfreundlichen, wesentlich besseren und sichereren Erreichbarkeit soll der Zugang 
zur Anlage zukünftig von der Frankfurter Straße aus erfolgen und barrierefrei gestaltet sein. Geplant 
ist darüber hinaus, den Skatepark durch einen blickdurchlässigen Zaun zur unmittelbar benachbarten 
Straße abzugrenzen und zu schützen. Im Zuge der Erdarbeiten sollen darüber hinaus auch die tech-
nischen Voraussetzungen für die Option geschaffen werden, die Anlage zu einem späteren Zeitpunkt 
zu beleuchten. 
Der Entwurf sieht sowohl eine “Street“- als auch eine „Bowl“-Skatefläche vor, an welche sich Aufent-
haltsbereiche anschließen. Die Skatefläche soll nach dem Stand der Technik in Ort-Beton-Bauweise 
gefertigt werden. Es ist vorgesehen, mittels individueller Elemente sowie eines Farbkonzepts eine 
einzigartige Erlebnislandschaft mit hoher Aufenthaltsqualität entstehen zu  lassen. Die beiden an den 
Kopfseiten vorgesehenen Rampen sollen jeweils eine Plattform erhalten. Um auf Geländer, Absturz-

4 
sicherungen o. ä. verzichten zu können, wird kein Hindernis die Fallhöhe von 1 m übersteigen.  
Vor dem Hintergrund eines seit Jahren steigenden Bedarfs an auch für Menschen  mit Behinderung 
nutzbaren Anlagen wird auch ein besonderer Fokus auf die Bedarfe dieser Nutzergruppe gelegt. Im 
Sinne der Inklusion soll der Skatepark in Höhenberg als einer der ersten in Deutschland ein barriere-
freies inklusives Angebot – gleichermaßen anspruchsvoll und interessant für Menschen mit Behinde-
rung – insbesondere Rollstuhlfahrer*innen – und ohne Behinderung Menschen – bereithalten. Neben 
der barrierefreien Gestaltung des neuen Zugangs zum Skatepark ist auch die behindertengerechte 
Gestaltung der Aktionsflächen vorgesehen, ohne dass sich die Attraktivität der Anlage hierdurch für 
andere Nutzer*innen verringert.   
Die Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 481.000 Euro gliedern sich wie folgt: 
Planung                          85.400 Euro 
Herrichtung                383.100 Euro  
Öffentlichkeitsarbeit                  12.500 Euro  
 
Für die Planung und Herrichtung der Fläche wurde im Rahmen des Sonderprogramms "Investitions-
pakt Soziale Integration im Quartier NRW 2018“ ein Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln in Höhe 
von 432.900 Euro (90 % der Gesamtkosten) gestellt der am 05.11.2018 unter der Zuwendungsb e-
scheid-Nr. 05/68/18 bewilligt wurde. Die Gesamtfinanzierung incl. der Eigenmittel in Höhe von 48.000 
Euro (10 %) erfolgt im Rahmen des Haushaltsplans 2018 ff. über investive Auszahlungsermächtigun-
gen im Teilfinanzplan 0604, Kinder - und Jugendarbeit, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Bauma ß-
nahmen), bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Finanzposition: 5102.578.5200.2.  
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe 
von 48.100 Euro p. a. sind im Hpl -Entwurf 2019 ff. im TP 0604, Kinder - und Jugendarbeit, entspre-
chend berücksichtigt. 
Die laufende Unterhaltung der Anlage erfolgt im Rahmen der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel. 
Anlage 
 
 
 
 
 
 
Anlagen

Anlage Skatepark Höhenberg

178 Zeichen

SNUVABLYNS 404 ONDUSONNNYIa

8loZ’LO'Ll

JunMINI
JUJANIHOH YUVd3lYMS

IAdANUISINNIIN1ILIE

aNY1S3d

sun vazivys und olnasonnnvnd

LASANT

ao]

sAuYdaLvYsIund oN00s0 18

LASANI

=

Beratungsverlauf (2)

19.11.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3876/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.11.2019
Erstellt
07.11.2019 09:03