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Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Sicherer Gehweg am Finkens Garten", Aktenzeichen 177/22

Mitteilung BV 3787/2023 vom 16.11.2023

Stand: Am 27.11.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 2 Antwortschreiben

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    Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau , Zimmer T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 177/22 08.11.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Sicherer Gehweg am Finkens Garten“ Aktenzei- chen 177/22 B Sehr geehrter Herr , nachdem das Amt für Verkehrsmanagement zu Ihren Anliegen mehrere Prüfungen vorgenommen hat, möchte ich auf Ihr Schreiben vom 12.10.2022 zurückkommen. Das Amt für Verkehrsmanagement hat die genannte Örtlichkeit zusammen mit der Po- lizei überprüft. Die aktuellste Unfallauswertung ergab, dass der gesamte Bereich der Umgebung von Finkens Garten in Bezug auf Radfahrende und Fußgänger*innen als unauffällig zu betrachten ist. Der bei einem Ortstermin entstandene Vorschlag die südliche Nebenanlage zwischen der Straße Zum Forstbotanischen Garten und der Zufahrt zu Finkens Garten für den Radverkehr in beiden Richtungen freizugeben und eine Querungshilfe zu errichten, wurde geprüft. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten, können jedoch keine baulichen Maßnahmen ergriffen werden. Stellenweise sind nur Breiten von 2 Metern bis 2,40 Metern vorhanden. Die erforderliche Mindestbreite ist somit nicht gegeben. Maßgeb- lich sind die Anforderungen an Radverkehrsanlagen und die Straßenverkehrsordnung. Eine Querungshilfe kann ebenso nicht errichtet werden aufgrund der örtlichen Gege- benheiten nach ERA 2010. Die bestehende Verkehrsfläche reicht hierzu nicht aus. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne an das Amt für Verkehrsmanagement, Herrn unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsmanage- ment@stadt-koeln.de wenden. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkir- chen zur Kenntnis gegeben. - 2 - Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Rodenkirchen wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
  • Mitteilung BV

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3787/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.11.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Sicherer Gehweg am Finkens Garten", Aktenzeichen 177/22 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
  • Anlage 1 Eingabe

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    Von: Gesendet: Mittwoch, 12. Oktober 2022 21:54 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Sicherer Gehweg für Fußgänger am Finkens Garten Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 24 I 1 GO NRW reiche ich folgende Bürgereingabe ein: An der Friedrich-Ebertstr. (L92) in Rodenkirchen endet auf Höhe des Finkens Gartens ein kombinierter Rad- und Fußweg. Die Radfahrer sind ab diesem Punkt verpflichtet, auf der Straße ihre Fahrt fortzusetzen. Leider geschieht dies jedoch oft nicht. Viele Radfahrer nutzen den Gehweg weiter, was oft zu Konflikten oder Beinahe Unfällen mit Fußgängern führt. Dies geschieht insbesondere dann, wenn eine Personengruppe dem Fahrradfahrer entgegenkommt oder sich zwei in entgegensetzte Radfahrer treffen. Insbesondere da dieser Gehweg oft von Kindergartengruppen, welche den angrenzenden Finkens Garten besuchen möchten, oder auch Familien mit kleinen Kindern oder älteren Menschen, welche ein selbiges Ziel haben, sind wirksame Maßnamen zu ergreifen, um diese Menschengruppen vor der Gefahr bestmöglich zu schützen. Eine Beschilderung, welche auf das Ende des Radweges hinweist, ist an dieser Stelle vorhanden und auch gut einsehbar, sodass eine Verbesserung des Problems durch eine neue Beschilderung unerheblich wäre. Einzig allein würde eine Umlaufsperre („Drängelgitter“) am beginnenden Bürgersteig am Finkens Garten (Ri. Römerstr) diesem Umstand Abhilfe schaffen. Kontrollen halte ich für dieses Problem für nicht praktikabel bzw. zielführend, da dies im Vergleich zu einer Umlaufsperre mit einem erheblichem Aufwand gegenübersteht. Daher möge die Bezirksvertretung beschließen: Die Stadt Köln errichtet an der beschriebenen Stelle (L92, Friedrich Ebert Straße Höhe Finkens Garten am beginnenden Gehweg) eine Umlaufsperre, welches die Durchfahrt für Radfahrer erheblich erschwert. Zudem soll die Stadt weitere schützende Maßnahmen für den Radverkehr an dieser Stelle prüfen (Beispielsweise durch Anbringen von Radfahrstreifen auf der Fahrbahn). Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf

  1. 27.11.2023

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 10.2.14, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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