V/0320/2020
Inanspruchnahme des Notfallfonds zur Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung
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Berichtsvorlage
9460 Zeichen
V/0320/2020
V/0320/2020
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Inanspruchnahme des Notfallfonds zur Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung
Beratungsfolge
28.05.2020 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung
Bericht
03.06.2020 Integrationsrat Bericht
18.06.2020 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
Bericht:
1. Einleitung
Der Rat der Stadt Münster hat in der Sitzung am 14.12.2016 beschlossen, dass ab 2017 jährlich
25.000 € als Notfallfonds für die Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung bereitgestellt
werden. Für das Jahr 2020 hat der Rat am 11.12.2019 eine Erhöhung der Mittel für den Notfallfonds
um 5.000 € auf 30.000 € beschlossen.
Die Verwaltung hat zur Verwendung der Mittel ein Umsetzungskonzept (V/0145/2017) erarbeitet, das
am 5.4.2017 vom Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsför-
derung beschlossen wurde. Die Verwaltung kommt mit diesem Bericht, wie bereits in den vergange-
nen Jahren (V/0252/2018; V/0664/2019), dem Auftrag nach, den politischen Gremien jährlich über die
Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds zu berichten.
2. Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds (16.04.2019 – 15.04.2020)
Im Zeitraum von Mitte April 2019 bis Mitte April 2020 sind insgesamt 27 Anträge von 17 verschiede-
nen Ratsuchenden beim Gesundheits- und Veterinäramt eingegangen. Damit ist die Zahl der Anträge
im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum (16.04.2018 – 15.04.2019: 28 Anträge) nahezu konstant
geblieben. Für drei Ratsuchende wurden in zwei Berichtszeiträumen und bei einer Person in allen
drei Berichtszeiträumen Anträge zur Kostenerstattung über den Notfallfonds gestellt.
Die Behandlungskosten, die über den Notfallfonds erstattet wurden, belaufen sich in dem genannten
Zeitraum auf gut 22.500 € (im letzten Berichtszeitraum gut 17.300 €) . Die erstatteten Beträge varii e-
ren von ca. 16 € bis ca. 5.0 00 €. Bei 20 Anträgen wurde der Gesamtbetrag und bei 7 Anträgen ledig-
Gesundheits- und
Veterinäramt
11.05.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Heitkötter
Telefon: 492-5388
Heitkoetter@stadt-
muenster.de
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lich ein Zuschuss übernommen . Gründe dafür, dass nur ein Teilbetrag übernommen wurde, waren
u.a.:
Die Abrechnung erfolgte nach dem 2,3fachen statt dem einfachen Satz nach der Gebühren-
ordnung für Ärzte (GOÄ).
Die durchgeführte Behandlung war zu umfangreich (über die entsprechend der „Richtlinien
des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwan-
gerschaft und nach der Entbindung“ durchgeführten Untersuchungen im Rahmen der
Schwangerenvorsorge hinaus).
Bei einer erfolgreich vermittelten Person, wurde ein Antrag auf Rückerstattung bei dem entsprechen-
den Kostenträger gestellt. Es ist davon auszugehen, dass der bisher über den Notfallfonds erstattete
Betrag von dem Kostenträger an das Gesundheitsamt zurückgezahlt wird.
In der Vorlage zum Berichtszeitraum 16.04.2018 bis 15.04.2019 ( V/0664/2019) wurden zwei
Anpassungen des Konzeptes zur Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds dargestellt.
Der Mobile Dienst des Hauses der Wohnungslosenhilfe wurde als ein weiterer Zugang neben der
Malteser Medizin für Me nschen ohne Krankenversicherung in das Verfahren aufgenommen. Im B e-
richtszeitraum 16.04.2019 bis 15.04.2020 waren 11 der Ratsuchenden bei der Malteser Medizin a n-
gebunden, 5 bei dem Mobilen Dienst und eine Person wurde als dringlicher Fall direkt beim Gesun d-
heitsamt gemeldet. Die Einbindung des Mobilen Dienstes hat sich demnach als sinnvoll erwiesen.
Darüber hinaus wurde im Rahmen der Konzeptanpassung festgehalten, dass d as Kriterium „bestätig-
ter gewöhnlicher Aufenthalt in Münster seit mindestens 3 Monaten“ im Einzelfall geöffnet werden
kann. Diese Möglichkeit ist vor allem dann vorgesehen, wenn absehbar ist, dass der/ die Ratsuche n-
de in Zukunft in Münster bleiben wird (z.B. nachgewiesener Arbeitsvertrag als Voraussetzung für die
materielle Freizügigkeit; Schwangere, für die nach der Geburt des Kindes ein Aufenthaltsrecht b e-
steht und deren Partner in Münster lebt). In dem dieser Vorlage zugrundeliegenden Berichtszeitraum
wurde in keinem Fall eine Öffnung des Kriteriums vorgenommen.
Die Behandlungsanlässe der Ratsuchenden standen häufig in Zusamme nhang mit einer Schwanger-
schaft (bei 11 von 17 Ratsuchenden bzw. 20 von 27 Anträgen). Ein ebenfalls mehrfach auftretender
Anlass waren Zahnschmerzen (bei 3 von 17 Ratsuchenden bzw. 3 von 27 Anträgen). Die übrigen
Behandlungsanlässe waren: Diabetes, Halswirbelsäulen-Syndrom, Granatsplitterverletzung, Entzü n-
dung des Geschlechtsorgans.
Im Folgenden sind weitere statistische Angaben zu den Ratsuchenden aufgeführt:
Geschlecht (N=17)
Geschlecht männlich weiblich
Ratsuchende 2 15
Alter bei erster Antragstellung (N=17)
Alter 0-4
Jahre
5-14
Jahre
15-17
Jahre
18-24
Jahre
25-39
Jahre
40-64
Jahre
65 Jahre
und älter
Ratsuchende 0 1 0 5 8 3 0
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Aufenthaltsstatus bei erster Antragstellung (N=17)
Aufenthaltsstatus EU-Bürger/
-innen Papierlose Drittstaatler/
-innen Geflüchtete ungeklärt
Ratsuchende 6 7 2 11 1
Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Notfallfonds ist, dass kein Krankenversicherung s-
schutz bzw. keine Möglichkeit besteht, in einem medizinisch vertretbaren zeitlichen Rahmen einen
Krankenversicherungsschutz zu erreichen. Dieses Kriterium prüft die Clearingstelle „Klar für Gesund-
heit“. Auch nach der Kostenerstattung durch den Notfallfonds versucht die Clearingstelle weiter, die
Patientinnen und Patienten in eine Krankenversicherung zu vermitteln, u.a. damit für mögliche künft i-
ge Behandlungskosten ein Kostenträger des gesundheitlichen Regelversorgungssystems aufkommt.
Die folgende Tabelle zeigt, dass bei der Hälfte der Fälle die Vermittlung erfolgreich war. Die eigentli-
che Vermittlungsquote dürfte vermutlich noch höher als in der Tabelle dargestell t sein. Dies ist darin
begründet, dass in mehreren Fällen alle Voraussetzungen für die erfolgreiche Vermittlung erfüllt w a-
ren und die Clearingstelle die entsprechenden notwendigen Schritte veranlasst hat, dann jedoch ke i-
ne Rückmeldung mehr von den Ratsuche nden erfolgte. Es ist davon auszugehen, dass in diesen
Fällen die Vermittlung erfolgreich verlaufen ist, aufgrund der fehlenden abschließenden Rückmeldung
werden diese jedoch der Kategorie „nicht erfolgreich“ zugeordnet. Gründe dafür, dass die Vermittlung
tatsächlich gescheitert ist, sind z.B. ein fehlendes Aufenthalts - bzw. Freizügigkeitsrecht, der Umzug
innerhalb Deutschlands, die Rückkehr in das Heimatland oder der Kontaktabbruch durch die Rats u-
chenden.
Vermittlungsergebnis (N=17)
Vermittlungsergebnis erfolgreich nicht erfolgreich in Bearbeitung
Ratsuchende 8 8 1
3. Weiterentwicklung des Konzeptes zur Verwendung der Mittel aus dem Notfallfonds
Positiv hervorzuheben ist weiterhin die Bedeutung der Arbeit der Clearingstelle „Klar für Gesundheit“.
In den ersten drei Projektjahren konnte die Clearingstelle von 580 Ratsuchenden bereits 418 (72 %)
in eine Krankenversicherung vermitteln, so dass der Notfallfonds in diesen Fällen nicht genutzt we r-
den musste/ muss.
Bei einem jährlichen Treffen aller am Verfahren Notfallfonds Beteiligten (Träger der Clearingstelle
„Klar für Gesundheit“: Caritasverband für die Stadt Münster e.V., Gemeinnützige Gesellschaft zur
Unterstützung Asylsuchender, Gesundheits- und Veterinäramt; Malteser Medizin für Menschen ohne
Krankenversicherung, Haus der Wohnungslosenhilfe) sollen die Erfahrungen mit dem bestehenden
Konzept reflektiert und mögliche Anpassungen des Konzeptes diskutiert werden. Ein solches Treffen
war für das Frühjahr 2020 vorgesehen, konnte jedoch aufgrund der Corona -Pandemie nicht umge-
setzt werden. Eine telefonische Abfrage bei den Beteiligten durch das Gesundheits- und Veterinäramt
ergab jedoch, dass aktuell kein Bedarf zur Anpassung des Konzeptes besteht.
In der Berichtsvorlage V/0252/2018 und V/0664/2019 wurde erläutert, dass das Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) geplant hat, Kommunen mit
einem Notfallfonds für Schwangere und Kinder zu unterstützen. Kommunen mit eigenem Notfallfonds
1 Die gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten ist normalerweise über das Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) geregelt. In dem o.g. Einzelfall bestand aufgrund des Kirchenasyls kein Leistungsanspruch.
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sollten durch zusätzliche finanzielle Mittel unterstützt werden. Bislang wurde dieses Ziel vom MAGS
nicht aufgegeben, aber auch nicht konkreter weiterverfolgt.
4. Weiteres Vorgehen
Die konstante Antragszahl im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum zeigt, dass der Notfallfonds sich
inzwischen etabliert hat. Der Notfallfonds ist unbefristet im konsumtiven Etat des Gesundheits - und
Veterinäramtes mit einem Budget von 25.000 € pro Jahr ausgestattet. Ob diese 25.000 € ausreichen
oder auch für die kommenden Jahre eine Erhöhun g erfo rderlich wird , ist derzeit noch nicht abz u-
schätzen.
Die Verwaltung wird den politischen Gremien weiterhin jährlich über die Verwendung der Mittel aus
dem Notfallfonds und ggf. über erforderliche Änderungen des Konzeptes berichten.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlage A
3393 Zeichen
Anlage A zur V/0320/2020 Kurzüberblick Seit 2017 stellt die Stadt Münster jährlich 25.000 € für einen Notfallfonds zur medizinischen Ver- sorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz zur Verfügung. Für das Jahr 2020 hat der Rat eine Erhöhung der finanziellen Mittel um 5.000 € auf 30.000 € beschlossen. Im Zeitraum von Mitte April 2019 bis Mitte April 2020 wurden Behandlungskosten von rund 22.500 € für 17 verschiedene Ratsuchende (bei 27 Anträgen) erstattet. Die Verwaltung erwartet weiterhin eine finanzielle Ausschöpfung des Notfallfonds. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem Notfallfonds wird das ISM-Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“ mit dem Fokus der „sozialen Balance in der Stadtgesell- schaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz“. Zielerreichung: Im Zeitraum von Mitte April 2019 bis Mitte April 2020 wurden Behandlungskosten von rund 22.500 € für 17 verschiedene Ratsuchende (bei 27 Anträgen) erstattet. Die Verwaltung erwartet weiterhin eine finanzielle Ausschöpfung des Notfallfonds. Der Notfallfonds ist unbefristet im konsumtiven Etat des Gesundheits- und Veterinäramtes mit einem Budget von 25.000 € pro Jahr ausgestattet. Ob diese 25.000 € ausreichen oder auch für die kommenden Jahre eine Erhö- hung erforderlich wird, ist derzeit noch nicht abzuschätzen. Finanzierung Produktgruppe: 07.01 Gesundheitsdienste Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Die Einführung und Umsetzung des Notfallfonds beruht auf mehreren Beschlüssen: - Grundsatzbeschluss des Rates vom 10.12.2014 zur Verbesserung der gesundheitlichen Ver- sorgung von Flüchtlingen/ Asylbewerbern und Menschen ohne Papiere in Münster - Beschluss des ASSGVAf vom 23.11.2016 - Beschluss des Rates über den Haushalt 2017 vom 14.12.2016 - Beschluss des ASSGVAf vom 5.4.2017 (V/0145/2017) - Beschluss des Rates über den Haushalt 2020 vom 11.12.2019 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) In der Vorlage wird differenziert aufgeführt, inwiefern die Gelder aus dem Notfallfonds für die Be- handlung von Männern und Frauen in Anspruch genommen wurden. Die Behandlungsanlässe der Ratsuchenden standen häufig in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft (bei 11 von 17 Ratsuchenden bzw. 20 von 27 Anträgen). In der Vorlage wird das Thema Migration aufgegriffen. Der Notfallfonds richtet sich an Menschen ohne Krankenversicherungsschutz. Bei den meisten Menschen ohne Krankenversicherungs- schutz handelt es sich um EU-Bürger/-innen, Geflüchtete, Papierlose, Drittstaatler/-innen und Drittstaatler/-innen mit sicherem EU-Aufenthalt. Der Aufenthaltsstatus der Patientinnen und Pati- enten bei Antragstellung auf Erstattung der Behandlungskosten aus dem Notfallfonds wird in der Vorlage differenziert dargestellt.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0320/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37