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2007/0412

Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen hier: Landeszuwendung an die Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Vorbeugung von Sucht- und Drogenabhängigkeit und der Förderung Ambulanter Hilfen für Drogenabhängige und Suchtkranke

Magistratsvorlage 04.07.2007

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2007/0412

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.07.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat I 
Dezernat II 
Rechtsamt 
Revisionsamt 
 
Amt: Sozialverwaltung  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
I                      II 
V                    20 
30                  50 
101                Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0412  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
470  
 
 
Betreff: Neustrukturierung und Ko mmunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen 
hier: Landeszuwendung an die Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Vorbeugung von 
Sucht- und Drogenabhängigkeit und der Förderung Ambulanter Hilfen für Drogenab-
hängige und Suchtkranke 
 
Vorlage vom: 04.07.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat nimmt davon Kenntnis, dass die im Rahmen der Neustrukturierung und Kommunalisierung 
der Förderung sozialer Hilfen in Hessen zur Verfügung stehenden Landeszuwendungen 
 
- in Höhe von jährlich 50.000 Euro bis zum 30.4.2007 dem „Zweckverband Jugend- Drogenberatung und 
Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg“ zugeflossen sind und ab 1. 
Mai 2007 auch weiterhin von der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Vorbeugung von Sucht- und Dro-
genabhängigkeit und zur Förderung ambulanter Hilfen für Drogenabhängige und Suchtkranke aufge-
wandt werden, 
- weitere 22.000 Euro aus den kommunalisierten Landesmitteln der Fachstelle für  Suchtprävention zu-
fließen, 
 
und stimmt dieser Verfahrensweise zu. 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom 25.07.2007 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

2 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.07.07: 
 
Am 27. Januar 2005 wurde vom damaligen Oberbürgermeister Peter Benz die Beitrittserklärung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung 
und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen unterzeichnet. 
 
Am 15. September 2006 unterschrieb Oberbürgermeister Walter Hoffmann die Zielvereinbarung zwi-
schen dem Land Hessen, dem LWV Hessen sowie der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Ver-
wendung des örtlichen Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des LWV Hessen 
gemäß § 9 der oben genannten Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und 
Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen (siehe Magistratsvorlage vom April 2006). 
 
Die Rahmenvereinbarung sieht in § 6 vor, Zuwendungsverträge mit den Anbietern sozialer Hilfen in 
ihren Zuständigkeitsbereichen abzuschließen. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist seit vielen Jahren im Bereich der Vorbeugung von Sucht- und 
Drogenabhängigkeit und der Förderung ambulanter Hilfen für Drogenabhängige und Suchtkranke tätig 
und somit in der, mit dem Land Hessen abgeschlossenen Zielvereinbarung dem Ziel „Suchtpräventi-
on“ zugeordnet. Bis zum 30. April 2007 wurden die Aufgaben im Rahmen des „Zweckverbandes Ju-
gend- Drogenberatung und Drogenhilfe für die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-
Dieburg“ wahrgenommen. 
 
Zur Verwendung der im Rahmen der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer 
Hilfen in Hessen zur Verfügung stehenden Landeszuwendungen bedarf es keines Zuwendungsvertra-
ges bzw. einer Zuwendungsverfügung, da diese Mittel direkt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu-
fließen und von hier verwaltet werden. 
 
Jedoch soll der Geldfluss hiermit wie folgt dokumentiert werden: 
 
Die aus den Mitteln der Zuweisungen Land Hessen für Kommunalisierung Förderung sozialer Hilfen 
für die Drogenberatung / Drogenhilfe (ehemals Zweckverband Drogenberatung) zur Verfügung ste-
henden Gelder in Höhe von jährlich 50.000 Euro sind zur Finanzierung der Zuschüsse an die Träger, 
die ab 1. Mai 2007 die Aufgaben des Zweckverbandes übernommen haben, unter der Haushaltsstelle 
01.4650.161000 etatisiert. Diese Zuschüsse werden unter der Haushaltsstelle 01.4650.700200 ver-
ausgabt. Eine direkte Weitergabe der kommunalisierten Mittel an die Träger erfolgt nicht. Sie fließen / 
flossen in die Berechnung der zu gewährenden Zuschüsse ein (Finanzierungsvorgabe). 
 
Weiterhin wird die Fachstelle für Suchtprävention mit jährlich 22.000 Euro bezuschusst. Diese Mittel 
sind im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2007 unter der Haushaltsstelle 01.4000.171100 zu etatisie-
ren. Diese Mittel dienen ausschließlich der Finanzierung der Stelle (Personalkosten). Sie stehen nicht 
für Projekte der Fachstelle zur Verfügung. 
 
Dieser Verfahrensweise ist mit dem Rechtsamt abgestimmt und wird von der „AG Kommunalisierung“ 
mitgetragen. 
 
Darmstadt, 04. Juli 2007 
dr-gö, Nst.: 13-32 73 
 
 
Dezernat I Dezernat II    Dezernat V 
 
 
 
 
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz    Jochen Partsch 
Oberbürgermeister         Bürgermeister    Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0412
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.07.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00