2824/2020
Zweckverband Erholungsgebiet Stöckheimer Hof, Hier: Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln für die Verbandsversammlung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
4688 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/67
Vorlagen-Nummer
2824/2020
Freigabedatum 19.11.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Zweckverband Erholungsgebiet Stöckheimer Hof,
Hier: Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln für die Verbandsversammlung
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
I. Der Rat wählt folgende Personen und die jeweiligen Stellvertretungen in die Verbandsver-
sammlung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Stöckheimer Hof:
a) Mitglied b) Stellvertretung
1. Kiefer, Bernd Dietrichkeit, Harald
(von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Köln)
2. _____________________ ____________________
3. _____________________ ____________________
4. _____________________ ____________________
5. _____________________ ____________________
6. _____________________ ____________________
7. _____________________ ____________________
II. Die Wahl für die laufende Wahlzeit des Rates, jedoch höchstens für die Dauer der Zugehörig-
keit zum Rat bzw. zur Verwaltung der
Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder
der Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt werden.
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen
und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex
der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken.
Rat 10.12.2020
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Die Stadt Köln ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Stöckheimer Hof“. Die
Zweckverbandsversammlung entscheidet über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss des
Zweckverbandes und unterstützt ihn in vielfältiger Weise bei seinen Aktivitäten. Zu Beginn der Wahl-
periode sind die von der Stadt Köln in die Verbandsversammlung zu entsendenden Mitglieder zu
wählen.
Der Rat entsendet aus seiner Mitte oder aus den Dienstkräften der Stadt Köln sieben Mitglieder in die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Stöckheimer Hof.
Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) die Oberbürgermeiste-
rin bzw. der Oberbürgermeister oder ein/e von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bediensteter der Stadt Köln
sowie deren/dessen Stellvertretung dazu zählen.
Auszug aus der Satzung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Stöckheimer Hof:
§ 1
(1) Der Verband führt den Namen „Erholungsgebiet Stöckheimer Hof.
(2) Er ist ein Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit
vom 01. Oktober 1979 (GV. NRW S. 621/SGV NRW 202) in der derzeit gültigen Fassung.
(3) Sein Sitz ist Köln.
(4) Der Verband verfolgt unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
§ 6
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertreterinnen und Vertretern der
Verbandsmitglieder. Die Stadt Köln und die Stadt Pulheim entsenden je 7
Vertreterinnen und Vertreter in die Verbandsversammlung. Sie haben jeweils eine Stimme.
Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist für den Fall der Verhinderung eine Stellver-
tretung zu bestellen.
(2) Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertretungen werden durch die
Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte
oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt. § 50 Abs. 3 der Gemeindeord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend. Sie üben ihr Amt nach Ablauf der
Zeit, für die sie bestellt sind, bis zum Amtsantritt der neu gewählten Mitglieder aus.
(3) Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte die Vorsitzende/n und ihre/seine Stell-
Vertretung.
3
Herr Kiefer war bereits in der letzten Legislaturperiode in der Funktion als Stellvertreter tätig und wird
nun in erster Funktion vorgeschlagen.
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37).
Hinweis:
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12
Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä-
tisch besetz werden, § 12 Absatz 7 LGG.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2824/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.11.2020
- Erstellt
- 10.09.2020 11:19