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Zweckverband Erholungsgebiet Stöckheimer Hof, Hier: Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln für die Verbandsversammlung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2824/2020 vom 19.11.2020

Stand: Am 10.12.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 2824/2020 Freigabedatum 19.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zweckverband Erholungsgebiet Stöckheimer Hof, Hier: Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln für die Verbandsversammlung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat wählt folgende Personen und die jeweiligen Stellvertretungen in die Verbandsver- sammlung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Stöckheimer Hof: a) Mitglied b) Stellvertretung 1. Kiefer, Bernd Dietrichkeit, Harald (von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Köln) 2. _____________________ ____________________ 3. _____________________ ____________________ 4. _____________________ ____________________ 5. _____________________ ____________________ 6. _____________________ ____________________ 7. _____________________ ____________________ II. Die Wahl für die laufende Wahlzeit des Rates, jedoch höchstens für die Dauer der Zugehörig- keit zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt werden. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Stadt Köln ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Stöckheimer Hof“. Die Zweckverbandsversammlung entscheidet über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss des Zweckverbandes und unterstützt ihn in vielfältiger Weise bei seinen Aktivitäten. Zu Beginn der Wahl- periode sind die von der Stadt Köln in die Verbandsversammlung zu entsendenden Mitglieder zu wählen. Der Rat entsendet aus seiner Mitte oder aus den Dienstkräften der Stadt Köln sieben Mitglieder in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Stöckheimer Hof. Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) die Oberbürgermeiste- rin bzw. der Oberbürgermeister oder ein/e von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bediensteter der Stadt Köln sowie deren/dessen Stellvertretung dazu zählen. Auszug aus der Satzung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Stöckheimer Hof: § 1 (1) Der Verband führt den Namen „Erholungsgebiet Stöckheimer Hof. (2) Er ist ein Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 01. Oktober 1979 (GV. NRW S. 621/SGV NRW 202) in der derzeit gültigen Fassung. (3) Sein Sitz ist Köln. (4) Der Verband verfolgt unmittelbar gemeinnützige Zwecke. § 6 (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertreterinnen und Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Stadt Köln und die Stadt Pulheim entsenden je 7 Vertreterinnen und Vertreter in die Verbandsversammlung. Sie haben jeweils eine Stimme. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist für den Fall der Verhinderung eine Stellver- tretung zu bestellen. (2) Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertretungen werden durch die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt. § 50 Abs. 3 der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend. Sie üben ihr Amt nach Ablauf der Zeit, für die sie bestellt sind, bis zum Amtsantritt der neu gewählten Mitglieder aus. (3) Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte die Vorsitzende/n und ihre/seine Stell- Vertretung. 3 Herr Kiefer war bereits in der letzten Legislaturperiode in der Funktion als Stellvertreter tätig und wird nun in erster Funktion vorgeschlagen. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp- fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä- tisch besetz werden, § 12 Absatz 7 LGG.

Beratungsverlauf

  1. 10.12.2020

    Rat

    TOP 2.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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