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2824/2020

Zweckverband Erholungsgebiet Stöckheimer Hof, Hier: Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln für die Verbandsversammlung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.1.3

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4688 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 2824/2020 
Freigabedatum 19.11.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zweckverband Erholungsgebiet Stöckheimer Hof, 
Hier: Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln für die Verbandsversammlung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat wählt folgende  Personen und die jeweiligen Stellvertretungen in die Verbandsver-
sammlung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Stöckheimer Hof: 
a) Mitglied      b) Stellvertretung 
1. Kiefer, Bernd     Dietrichkeit, Harald 
     (von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Köln) 
 
2. _____________________    ____________________ 
 
3. _____________________    ____________________ 
 
4. _____________________    ____________________ 
 
5. _____________________    ____________________ 
 
6. _____________________    ____________________ 
 
7. _____________________    ____________________ 
II. Die Wahl für die laufende Wahlzeit des Rates, jedoch höchstens für die Dauer der Zugehörig-
keit zum Rat bzw. zur Verwaltung der 
Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder 
der Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt werden. 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen 
und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex 
der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Die Stadt Köln ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Stöckheimer Hof“.  Die 
Zweckverbandsversammlung entscheidet über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss des 
Zweckverbandes und unterstützt ihn in vielfältiger Weise bei seinen Aktivitäten. Zu Beginn der Wahl-
periode sind die von der Stadt Köln in die Verbandsversammlung zu entsendenden Mitglieder zu 
wählen.  
Der Rat entsendet aus seiner Mitte oder aus den Dienstkräften der Stadt Köln sieben Mitglieder in die 
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Stöckheimer Hof. 
 
Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) die Oberbürgermeiste-
rin bzw. der Oberbürgermeister oder ein/e von ihr/ihm vorgeschlagene/r Bediensteter der Stadt Köln 
sowie deren/dessen Stellvertretung dazu zählen. 
 
Auszug aus der Satzung des Zweckverbandes Erholungsgebiet Stöckheimer Hof: 
 
§ 1 
 
(1) Der Verband führt den Namen „Erholungsgebiet Stöckheimer Hof. 
 
(2) Er ist ein Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit 
 vom 01. Oktober 1979 (GV. NRW S. 621/SGV NRW 202) in der derzeit gültigen Fassung. 
 
(3) Sein Sitz ist Köln. 
 
(4) Der Verband verfolgt unmittelbar gemeinnützige Zwecke. 
 
 
§ 6 
 
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertreterinnen und Vertretern der  
Verbandsmitglieder. Die Stadt Köln und die Stadt Pulheim entsenden je 7  
Vertreterinnen und Vertreter in die Verbandsversammlung. Sie haben jeweils eine Stimme. 
Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist für den Fall der Verhinderung eine Stellver-
tretung zu bestellen. 
 
(2) Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertretungen werden durch die 
Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte  
oder aus den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt. § 50 Abs. 3 der Gemeindeord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen gilt entsprechend. Sie üben ihr Amt nach Ablauf der 
Zeit, für die sie bestellt sind, bis zum Amtsantritt der neu gewählten Mitglieder aus. 
  
(3) Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte die Vorsitzende/n und ihre/seine Stell- 
 Vertretung.

3 
 
Herr Kiefer war bereits in der letzten Legislaturperiode in der Funktion als Stellvertreter tätig und wird 
nun in erster Funktion vorgeschlagen. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.  Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37).  
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä-
tisch besetz werden, § 12 Absatz 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2824/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
10.09.2020 11:19