2337/2024
Beantwortung der mündlichen Anfrage der Fraktion Die Linke
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2923 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/152/1 Vorlagen-Nummer 2337/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 Beantwortung der mündlichen Anfrage der Fraktion Die Linke zur Mitteilung Planerische Vorstudie für ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept im Stadtteil Kalk (1683/2024) Bezirksvertreter Fischer (Die LINKE), verweist in der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 6. Juni 2024 auf die Mitteilung der Verwaltung (1683/2024) zu TO 10.2.9 und macht deut- lich, dass er das Gefühl habe, dass aus den Hallen Kalk immer weniger werde. Am Anfang waren es die Kulturhallen, dann kam der Osthof dazu. Und jetzt ist es nur noch die Halle 71, die gefördert werden soll. Herr Fischer bittet um die Beantwortung folgender Frage: 1. Denkt die Verwaltung auch über die Förderung von weiteren Hallen, insbesondere dem Osthof, nach? Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der planerischen Vorstudie werden alle Bedarfe und städtebaulichen Missstände im Stadtteil Kalk betrachtet. Dies umfasst die Handlungsfelder „Energie, Klima und Ressour- censchutz“, „Grün und Aufenthaltsqualität“, „Mobilität und Digitalisierung“, „Wirtschaft, Kultur und Innovation“ sowie „Wohnen, Leben und Soziales“. Auch die Hallen Kalk sind Teil der Be- trachtung. Dabei beinhaltet dieses Gesamtprojekt insgesamt fünf Teilprojekte mit unterschied- licher Trägerschaft und Finanzstruktur: Halle 71, Osthof, Kulturhallen, Neubaufeld und DOMID – Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland. Die Verwaltung beabsichtigt, das Neubaufeld in Erbpacht zu vergeben, während DOMID in Halle 70 mit rund 44 Mio. € von Bund und Land gefördert wird. Die Einwerbung von Fördermitteln wird bei der Entwicklung der Hallen Kalk engmaschig ge- prüft und begleitet. Dies bezieht sich sowohl auf die Einwerbung vorrangiger Einzelförderun- gen als auch auf die Möglichkeit, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept zur Akquirierung von Städtebaufördermitteln zu entwickeln. Grundsätzlich ist für die Aufnahme einer Teilmaß- nahme in ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Umsetzungszeitpunkt und die Projekt- reife entscheidend. Gemäß Förderrichtlinie müssen sich alle Projekte zum Zeitpunkt der An- tragstellung mindestens in der Vor- bzw. Entwurfsplanung befinden und innerhalb von 10 Jah- ren in der bewilligten Form baulich umgesetzt werden. Dabei ist ebenfalls das Zusammenspiel der Maßnahmen wichtig sowie die Zuordnung zu einer der drei förderfähigen Programmlinien „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ oder „Wachstum und nachhaltige Erneue- rung“. 2 Daher ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar, welche Baumaßnahmen schlussend- lich zu einem förderfähigen ISEK gebündelt werden können. Sobald sich die Förderkulisse konkretisiert, wird eine frühzeitige Beteiligung der politischen Gremien erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2337/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 20.08.2024
- Erstellt
- 29.07.2024 14:38