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2337/2024

Beantwortung der mündlichen Anfrage der Fraktion Die Linke

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 05.09.2024, TOP 9.1.11

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2923 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/152/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2337/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 05.09.2024 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage der Fraktion Die Linke zur Mitteilung 
Planerische Vorstudie für ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept im Stadtteil Kalk 
(1683/2024) 
Bezirksvertreter Fischer (Die LINKE), verweist in der 25. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk 
vom 6. Juni 2024 auf die Mitteilung der Verwaltung (1683/2024) zu TO 10.2.9 und macht deut-
lich, dass er das Gefühl habe, dass aus den Hallen Kalk immer weniger werde. Am Anfang 
waren es die Kulturhallen, dann kam der Osthof dazu. Und jetzt ist es nur noch die Halle 71, 
die gefördert werden soll. 
 
Herr Fischer bittet um die Beantwortung folgender Frage:  
1. Denkt die Verwaltung auch über die Förderung von weiteren Hallen, insbesondere 
dem Osthof, nach? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Im Rahmen der planerischen Vorstudie werden alle Bedarfe und städtebaulichen Missstände 
im Stadtteil Kalk betrachtet. Dies umfasst die Handlungsfelder „Energie, Klima und Ressour-
censchutz“, „Grün und Aufenthaltsqualität“, „Mobilität und Digitalisierung“, „Wirtschaft, Kultur 
und Innovation“ sowie „Wohnen, Leben und Soziales“. Auch die Hallen Kalk sind Teil der Be-
trachtung. Dabei beinhaltet dieses Gesamtprojekt insgesamt fünf Teilprojekte mit unterschied-
licher Trägerschaft und Finanzstruktur: Halle 71, Osthof, Kulturhallen, Neubaufeld und DOMID 
– Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland. Die Verwaltung 
beabsichtigt, das Neubaufeld in Erbpacht zu vergeben, während DOMID in Halle 70 mit rund 
44 Mio. € von Bund und Land gefördert wird. 
Die Einwerbung von Fördermitteln wird bei der Entwicklung der Hallen Kalk engmaschig ge-
prüft und begleitet. Dies bezieht sich sowohl auf die Einwerbung vorrangiger Einzelförderun-
gen als auch auf die Möglichkeit, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept zur Akquirierung 
von Städtebaufördermitteln zu entwickeln. Grundsätzlich ist für die Aufnahme einer Teilmaß-
nahme in ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Umsetzungszeitpunkt und die Projekt-
reife entscheidend. Gemäß Förderrichtlinie müssen sich alle Projekte zum Zeitpunkt der An-
tragstellung mindestens in der Vor- bzw. Entwurfsplanung befinden und innerhalb von 10 Jah-
ren in der bewilligten Form baulich umgesetzt werden. Dabei ist ebenfalls das Zusammenspiel 
der Maßnahmen wichtig sowie die Zuordnung zu einer der drei förderfähigen Programmlinien 
„Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ oder „Wachstum und nachhaltige Erneue-
rung“.

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Daher ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar, welche Baumaßnahmen schlussend-
lich zu einem förderfähigen ISEK gebündelt werden können. Sobald sich die Förderkulisse 
konkretisiert, wird eine frühzeitige Beteiligung der politischen Gremien erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2337/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.08.2024
Erstellt
29.07.2024 14:38