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Zentrum für Therapeutisches Reiten (ZTR) an der Stollwerckstraße in Westhoven (AN/0684/2020)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1704/2020 vom 08.06.2020

Stand: Am 09.06.2020 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V Vorlagen-Nummer 08.06.2020 1704/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 09.06.2020 Zentrum für Therapeutisches Reiten (ZTR) an der Stollwerckstraße in Westhoven (AN/0684/2020) Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat im Rahmen ihrer Anfrage AN/0684/2020 gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates zum Thema Zentrum für Therapeutisches Reiten (ZTR) an der Stoll- werckstraße in Westhoven um die Beantwortung der nachfolgend aufgeführten Fragen gebeten. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 1.) Waren die beiden Vertreter*innen der Stadt Köln über den Wegzug informiert, und sie ha- ben diesem zugestimmt? Beigeordneter Dr. Rau war als Mitglied des Vorstands des Zentrums für Therapeutisches Reiten (ZTR) über den Wegzug informiert und hat diesem zugestimmt. 2.) Wurden mit dem Verein Gespräche darüber geführt, wie der Standort in Westhoven erhal- ten bleiben kann? Beigeordneter Dr. Rau war für die Findung und Entwicklung eines anderen Standorts engagiert. Trotz weit gediehener Vorarbeiten konnte dieses Enagement, auch bedingt durch die Corona-Pandemie, damit verbundene Verzögerungen und erheblich rückgängige Einnahmen des Vereins, nicht zu Ende gebracht werden. Ein Verbleib und Betrieb am aktuellen Standort ist über den 30.06.2021 hinaus nicht möglich. 3.) Wie soll der reittherapeutische Bedarf im rechtsrheinischen Köln zukünftig gedeckt wer- den? Die Vereinsauflösung führt zu einer nicht kompensierten Reduktion des Angebots therapeutischen Reitens in Köln. Obwohl therapeutisches Reiten in vielen Fällen äußerst positive Auswirkungen zeigt, ist es bisher kein anerkanntes Heilverfahren und deshalb auch keine gesetzlich erforderliche und vor- zuhaltende Maßnahme. 4.) Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf das ZTR, und wie kann die Stadt bei der Stand- ortsuche behilflich sein? Siehe Antwort zu Frage 2. Nach der geplanten Auflösung des Vereins wäre bei intendiertem Ange- botserhalt nicht nur die Frage einer Immobilie zu klären, sondern auch die des Betriebs. Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf

  1. 09.06.2020

    Gesundheitsausschuss

    TOP 4.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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