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1108/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Radweg Kerpener Str. (Az.: 02-1600-102/19)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 01.02.2021, TOP 5.1

Anlage- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage- Eingabe

1078 Zeichen

Anlage 
 
 
Eingang per Mail: 23.04.2019 
 
 
Anliegen:   
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
bei meinem täglichen Weg zur Arbeit fahre ich mit dem Fahrrad über die Kerpener Straße, 
quere die Universitätsstraße und fahre dann weiter geradeaus. Auf dem Abschnitt hinter der 
Universitätsstraße ist es derzeit nicht erlaubt mit dem Fahrrad in beide Richtungen zu fahren 
und ich verhalte mich demnach ab Universitätsstraße bis zu der Stelle, an der die Kerpener 
Straße auf die Zülpicher Straße trifft verkehrswidrig, was mir heute morgen auch ein 
Verwarngeld einbrachte.Dass die Polizistinnen dort postiert waren, ist ein klares Zeichen 
dafür, dass ich bei weitem nicht die Einzige bin, die einen direkten Fahrradweg über die 
Kerpener Straße in Richtung Innenstadt vermisst.Meines Erachtens, gibt die 
Verkehrssituation es auf diesem Stück der Kerpener Straße auch her, eine in beide Richtung 
befahrbare Fahrradstraße einzurichten. Hier herrscht kaum Autoverkehr und nur geringe 
Nutzung durch eine Buslinie.Ich bitte Sie um Prüfung und Mitteilung. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2350 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1108/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Radweg Kerpener Str.  (Az.: 02-1600-102/19) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal bedankt sich bei der Petentin für die Eingabe und beauftragt die 
Verwaltung, den Antrag zu prüfen. Das Ergebnis, insbesondere für die Knoten Universitätsstra-
ße/Kerpener Straße bzw. Universitätsstraße/Zülpicher Straße, wird der Bezirksvertretung Lindenthal 
vorgestellt.  
Eine Freigabe für den Zweirichtungsradverkehr ohne Anpassung der Knotenpunkte kann nicht erfol-
gen. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Petentin beantragt die Prüfung auf Einrichtung eines Zweirichtungsradverkehrs in einem Teilab-
schnitt der Kerpener Str. (s. Anlage). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
In 2018 wurde die Kerpener Straße im Abschnitt zwischen Meister-Ekkehart-Straße und Universitäts-
straße als Fahrradstraße im Einrichtungsradverkehr ausgewiesen. Hintergrund der Einrichtungsrege-
lung ist die in Gegenrichtung fehlende Integration des Radverkehrs in die Ampelanlage an der Kreu-
zung Universitätsstraße/Zülpicher Straße/Kerpener Straße. Eine Umplanung des Knotens wird in das 
Arbeitsprogramm aufgenommen; eine Aussage zur Umsetzung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mög-
lich. 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

01.02.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1108/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.04.2020
Erstellt
09.04.2020 10:18