1108/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Radweg Kerpener Str. (Az.: 02-1600-102/19)
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Anlage- Eingabe
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Anlage Eingang per Mail: 23.04.2019 Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, bei meinem täglichen Weg zur Arbeit fahre ich mit dem Fahrrad über die Kerpener Straße, quere die Universitätsstraße und fahre dann weiter geradeaus. Auf dem Abschnitt hinter der Universitätsstraße ist es derzeit nicht erlaubt mit dem Fahrrad in beide Richtungen zu fahren und ich verhalte mich demnach ab Universitätsstraße bis zu der Stelle, an der die Kerpener Straße auf die Zülpicher Straße trifft verkehrswidrig, was mir heute morgen auch ein Verwarngeld einbrachte.Dass die Polizistinnen dort postiert waren, ist ein klares Zeichen dafür, dass ich bei weitem nicht die Einzige bin, die einen direkten Fahrradweg über die Kerpener Straße in Richtung Innenstadt vermisst.Meines Erachtens, gibt die Verkehrssituation es auf diesem Stück der Kerpener Straße auch her, eine in beide Richtung befahrbare Fahrradstraße einzurichten. Hier herrscht kaum Autoverkehr und nur geringe Nutzung durch eine Buslinie.Ich bitte Sie um Prüfung und Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 1108/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Radweg Kerpener Str. (Az.: 02-1600-102/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal bedankt sich bei der Petentin für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung, den Antrag zu prüfen. Das Ergebnis, insbesondere für die Knoten Universitätsstra- ße/Kerpener Straße bzw. Universitätsstraße/Zülpicher Straße, wird der Bezirksvertretung Lindenthal vorgestellt. Eine Freigabe für den Zweirichtungsradverkehr ohne Anpassung der Knotenpunkte kann nicht erfol- gen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Petentin beantragt die Prüfung auf Einrichtung eines Zweirichtungsradverkehrs in einem Teilab- schnitt der Kerpener Str. (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: In 2018 wurde die Kerpener Straße im Abschnitt zwischen Meister-Ekkehart-Straße und Universitäts- straße als Fahrradstraße im Einrichtungsradverkehr ausgewiesen. Hintergrund der Einrichtungsrege- lung ist die in Gegenrichtung fehlende Integration des Radverkehrs in die Ampelanlage an der Kreu- zung Universitätsstraße/Zülpicher Straße/Kerpener Straße. Eine Umplanung des Knotens wird in das Arbeitsprogramm aufgenommen; eine Aussage zur Umsetzung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mög- lich. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1108/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 20.04.2020
- Erstellt
- 09.04.2020 10:18