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0115/2021

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, hier: Anfrage der SPD-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 03.02.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 09.03.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3381 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/510/3 
14 00 
Vorlagen-Nummer  03.02.2021 
 0115/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 09.03.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, hier: Anfrage der SPD-
Fraktion zur Trägervielfalt bei der Kinderbetreuung 
Die SPD-Fraktion fragt unter Vorlage AN/0048/2021 an: 
1. Welche Auswirkungen hat das aktuelle Gerichtsurteil im Klageverfahren einer sozial-
ökonomischen Kita auf das städtische Verwaltungshandeln? 
2. Wie beurteilt die Verwaltung die Aussichten auf eine Neuausrichtung der Finanzierungsstruk-
tur in der Kindertagesbetreuung auf Landesebene, nachdem die KiBiz-Novelle im August 2020 
die Regelungen zu den Trägeranteilen lediglich leicht angepasst, aber nicht grundlegend neu-
gestaltet hat? 
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung auf dem perspektivischen Weg zu einer Abschaf-
fung der Träger-Eigenanteile als ersten Schritt den kleinen Kita-Trägern diesen Trägeranteil 
zu reduzieren bzw. zu erlassen? 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
In der Systematik der Landesregelungen sind die Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen nach 4 
Trägergruppen gestaffelt. Die Kindertageseinrichtungen in Köln verteilten sich im Antrag für das Kin-
dergartenjahr 2020/21 wie folgt: 
 
Trägerart Anteil der Plätze Trägeranteil in % Trägeranteil € rund 
Kirchliche Träger 17 % 10,3 % 8.196.400 
Elterninitiativen 7 % 3,4 % 1.543.000 
„andere“ freie Träger 36 % 7,8 % 18.193.500 
Stadt 40 % 12,5 % 24.442.400 
 
Hauptbetroffene von der nun sehr rigiden Formulierung im KiBiz, dass keine zusätzlichen Elternbei-
träge erhoben werden dürfen, ist ein Teil der Gruppe der „anderen“ Träger. Aktuell liegen für 20 Ein-
richtungen aus dieser Gruppe Anträge auf Übernahme des Trägeranteils vor. 
 
 
Zu 1: 
Durch das Urteil, das einen Träger zur Rückzahlung von in der Vergangenheit erhobenen Elternbei-
trägen verpflichtet, erwartet die Verwaltung einen noch höheren finanziellen Druck auf die betroffenen 
Träger. 
 
Zu 2: 
Das Land hat sich in den Jahren 2019 und 2020 vor Verabschiedung des neuen Kinderbildungsge-
setzes sehr deutlich positioniert, keine weiteren Landesmittel in das Gesamtsystem geben zu wollen. 
In vielen Jugendamtsbezirken subventionieren diese schon bisher die Trägeranteile und gleichen 
damit fehlende Landesmittel aus.

2 
 
In Köln wird seit einer Reihe von Jahren ein erheblicher Zuschlag zu den Mietkosten an Träger ge-
zahlt, die neue Gruppen geschaffen haben. Diese Förderung wird in einer vergleichenden Untersu-
chung der Gemeindeprüfungsanstalt sogar als „erheblich über dem Durchschnitt“ bezeichnet. Mit die-
sem Instrumentarium werden Neugründungen gefördert und die durch die Landesbeträge nicht finan-
zierbaren höheren Mieten in Köln ausgeglichen.  
Die Verwaltung hat bereits an das Land appelliert, die Trägeranteile zu Lasten des Landes weiter 
abzusenken. 
Zu 3: 
Eine massive Erhöhung der freiwilligen Leistungen, flächendeckend an alle Träger von Kindertages-
einrichtungen, ist in der momentanen Haushaltslage leider nicht vorstellbar; die derzeitige Haushalts-
lage lässt eine Übernahme dieser Trägeranteile im Umfang von mehr als 27,9 Millionen € jährlich 
nicht zu.  
Gleichwohl ist die Verwaltung in permanenten Gesprächen mit den Trägern. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

09.03.2021 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0115/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
03.02.2021
Erstellt
13.01.2021 16:01