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Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, hier: Anfrage der SPD-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0115/2021 vom 03.02.2021

Stand: Am 09.03.2021 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 14 00 Vorlagen-Nummer 03.02.2021 0115/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 09.03.2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates, hier: Anfrage der SPD- Fraktion zur Trägervielfalt bei der Kinderbetreuung Die SPD-Fraktion fragt unter Vorlage AN/0048/2021 an: 1. Welche Auswirkungen hat das aktuelle Gerichtsurteil im Klageverfahren einer sozial- ökonomischen Kita auf das städtische Verwaltungshandeln? 2. Wie beurteilt die Verwaltung die Aussichten auf eine Neuausrichtung der Finanzierungsstruk- tur in der Kindertagesbetreuung auf Landesebene, nachdem die KiBiz-Novelle im August 2020 die Regelungen zu den Trägeranteilen lediglich leicht angepasst, aber nicht grundlegend neu- gestaltet hat? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung auf dem perspektivischen Weg zu einer Abschaf- fung der Träger-Eigenanteile als ersten Schritt den kleinen Kita-Trägern diesen Trägeranteil zu reduzieren bzw. zu erlassen? Stellungnahme der Verwaltung: In der Systematik der Landesregelungen sind die Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen nach 4 Trägergruppen gestaffelt. Die Kindertageseinrichtungen in Köln verteilten sich im Antrag für das Kin- dergartenjahr 2020/21 wie folgt: Trägerart Anteil der Plätze Trägeranteil in % Trägeranteil € rund Kirchliche Träger 17 % 10,3 % 8.196.400 Elterninitiativen 7 % 3,4 % 1.543.000 „andere“ freie Träger 36 % 7,8 % 18.193.500 Stadt 40 % 12,5 % 24.442.400 Hauptbetroffene von der nun sehr rigiden Formulierung im KiBiz, dass keine zusätzlichen Elternbei- träge erhoben werden dürfen, ist ein Teil der Gruppe der „anderen“ Träger. Aktuell liegen für 20 Ein- richtungen aus dieser Gruppe Anträge auf Übernahme des Trägeranteils vor. Zu 1: Durch das Urteil, das einen Träger zur Rückzahlung von in der Vergangenheit erhobenen Elternbei- trägen verpflichtet, erwartet die Verwaltung einen noch höheren finanziellen Druck auf die betroffenen Träger. Zu 2: Das Land hat sich in den Jahren 2019 und 2020 vor Verabschiedung des neuen Kinderbildungsge- setzes sehr deutlich positioniert, keine weiteren Landesmittel in das Gesamtsystem geben zu wollen. In vielen Jugendamtsbezirken subventionieren diese schon bisher die Trägeranteile und gleichen damit fehlende Landesmittel aus. 2 In Köln wird seit einer Reihe von Jahren ein erheblicher Zuschlag zu den Mietkosten an Träger ge- zahlt, die neue Gruppen geschaffen haben. Diese Förderung wird in einer vergleichenden Untersu- chung der Gemeindeprüfungsanstalt sogar als „erheblich über dem Durchschnitt“ bezeichnet. Mit die- sem Instrumentarium werden Neugründungen gefördert und die durch die Landesbeträge nicht finan- zierbaren höheren Mieten in Köln ausgeglichen. Die Verwaltung hat bereits an das Land appelliert, die Trägeranteile zu Lasten des Landes weiter abzusenken. Zu 3: Eine massive Erhöhung der freiwilligen Leistungen, flächendeckend an alle Träger von Kindertages- einrichtungen, ist in der momentanen Haushaltslage leider nicht vorstellbar; die derzeitige Haushalts- lage lässt eine Übernahme dieser Trägeranteile im Umfang von mehr als 27,9 Millionen € jährlich nicht zu. Gleichwohl ist die Verwaltung in permanenten Gesprächen mit den Trägern. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 09.03.2021

    Jugendhilfeausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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