2936/2024
RadPendlerRouten-Netz Köln: RadPendlerRoute Köln Innenstadt - Nippes - Chorweiler - Dormagen
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Anlage 5_RadPendlerRouten-Netz_Konzeptstudie_Seite54_mitEintragung
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Anlage 4_RadPendlerRouten_RPR8_Übersichtsplan-A3
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Köln 1:40000 : RadPendlerRouten-Netz Köln - RPR& ANLAGE 4 Sag Köln TTIITVTTOCTTT AM RHEIN EZ ‚ Zaunswinkel © sKteuz Monheim Bauaeneh Z "| Legende 0 „| Führungsformen wm Fahrradstraße Voigtslach we Radweg - Neubau / Ausbau / Sanierung am Führung im Mischverkehr kurzfristig: Optimierung Bestandsführung langfrsitig: Prüfung Alternativen m = kurzfristige Alternativroute (Netzlücke Mercatorstraße) az Führungsvarianten (Festlegung erforderlich) — RadPendlerRouten-Netz - Anschlussstrecken und nicht priorisierte Routen MuuRT 2 u / Kurzbeschreibung Routenabschnitte und Führungsform Abschnitt 1: Nippes i - Routenführung ist noch festzulegen - Langel Bien Abschnitt 2: Mauenheim / Weidenpesch / Longerich | y Wörringer. Bruch 28 2.1: Etzelstraße zwischen Mauenheimer Gürtel und Tihenhovän Schmiedegasse (Führung auf Fahrradstraßen gemäß l S, :] ’ 5 > 5 Fahrradstraßenkonzept für den Bezirk Nippes) \| % Be = j PREINK 2.2: Etzelstraße zwischen Schmiedegasse und henhoven x% Di EN eh N FredhöhRheinkassel Bahnunterführung zur Longericher Straße (kurzfristig: Führung im Mischverkehr auf der Fahrbahn; langfristig: Kasselberg ‘% Prüfung Führungsvarianten Radverkehr) 1] 2.3: Etzelstraße zwischen Bahnunterführung zur | N 2 Longericher Straße und Ossietzkystraße (Führung auf \ x \ \ Fahrradstraßen gemäß Fahrradstraßenkonzept für den 0 \ ) Feldkässel Bezirk Nippes) 157] De‘ \ \ ww & ‚| 2.4: Longericher Straße zwischen Ossietzkystraße und A \ \ oO “ öl| Johannes-Rings-Straße (Führung auf Fahrradstraßen 1 Weil gemäß Fahrradstraßenkonzept für den Bezirk Nippes) \ Volkhoven/ Weild«2]| } 2 N IS 2 \ rriedhof Charite ‚Abschnitt 3: Longerich, Seeberg, Chorweiler 3.1: Longericher Straße zwischen Johannes-Rings-Straße und Militärringstraße (kurzfristig: Führung im Mischverkehr; langfristig: Prüfung Führungsvarianten N Radverkehr) 3.2: Mercatorstraße zwischen Militärringstraße und Merianstraße (Prüfung Neubau / Ausbau / Sanierung Radwege) FniedhbfFsch % = ‚Esch Volkhoven: xg Auweiler Wh, s N 1% Heimersdori % ® -Lindweiler\ Köin-Chorweilen 9 Br N ESCEll [ z N Kreuz Köln- Nord \ 0 Abschnitt 4: Chorweiler, Volkhoven/Weiler, Kreuzfeld 4.1: Merianstraße zwischen Mercatorstraße und Deliastraße/Damiansweg (Prüfung Neubau / Ausbau / Sanierung Radwege) 4.2: Deliastraße zwischen Merianstraße und Dresenhofweg (Führung im Mischverkehr) 4.3: Dresenhofweg zwischen Deliastraße und Bruchstraße/Blumenbergsweg (kurzfristig: Führung auf Fahrradstraße; langfristig: Neubau / Ausbau im Radschnellwegstandard im Rahmen des städtebaulichen | Entwicklungskonzepts „Kreuzfeld“) ‚Auweiler Bemayamny Abschnitt 5: Blumenberg 5.1: Bruchstraße zwischen Dresenhofweg und Ortseingang Roggendorf/Thenhoven (Prüfung Neubau / Ausbau / Sanierung Radwege) 5.2: Bruchstraße in der Ortsdurchfahrt (31. Seh] Roggendorf/Thenhoven (Führung im Mischverkehr) "Nüssenberger Busch Mengenich. ) oe \ Abschnitt 6: Roggendorf/Tehenhoven und Worringen 6: Alte Straße und Dornstraße mit Anbindung Ineos Tor 7 N R 6 | Abschnitt 7: Worringen N \ 5 „| 7.1: Neusser Landstraße zwischen Alte Neusser Landstraße N If | N £ und Zufahrt Ineos Tor 9 (Neubau Radweg gemäß Vorlage t 3203/2023) 7.2: Neusser Landstraße zwischen Zufahrt Ineos Tor 9 und M Stadtgrenze (Sanierung Zweirichtungsradweg) | indschaftspark 83 ru ‚AmAusbesserungswerk I (Vorzugv ariante aus Konzept); Bickendolvrsı. nicht realisierbar u = _— N E27 Stadt Köln Herausgeber: Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung £ ©, Kartenthema und Quellvermerke: >>> BITTE EINTRAGEN ! <<< Die Oberbürgermeisterin 0 250 500m Lt 1
Anlage 3_RadPendlerRouten-Netz_Schemaplan
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ANLAGE 3 – Schemaplan RadPendlerRouten-Netz Köln Auszug aus Mitteilung 2810/2023 Stand 09/2023
Anlage 6 Auszug BV Nippes 27.03.2025
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Anlage 6 Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 28.03.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 27.03.2025 öffentlich 9.2.4 Planung der RadPendlerRoute 8 von Köln Innenstadt - Nippes - Chor- weiler - Dormagen 2936/2024 Herr Dr. Ertin begründet den vorliegenden Änderungsantrag der Grünen. I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen Beschluss: Der Text zur Beschlussvorlage 2936/2024 wird ergänzt wie folgt: Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind mindestens die 3 Varianten 1a, 1b und 1c (siehe Zeichnung in der Anlage 4) zu berücksichtigen Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. II. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt, 1. die Verwaltung mit der Planung einer interkommunalen RadPendlerRoute im Korridor Köln Innenstadt –Nippes – Chorweiler – Dormagen zu beauftragen. Die Route wird als „RadPendlerRoute 8“ (RPR 8) Bestandteil des RadPendlerRouten-Netzes Köln. 2 2. Als Planungsprämisse wird festgelegt, dass die RPR 8 gemäß Anlage 4 über Etzelstraße, Longericher Straße, Mercatorstraße, Dresenhofweg, Bruchstraße, Alte Straße, Dornstraße und Neusser Landstraße geplant werden soll. Für die Festlegung der Route im Stadtteil Nippes ist zunächst eine Öffentlichkeitsbeteiligung wie in Anlage 2 beschrieben durchzu- führen. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden mit einem Beschlussvor- schlag für die Routenführung in diesem Abschnitt gesondert vorgelegt. 3. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind mindestens die 3 Varianten 1a, 1b und 1c (siehe Zeichnung in der Anlage 4) zu berücksichtigen 4. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushalt- satzung 2025/2026. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 2_Öffentlichkeitsbeteiligung_Beteiligungskonzept
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ANLAGE 2 - RadPendlerRouten-Netz Köln - RPR 8 Beteiligungskonzept Das vorliegende, grobe Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Festlegung der Routenführung der RadPendlerRoute 8 (RPR8) im Abschnitt 1 zwischen Innere Kanalstraße und Mauenheimer Gürtel dient als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren grundsätzliche Ausgestaltung. Die einzelnen Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. I. Grundlagen Zur Verbesserung der Stadt-Umland-Verbindungen wurde die Konzeptstudie RadPendlerRouten-Netz Köln beauftragt (siehe auch 2810/2023). Im Rahmen dieser Konzeptstudie wurde eine erste Beteiligung von Initiativen und Verbänden durchgeführt. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Interessen sowie der Konfliktlagen und der begrenzten Ressourcen innerhalb der Stadtverwaltung wurde das Vorgehen, alle Routen des Konzepts in einem Verfahren abzustimmen, nicht weiterverfolgt. Stattdessen wurden drei potenzialstarke Routen mit besonderer Bedeutung in der Stadt-Umland-Verbindung ausgewählt, welche nun in Einzelvorlagen den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung soll ausschließlich für Routen oder Abschnitte von Routen durchgeführt werden, für die aus der Konzeptstudie keine fachlich eindeutige Empfehlung hervorgeht. Im vorliegenden Fall der RadPendlerRoute 8 trifft dieses Kriterium auf den eingangs genannten Routenabschnitt im Stadtteil Nippes zu. II. Inhalte, Beteiligungsstufe, Ziele und Zielgruppen Inhalte Im Rahmen der Beteiligung wird über die Varianten der Routenführung im Stadtteil Nippes informiert. Der Öffentlichkeit werden dabei die potenziellen Führungen vorgestellt, die Vor- und Nachteil der Routenvarianten erläutert (u.a. Parkplatzentfall) und der erzielbare Qualitätsstandard, die Erfordernisse, Hemmnisse, Konflikte sowie ggf. die Unterschiede in der zeitlichen Realisierbarkeit dargestellt. Hierfür kann mit Musterskizzen sowie vereinfachten ortsspezifischen Skizzen gearbeitet werden. Intensitätsstufe: Beratung / Konsultation Die Verwaltung stellt bereits erarbeitete Entwürfe vor und bittet die Öffentlichkeit um Feedback dazu. Beteiligungsziel und Gestaltungsspielraum Zentrales Ziel ist, Hinweise der Öffentlichkeit zu den Routenvarianten einzuholen, gleichzeitig aber auch Anmerkungen für die weitere Planung zu sammeln. Die Öffentlichkeit wird somit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern und Argumente für und gegen die Varianten im Abschnitt Nippes vorzubringen. Außerdem wird über das Konzept der RadPendlerRouten informiert und Fragen zur bisherigen Konzeption der RPR8 beantwortet. Die planerische Ausgestaltung der Route ist explizit nicht Gegenstand der Beteiligung, die Planungsvorgaben richten sich – wie in der Vorlage benannt - nach den Hinweisen für Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten. Die Führungsform wird im Rahmen der konkretisierenden Planung nach fachlichen Kriterien festgelegt. Zielgruppen Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen insbesondere folgende Zielgruppen erreicht werden: Stadtteilbewohner*innen und Anlieger*innen, die im Stadtteil Nippes wohnen, ein Geschäft oder Gewerbe betreiben, dort arbeiten oder zur Schule gehen oder eine kulturelle, soziale oder weitere Einrichtung betreiben oder besuchen, Initiativen und Verbände, Kölner*innen, die an der Entwicklung des Radverkehrs interessiert sind. III. Ablauf der Beteiligung, Methoden und Kommunikationsmaßnahmen Die Beteiligung soll mit Unterstützung durch ein externes Büro durchgeführt werden. Die Methoden sind gemeinsam mit dem zu beauftragenden Büro festzulegen. Folgende Maßnahmen sollen in jedem Fall durchgeführt werden: Online-Beteiligungsmöglichkeit auf dem Beteiligungsportal www.meinungfuer.koeln Im Anschluss an die Beteiligung werden die Ergebnisse ebenfalls online auf dem Beteiligungsportal veröffentlicht Übergreifend soll für das Thema RadPendlerRouten-Netz Köln eine Informationsseite auf www.stadt-koeln.de aufgebaut werden. Hier werden Informationen und Ergebnisse bereitgestellt.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Aus der Konzeptstudie RadPendlerRouten-Netz Köln konnte für die RadPendlerRoute 8 im Abschnitt 1 zwischen Innerer Kanalstraße und Mauenheimer Gürtel (Stadtteil Nippes) keine eindeutige Empfehlung für die Routenführung abgeleitet werden. Für diesen Abschnitt ist eine Variantenbetrachtung erforderlich, welche durch eine Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet werden sollte. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung zum BV-Beschluss
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Anlage 7 Planung der RadPendlerRoute 8 von Köln Innenstadt - Nippes - Chorweiler – Dormagen, 2936/2024 Die BV Nippes hat in ihrer Sitzung am 27.03.2025 folgendes beschlossen: „Der Verkehrsausschuss beschließt, 1. die Verwaltung mit der Planung einer interkommunalen RadPendlerRoute im Korridor Köln Innenstadt –Nippes – Chorweiler – Dormagen zu beauftragen. Die Route wird als „RadPendlerRoute 8“ (RPR 8) Bestandteil des RadPendlerRouten- Netzes Köln. 2. Als Planungsprämisse wird festgelegt, dass die RPR 8 gemäß Anlage 4 über Etzelstraße, Longericher Straße, Mercatorstraße, Dresenhofweg, Bruchstraße, Alte Straße, Dornstraße und Neusser Landstraße geplant werden soll. Für die Festlegung der Route im Stadtteil Nippes ist zunächst eine Öffentlichkeitsbeteiligung wie in Anlage 2 beschrieben durchzuführen. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden mit einem Beschlussvorschlag für die Routenführung in diesem Abschnitt gesondert vorgelegt. 3. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind mindestens die 3 Varianten 1a, 1b und 1c (siehe Zeichnung in der Anlage 4) zu berücksichtigen.“ Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Verwaltung empfiehlt dem BV-Beschluss zu folgen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/4 Vorlagen-Nummer 2936/2024 Freigabedatum 28.02.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planung der RadPendlerRoute 8 von Köln Innenstadt - Nippes - Chorweiler - Dormagen Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt, 1. die Verwaltung mit der Planung einer interkommunalen RadPendlerRoute im Korridor Köln Innenstadt –Nippes – Chorweiler – Dormagen zu beauftragen. Die Route wird als „RadPendlerRoute 8“ (RPR 8) Bestandteil des RadPendlerRouten-Netzes Köln. 2. Als Planungsprämisse wird festgelegt, dass die RPR 8 gemäß Anlage 4 über Etzelstraße, Longericher Straße, Mercatorstraße, Dresenhofweg, Bruchstraße, Alte Straße, Dornstraße und Neusser Landstraße geplant werden soll. Für die Festlegung der Route im Stadtteil Nippes ist zunächst eine Öffentlichkeitsbeteiligung wie in Anlage 2 beschrieben durchzu- führen. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden mit einem Beschlussvor- schlag für die Routenführung in diesem Abschnitt gesondert vorgelegt. 3. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushalt- satzung 2025/2026. Verkehrsausschuss 18.03.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.03.2025 Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit 20.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025 Verkehrsausschuss 13.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) 3 Begründung Zu Beschlusspunkt 1: Mit der Mitteilung 2810/2023 wurde das Konzept RadPendlerRouten-Netz Köln dem Verkehrs- ausschuss und den Bezirksvertretungen vorgestellt. Die RPR 8 ist eine von drei linksrheini- schen Routen aus dem Konzept, die ergänzend zu den bisher beschlossenen rechtsrheini- schen RadPendlerRouten mit Priorität umgesetzt werden sollen (siehe Anlage 3). Das RadPendlerRouten-Netz wird vollständig über Strecken geführt, die bereits in den beschlossenen Radhauptnetzen enthalten sind und bildet zukünftig die höchste Stufe der Netzhierarchie im Radverkehrsnetz der Stadt Köln. Durch die Einstufung als RadPendlerRoute werden zukünftig höhere Standards hinsichtlich der Breite der Verkehrsflächen sowie der durchgängigen Befahrbarkeit an diese Strecken angelegt. Diese Standards orientieren sich an den Hinweisen für Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten (H RSV) der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV). Als Hauptführungsformen sollen zum Einsatz kommen: Fahrradstraßen in der Regel mit 4,0 – 4,6 m Fahrgassenbreite (Engstellen in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten möglich) Einrichtungsradwege in der Regel mit ≥ 2,50 m Breite (Engstellen in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten möglich) Zweirichtungsradwege in der Regel mit ≥ 3,0 m Breite (Engstellen in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten möglich) Radfahrstreifen in der Regel mit ≥ 2,5 m Breite (Engstellen in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten möglich; abweichend von den H RSV wird aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Kölner Standard regelmäßig auch eine Breite von 2,5 m eingesetzt) Schutzstreifen in der Regel mit 2,0 m Breite (Engstellen in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten). Zu den je Führungsform genannten Regelbreiten kommen ggf. erforderliche Sicherheitsräume hinzu, z. B. zu parkenden Fahrzeugen. Als Zwischenlösungen sowie auf kurzen Teilabschnitten können bei Bedarf auch Führungen im Mischverkehr eingesetzt werden. Anlage 4 beschreibt den vorgeschlagenen Verlauf der RPR 8. Laut Konzeptstudie ist eine Anbindung aller radialen RadPendlerRouten an einen Verteilerring um die Kölner Innenstadt im Bereich der Inneren Kanalstraße / Innerer Grüngürtel vorgesehen. Damit knüpft das RadPendlerRouten-Netz Köln an den Beschluss zum Radverkehrskonzept Innenstadt an (1171/2016). 4 Zu Beschlusspunkt 2: Im Rahmen der Konzeptstudie „RadPendlerRouten-Netz Köln“ wurde ein zweistufiges Pla- nungsverfahren angewendet: Zunächst wurden für das Stadtgebiet Köln grobmaßstäblich Kor- ridore definiert, mit denen v. a. die bedeutenden Stadt-Umland-Verbindungen abgebildet wur- den. In einer zweiten Stufe wurden innerhalb der einzelnen Korridore Routenvarianten mit- einander verglichen und für jeden Korridor eine Vorzugsvariante abgeleitet (siehe Anlagen zu Mitteilung 2810/2023). Innerhalb der beiden nördlichen, linksrheinischen Stadtbezirke Nippes und Chorweiler wurden drei radiale Stadt-Umland-Korridore untersucht. Der Korridor der RPR 8 wird aus den nachfol- gend genannten Gründen zur prioritären Umsetzung empfohlen: Hohe Potenziale: Die Potentialanalyse weist für die ausgewählte Route RPR 8 bei den radialen Korridoren im linksrheinischen Norden die höchsten Potenziale aus. Diese liegen deutlich höher als im westlich angrenzenden Korridor (über „Esch“) sowie im östlich gelegenen Korridor (über „Niehl“). Die Ergebnisse der Potentialanalyse aus der Konzeptstudie sind in Anlage 5 dargestellt. Relativ geringe Konflikte mit dem Landschafts- und Naturschutz: Die Route der RPR 8 kann fast vollständig über bestehende Verkehrsflächen geführt werden. Insbe- sondere auf der Route im „Korridor Esch“ bestehen demgegenüber in erheblichem Umfang Konflikte mit den Zielen des Landschaftsplans, da die Vorzugstrasse u. a. durch den Blücherpark verläuft. Die Korridore durch Esch und Niehl werden entsprechend im Konzept mit der Umsetzungspri- orität „niedrig“, der hier ausgewählte Korridor der RPR 8 über Mauenheim, Weidenpesch, Lon- gerich und Chorweiler demgegenüber als „hoch“ eingestuft. Nachfolgend soll der in Anlage 4 skizzierte Verlauf der vorgeschlagenen Route abschnitts- weise näher beschrieben werden. Beschreibung der Vorzugsvariante Aus der Konzeptstudie wurde im Abschnitt nördlich Mauenheimer Gürtel eine fachlich eindeu- tige Vorzugsvariante abgeleitet. Im Vorfeld betrachtet wurden zwei große Nord-Süd-Achsen: Westliche Achse: Mercatorstraße / Longericher Straße / Etzelstraße, sowie Östliche Achse: Neusser Landstraße / Neusser Straße. Dabei wurden für die weiter westlich gelegene Achse über Mercatorstraße / Longericher Straße und Etzelstraße u. a. höhere Potenziale (Nähe zu den Siedlungsbereichen, u. a. Chor- weiler, Seeberg, Longerich) sowie geringere Zeitverluste an Knotenpunkten (insbesondere Ampelanlagen) ermittelt. Darüber hinaus wird der westlichen Achse in der Konzeptstudie ein insgesamt größeres Po- tenzial bescheinigt, einen hohen Standard für den Radverkehr zu erfüllen. Auf der östlichen Achse über die Neusser Straße kommt als Hemmnis hinzu, dass die Ortsla- gen Weidenpesch (teilweise eingeschränkte Flächenverfügbarkeit i. V. mit der Stadtbahn) und Nippes (Geschäftsfunktion, hohe Nutzungskonkurrenz) ungünstige Randbedingungen für die Entwicklung einer RadPendlerRoute aufweisen. Für nähere Informationen wird auf die ent- sprechenden Anlagen aus der Konzeptstudie verwiesen (siehe Mitteilung 2810/2023). Aus fachlicher Sicht ist die westliche Achse über Mercatorstraße / Longericher Straße / Etzel- straße eindeutig zu bevorzugen und soll als RPR 8 gemäß der Routenführung in Anlage 4 entwickelt werden. 5 Abschnitt 1 - Routenbestimmung mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Stadtteil Nippes Der innenstadtnahe Abschnitt im Stadtteil Nippes zwischen der Inneren Kanalstraße („Vertei- lerring um die Innenstadt“) und dem Mauenheimer Gürtel ist der einzige Abschnitt, für den auf Grundlage der Konzeptstudie noch keine Route abschließend festgelegt werden kann. In die- sem Abschnitt ist laut Konzeptstudie eine bahnparallele Führung westlich des Wegs „Am Aus- besserungswerk“ vorgesehen. Dabei handelt es sich jedoch um Flächen, die sich im Eigentum der Deutschen Bahn befinden und nach dem aktuellen Flächennutzungsplan als Flächen für Bahnanlagen vorgesehen sind. Eine Realisierung der Führung aus dem Konzept ist daher derzeit nicht umsetzbar. Für die Festlegung der Routenführung im Stadtteil Nippes sollen daher von einem externen Planungsbüro mehrere Varianten aufbereitet und die Vor- und Nachteile dieser Varianten der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Öffentlichkeit soll Gelegenheit bekommen, Hinweise zu den einzelnen möglichen Routen im Stadtteil Nippes zu geben. Die Ergebnisse dieser Öffent- lichkeitsbeteiligung werden den politischen Gremien mit gesonderter Beschlussvorlage vorge- stellt. Abschnitte 2 und 6 - Kurzfristige Maßnahmen: Planung und Umsetzung der Fahr- radstraßen auf Etzelstraße, Longericher Straße (Bezirk Nippes) und Alte Straße (Bezirk Chorweiler) Die RPR 8 soll im Abschnitt 2 auf Etzelstraße und Longericher Straße zwischen Mauenheimer Gürtel und Militärringstraße fast durchgängig auf Fahrradstraßen geführt werden, die entspre- chenden Teilabschnitte sind bereits im Fahrradstraßenkonzept für den Stadtbezirk Nippes (siehe Vorlage Nr. 3398/2023) enthalten. Im Abschnitt 6 in Worringen ist laut Fahrradstraßen- konzept für den Bezirk Chorweiler (1560/2024) eine Führung über Alte Straße vorgesehen. Diese Führung über Alte Straße wird mit der RPR 8 aufgegriffen und soll ebenfalls als kurzfris- tige Maßnahme geplant und umgesetzt werden. Mit der Planung und verkehrsrechtlichen Prüfung wird unmittelbar begonnen. Die Planungen werden der Bezirksvertretung Nippes bzw. Chorweiler für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbe- reich vorgelegt. Teile der Etzelstraße sind bereits heute als Fahrradstraße ausgewiesen. Abschnitte 3 und 5 - Machbarkeitsstudie für Mercatorstraße (Seeberg, Chorweiler) und Bruchstraße (Roggendorf/Thenhoven) Für Abschnitt 3 (Mercatorstraße) und Abschnitt 5 (Bruchstraße / Ortsdurchfahrt Roggen- dorf/Thenhoven) wird eine vertiefende Machbarkeitsstudie zur Erarbeitung von Planungsvari- anten und Festlegung der Führungsform in Auftrag gegeben. In diesen Abschnitten ist der Ausbau und Neubau von getrennten Radverkehrsanlagen (bauliche Radwege oder Radfahrt- reifen) erforderlich. Abschnitt 4 – Dresenhofweg (Kreuzfeld) Der Dresenhofweg bietet im Bestand eine gute Verkehrsqualität für den Radverkehr. Im aktu- ellen Ausbaustand ist die Ausweisung des Dresenhofwegs als Fahrradstraße zu prüfen. Die Führung des Radverkehrs über den Dresenhofweg wird mit der Festlegung der RPR 8 sowie der Verankerung im Verkehrskonzept für den geplanten Stadtteil Kreuzfeld verstetigt. Die zu- künftige Ausgestaltung des Radwegs wird im Rahmen der Planung für Kreuzfeld festgelegt. Abschnitt 7 – Neusser Landstraße (Worringen) Im Abschnitt 7 wird die RadPendlerRoute über die Neusser Landstraße geführt. Südlich Ineos Tor 9 wird die Radverkehrsführung gemäß den Planungen für Sanierung und Umbau der Neusser Landstraße (3203/2023) geführt. Nördlich Ineos Tor 9 wird die Führung grundsätzlich beibehalten. 6 Zu Beschlusspunkt 3: Die Durchführung der Planung wird unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2025/2026 beschlossen. Die Kosten für die konzeptionelle Planungsleistung in Verbindung mit der o. g. Routenbestim- mung mit Öffentlichkeitsbeteiligung (Abschnitt 1) sowie der vertiefenden Machbarkeitsstudie (Abschnitte 3 und 5) werden aus dem konsumtiven Haushalt finanziert. Auf Grundlage von Er- fahrungswerten aus vergleichbaren Aufgaben wird ein Aufwand in Höhe von insgesamt ca. 100.000 Euro geschätzt. Eine entsprechende Aufwandsermächtigung ist im Haushaltsplan 2025/2026 für das Haushalts- jahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produkt- gruppe 1201 – Straßen, Wege und Plätze Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen, bedarfsgerecht eingeplant. Um nach Möglichkeit zukünftig Fördermittel des Landes NRW für die bauliche Realisierung der RPR 8 erhalten zu können, soll sie als Route für das Radvorrangnetz des Landes NRW angemeldet werden. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die Maßnahme stärkt nach einer Realisierung den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine umweltfreundliche Mobilitätsmöglichkeit. in der Stadt-Umland-Verflechtung. Die Maßnahme trägt deshalb positiv zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Öffentlichkeitsbeteiligung Beteiligungskonzept Anlage 3 RadPendlerRouten-Netz Schemaplan Anlage 4 RadPendlerRouten RPR8 Übersichtsplan A3 Anlage 5 RadPendlerRouten-Netz Konzeptstudie Seite 54 mit Eintragung
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2936/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.02.2025
- Erstellt
- 24.09.2024 10:18