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2936/2024

RadPendlerRouten-Netz Köln: RadPendlerRoute Köln Innenstadt - Nippes - Chorweiler - Dormagen

Beschlussvorlage Ausschuss 28.02.2025

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 13.05.2025, TOP 3.2

Anlage 4_RadPendlerRouten_RPR8_Übersichtsplan-A3

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Ansehen

Anlage 3_RadPendlerRouten-Netz_Schemaplan

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Ansehen

Anlage 6 Auszug BV Nippes 27.03.2025

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2_Öffentlichkeitsbeteiligung_Beteiligungskonzept

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 5_RadPendlerRouten-Netz_Konzeptstudie_Seite54_mitEintragung

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Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung zum BV-Beschluss

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Ansehen

Anlage 4_RadPendlerRouten_RPR8_Übersichtsplan-A3

3583 Zeichen

Köln 1:40000 :
RadPendlerRouten-Netz Köln - RPR& ANLAGE 4 Sag Köln

TTIITVTTOCTTT
AM RHEIN EZ

‚ Zaunswinkel

© sKteuz Monheim Bauaeneh

Z "| Legende
0 „| Führungsformen

wm Fahrradstraße
Voigtslach

we Radweg - Neubau / Ausbau / Sanierung
am Führung im Mischverkehr

kurzfristig: Optimierung Bestandsführung
langfrsitig: Prüfung Alternativen

m = kurzfristige Alternativroute

(Netzlücke Mercatorstraße)

az Führungsvarianten (Festlegung erforderlich)

— RadPendlerRouten-Netz - Anschlussstrecken

und nicht priorisierte Routen
MuuRT 2 u /

Kurzbeschreibung Routenabschnitte und Führungsform

Abschnitt 1: Nippes i
- Routenführung ist noch festzulegen -

Langel
Bien

Abschnitt 2: Mauenheim / Weidenpesch / Longerich |
y Wörringer. Bruch 28 2.1: Etzelstraße zwischen Mauenheimer Gürtel und
Tihenhovän Schmiedegasse (Führung auf Fahrradstraßen gemäß
l S, :] ’ 5 > 5 Fahrradstraßenkonzept für den Bezirk Nippes)
\| % Be = j PREINK 2.2: Etzelstraße zwischen Schmiedegasse und
henhoven x%
Di EN eh N

FredhöhRheinkassel

Bahnunterführung zur Longericher Straße (kurzfristig:
Führung im Mischverkehr auf der Fahrbahn; langfristig:

Kasselberg ‘% Prüfung Führungsvarianten Radverkehr) 1]
2.3: Etzelstraße zwischen Bahnunterführung zur
| N 2 Longericher Straße und Ossietzkystraße (Führung auf
\ x \ \ Fahrradstraßen gemäß Fahrradstraßenkonzept für den
0 \ ) Feldkässel Bezirk Nippes)
157] De‘ \ \ ww & ‚| 2.4: Longericher Straße zwischen Ossietzkystraße und A
\ \ oO “ öl| Johannes-Rings-Straße (Führung auf Fahrradstraßen
1 Weil gemäß Fahrradstraßenkonzept für den Bezirk Nippes)
\
Volkhoven/ Weild«2]|
}

2 N
IS 2 \

rriedhof Charite

‚Abschnitt 3: Longerich, Seeberg, Chorweiler
3.1: Longericher Straße zwischen Johannes-Rings-Straße
und Militärringstraße (kurzfristig: Führung im
Mischverkehr; langfristig: Prüfung Führungsvarianten N
Radverkehr)

3.2: Mercatorstraße zwischen Militärringstraße und

Merianstraße (Prüfung Neubau / Ausbau / Sanierung
Radwege)

FniedhbfFsch %

= ‚Esch Volkhoven:
xg

Auweiler
Wh,

s N 1%
Heimersdori %
®

-Lindweiler\
Köin-Chorweilen

9

Br N
ESCEll [ z N
Kreuz Köln- Nord \

0

Abschnitt 4: Chorweiler, Volkhoven/Weiler, Kreuzfeld
4.1: Merianstraße zwischen Mercatorstraße und
Deliastraße/Damiansweg (Prüfung Neubau / Ausbau /
Sanierung Radwege)

4.2: Deliastraße zwischen Merianstraße und Dresenhofweg
(Führung im Mischverkehr)

4.3: Dresenhofweg zwischen Deliastraße und
Bruchstraße/Blumenbergsweg (kurzfristig: Führung auf
Fahrradstraße; langfristig: Neubau / Ausbau im
Radschnellwegstandard im Rahmen des städtebaulichen |
Entwicklungskonzepts „Kreuzfeld“)

‚Auweiler

Bemayamny

Abschnitt 5: Blumenberg

5.1: Bruchstraße zwischen Dresenhofweg und
Ortseingang Roggendorf/Thenhoven (Prüfung Neubau /
Ausbau / Sanierung Radwege)

5.2: Bruchstraße in der Ortsdurchfahrt

(31. Seh] Roggendorf/Thenhoven (Führung im Mischverkehr)

"Nüssenberger Busch
Mengenich. )
oe \

Abschnitt 6: Roggendorf/Tehenhoven und Worringen
6: Alte Straße und Dornstraße mit Anbindung Ineos Tor 7
N R 6 | Abschnitt 7: Worringen
N \ 5 „| 7.1: Neusser Landstraße zwischen Alte Neusser Landstraße N
If | N £ und Zufahrt Ineos Tor 9 (Neubau Radweg gemäß Vorlage
t 3203/2023)

7.2: Neusser Landstraße zwischen Zufahrt Ineos Tor 9 und M

Stadtgrenze (Sanierung Zweirichtungsradweg)
|

indschaftspark 83

ru ‚AmAusbesserungswerk
I (Vorzugv ariante aus Konzept);
Bickendolvrsı. nicht realisierbar

u =

_— N

E27 Stadt Köln Herausgeber: Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung

£ ©, Kartenthema und Quellvermerke: >>> BITTE EINTRAGEN ! <<<
Die Oberbürgermeisterin

0 250 500m
Lt 1

Anlage 3_RadPendlerRouten-Netz_Schemaplan

106 Zeichen

ANLAGE 3 – Schemaplan RadPendlerRouten-Netz Köln 
Auszug aus Mitteilung 
2810/2023  
 
 
 
 
Stand 09/2023

Anlage 6 Auszug BV Nippes 27.03.2025

1990 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313 
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 28.03.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 34. Sitzung der 
Bezirksvertretung Nippes  vom 27.03.2025  
öffentlich 
9.2.4 Planung der RadPendlerRoute 8 von Köln Innenstadt - Nippes - Chor-
weiler - Dormagen 
2936/2024 
 
 
Herr Dr. Ertin begründet den vorliegenden Änderungsantrag der Grünen. 
 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen 
 
Beschluss: 
 
Der Text zur Beschlussvorlage 2936/2024 wird ergänzt wie folgt: 
 
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind mindestens die 3 Varianten 1a, 1b und 
1c (siehe Zeichnung in der Anlage 4) zu berücksichtigen 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen. 
 
II. Abstimmung über die so geänderte Verwaltungsvorlage 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beschließt,  
 
1. die Verwaltung mit der Planung einer interkommunalen RadPendlerRoute im Korridor Köln 
Innenstadt –Nippes – Chorweiler – Dormagen zu beauftragen. Die Route wird als 
„RadPendlerRoute 8“ (RPR 8) Bestandteil des RadPendlerRouten-Netzes Köln.

2 
 
2. Als Planungsprämisse wird festgelegt, dass die RPR 8 gemäß Anlage 4 über Etzelstraße, 
Longericher Straße, Mercatorstraße, Dresenhofweg, Bruchstraße, Alte Straße, Dornstraße 
und Neusser Landstraße geplant werden soll. Für die Festlegung der Route im Stadtteil 
Nippes ist zunächst eine Öffentlichkeitsbeteiligung wie in Anlage 2 beschrieben durchzu-
führen. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden mit einem Beschlussvor-
schlag für die Routenführung in diesem Abschnitt gesondert vorgelegt. 
 
3. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind mindestens die 3 Varianten 1a, 1b 
und 1c (siehe Zeichnung in der Anlage 4) zu berücksichtigen 
 
4. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushalt-
satzung 2025/2026. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorlage Ausschuss

13376 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2936/2024 
Freigabedatum 
28.02.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planung der RadPendlerRoute 8 von Köln Innenstadt - Nippes - Chorweiler - Dormagen
  
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beschließt,  
 
1. die Verwaltung mit der Planung einer interkommunalen RadPendlerRoute im Korridor Köln 
Innenstadt –Nippes – Chorweiler – Dormagen zu beauftragen. Die Route wird als 
„RadPendlerRoute 8“ (RPR 8) Bestandteil des RadPendlerRouten-Netzes Köln. 
 
2. Als Planungsprämisse wird festgelegt, dass die RPR 8 gemäß Anlage 4 über Etzelstraße, 
Longericher Straße, Mercatorstraße, Dresenhofweg, Bruchstraße, Alte Straße, Dornstraße 
und Neusser Landstraße geplant werden soll. Für die Festlegung der Route im Stadtteil 
Nippes ist zunächst eine Öffentlichkeitsbeteiligung wie in Anlage 2 beschrieben durchzu-
führen. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden mit einem Beschlussvor-
schlag für die Routenführung in diesem Abschnitt gesondert vorgelegt. 
 
3. Die Umsetzung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushalt-
satzung 2025/2026. 
 
 
 
Verkehrsausschuss 18.03.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.03.2025 
Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit 20.03.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025 
Verkehrsausschuss 13.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

3 
Begründung 
 
Zu Beschlusspunkt 1:  
 
Mit der Mitteilung 2810/2023 wurde das Konzept RadPendlerRouten-Netz Köln dem Verkehrs-
ausschuss und den Bezirksvertretungen vorgestellt. Die RPR 8 ist eine von drei linksrheini-
schen Routen aus dem Konzept, die ergänzend zu den bisher beschlossenen rechtsrheini-
schen RadPendlerRouten mit Priorität umgesetzt werden sollen (siehe Anlage 3). Das 
RadPendlerRouten-Netz wird vollständig über Strecken geführt, die bereits in den 
beschlossenen Radhauptnetzen enthalten sind und bildet zukünftig die höchste Stufe der 
Netzhierarchie im Radverkehrsnetz der Stadt Köln. 
 
Durch die Einstufung als RadPendlerRoute werden zukünftig höhere Standards hinsichtlich 
der Breite der Verkehrsflächen sowie der durchgängigen Befahrbarkeit an diese Strecken 
angelegt. Diese Standards orientieren sich an den Hinweisen für Radschnellverbindungen und 
Radvorrangrouten (H RSV) der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen 
(FGSV).  
 
Als Hauptführungsformen sollen zum Einsatz kommen: 
 
 Fahrradstraßen in der Regel mit 4,0 – 4,6 m Fahrgassenbreite 
(Engstellen in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten möglich)  
 Einrichtungsradwege in der Regel mit ≥ 2,50 m Breite 
(Engstellen in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten möglich) 
 Zweirichtungsradwege in der Regel mit ≥ 3,0 m Breite 
(Engstellen in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten möglich) 
 Radfahrstreifen in der Regel mit ≥ 2,5 m Breite 
(Engstellen in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten möglich; 
abweichend von den H RSV wird aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Kölner 
Standard regelmäßig auch eine Breite von 2,5 m eingesetzt) 
 Schutzstreifen in der Regel mit 2,0 m Breite 
(Engstellen in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten).  
 
Zu den je Führungsform genannten Regelbreiten kommen ggf. erforderliche Sicherheitsräume 
hinzu, z. B. zu parkenden Fahrzeugen. Als Zwischenlösungen sowie auf kurzen 
Teilabschnitten können bei Bedarf auch Führungen im Mischverkehr eingesetzt werden. 
 
Anlage 4 beschreibt den vorgeschlagenen Verlauf der RPR 8. Laut Konzeptstudie ist eine 
Anbindung aller radialen RadPendlerRouten an einen Verteilerring um die Kölner Innenstadt 
im Bereich der Inneren Kanalstraße / Innerer Grüngürtel vorgesehen. Damit knüpft das 
RadPendlerRouten-Netz Köln an den Beschluss zum Radverkehrskonzept Innenstadt an 
(1171/2016).

4 
Zu Beschlusspunkt 2:  
 
Im Rahmen der Konzeptstudie „RadPendlerRouten-Netz Köln“ wurde ein zweistufiges Pla-
nungsverfahren angewendet: Zunächst wurden für das Stadtgebiet Köln grobmaßstäblich Kor-
ridore definiert, mit denen v. a. die bedeutenden Stadt-Umland-Verbindungen abgebildet wur-
den. In einer zweiten Stufe wurden innerhalb der einzelnen Korridore Routenvarianten mit- 
einander verglichen und für jeden Korridor eine Vorzugsvariante abgeleitet (siehe Anlagen zu 
Mitteilung 2810/2023). 
 
Innerhalb der beiden nördlichen, linksrheinischen Stadtbezirke Nippes und Chorweiler wurden 
drei radiale Stadt-Umland-Korridore untersucht. Der Korridor der RPR 8 wird aus den nachfol-
gend genannten Gründen zur prioritären Umsetzung empfohlen: 
 
 Hohe Potenziale: Die Potentialanalyse weist für die ausgewählte Route RPR 8 bei 
den radialen Korridoren im linksrheinischen Norden die höchsten Potenziale aus. 
Diese liegen deutlich höher als im westlich angrenzenden Korridor (über „Esch“) sowie 
im östlich gelegenen Korridor (über „Niehl“). Die Ergebnisse der Potentialanalyse aus 
der Konzeptstudie sind in Anlage 5 dargestellt. 
 
 Relativ geringe Konflikte mit dem Landschafts- und Naturschutz: Die Route der 
RPR 8 kann fast vollständig über bestehende Verkehrsflächen geführt werden. Insbe-
sondere auf der Route im „Korridor Esch“ bestehen demgegenüber in erheblichem 
Umfang Konflikte mit den Zielen des Landschaftsplans, da die Vorzugstrasse u. a. 
durch den Blücherpark verläuft. 
 
Die Korridore durch Esch und Niehl werden entsprechend im Konzept mit der Umsetzungspri-
orität „niedrig“, der hier ausgewählte Korridor der RPR 8 über Mauenheim, Weidenpesch, Lon-
gerich und Chorweiler demgegenüber als „hoch“ eingestuft.  
 
Nachfolgend soll der in Anlage 4 skizzierte Verlauf der vorgeschlagenen Route abschnitts-
weise näher beschrieben werden. 
 
 
Beschreibung der Vorzugsvariante 
 
Aus der Konzeptstudie wurde im Abschnitt nördlich Mauenheimer Gürtel eine fachlich eindeu-
tige Vorzugsvariante abgeleitet. Im Vorfeld betrachtet wurden zwei große Nord-Süd-Achsen: 
 
 Westliche Achse: Mercatorstraße / Longericher Straße / Etzelstraße, sowie  
 Östliche Achse: Neusser Landstraße / Neusser Straße. 
  
Dabei wurden für die weiter westlich gelegene Achse über Mercatorstraße / Longericher 
Straße und Etzelstraße u. a. höhere Potenziale (Nähe zu den Siedlungsbereichen, u. a. Chor-
weiler, Seeberg, Longerich) sowie geringere Zeitverluste an Knotenpunkten (insbesondere 
Ampelanlagen) ermittelt.  
 
Darüber hinaus wird der westlichen Achse in der Konzeptstudie ein insgesamt größeres Po-
tenzial bescheinigt, einen hohen Standard für den Radverkehr zu erfüllen.  
 
Auf der östlichen Achse über die Neusser Straße kommt als Hemmnis hinzu, dass die Ortsla-
gen Weidenpesch (teilweise eingeschränkte Flächenverfügbarkeit i. V. mit der Stadtbahn) und 
Nippes (Geschäftsfunktion, hohe Nutzungskonkurrenz) ungünstige Randbedingungen für die 
Entwicklung einer RadPendlerRoute aufweisen. Für nähere Informationen wird auf die ent-
sprechenden Anlagen aus der Konzeptstudie verwiesen (siehe Mitteilung 2810/2023). 
 
Aus fachlicher Sicht ist die westliche Achse über Mercatorstraße / Longericher Straße / Etzel-
straße eindeutig zu bevorzugen und soll als RPR 8 gemäß der Routenführung in Anlage 4 
entwickelt werden.

5 
 
Abschnitt 1 - Routenbestimmung mit Öffentlichkeitsbeteiligung im Stadtteil Nippes 
 
Der innenstadtnahe Abschnitt im Stadtteil Nippes zwischen der Inneren Kanalstraße („Vertei-
lerring um die Innenstadt“) und dem Mauenheimer Gürtel ist der einzige Abschnitt, für den auf 
Grundlage der Konzeptstudie noch keine Route abschließend festgelegt werden kann. In die-
sem Abschnitt ist laut Konzeptstudie eine bahnparallele Führung westlich des Wegs „Am Aus-
besserungswerk“ vorgesehen. Dabei handelt es sich jedoch um Flächen, die sich im Eigentum 
der Deutschen Bahn befinden und nach dem aktuellen Flächennutzungsplan als Flächen für 
Bahnanlagen vorgesehen sind. Eine Realisierung der Führung aus dem Konzept ist daher 
derzeit nicht umsetzbar. 
 
Für die Festlegung der Routenführung im Stadtteil Nippes sollen daher von einem externen 
Planungsbüro mehrere Varianten aufbereitet und die Vor- und Nachteile dieser Varianten der 
Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Öffentlichkeit soll Gelegenheit bekommen, Hinweise zu 
den einzelnen möglichen Routen im Stadtteil Nippes zu geben. Die Ergebnisse dieser Öffent-
lichkeitsbeteiligung werden den politischen Gremien mit gesonderter Beschlussvorlage vorge-
stellt. 
 
Abschnitte 2 und 6 - Kurzfristige Maßnahmen: Planung und Umsetzung der Fahr-
radstraßen auf Etzelstraße, Longericher Straße (Bezirk Nippes) und Alte Straße (Bezirk 
Chorweiler) 
 
Die RPR 8 soll im Abschnitt 2 auf Etzelstraße und Longericher Straße zwischen Mauenheimer 
Gürtel und Militärringstraße fast durchgängig auf Fahrradstraßen geführt werden, die entspre-
chenden Teilabschnitte sind bereits im Fahrradstraßenkonzept für den Stadtbezirk Nippes 
(siehe Vorlage Nr. 3398/2023) enthalten. Im Abschnitt 6 in Worringen ist laut Fahrradstraßen-
konzept für den Bezirk Chorweiler (1560/2024) eine Führung über Alte Straße vorgesehen. 
Diese Führung über Alte Straße wird mit der RPR 8 aufgegriffen und soll ebenfalls als kurzfris-
tige Maßnahme geplant und umgesetzt werden. 
 
Mit der Planung und verkehrsrechtlichen Prüfung wird unmittelbar begonnen. Die Planungen 
werden der Bezirksvertretung Nippes bzw. Chorweiler für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbe-
reich vorgelegt. Teile der Etzelstraße sind bereits heute als Fahrradstraße ausgewiesen. 
 
Abschnitte 3 und 5 - Machbarkeitsstudie für Mercatorstraße (Seeberg, Chorweiler) und 
Bruchstraße (Roggendorf/Thenhoven) 
 
Für Abschnitt 3 (Mercatorstraße) und Abschnitt 5 (Bruchstraße / Ortsdurchfahrt Roggen-
dorf/Thenhoven) wird eine vertiefende Machbarkeitsstudie zur Erarbeitung von Planungsvari-
anten und Festlegung der Führungsform in Auftrag gegeben. In diesen Abschnitten ist der 
Ausbau und Neubau von getrennten Radverkehrsanlagen (bauliche Radwege oder Radfahrt-
reifen) erforderlich. 
 
Abschnitt 4 – Dresenhofweg (Kreuzfeld) 
 
Der Dresenhofweg bietet im Bestand eine gute Verkehrsqualität für den Radverkehr. Im aktu-
ellen Ausbaustand ist die Ausweisung des Dresenhofwegs als Fahrradstraße zu prüfen. Die 
Führung des Radverkehrs über den Dresenhofweg wird mit der Festlegung der RPR 8 sowie 
der Verankerung im Verkehrskonzept für den geplanten Stadtteil Kreuzfeld verstetigt. Die zu-
künftige Ausgestaltung des Radwegs wird im Rahmen der Planung für Kreuzfeld festgelegt. 
 
Abschnitt 7 – Neusser Landstraße (Worringen) 
 
Im Abschnitt 7 wird die RadPendlerRoute über die Neusser Landstraße geführt. Südlich Ineos 
Tor 9 wird die Radverkehrsführung gemäß den Planungen für Sanierung und Umbau der 
Neusser Landstraße (3203/2023) geführt. Nördlich Ineos Tor 9 wird die Führung grundsätzlich 
beibehalten.

6 
Zu Beschlusspunkt 3:  
 
Die Durchführung der Planung wird unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2025/2026 beschlossen. 
 
Die Kosten für die konzeptionelle Planungsleistung in Verbindung mit der o. g. Routenbestim-
mung mit Öffentlichkeitsbeteiligung (Abschnitt 1) sowie der vertiefenden Machbarkeitsstudie 
(Abschnitte 3 und 5) werden aus dem konsumtiven Haushalt finanziert. Auf Grundlage von Er-
fahrungswerten aus vergleichbaren Aufgaben wird ein Aufwand in Höhe von insgesamt ca. 
100.000 Euro geschätzt. 
 
Eine entsprechende Aufwandsermächtigung ist im Haushaltsplan 2025/2026 für das Haushalts-
jahr 2025 im Teilergebnisplan des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung in der Produkt-
gruppe 1201 – Straßen, Wege und Plätze Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen, bedarfsgerecht eingeplant. 
 
Um nach Möglichkeit zukünftig Fördermittel des Landes NRW für die bauliche Realisierung 
der RPR 8 erhalten zu können, soll sie als Route für das Radvorrangnetz des Landes NRW 
angemeldet werden. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die Maßnahme stärkt nach einer Realisierung den Umweltverbund im Bereich Radverkehr 
und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine umweltfreundliche Mobilitätsmöglichkeit. in der 
Stadt-Umland-Verflechtung. Die Maßnahme trägt deshalb positiv zu einer Reduktion des 
Treibhausgasausstoßes bei. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Öffentlichkeitsbeteiligung Beteiligungskonzept 
Anlage 3 RadPendlerRouten-Netz Schemaplan 
Anlage 4 RadPendlerRouten RPR8 Übersichtsplan A3 
Anlage 5 RadPendlerRouten-Netz Konzeptstudie Seite 54 mit Eintragung

Anlage 2_Öffentlichkeitsbeteiligung_Beteiligungskonzept

4159 Zeichen

ANLAGE 2 - RadPendlerRouten-Netz Köln - RPR 8 
 
Beteiligungskonzept 
Das vorliegende, grobe Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Festlegung der 
Routenführung der RadPendlerRoute 8 (RPR8) im Abschnitt 1 zwischen Innere 
Kanalstraße und Mauenheimer Gürtel dient als Entscheidungsgrundlage über die 
Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung sowie deren grundsätzliche 
Ausgestaltung.  
Die einzelnen Umsetzungsschritte werden auf dieser Basis weiter konkretisiert.  
 
I. Grundlagen  
Zur Verbesserung der Stadt-Umland-Verbindungen wurde die Konzeptstudie 
RadPendlerRouten-Netz Köln beauftragt (siehe auch 2810/2023). Im Rahmen dieser 
Konzeptstudie wurde eine erste Beteiligung von Initiativen und Verbänden 
durchgeführt. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Interessen sowie der Konfliktlagen 
und der begrenzten Ressourcen innerhalb der Stadtverwaltung wurde das Vorgehen, 
alle Routen des Konzepts in einem Verfahren abzustimmen, nicht weiterverfolgt. 
Stattdessen wurden drei potenzialstarke Routen mit besonderer Bedeutung in der 
Stadt-Umland-Verbindung ausgewählt, welche nun in Einzelvorlagen den politischen 
Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung soll ausschließlich für Routen oder Abschnitte von 
Routen durchgeführt werden, für die aus der Konzeptstudie keine fachlich eindeutige 
Empfehlung hervorgeht. 
Im vorliegenden Fall der RadPendlerRoute 8 trifft dieses Kriterium auf den eingangs 
genannten Routenabschnitt im Stadtteil Nippes zu.  
  
II. Inhalte, Beteiligungsstufe, Ziele und Zielgruppen  
Inhalte 
Im Rahmen der Beteiligung wird über die Varianten der Routenführung im Stadtteil 
Nippes informiert. 
Der Öffentlichkeit werden dabei die potenziellen Führungen vorgestellt, die Vor- und 
Nachteil der Routenvarianten erläutert (u.a. Parkplatzentfall) und der erzielbare 
Qualitätsstandard, die Erfordernisse, Hemmnisse, Konflikte sowie ggf. die 
Unterschiede in der zeitlichen Realisierbarkeit dargestellt. 
Hierfür kann mit Musterskizzen sowie vereinfachten ortsspezifischen Skizzen 
gearbeitet werden.

Intensitätsstufe: Beratung / Konsultation 
Die Verwaltung stellt bereits erarbeitete Entwürfe vor und bittet die Öffentlichkeit um 
Feedback dazu. 
 
Beteiligungsziel und Gestaltungsspielraum  
Zentrales Ziel ist, Hinweise der Öffentlichkeit zu den Routenvarianten einzuholen, 
gleichzeitig aber auch Anmerkungen für die weitere Planung zu sammeln. Die 
Öffentlichkeit wird somit eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern und 
Argumente für und gegen die Varianten im Abschnitt Nippes vorzubringen. 
Außerdem wird über das Konzept der RadPendlerRouten informiert und Fragen zur 
bisherigen Konzeption der RPR8 beantwortet.  
Die planerische Ausgestaltung der Route ist explizit nicht Gegenstand der 
Beteiligung, die Planungsvorgaben richten sich – wie in der Vorlage benannt - nach 
den Hinweisen für Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten. Die 
Führungsform wird im Rahmen der konkretisierenden Planung nach fachlichen 
Kriterien festgelegt. 
 
Zielgruppen  
Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen insbesondere folgende Zielgruppen erreicht 
werden:  
 Stadtteilbewohner*innen und Anlieger*innen, die im Stadtteil Nippes wohnen, 
ein Geschäft oder Gewerbe betreiben, dort arbeiten oder zur Schule gehen 
oder eine kulturelle, soziale oder weitere Einrichtung betreiben oder besuchen, 
 Initiativen und Verbände, 
 Kölner*innen, die an der Entwicklung des Radverkehrs interessiert sind. 
 
III. Ablauf der Beteiligung, Methoden und Kommunikationsmaßnahmen  
Die Beteiligung soll mit Unterstützung durch ein externes Büro durchgeführt werden. 
Die Methoden sind gemeinsam mit dem zu beauftragenden Büro festzulegen. 
Folgende Maßnahmen sollen in jedem Fall durchgeführt werden: 
 Online-Beteiligungsmöglichkeit auf dem Beteiligungsportal 
www.meinungfuer.koeln 
 Im Anschluss an die Beteiligung werden die Ergebnisse ebenfalls online auf 
dem Beteiligungsportal veröffentlicht 
 
Übergreifend soll für das Thema RadPendlerRouten-Netz Köln eine Informationsseite 
auf www.stadt-koeln.de aufgebaut werden. Hier werden Informationen und 
Ergebnisse bereitgestellt.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1526 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
Aus der Konzeptstudie RadPendlerRouten-Netz Köln konnte für die RadPendlerRoute 8 im Abschnitt 1 
zwischen Innerer Kanalstraße und Mauenheimer Gürtel (Stadtteil Nippes) keine eindeutige Empfehlung 
für die Routenführung abgeleitet werden. Für diesen Abschnitt ist eine Variantenbetrachtung erforderlich, 
welche durch eine Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet werden sollte. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 5_RadPendlerRouten-Netz_Konzeptstudie_Seite54_mitEintragung

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Anlage 7 Stellungnahme der Verwaltung zum BV-Beschluss

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Anlage 7 
 
Planung der RadPendlerRoute 8 von Köln Innenstadt - Nippes - Chorweiler – 
Dormagen, 2936/2024 
 
Die BV Nippes hat in ihrer Sitzung am 27.03.2025 folgendes beschlossen: 
 
„Der Verkehrsausschuss beschließt,  
 
1. die Verwaltung mit der Planung einer interkommunalen RadPendlerRoute im 
Korridor Köln Innenstadt –Nippes – Chorweiler – Dormagen zu beauftragen. Die 
Route wird als „RadPendlerRoute 8“ (RPR 8) Bestandteil des RadPendlerRouten-
Netzes Köln. 
 
2. Als Planungsprämisse wird festgelegt, dass die RPR 8 gemäß Anlage 4 über 
Etzelstraße, Longericher Straße, Mercatorstraße, Dresenhofweg, Bruchstraße, 
Alte Straße, Dornstraße und Neusser Landstraße geplant werden soll. Für die 
Festlegung der Route im Stadtteil Nippes ist zunächst eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung wie in Anlage 2 beschrieben durchzuführen. Die 
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden mit einem Beschlussvorschlag 
für die Routenführung in diesem Abschnitt gesondert vorgelegt. 
 
3. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind mindestens die 3 Varianten 
1a, 1b und 1c (siehe Zeichnung in der Anlage 4) zu berücksichtigen.“ 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Die Verwaltung empfiehlt dem BV-Beschluss zu folgen.

Beratungsverlauf (5)

18.03.2025 Verkehrsausschuss
TOP 3.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2025 Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2025 Verkehrsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2936/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.02.2025
Erstellt
24.09.2024 10:18