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3330/2018

Überprüfung der Kaianlagen in Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 22.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 05.02.2019, TOP 3.2

Anlage 1 - Eingabe 02-1600-54_2018

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Eingabe 02-1600-54_2018

2595 Zeichen

Hans Burgwinkel        Schenkspfad 5,  
          51105 Köln (Poll),  
          Tel.: 0221/835 836  
          Fax 0221/830 22 57 
Mobil 0171-5282817 
Hjburg@aol.com 
          23.04.2018 
     
 
 
 
 
 
 
 
 
 
„Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO)  
hier:  
Überprüfung der Kaianlagen in Köln  
 
Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der 
Gemeindeordnung NRW folgende Anregung:  
 
Die Stadt Köln wird aufgefordert, unverzüglich und schnellstmöglich, alle Kaianlagen, die im 
Rahmen der Uferbefestigung und des Hafenbaus um/vor 1898 errichtet wurden, am Rheinufer 
genau zu untersuchen, insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Standfestigkeit und Benutzbarkeit 
durch die Rheinschifffahrt. 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist nicht nur g emäß Artikel 8 der „Mannheimer Akte“ von 1868, fortgeführt als „Revidierte 
Rheinschifffahrtsakte (Bundesgesetzbl. 1966 II S. 560), Zusatzprotokoll von 1895 und Vereinbarung von 
1922 (Bonn, den 11. März 1969, Der Bundesminister für Verkehr Georg Leber) verpflichtet , dass „ in den 
Freihäfen sowie in den übrigen Hafenstädten am Rhein die nötigen Einrichtungen zur Erleichterung der 
Ein- und Ausladungen und zur Niederlage der Waren vorhanden seien und in gutem Stande erhalten 
werden“  
 
Sie hat auch darüber hinaus grundsätzlich die Verpflichtung, u.a. 
- die anliegende Bebauung zu schützen 
- Gefahren für das Betreten der Uferanlagen zu vermeiden 
- die Sicherheit der Veranstaltungsfläche Deutzer Werft zu garantieren. 
 
Wenn insbesondere von Stadt Köln und HGK behauptet wird, dass die Kaimauern an Rheinauhafen und 
der Deutzer Werft marode und/oder unterspült sind, kann dies auch alle Anlagen betreffen, die bei der 
gleichen Baumaßnahme (Einweihung 1898) gebaut wurden. Warum soll es dort stabiler sein, wenn zur 
gleichen Zeit und mit dem gleichen Material gebaut wurde? 
 
Akut könnte damit, u.a.  
- eine Einsturzgefahr z.B. für die Kranhäuser 
- ein Sicherheitsproblem für die Kirmes auf der Deutzer Werft (Riesenrad etc) 
- ein Sicherheitsproblem für alle Anlegestellen und Steiger zwischen Südbrücke und Zoobrücke 
verbunden sein. 
 
 
 
Gez Hans Burgwinkel 
An die Bezirksvertretung 1 der Stadt Köln   
Æ   ggfls an den Rat der Stadt, falls wegen der grundsätzlichen Bedeutung 
zuständig 
Æ   Frau Oberbürgermeisterin 
Æ Beschwerdeausschuss 
Æ Herrn Bezirksbürgermeister 
Æ Leiter Bürgeramt 
Æ SPP, Grüne, CDU, FDP 
Æ BV 1 Innenstadt (/ Deutz)  
Æ Presse (Köln), Europäische Vereinigung der Binnenschiffer (EVdB), 
 
per e-mail  
Anlage 1 - Eingabe 02-1600-54/2018

Beschlussvorlage Ausschuss

2544 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/692/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3330/2018 
Freigabedatum  02.11.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überprüfung der Kaianlagen in Köln 
Bürgereingabe gemäß § 24 GO (Az.: 02-1600-54/2018) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für seine Eingabe und nimmt die Stellungnahme der Verwaltung 
zur Kenntnis. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 06.12.2018 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 05.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent macht folgende Anregung: 
 
Die Stadt wird aufgefordert, unverzüglich und schnellstmöglich, alle Kaianlagen, die im Rahmen der 
Uferbefestigung und des Hafenbaus um/vor 1898 errichtet wurden, am Rheinufer genau zu untersu-
chen, insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Standfestigkeit und Benutzbarkeit durch die Rheinschiff-
fahrt. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Alle Ingenieurbauwerke der Stadt Köln werden regelmäßig gemäß den Vorgaben der DIN 1076 ge-
prüft. Im Rahmen dieser vorgeschriebenen Prüfungen erfolgt eine Beurteilung unter den Gesichts-
punkten der Standsicherheit, der Dauerhaftigkeit und der Verkehrssicherheit. 
 
Gemäß DIN 1076 wird an den Bauwerken im Abstand von 6 Jahren eine Hauptprüfung durchgeführt. 
Jeweils 3 Jahre nach einer Hauptprüfung erfolgt eine Einfachprüfung. Zudem werden jährlich Besich-
tigungen der Bauwerke durchgeführt. 
 
An allen Bauwerken entlang des Kölner Rheinufers, dies umfasst unter anderem alle Kaimauern und 
andere Uferbefestigungen, werden regelmäßig alle vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt. 
 
Welche Nutzungen für die Rheinschifffahrt möglich sind, ist nicht nur abhängig von den Ergebnissen 
der Bauwerksprüfungen, da diese lediglich den aktuellen baulichen Zustand dokumentieren. Die Mög-
lichkeiten der Benutzbarkeit hängen auch von verschiedenen anderen Faktoren ab. Diese sind in der 
Hauptsache Lastannahmen, die in der statischen Berechnung und somit beim Bau zu Grunde gelegt 
wurden und die oft nicht den heutigen Lastannahmen für das Festmachen von Schiffen entsprechen. 
Beispielhaft sei hier die Kaimauer des Rheinauhafens genannt, an der in der Zeit bis zum Bau von 
Dalben nur Schiffe mit geringen Lasten festgemacht werden dürfen. Auch andere Aspekte wie bei-
spielsweise die Anforderung an die Stadtgestaltung haben einen Einfluss auf die Möglichkeiten der 
Nutzung. 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 -  Eingabe 02-1600-54/2018

Beratungsverlauf (2)

06.12.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
05.02.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3330/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.01.2019
Erstellt
12.10.2018 13:12