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3184/2018

Förderkonzept "Lastenräder für Köln"

Beschlussvorlage Ausschuss 22.10.2018

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 19.11.2018, TOP 12.18

Anlage 2 - Auszug VA 13.11.2018

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2023

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Anlage 1_Förderkonzept Lastenräder

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 - Auszug VA 13.11.2018

1946 Zeichen

1 
 
Anlage 2 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 14.11.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 40. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 13.11.2018 
öffentlich 
3.7 Förderkonzept "Lastenräder für Köln" 
3184/2018 
 Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Gruppe BUNT vom 
13.11.2018 
AN/1599/2018 
1. Beschluss (Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Gruppe BUNT): 
 
Der Verkehrsausschuss beschließt, das vorliegende Förderkonzept „Lastenräder für 
Köln“ dahingehend zu erweitern, dass auch für Familien und Alleinerziehende mit 
mindestens einem Kind die Beantragung einer Förderung ermöglicht wird.   
  
Bei der Überarbeitung des Förderkonzeptes ist zudem die Verankerung eines Nach-
haltigkeitsbonus vorzusehen. Damit soll die Förderung nach Ablauf von drei Jahren 
um einen Betrag erhöht werden, wenn in diesem Zeitraum kein Auto angemeldet war 
oder ein bestehendes Kfz abgemeldet worden ist.  
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die 
Fraktion Die Linke 
 
2. Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss stimmt dem Förderkonzept „Lastenräder für Köln“ zu und 
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung ab 02.01.2019. Dieser Beschluss 
gilt auch für eine im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. ggf. beabsich-
tigte Erhöhung der Fördermittel. 
 
und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:

2 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der zur Umsetzung des Förderkon-
zeptes erforderlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 100.000 € im 
Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, Hj. 2018 und ist damit einverstan-
den, dass die ggf. im Rahmen des Hpl. – Verfahrens 2019 ff. für das Hj. 2019 be-
rücksichtigte Erhöhung der Fördermittel nicht erneut zur Freigabe vorgelegt wer-
den müssen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2023

661 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3184/2018
Stand: 11.07.2023 
Sachstandsbericht  
Förderkonzept "Lastenräder für Köln" 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss stimmt dem Förderkonzept „Lastenräder für Köln“ zu und be-
auftragt die Verwaltung mit der Umsetzung ab 02.01.2019. Dieser Beschluss gilt auch 
für eine im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. ggf. beabsichtigte Erhöhung 
der Fördermittel. 
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Es wird auf die Mitteilung 3061/2019 verwiesen; der Beschluss ist erledigt. 
Nächste Schritte: 
-- 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 
--

Anlage 1_Förderkonzept Lastenräder

9663 Zeichen

Förderkonzept „Lastenräder für Köln“ 
 
1. Förderziele 
Die Stadt beabsichtigt mit einer Kaufprämie für Lastenfahrräder Anreize für einen emissi-
onsfreien Warentransport zu bieten. 
Mit Ratsbeschluss „Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ 
vom 06.02.2018 (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017) wurden Maßnahmen beschlossen, die 
auf eine Ausweitung des emissionsarmen bzw. emissionsfreien Lieferverkehrs abzielen. 
Die Förderung von Lastenrädern zum Warentransport ist hierbei ein tragendes Element. 
Neben den etablierten Transportdienstleistern sind Lastenräder auch für Privatpersonen, 
Vereine und andere Gewerbetreibende ein geeignetes Transportmittel. 
Durch dieses Förderkonzept sollen insbesondere in Köln operierende kleine Unterneh-
men, Vereine, Zusammenschlüsse von Privatpersonen etc. angesprochen werden, die 
entweder nach der Förderrichtlinie des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen 
nicht förderfähig sind oder für die die Antragstellung zu aufwändig ist. 
 
2. Antragsberechtigung 
Im Rahmen des Förderkonzeptes „Lastenräder für Köln“ sind antragsberechtigt: 
 Privatpersonen, sofern sie gemeinschaftlich organisiert sind (z. B. Eigentümer-
gemeinschaften) 
 Eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände (Eintrag im Kölner Ver-
einsregister oder mit Niederlassung in Köln) 
 Private Unternehmen bis zu einer Betriebsgröße von 9 Mitarbeitenden sowie 
sonstige Selbstständige und Freiberufler (mit Firmensitz oder Niederlassung in 
Köln; unabhängig ihrer Rechtsform, einschließlich Genossenschaften) 
 In freier Trägerschaft befindliche Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- 
und Jugendhilfe, Schulen und Krankenhäuser 
 
3. Fördergegenstand 
a. Förderfähige Fahrzeugtypen 
Im Rahmen des Förderkonzeptes „Lastenräder für Köln“ sind Investitionen in se-
rienmäßig hergestellte Lastenfahrräder für den fahrradgebundenen Lastenverkehr 
förderfähig; die serienmäßige Herstellung bezieht sich auf das Fahrgestell. Diese 
Lastenfahrräder können über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen. 
Diese müssen: 
 über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ verfügen oder 
 eine Nutzlast von mindestens 150 kg transportieren können oder 
 eine Zuladung von mindestens 50 kg haben. 
Erläuterung Nutzlast: Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht – Eigenge-
wicht des Fahrzeugs = Ladung + Fahrer 
 Standardisierte Sonderaufbauten sowie Sonderaufbauten, die einen kon-
kreten Transportzweck erfüllen 
Ebenso förderfähig sind Gespanne, bestehend aus einem Lastenrad und einem 
Anhänger zum Transport von Gütern. Der Anhänger muss:

- 2 - 
 
 über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ verfügen oder 
 eine Nutzlast von mindestens 150 kg transportieren können oder 
 eine Zuladung von mindestens 100 kg haben. 
Nicht förderfähig sind: 
 Fahrräder, die vorrangig für den Personentransport konzipiert wurden 
(z. B. Rikschas) 
 Fahrräder, deren Transportfläche als Werbe- oder Verkaufsfläche bzw. für 
Verkaufsaufbauten genutzt wird (z. B. Getränkeverkauf) 
 Die Nachrüstung von Lastenfahrrädern mit Elektromotoren durch Dritte 
 Der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Lastenräder sowie neuer 
Lastenräder mit überwiegend gebrauchten Bauteilen 
 Ausgaben für Prototypen sowie nicht serienmäßige Sonderanfertigungen; 
die serienmäßige Herstellung bezieht sich auf das Fahrgestell. 
 Eigenleistungen des Antragstellenden (mit der Beschaffung und dem Be-
trieb verbundene Nebenkosten wie Finanzierungskosten, Zinsen etc.) 
 Ausschließlicher Erwerb eines Anhängers. 
 
b. Förderfähige Nutzung 
Die geförderten Lastenfahrräder können für die gewerbliche und die private Nut-
zung verwendet werden. 
 
c. Förderfähige Anschaffungsart 
Gefördert wird ausschließlich der Neuerwerb von Lastenfahrrädern. 
Die gewährte Kaufprämie darf bei Ratenkäufen als einmalige Anzahlung verwen-
det werden. 
Das Leasing ist zulässig, sofern der Leasingvertrag auf 3 Jahre limitiert wird und 
danach eine Übernahme des Lastenfahrrades durch den Antragstellenden ver-
traglich vereinbart wird (Eigentumsübertrag). 
Von der Kaufprämie ausgeschlossen sind Mietkäufe. 
Hinweis zum Ratenkauf: Bei einem Ratenkauf muss sich der Finanzierungsver-
trag eindeutig auf die bewilligte(n)/geförderte(n) Einheit(n) beziehen. Dies ist 
durch die Angabe der Rahmen-Nr. (vgl. Punkt 5) sichergestellt. 
 
4. Art und Höhe der Förderung 
a. Förderhöhe 
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteils- bzw. Festbetrags-
finanzierung und wird als Zuschuss gewährt. 
Die Grundlage für die Bemessung der maximalen Förderhöhe sind grundsätzlich 
die innerhalb des Bewilligungszeitraums angefallenen, projektbezogenen Ausga-
ben. Dabei sind bei Antragstellenden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, grund-
sätzlich Nettobeträge anzusetzen.

- 3 - 
 
Die Bagatellgrenze pro Lastenrad bzw. Gespann liegt bei brutto 1.500 Euro Kauf-
preis. 
Fördersätze: 
 50 Prozent der Anschaffungskosten 
 Maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad bzw. maximal 3.000 Euro 
für Gespanne. 
Hinweis zur Kumulierung mit anderen Förderprogrammen: Die Förderung nach 
dem Förderkonzept „Lastenräder für Köln“ schließt die Inanspruchnahme von an-
deren Fördermitteln für dieselbe Maßnahme grundsätzlich aus. 
 
b. Maximale Förderanzahl und maximale Förderhöhe 
Pro Antragstellenden können jeweils bis zu 2 Fahrzeuge bzw. Gespanne geför-
dert werden. 
Vorsteuerabzugsberichtigte setzen hier den Nettokaufbetrag an. Alle anderen le-
gen den Bruttobetrag der Anschaffungskosten zu Grunde. 
 
5. Antragstellung 
Der Antrag wird bei der Stadt Köln gestellt – ausschließlich postalisch. Nur vollständige 
Anträge werden bearbeitet. Eine Aufforderung zur Nachreichung von Dokumenten erfolgt 
nicht. 
Dem Antragsvordruck ist u. a. ein durch den Fachhandel ausgefüllter Vordruck des Kos-
tenvoranschlages beizufügen. Weitere dem Antrag beizulegende Unterlagen in Abhän-
gigkeit der Rechtsform des Antragstellenden werden im Rahmen der Förderrichtlinie 
festgelegt. 
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs („Windhundprin-
zip“). Es erfolgt eine Plausibilitätsprüfung der Angebote. 
Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Bewilligung binnen 6 Wochen. 
Nach Vorlage des Kaufbelegs bzw. Leasingvertrages (die Rahmen-Nr. muss darin aufge-
führt sein) wird der auf Grundlage des Kostenvoranschlags ermittelte Förderbetrag zeit-
nah ausgezahlt. 
Die Förderhöhe richtet sich nach dem im Kostenvoranschlag genannten Kaufpreis. 
Die Rechnung muss: 
 auf den Antragstellenden ausgestellt sein. 
 die Rahmen-Nr. des Lastenfahrrades bzw. zusätzlich des Anhängers enthalten. 
 dem Fördergeber in Kopie übermittelt werden. 
Die Antragstellung endet zum 30.06.2019. 
 
6. Mitteilungspflichten 
Die Fördermittelempfängerin bzw. der Fördermittelempfänger ist über einen Zeitraum von 
mindestens 3 Jahren dazu verpflichtet mitzuteilen, wenn: 
 das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirk-
licht wird.

- 4 - 
 
 der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geän-
dert wird. 
 die Fördermittelempfängerin bzw. der Fördermittelempfänger ihre bzw. seine Tä-
tigkeit einstellt / ihre bzw. seine Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhält-
nisse ändern. 
 die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert. 
 
7. Verwendungsnachweisverfahren 
Wenn nach 3 Monaten ab Bewilligungsdatum kein Kaufbeleg vorgelegt wird, erlischt die 
Bewilligung. 
Im Falle einer Förderung verpflichtet sich der Käufer gegenüber der Stadt Köln, den För-
dergegenstand über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren überwiegend im innerstäd-
tischen Geschäfts-/Lieferverkehr als Ersatz für die Nutzung eines PKW/LKW mit der Ziel-
richtung der Luftschadstoffreduktion zu nutzen. Der Nachweis erfolgt für eine Dauer von 
3 Jahren durch jährliche Vorlage des Fahrradcomputers oder Fahrtenbuches. 
Die Stadt Köln behält sich innerhalb dieses Zeitraums vor, den Zuschuss zurückzufor-
dern, wenn 
 die oben genannte Gegenleistung nicht erfüllt wurde. 
 das Lastenfahrrad bzw. das Gespann oder der Anhänger verkauft wurde. 
 bei Leasingverträgen der Eigentumsübergang nach 3 Jahren nicht nachgewiesen 
wurde. 
 berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue der Antragstellerin bzw. des Antrag-
stellers bestehen. 
 bei gewerblichen Unternehmen der Mindestlohn nicht eingehalten wird. 
 
8. Monitoring 
Mithilfe von Interviews sowie ggf. einer wissenschaftlichen Begleitung kann eine Evalua-
tion des Förderprogramms sowie des Antragsverhaltens vorgenommen werden. 
Weiterhin ist eine Abschätzung der durch das städtische Förderprogramm erzielten Ver-
lagerungseffekte durch eine anonymisierte Auswertung der Fahrleistung möglich. 
 
9. Öffentlichkeitsarbeit 
Mit Veröffentlichung  des Förderkonzeptes im Ratssystem wird die Presse über die Mög-
lichkeit der Förderung von Lastenrädern informiert. Nach erfolgtem Beschluss im Rat 
werden relevante Akteure auf die Fördermöglichkeit hingewiesen und um Weiterverbrei-
tung gebeten (z. B. ADFC, VCD, ZEG Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft eG, etc.). 
Über die eigens eingerichtete E-Mailadresse lastenrad@stadt-koeln.de können die inte-
ressierten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Fragen zum Antragsverfahren 
stellen. 
Es ist vorgesehen, den Verkehrsausschuss im März 2019 über den Stand der Anträge 
und Verausgabung der Mittel zu unterrichten.

- 5 - 
 
10. Ausblick 
Im Haushaltsplan 2018 ff wurde erstmalig eine Haushaltsermächtigung in Höhe von 
100.000 Euro zur Förderung von Lastenrädern in Köln zur Verfügung gestellt. Bei zukünf-
tigen Förderaufrufen werden die Förderbedingungen überprüft und ggf. angepasst.

Beschlussvorlage Ausschuss

5019 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/VIII 
 
Vorlagen-Nummer 
 3184/2018 
Freigabedatum 
22.10.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderkonzept "Lastenräder für Köln" 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Verkehrsausschuss stimmt dem Förderkonzept „Lastenräder für Köln“ zu und beauftragt die 
Verwaltung mit der Umsetzung ab 02.01.2019. Dieser Beschluss gilt auch für eine im Rahmen der 
Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. ggf. beabsichtigte Erhöhung der Fördermittel. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der zur Umsetzung des Förderkonzeptes erforderli-
chen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 100.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, We-
ge, Plätze, Hj. 2018 und ist damit einverstanden, dass die ggf. im Rahmen des Hpl. – Verfahrens 
2019 ff. für das Hj. 2019 berücksichtigte Erhöhung der Fördermittel nicht erneut zur Freigabe vor-
gelegt werden müssen. 
 
 
 
Verkehrsausschuss 13.11.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   max. 200.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2018 ff. hat der Finanzausschuss in seiner Sit-
zung am 13.10.2017 eine Haushaltsermächtigung in Höhe von einmalig 100.000 € zur Förderung von 
Lastenrädern bereit gestellt und die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Förder-
konzeptes beauftragt. Für diesen Betrag ist eine Freigabe durch den Fach- und Finanzausschuss 
erforderlich. 
Mit Ratsbeschluss „Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ vom 
06.02.2018 (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017) wurden Maßnahmen beschlossen, die auf eine Auswei-
tung des emissionsarmen bzw. emissionsfreien Lieferverkehrs abzielen. Auch der Green City Master-
plan (vgl. Vorlagen-Nr.: 2637/2018) empfiehlt Maßnahmen im Bereich der urbanen Logistik zur Mini-
mierung der Stickstoffdioxidbelastung. Die Förderung von Lastenrädern zum Warentransport ist hier-
bei ein tragendes Element. Neben den etablierten Transportdienstleistenden sind Lastenräder auch 
für Privatpersonen, Vereine und andere Gewerbetreibende ein geeignetes Transportmittel. 
Die Stadt beabsichtigt mit einer Kaufprämie für Lastenfahrräder Anreize für einen emissionsfreien 
Warentransport zu bieten. 
Durch dieses Förderkonzept sollen insbesondere in Köln operierende kleine Unternehmen, Vereine, 
Zusammenschlüsse von Privatpersonen etc. angesprochen werden, die entweder nach der Förder-
richtlinie des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen nicht förderfähig sind oder für die die An-
tragstellung zu aufwändig ist. 
Hinsichtlich der Förderhöhe musste eine Balance zwischen Attraktivität der Förderung und Anzahl der 
geförderten Lastenräder gefunden werden. Ohne einen deutlichen finanziellen Anreiz bestünde das 
Risiko, dass das Förderziel verfehlt wird.  
Das Antragsverfahren erfolgt standardisiert, um die Anträge mit angemessenem Aufwand zügig bear-
beiten zu können.

3 
Die im Förderkonzept enthaltenen Rahmenbedingungen werden im Zuge der Erarbeitung der Förder-
richtlinie bedarfsgerecht konkretisiert. 
Die Förderperiode beginnt am 02.01.2019 und endet am 30.06.2019. 
Mit Veröffentlichung des Förderkonzeptes im Ratssystem wird die Presse über die Möglichkeit der 
Förderung von Lastenrädern informiert. Nach erfolgtem Beschluss werden relevante Akteure auf die 
Fördermöglichkeit hingewiesen und um Weiterverbreitung gebeten (z. B. ADFC, VCD, ZEG Zweirad-
Einkaufs-Genossenschaft eG, etc.). 
Über die eigens eingerichtete E-Mailadresse lastenrad@stadt-koeln.de können die interessierten 
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Fragen zum Antragsverfahren stellen. 
Es ist vorgesehen, den Verkehrsausschuss im März 2019 über den Stand der Anträge und Veraus-
gabung der Mittel zu unterrichten.  
Die im Haushaltsplan 2018 ff. im Teilplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus - zur Verfügung stehen-
den Mittel in Höhe von 100.000 € werden bedarfsgerecht in den Teilfinanzplan 1201 – Straßen, We-
ge, Plätze - umgeschichtet. Sofern in der Sitzung des Rates am 08.11.2018 eine Erhöhung der För-
dermittel für Lastenräder im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 einschließlich Mittelfristpla-
nung beschlossen wird, gilt dieser Beschluss auch für diese Haushaltsermächtigung. 
 
Anlage 
 Förderkonzept „Lastenräder für Köln“

Beratungsverlauf (2)

13.11.2018 Verkehrsausschuss
TOP 3.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 12.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3184/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.10.2018
Erstellt
28.09.2018 14:42