3184/2018
Förderkonzept "Lastenräder für Köln"
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Anlage 2 - Auszug VA 13.11.2018
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1 Anlage 2 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 14.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.11.2018 öffentlich 3.7 Förderkonzept "Lastenräder für Köln" 3184/2018 Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Gruppe BUNT vom 13.11.2018 AN/1599/2018 1. Beschluss (Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Gruppe BUNT): Der Verkehrsausschuss beschließt, das vorliegende Förderkonzept „Lastenräder für Köln“ dahingehend zu erweitern, dass auch für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind die Beantragung einer Förderung ermöglicht wird. Bei der Überarbeitung des Förderkonzeptes ist zudem die Verankerung eines Nach- haltigkeitsbonus vorzusehen. Damit soll die Förderung nach Ablauf von drei Jahren um einen Betrag erhöht werden, wenn in diesem Zeitraum kein Auto angemeldet war oder ein bestehendes Kfz abgemeldet worden ist. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke 2. Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss stimmt dem Förderkonzept „Lastenräder für Köln“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung ab 02.01.2019. Dieser Beschluss gilt auch für eine im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. ggf. beabsich- tigte Erhöhung der Fördermittel. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der zur Umsetzung des Förderkon- zeptes erforderlichen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 100.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, Wege, Plätze, Hj. 2018 und ist damit einverstan- den, dass die ggf. im Rahmen des Hpl. – Verfahrens 2019 ff. für das Hj. 2019 be- rücksichtigte Erhöhung der Fördermittel nicht erneut zur Freigabe vorgelegt wer- den müssen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 07/2023
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Dezernat, Dienststelle
III
Vorlagen-Nummer
3184/2018
Stand: 11.07.2023
Sachstandsbericht
Förderkonzept "Lastenräder für Köln"
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss stimmt dem Förderkonzept „Lastenräder für Köln“ zu und be-
auftragt die Verwaltung mit der Umsetzung ab 02.01.2019. Dieser Beschluss gilt auch
für eine im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. ggf. beabsichtigte Erhöhung
der Fördermittel.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Es wird auf die Mitteilung 3061/2019 verwiesen; der Beschluss ist erledigt.
Nächste Schritte:
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Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
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Anlage 1_Förderkonzept Lastenräder
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Förderkonzept „Lastenräder für Köln“ 1. Förderziele Die Stadt beabsichtigt mit einer Kaufprämie für Lastenfahrräder Anreize für einen emissi- onsfreien Warentransport zu bieten. Mit Ratsbeschluss „Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ vom 06.02.2018 (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017) wurden Maßnahmen beschlossen, die auf eine Ausweitung des emissionsarmen bzw. emissionsfreien Lieferverkehrs abzielen. Die Förderung von Lastenrädern zum Warentransport ist hierbei ein tragendes Element. Neben den etablierten Transportdienstleistern sind Lastenräder auch für Privatpersonen, Vereine und andere Gewerbetreibende ein geeignetes Transportmittel. Durch dieses Förderkonzept sollen insbesondere in Köln operierende kleine Unterneh- men, Vereine, Zusammenschlüsse von Privatpersonen etc. angesprochen werden, die entweder nach der Förderrichtlinie des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen nicht förderfähig sind oder für die die Antragstellung zu aufwändig ist. 2. Antragsberechtigung Im Rahmen des Förderkonzeptes „Lastenräder für Köln“ sind antragsberechtigt: Privatpersonen, sofern sie gemeinschaftlich organisiert sind (z. B. Eigentümer- gemeinschaften) Eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände (Eintrag im Kölner Ver- einsregister oder mit Niederlassung in Köln) Private Unternehmen bis zu einer Betriebsgröße von 9 Mitarbeitenden sowie sonstige Selbstständige und Freiberufler (mit Firmensitz oder Niederlassung in Köln; unabhängig ihrer Rechtsform, einschließlich Genossenschaften) In freier Trägerschaft befindliche Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Krankenhäuser 3. Fördergegenstand a. Förderfähige Fahrzeugtypen Im Rahmen des Förderkonzeptes „Lastenräder für Köln“ sind Investitionen in se- rienmäßig hergestellte Lastenfahrräder für den fahrradgebundenen Lastenverkehr förderfähig; die serienmäßige Herstellung bezieht sich auf das Fahrgestell. Diese Lastenfahrräder können über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen. Diese müssen: über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ verfügen oder eine Nutzlast von mindestens 150 kg transportieren können oder eine Zuladung von mindestens 50 kg haben. Erläuterung Nutzlast: Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht – Eigenge- wicht des Fahrzeugs = Ladung + Fahrer Standardisierte Sonderaufbauten sowie Sonderaufbauten, die einen kon- kreten Transportzweck erfüllen Ebenso förderfähig sind Gespanne, bestehend aus einem Lastenrad und einem Anhänger zum Transport von Gütern. Der Anhänger muss: - 2 - über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ verfügen oder eine Nutzlast von mindestens 150 kg transportieren können oder eine Zuladung von mindestens 100 kg haben. Nicht förderfähig sind: Fahrräder, die vorrangig für den Personentransport konzipiert wurden (z. B. Rikschas) Fahrräder, deren Transportfläche als Werbe- oder Verkaufsfläche bzw. für Verkaufsaufbauten genutzt wird (z. B. Getränkeverkauf) Die Nachrüstung von Lastenfahrrädern mit Elektromotoren durch Dritte Der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Lastenräder sowie neuer Lastenräder mit überwiegend gebrauchten Bauteilen Ausgaben für Prototypen sowie nicht serienmäßige Sonderanfertigungen; die serienmäßige Herstellung bezieht sich auf das Fahrgestell. Eigenleistungen des Antragstellenden (mit der Beschaffung und dem Be- trieb verbundene Nebenkosten wie Finanzierungskosten, Zinsen etc.) Ausschließlicher Erwerb eines Anhängers. b. Förderfähige Nutzung Die geförderten Lastenfahrräder können für die gewerbliche und die private Nut- zung verwendet werden. c. Förderfähige Anschaffungsart Gefördert wird ausschließlich der Neuerwerb von Lastenfahrrädern. Die gewährte Kaufprämie darf bei Ratenkäufen als einmalige Anzahlung verwen- det werden. Das Leasing ist zulässig, sofern der Leasingvertrag auf 3 Jahre limitiert wird und danach eine Übernahme des Lastenfahrrades durch den Antragstellenden ver- traglich vereinbart wird (Eigentumsübertrag). Von der Kaufprämie ausgeschlossen sind Mietkäufe. Hinweis zum Ratenkauf: Bei einem Ratenkauf muss sich der Finanzierungsver- trag eindeutig auf die bewilligte(n)/geförderte(n) Einheit(n) beziehen. Dies ist durch die Angabe der Rahmen-Nr. (vgl. Punkt 5) sichergestellt. 4. Art und Höhe der Förderung a. Förderhöhe Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteils- bzw. Festbetrags- finanzierung und wird als Zuschuss gewährt. Die Grundlage für die Bemessung der maximalen Förderhöhe sind grundsätzlich die innerhalb des Bewilligungszeitraums angefallenen, projektbezogenen Ausga- ben. Dabei sind bei Antragstellenden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, grund- sätzlich Nettobeträge anzusetzen. - 3 - Die Bagatellgrenze pro Lastenrad bzw. Gespann liegt bei brutto 1.500 Euro Kauf- preis. Fördersätze: 50 Prozent der Anschaffungskosten Maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad bzw. maximal 3.000 Euro für Gespanne. Hinweis zur Kumulierung mit anderen Förderprogrammen: Die Förderung nach dem Förderkonzept „Lastenräder für Köln“ schließt die Inanspruchnahme von an- deren Fördermitteln für dieselbe Maßnahme grundsätzlich aus. b. Maximale Förderanzahl und maximale Förderhöhe Pro Antragstellenden können jeweils bis zu 2 Fahrzeuge bzw. Gespanne geför- dert werden. Vorsteuerabzugsberichtigte setzen hier den Nettokaufbetrag an. Alle anderen le- gen den Bruttobetrag der Anschaffungskosten zu Grunde. 5. Antragstellung Der Antrag wird bei der Stadt Köln gestellt – ausschließlich postalisch. Nur vollständige Anträge werden bearbeitet. Eine Aufforderung zur Nachreichung von Dokumenten erfolgt nicht. Dem Antragsvordruck ist u. a. ein durch den Fachhandel ausgefüllter Vordruck des Kos- tenvoranschlages beizufügen. Weitere dem Antrag beizulegende Unterlagen in Abhän- gigkeit der Rechtsform des Antragstellenden werden im Rahmen der Förderrichtlinie festgelegt. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs („Windhundprin- zip“). Es erfolgt eine Plausibilitätsprüfung der Angebote. Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Bewilligung binnen 6 Wochen. Nach Vorlage des Kaufbelegs bzw. Leasingvertrages (die Rahmen-Nr. muss darin aufge- führt sein) wird der auf Grundlage des Kostenvoranschlags ermittelte Förderbetrag zeit- nah ausgezahlt. Die Förderhöhe richtet sich nach dem im Kostenvoranschlag genannten Kaufpreis. Die Rechnung muss: auf den Antragstellenden ausgestellt sein. die Rahmen-Nr. des Lastenfahrrades bzw. zusätzlich des Anhängers enthalten. dem Fördergeber in Kopie übermittelt werden. Die Antragstellung endet zum 30.06.2019. 6. Mitteilungspflichten Die Fördermittelempfängerin bzw. der Fördermittelempfänger ist über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren dazu verpflichtet mitzuteilen, wenn: das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirk- licht wird. - 4 - der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geän- dert wird. die Fördermittelempfängerin bzw. der Fördermittelempfänger ihre bzw. seine Tä- tigkeit einstellt / ihre bzw. seine Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhält- nisse ändern. die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert. 7. Verwendungsnachweisverfahren Wenn nach 3 Monaten ab Bewilligungsdatum kein Kaufbeleg vorgelegt wird, erlischt die Bewilligung. Im Falle einer Förderung verpflichtet sich der Käufer gegenüber der Stadt Köln, den För- dergegenstand über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren überwiegend im innerstäd- tischen Geschäfts-/Lieferverkehr als Ersatz für die Nutzung eines PKW/LKW mit der Ziel- richtung der Luftschadstoffreduktion zu nutzen. Der Nachweis erfolgt für eine Dauer von 3 Jahren durch jährliche Vorlage des Fahrradcomputers oder Fahrtenbuches. Die Stadt Köln behält sich innerhalb dieses Zeitraums vor, den Zuschuss zurückzufor- dern, wenn die oben genannte Gegenleistung nicht erfüllt wurde. das Lastenfahrrad bzw. das Gespann oder der Anhänger verkauft wurde. bei Leasingverträgen der Eigentumsübergang nach 3 Jahren nicht nachgewiesen wurde. berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue der Antragstellerin bzw. des Antrag- stellers bestehen. bei gewerblichen Unternehmen der Mindestlohn nicht eingehalten wird. 8. Monitoring Mithilfe von Interviews sowie ggf. einer wissenschaftlichen Begleitung kann eine Evalua- tion des Förderprogramms sowie des Antragsverhaltens vorgenommen werden. Weiterhin ist eine Abschätzung der durch das städtische Förderprogramm erzielten Ver- lagerungseffekte durch eine anonymisierte Auswertung der Fahrleistung möglich. 9. Öffentlichkeitsarbeit Mit Veröffentlichung des Förderkonzeptes im Ratssystem wird die Presse über die Mög- lichkeit der Förderung von Lastenrädern informiert. Nach erfolgtem Beschluss im Rat werden relevante Akteure auf die Fördermöglichkeit hingewiesen und um Weiterverbrei- tung gebeten (z. B. ADFC, VCD, ZEG Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft eG, etc.). Über die eigens eingerichtete E-Mailadresse lastenrad@stadt-koeln.de können die inte- ressierten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Fragen zum Antragsverfahren stellen. Es ist vorgesehen, den Verkehrsausschuss im März 2019 über den Stand der Anträge und Verausgabung der Mittel zu unterrichten. - 5 - 10. Ausblick Im Haushaltsplan 2018 ff wurde erstmalig eine Haushaltsermächtigung in Höhe von 100.000 Euro zur Förderung von Lastenrädern in Köln zur Verfügung gestellt. Bei zukünf- tigen Förderaufrufen werden die Förderbedingungen überprüft und ggf. angepasst.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer 3184/2018 Freigabedatum 22.10.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderkonzept "Lastenräder für Köln" Beschlussorgan Verkehrsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss stimmt dem Förderkonzept „Lastenräder für Köln“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung ab 02.01.2019. Dieser Beschluss gilt auch für eine im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 ff. ggf. beabsichtigte Erhöhung der Fördermittel. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der zur Umsetzung des Förderkonzeptes erforderli- chen Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 100.000 € im Teilfinanzplan 1201 – Straßen, We- ge, Plätze, Hj. 2018 und ist damit einverstanden, dass die ggf. im Rahmen des Hpl. – Verfahrens 2019 ff. für das Hj. 2019 berücksichtigte Erhöhung der Fördermittel nicht erneut zur Freigabe vor- gelegt werden müssen. Verkehrsausschuss 13.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen max. 200.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2018 ff. hat der Finanzausschuss in seiner Sit- zung am 13.10.2017 eine Haushaltsermächtigung in Höhe von einmalig 100.000 € zur Förderung von Lastenrädern bereit gestellt und die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Förder- konzeptes beauftragt. Für diesen Betrag ist eine Freigabe durch den Fach- und Finanzausschuss erforderlich. Mit Ratsbeschluss „Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans“ vom 06.02.2018 (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017) wurden Maßnahmen beschlossen, die auf eine Auswei- tung des emissionsarmen bzw. emissionsfreien Lieferverkehrs abzielen. Auch der Green City Master- plan (vgl. Vorlagen-Nr.: 2637/2018) empfiehlt Maßnahmen im Bereich der urbanen Logistik zur Mini- mierung der Stickstoffdioxidbelastung. Die Förderung von Lastenrädern zum Warentransport ist hier- bei ein tragendes Element. Neben den etablierten Transportdienstleistenden sind Lastenräder auch für Privatpersonen, Vereine und andere Gewerbetreibende ein geeignetes Transportmittel. Die Stadt beabsichtigt mit einer Kaufprämie für Lastenfahrräder Anreize für einen emissionsfreien Warentransport zu bieten. Durch dieses Förderkonzept sollen insbesondere in Köln operierende kleine Unternehmen, Vereine, Zusammenschlüsse von Privatpersonen etc. angesprochen werden, die entweder nach der Förder- richtlinie des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen nicht förderfähig sind oder für die die An- tragstellung zu aufwändig ist. Hinsichtlich der Förderhöhe musste eine Balance zwischen Attraktivität der Förderung und Anzahl der geförderten Lastenräder gefunden werden. Ohne einen deutlichen finanziellen Anreiz bestünde das Risiko, dass das Förderziel verfehlt wird. Das Antragsverfahren erfolgt standardisiert, um die Anträge mit angemessenem Aufwand zügig bear- beiten zu können. 3 Die im Förderkonzept enthaltenen Rahmenbedingungen werden im Zuge der Erarbeitung der Förder- richtlinie bedarfsgerecht konkretisiert. Die Förderperiode beginnt am 02.01.2019 und endet am 30.06.2019. Mit Veröffentlichung des Förderkonzeptes im Ratssystem wird die Presse über die Möglichkeit der Förderung von Lastenrädern informiert. Nach erfolgtem Beschluss werden relevante Akteure auf die Fördermöglichkeit hingewiesen und um Weiterverbreitung gebeten (z. B. ADFC, VCD, ZEG Zweirad- Einkaufs-Genossenschaft eG, etc.). Über die eigens eingerichtete E-Mailadresse lastenrad@stadt-koeln.de können die interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Fragen zum Antragsverfahren stellen. Es ist vorgesehen, den Verkehrsausschuss im März 2019 über den Stand der Anträge und Veraus- gabung der Mittel zu unterrichten. Die im Haushaltsplan 2018 ff. im Teilplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus - zur Verfügung stehen- den Mittel in Höhe von 100.000 € werden bedarfsgerecht in den Teilfinanzplan 1201 – Straßen, We- ge, Plätze - umgeschichtet. Sofern in der Sitzung des Rates am 08.11.2018 eine Erhöhung der För- dermittel für Lastenräder im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019 einschließlich Mittelfristpla- nung beschlossen wird, gilt dieser Beschluss auch für diese Haushaltsermächtigung. Anlage Förderkonzept „Lastenräder für Köln“
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3184/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.10.2018
- Erstellt
- 28.09.2018 14:42