mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Chorweiler

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2391/2017 vom 22.01.2018

Stand: Am 08.03.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2.6.BV- Chorweiler_WoBau_neu

    PDF

    Herunterladen: Anlage 2.6.BV- Chorweiler_WoBau_neu

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 6 Finanzstelle 6601-1201-6-8616 (Erschließung Chorweiler- Wobau 2015) Ortslage Straße von bis Baurecht/B-Plan-Nr. Projekt-Nr./WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2018 Bedarf 2019-2021 Bedarf 2022 ff. Worringen Krebelspfad (Heinz-Böggering-Str., Josef-Gödecke-Str., Jakob- Sturm-Str., Anton- Tannenbau-Str.) Restausbau W 612-002 Nein 700.000 700.000 0 0 700.000 0 0Insgesamt: - Anlage 2.6.BV -
  • Anlage 1.6.BV- Chorweiler_Gewerbe und Erschließung

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1.6.BV- Chorweiler_Gewerbe und Erschließung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 6 Finanzstelle 6601-1201-6-8006 (Erschließung Bezirk 6- Chorweiler) Ortslage Straße von bis Baurecht/B-Plan-Nr. Projekt-Nr./WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2018 Bedarf 2019-2021 Bedarf 2022 ff. Fühlingen Heinrichshofweg von Grasweg bis Ausbauende Vollausbau, Baureife 2017 BPl.-Nr. 63560/03 u. /05, W 602-001 ja 450.000 0 0 450.000 Fühlingen Kasseler Weg Am Kutzpfädchen - Ausbauende Vollausbau BPl.-Nr. 63560/05 ja 400.000 0 0 400.000 Merkenich Gewerbegebiet Causemannstraße(Rudi- Jähne-Straße/ Unterer Herbstweg) Endausbau Vollausbau Gewerbe BPl.-Nr. 6654/03 nein 1.500.000 *) *) *) Merkenich Gewerbegebiet Feldkassel/Langel 3. BA (Ernst-Abbe-Str., Friedrich- Otto-Schott-Str.) Vollausbau Gewerbe BPl.-Nr. 6456/06-02 nein 2.500.000 *) *) *) Worringen Parallelweg Hackenbroicher Straße - Ortsumgehung Roggendorf Vollausbau BPl.-Nr. 5858/02 nein 700.000 0 700.000 Worringen Pletschbachweg Alte Neusser Landstraße - Schmaler Wall Vollausbau § 125 BauGB ja 450.000 0 0 450.000 Esch/Auweiler Damianstraße Haus-Nr. 16a bis Griesberger Straße Restausbau BPl.-Nr. 60533/02 nein 100.000 0 100.000 0 Esch/Pesch/ Auweiler Im Gewerbegebiet Pesch Pa 313 bzw. 316 - Wendekreis Restausbau Gewerbe BPl.-Nr. 61529/02 ja 165.000 *) *) *) Roggendorf/ Thenhoven Baptiststraße Wendeplatz östlich der Bahn Restausbau § 125 BauGB ja 300.000 0 0 300.000 Roggendorf/ Thenhoven Bruchpfädchen Haus-Nummern 11 - 13 Restausbau BPl.-Nr. 59579/03 nein 240.000 0 240.000 0 Worringen An den Kaulen Haus-Nummern 82 - 112 Restausbau Gehwege BPl.-Nr. 67590/04 ja 190.000 0 0 190.000 - Anlage 1.6.BV - Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 6 Finanzstelle 6601-1201-6-8006 (Erschließung Bezirk 6- Chorweiler) Ortslage Straße von bis Baurecht/B-Plan-Nr. Projekt-Nr./WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2018 Bedarf 2019-2021 Bedarf 2022 ff. Worringen Brombeergasse Alte Neusser Landstraße - Schmaler Wall Restausbau § 125 BauGB nein 300.000 300.000 0 0 Worringen Stürzelberger Weg Haus Nummern 12 - 34 Ausbau Gehwege BPl.-Nr. 5859/03 ja 70.000 0 70.000 0 Worringen Bolligstraße (2/3) Delrather Straße bis Lievergesberg (Haus-Nr. 10-27) Vollausbau § 125 BauGB ja 270.000 0 270.000 0 300.000 1.380.000 1.790.000Insgesamt: - Anlage 1.6.BV -
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Bezirksvertretung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 2391/2017 Freigabedatum 22.01.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Chorweiler Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler stellt den Bedarf für die Erschließungs- und Wohnungsbaumaß- nahmen mit bezirklicher Bedeutung für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauf- tragt die Verwaltung mit der Umsetzung dieser Maßnahmen. Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.000.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja z.Zt.unbekannt % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 20.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten z.Zt.unbekannt € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli- cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. Die zu beschließenden Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 2018 2019-2021 2022 ff. Erschließung 300.000 € 1.380.000 € 1.790.000 € Wohnungsbau 700.000 € 0 € 0 € Insgesamt 1.000.000 € 1.380.000 € 1.790.000 € Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel- fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze veranschlagt und stehen bei Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende Differenzen zu dem Haushaltsplanansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittel- bewirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der 3 Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff. Die in der Anlage mit *) gekennzeichneten Maßnahmen in Gewerbegebieten wurden lediglich mit den benötigten Gesamtkosten angegeben. Eine Verteilung auf die einzelnen Jahre erfolgte nicht, da die Ausführung regelmäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen abhängt. Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2018 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf- grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli- chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018 – 2022 ff.) dargestellt. Hier kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto- ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe- rungsbetriebe abhängig ist. Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen (z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli- zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die- ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah- men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß- nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind. Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: Anlage 1.6.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung Anlage 2.6.BV Aufstellung der Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung

Beratungsverlauf

  1. 08.03.2018

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.1.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz