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2391/2017

5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Chorweiler

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 08.03.2018, TOP 9.1.2

Anlage 2.6.BV- Chorweiler_WoBau_neu

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Ansehen

Anlage 1.6.BV- Chorweiler_Gewerbe und Erschließung

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2.6.BV- Chorweiler_WoBau_neu

548 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 6
Finanzstelle         6601-1201-6-8616 (Erschließung Chorweiler- Wobau 2015)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht/B-Plan-Nr.
Projekt-Nr./WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2018
Bedarf 
2019-2021
Bedarf
2022 ff.
Worringen Krebelspfad
(Heinz-Böggering-Str., 
Josef-Gödecke-Str., Jakob-
Sturm-Str., Anton-
Tannenbau-Str.)
Restausbau W 612-002 Nein 700.000 700.000 0 0
700.000 0 0Insgesamt:
- Anlage 2.6.BV -

Anlage 1.6.BV- Chorweiler_Gewerbe und Erschließung

2493 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 6
Finanzstelle         6601-1201-6-8006 (Erschließung Bezirk 6- Chorweiler)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht/B-Plan-Nr.
Projekt-Nr./WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2018
Bedarf 
2019-2021
Bedarf
2022 ff.
Fühlingen Heinrichshofweg von Grasweg
bis Ausbauende
Vollausbau, 
Baureife 2017
BPl.-Nr. 63560/03 u. /05,     
W 602-001
ja 450.000 0 0 450.000
Fühlingen Kasseler Weg Am Kutzpfädchen -
Ausbauende
Vollausbau BPl.-Nr. 63560/05 ja 400.000 0 0 400.000
Merkenich Gewerbegebiet 
Causemannstraße(Rudi-
Jähne-Straße/ Unterer 
Herbstweg)
Endausbau Vollausbau 
Gewerbe
BPl.-Nr. 6654/03 nein 1.500.000 *) *) *)
Merkenich Gewerbegebiet 
Feldkassel/Langel 3. BA 
(Ernst-Abbe-Str., Friedrich-
Otto-Schott-Str.)
Vollausbau 
Gewerbe
BPl.-Nr. 6456/06-02 nein 2.500.000 *) *) *)
Worringen Parallelweg Hackenbroicher Straße - 
Ortsumgehung Roggendorf
Vollausbau BPl.-Nr. 5858/02 nein 700.000 0 700.000
Worringen Pletschbachweg Alte Neusser Landstraße -
Schmaler Wall
Vollausbau § 125 BauGB ja 450.000 0 0 450.000
Esch/Auweiler Damianstraße Haus-Nr. 16a bis Griesberger 
Straße
Restausbau BPl.-Nr. 60533/02 nein 100.000 0 100.000 0
Esch/Pesch/
Auweiler
Im Gewerbegebiet Pesch Pa 313 bzw. 316 -
Wendekreis
Restausbau 
Gewerbe
BPl.-Nr. 61529/02 ja 165.000 *) *) *)
Roggendorf/
Thenhoven
Baptiststraße Wendeplatz östlich der Bahn Restausbau § 125 BauGB ja 300.000 0 0 300.000
Roggendorf/
Thenhoven
Bruchpfädchen Haus-Nummern 11 - 13 Restausbau BPl.-Nr. 59579/03 nein 240.000 0 240.000 0
Worringen An den Kaulen Haus-Nummern 82 - 112 Restausbau
Gehwege
BPl.-Nr. 67590/04 ja 190.000 0 0 190.000
- Anlage 1.6.BV -

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 6
Finanzstelle         6601-1201-6-8006 (Erschließung Bezirk 6- Chorweiler)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht/B-Plan-Nr.
Projekt-Nr./WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 
2018
Bedarf 
2019-2021
Bedarf
2022 ff.
Worringen Brombeergasse Alte Neusser Landstraße -
Schmaler Wall
Restausbau § 125 BauGB nein 300.000 300.000 0 0
Worringen Stürzelberger Weg Haus Nummern 12 - 34 Ausbau 
Gehwege
BPl.-Nr. 5859/03 ja 70.000 0 70.000 0
Worringen Bolligstraße (2/3) Delrather Straße bis 
Lievergesberg
(Haus-Nr. 10-27)
Vollausbau § 125 BauGB ja 270.000 0 270.000 0
300.000 1.380.000 1.790.000Insgesamt:
- Anlage 1.6.BV -

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4913 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2391/2017 
Freigabedatum 
22.01.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
5-Jahresprogramm der Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen, Chorweiler 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler stellt den Bedarf für die Erschließungs- und Wohnungsbaumaß-
nahmen mit bezirklicher Bedeutung für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlagen fest und beauf-
tragt die Verwaltung mit der Umsetzung dieser Maßnahmen. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.000.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja z.Zt.unbekannt 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   20.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   z.Zt.unbekannt € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige 
Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli-
cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. 
 
Die zu beschließenden Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen sind den beigefügten Anlagen 
zu entnehmen. Der Gesamtbedarf stellt sich wie folgt dar: 
 
   Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 
   2018   2019-2021  2022 ff. 
 
 
Erschließung     300.000 €  1.380.000 €  1.790.000 € 
 
Wohnungsbau      700.000 €     0 €     0 € 
 
 
Insgesamt  1.000.000 €  1.380.000 €  1.790.000 € 
 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel-
fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze veranschlagt und stehen bei 
Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um 
eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende 
Differenzen zu dem Haushaltsplanansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittel-
bewirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der

3 
Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und 
budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff.  
 
Die in der Anlage mit *) gekennzeichneten Maßnahmen in Gewerbegebieten wurden lediglich mit den 
benötigten Gesamtkosten angegeben. Eine Verteilung auf die einzelnen Jahre erfolgte nicht, da die 
Ausführung regelmäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen abhängt. 
 
Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2018 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf-
grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli-
chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen 
zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. 
 
Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018 – 2022 ff.) dargestellt. Hier 
kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto-
ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe-
rungsbetriebe abhängig ist. 
 
Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen 
(z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli-
zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist 
in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die-
ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. 
 
Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah-
men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus 
früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß-
nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen 
oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind.  
 
Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: 
 
Anlage 1.6.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung 
Anlage 2.6.BV Aufstellung der Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (25)

  • Heinz-Böggering-Straße
  • Josef-Gödecke-Straße
  • Causemannstraße
  • Ernst-Abbe-Straße
  • Damianstraße
  • Alte Neusser Landstraße
  • Delrather Straße
  • Am Kutzpfädchen
  • Hackenbroicher Straße
  • Im Gewerbegebiet Pesch
  • Griesberger Straße
  • Unterer Herbstweg
  • Stürzelberger Weg
  • Heinrichshofweg
  • Baptiststraße
  • Pletschbachweg
  • Schmaler Wall
  • Bruchpfädchen
  • An den Kaulen
  • Brombeergasse
  • Lievergesberg
  • Krebelspfad
  • Kasseler Weg
  • Parallelweg
  • Grasweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2391/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.01.2018
Erstellt
03.08.2017 10:46