Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 31.03.2025 "Umkleidemöglichkeiten für Frauen bei der Freiwilligen Feuerwehr"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1239/2025 vom 30.05.2025
Stand: Am 23.06.2025 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1_Gebäudeübersicht
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Anlage 1 - Gebäudeübersicht Umkleiden Toiletten Duschen Gerätehaus Rodenkirchen + + + Gerätehaus Lövenich + + + Gerätehaus Widdersdorf + + + Gerätehaus Fernmeldedienst + + + Gerätehaus Umweltschutzdienst + + + Gerätehaus Longerich + + + Gerätehaus Esch - + + Gerätehaus Fühlingen 2 - + + Gerätehaus Fühlingen + + + Gerätehaus Merkenich + + + Gerätehaus Langel-Rheinkassel + + + Gerätehaus Roggendorf/Thennhoven - + + Gerätehaus Worringen - + - Gerätehaus Porz-Langel - + + Gerätehaus Urbach - + + Gerätehaus Wahn-Heide-Lind - + + Gerätehaus Eil + + - Gerätehaus Ensen-Westhoven - + - Gerätehaus Libur - + - Gerätehaus Zündorf + + + Gerätehaus Brück + + + Gerätehaus Heumar - + + Gerätehaus Dellbrück + + + Gerätehaus Flittard - + + Gerätehaus Holweide - + - Gerätehaus Strunden - + + Gerätehaus Dünnwald - + + + Geschlechtertrennung vorhanden oder im Bau - Geschlechtertrennung nicht vorhanen -
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle I/372/2 Vorlagen-Nummer 12.05.2025 1239/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 26.05.2025 Gesundheitsausschuss 17.06.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Inter- nationales 23.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 31.03.2025 betreffend "Umkleidemöglichkeiten für Frauen bei der Freiwilligen Feuerwehr" Auf die gemeinsame Anfrage der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt antwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Inwieweit werden bestehende gesetzliche Vorgaben, Normen oder Richtli- nien (z. B. DIN 14092-1, ASR A4.1) zur geschlechtergerechten Ausstattung von Umkleide-, Sanitär- und Waschräumen bei der Freiwilligen Feuerwehr umgesetzt? Antwort: Grundsätzlich finden alle gültigen gesetzlichen Vorgaben, Normen und Richtli- nien im Rahmen der baulichen Möglichkeiten Beachtung. Dort wo eine bauliche Umsetzung nicht möglich ist, greifen organisatorische Maßnahmen. Im Rahmen von regelmäßig wiederkehrenden Begehungen der Gebäude wer- den Gefährdungsbeurteilungen erstellt, aktualisiert sowie entsprechende Maß- nahmen abgeleitet. An diesen Begehungen sind neben einer Fachkraft für Ar- beitssicherheit auch die Liegenschaftsverantwortlichen, die Sicherheitsbeauf- tragten, sowie Mitarbeitende der Bauunterhaltung beteiligt. 2. Welche Freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet verfügen bereits über ge- trennte Umkleide- und Sanitäranlagen für Frauen und Männer, und gibt es Pläne zur Anpassung oder Erweiterung der Infrastruktur? Antwort: Derzeit sind 27 Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr vorhanden. Aufgrund der differenzierten Nutzungsform, aber auch wegen den heterogenen baulichen und organisatorischen Umsetzungsmöglichkeiten, sind die Räume in die drei Bereiche Umkleiden, Toiletten und Duschen aufzuteilen. 2 In allen Gerätehäusern sind geschlechtergetrennte Toilettenanlagen vorhan- den. Geschlechtergetrennte Umkleideräume sind derzeit in 13 Objekten vorhanden oder im Bau. In 15 Objekten wird eine organisatorische Regelung umgesetzt. Duschmöglichkeiten sind in 22 Objekten vorhanden, organisatorische Regelun- gen greifen in 5 Objekten. Details sind der Anlage 1 zu entnehmen. Eine bauli- che Erweiterung bzw. Ertüchtigung von Umkleide- und Sanitärräumen erfolgt in Abhängigkeit der standortbezogenen Gegebenheiten und unter Prüfung von baulichen sowie wirtschaftlichen Aspekten. 3. Gibt es besondere Herausforderungen oder Hindernisse bei der Umset- zung von getrennten Umkleidemöglichkeiten und Sanitäranlagen für Frauen und Männer? Antwort: Die Herausforderungen bei der Umsetzung sind vielfältig. Zur Umsetzung sind insbesondere entsprechende räumliche Kapazitäten erforderlich. Die Situation in den einzelnen Gebäuden unterscheidet sich maßgeblich im Hinblick auf Größe, Platzreserve, baulichen Zustand und Eigentumsverhältnisse. Der gül- tige Brandschutzbedarfsplan 2022-2027 der Stadt Köln (Vorlagen Nr. 1352/2022) weist als Anlage 2 eine Übersicht der baulichen Bewertung aller Objekte auf. Dieser ist zu entnehmen, dass für viele Objekte Handlungsbedarf besteht, welchem in der Regel nur mit einem Neubau entgegengewirkt werden kann. In vielen Objekten sind die Platzreserven vollständig erschöpft. Bei den derzeit 10 Mietobjekten ist neben der baulichen Situation auch immer das Mit- wirken des / der Eigentümer*in erforderlich. Gez. Blome Anlagen Anlage 1 - Gebäudeübersicht
Beratungsverlauf
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26.05.2025
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
23.06.2025 zuletzt
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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