Mandari Insight

1239/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern vom 31.03.2025 "Umkleidemöglichkeiten für Frauen bei der Freiwilligen Feuerwehr"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 23.06.2025, TOP 4.6

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Gebäudeübersicht

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3698 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/372/2 
 
Vorlagen-Nummer 12.05.2025 
 1239/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 26.05.2025 
Gesundheitsausschuss 17.06.2025 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Inter-
nationales 23.06.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU 
und Volt aus der Sitzung des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und 
Männern vom 31.03.2025 betreffend "Umkleidemöglichkeiten für Frauen bei der 
Freiwilligen Feuerwehr" 
Auf die gemeinsame Anfrage der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und 
Volt antwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
1. Inwieweit werden bestehende gesetzliche Vorgaben, Normen oder Richtli-
nien (z. B. DIN 14092-1, ASR A4.1) zur geschlechtergerechten Ausstattung 
von Umkleide-, Sanitär- und Waschräumen bei der Freiwilligen Feuerwehr 
umgesetzt? 
 
Antwort: 
Grundsätzlich finden alle gültigen gesetzlichen Vorgaben, Normen und Richtli-
nien im Rahmen der baulichen Möglichkeiten Beachtung. Dort wo eine bauliche 
Umsetzung nicht möglich ist, greifen organisatorische Maßnahmen. 
Im Rahmen von regelmäßig wiederkehrenden Begehungen der Gebäude wer-
den Gefährdungsbeurteilungen erstellt, aktualisiert sowie entsprechende Maß-
nahmen abgeleitet. An diesen Begehungen sind neben einer Fachkraft für Ar-
beitssicherheit auch die Liegenschaftsverantwortlichen, die Sicherheitsbeauf-
tragten, sowie Mitarbeitende der Bauunterhaltung beteiligt.  
 
 
2. Welche Freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet verfügen bereits über ge-
trennte Umkleide- und Sanitäranlagen für Frauen und Männer, und gibt es 
Pläne zur Anpassung oder Erweiterung der Infrastruktur? 
 
Antwort: 
Derzeit sind 27 Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr vorhanden. Aufgrund 
der differenzierten Nutzungsform, aber auch wegen den heterogenen baulichen 
und organisatorischen Umsetzungsmöglichkeiten, sind die Räume in die drei 
Bereiche Umkleiden, Toiletten und Duschen aufzuteilen.

2 
 
In allen Gerätehäusern sind geschlechtergetrennte Toilettenanlagen vorhan-
den. 
Geschlechtergetrennte Umkleideräume sind derzeit in 13 Objekten vorhanden 
oder im Bau. In 15 Objekten wird eine organisatorische Regelung umgesetzt. 
Duschmöglichkeiten sind in 22 Objekten vorhanden, organisatorische Regelun-
gen greifen in 5 Objekten. Details sind der Anlage 1 zu entnehmen. Eine bauli-
che Erweiterung bzw. Ertüchtigung von Umkleide- und Sanitärräumen erfolgt in 
Abhängigkeit der standortbezogenen Gegebenheiten und unter Prüfung von 
baulichen sowie wirtschaftlichen Aspekten.  
 
 
3. Gibt es besondere Herausforderungen oder Hindernisse bei der Umset-
zung von getrennten Umkleidemöglichkeiten und Sanitäranlagen für 
Frauen und Männer? 
 
Antwort: 
Die Herausforderungen bei der Umsetzung sind vielfältig. Zur Umsetzung sind 
insbesondere entsprechende räumliche Kapazitäten erforderlich. Die Situation 
in den einzelnen Gebäuden unterscheidet sich maßgeblich im Hinblick auf 
Größe, Platzreserve, baulichen Zustand und Eigentumsverhältnisse. Der gül-
tige Brandschutzbedarfsplan 2022-2027 der Stadt Köln (Vorlagen Nr. 
1352/2022) weist als Anlage 2 eine Übersicht der baulichen Bewertung aller 
Objekte auf. Dieser ist zu entnehmen, dass für viele Objekte Handlungsbedarf 
besteht, welchem in der Regel nur mit einem Neubau entgegengewirkt werden 
kann. In vielen Objekten sind die Platzreserven vollständig erschöpft. Bei den 
derzeit 10 Mietobjekten ist neben der baulichen Situation auch immer das Mit-
wirken des / der Eigentümer*in erforderlich. 
 
Gez. Blome 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Gebäudeübersicht

Beratungsverlauf (3)

26.05.2025 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.06.2025 Gesundheitsausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1239/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.05.2025
Erstellt
23.04.2025 15:56