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2280/2018

Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2016/2017

Mitteilung Hauptausschuss 18.07.2018

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 23.07.2018, TOP 2.1.1

Mitteilung Hauptausschuss

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Mitteilung Hauptausschuss

2518 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB 
 
Vorlagen-Nummer 17.07.2018 
 2280/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 23.07.2018 
 
Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2016/2017 
Als erste deutsche Großstadt hat Köln im Jahre 2004 einen “Leitfaden für Ratsmitglieder im Umgang 
mit mandatsbezogenen Vorteilen” erstellt und damit u. a. Regelungen über Nachweis- und Anzeige-
pflichten der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie zum Umgang mit Einladungen und sons-
tigen Vorteilen getroffen.  
Der nachfolgende Bericht wird dem Hauptausschuss im Auftrag des Vorsitzenden des Ältestenrates, 
Herrn Prof. Dr. Schmitz-Valckenberg, Notar a. D., zur Kenntnis gegeben. 
Bericht des Ältestenrates an den Hauptausschuss für 2016/2017 
Der im Jahr 2014 gewählte Rat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 24.06.2014 den Leit-
faden für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Stadt Köln in aktualisierter Form über-
nommen. Als Kontrollgremium zu Nachweis- und Anzeigepflichten zum Umgang mit Vorteilen 
hat er einen Ältestenrat unter Vorsitz eines Notars a. D. eingesetzt. Der Ältestenrat berichtet in 
anonymisierter Form an den Hauptausschuss. 
Der Ältestenrat hat in den Jahren 2016 und 2017 jeweils einmal getagt.  
Der Ältestenrat hat die Mitteilungen der Ratsmitglieder nach Ziffer 3 des Leitfadens für die Jahre 
2016 und 2017 sowie die Auftragsvergaben an aktuelle und ehemalige Mandatsträgerinnen und 
Mandatsträger durch städtische Beteiligungsgesellschaften für die Jahre 2016 und 2017 erör-
tert.  
Dabei hat der Ältestenrat folgende Klarstellung beschlossen:  
Ausgehend von den Regelungen des Leitfadens für Mandatsträgerinnen und Mandatsträ-
ger (Ziffer 7) hält der Ältestenrat fest, dass innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten 
grundsätzlich eine Einladung derselben Person oder Institution als unproblematisch anzu-
sehen ist. In Bezug auf Fußballspiele und andere sportliche Ereignisse besteht Einver-
nehmen, dass bis zu zwei Einladungen derselben Person oder Institution angenommen 
werden dürfen.   
Die Mitteilungen nach Ziffer 3 des Leitfadens hat der Ältestenrat im Hinblick auf die Vereinbar-
keit mit dem Leitfaden überprüft und unter Berücksichtigung der Funktionen des mitteilenden 
Mandatsträgers bzw. der Mandatsträgerin näher erörtert. Für die Jahre 2016 und 2017 wurden 
keine Beanstandungen oder Hinweise an die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nach § 15 
der Geschäftsordnung des Ältestenrates beschlossen.  
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

23.07.2018 Hauptausschuss
TOP 2.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2280/2018
Typ
Mitteilung Hauptausschuss
Datum
18.07.2018
Erstellt
09.07.2018 10:06