Mandari Insight

AN/0325/2019

Wartungsarbeiten und gewerbliche Tätigkeiten auf dem ehemaligen Verschiebebahnhof Köln-Nippes

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 12.03.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.03.2019, TOP 8.1.7

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht BV

· application/pdf

Ansehen

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

5163 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 12.03.2019 
AN/0325/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.03.2019 
 
Wartungsarbeiten und gewerbliche Tätigkeiten auf dem ehemaligen Verschiebebahnhof 
Köln-Nippes 
- Antrag der SPD-Fraktion - 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
1. Die BV 5 bittet das Umweltamt unabhängige Immissionsmessungen für Licht und Lautstärke zu 
veranlassen, während in den Nachtstunden die ICE Züge vor den Hallen auf dem Gelände des 
ehem. Güter und Verschiebebahnhofs Nippes auf Einfahrt warten und bereits bearbeitet werden. 
2. Das Eisenbahnbundesamt und die BV 5 sollen von den Ergebnissen in Kenntnis gesetzt werden 
und das Eisenbahnbundesamt möge anschließend entsprechende Maßnahmen ergreifen, die die 
Nachtruhe der Anwohner aus den betroffenen Stadtteilen gewährleisten. 
3. Das Eisenbahnbundesamt und die Verwaltung werden gebeten zu prüfen, in wie weit die DB AG 
berechtigt ist, nicht mehr für den Bahnverkehr genutzte Liegenschaften auf dem Bahngelände des 
ehemaligen Verschiebebahnhofs an Gewerbetreibende zu veräußern oder zu vermieten.  
4. Die BV5 bittet den StEA eine Änderung den FNP und des Bebauungsplans für das Gebiet auf dem 
Gelände des ehemaligen Verschiebebahnhofs nördlich des Penny Marktes im Bilderstöckchen 
vorzunehmen, sodass zukünftig hier die Errichtung einer Schule möglich ist. 
5. Die BV 5 bittet die Verwaltung zu prüfen, in wie weit die vom Lärm betroffenen Wohngebiete in 
Longerich bei der höchstzulässigen Schallimmission einer Mischkalkulation aus Wohnen und 
Gewerbe unterliegen dürfen. 
/-2-

- 2 - 
 
Begründung: 
 
Die Anwohner in Longerich, Bilderstöckchen und Mauenheim werden in den Nachtstunden vom 
Geräusch der auf Einfahrt wartenden ICE Züge geplagt. Die Maschinen und Klimaanlagen müssen 
auch im Stand weiterlaufen und verursachen hochfrequentierte Turbinenartige Geräusche. 
Zusätzlich 
werden bereits außerhalb der Hallen Wartungsarbeiten geräuschvoll vorgenommen. Sogar die 
Warnhupen der Züge wurden mitten in der Nacht überprüft, sodass die Überlandhörner sogar in 
Niehl hinter der Industriestraße noch zu hören waren. Der Bahndamm ist hell erleuchtet und das 
Licht fällt trotz  Vorhängen in die Schlafzimmer der Menschen in Longerich. In 
Dachgeschosswohnungen mit Dachfenstern ist es dann taghell. Die DB AG hat ein 
Schallgutachten erstellen lassen, dass mehr auf Berechnungen und Spekulation als auf 
tatsächlichen Messungen beruht. Zufälligerweise wurden die wenigen Messungen ausgerechnet in 
einer Nacht vorgenommen, als gerade einmal kein Zug auf dem Bahndamm stand und keinerlei 
Arbeiten im Freien vorgenommen wurden. Nach diesem Gutachten liegen die Schallimmissionen, 
die auf dem Bahndamm verursacht werden weit unter dem was zulässig wäre, wenn die 
betroffenen Gebiete eine Mischkalkulation aus Gewerbe und Wohnen zulassen würde. 
Dabei handelt es sich allerdings nach unserer Auffassung um reine Wohngebiete. Auch die B 
Pläne zeigen keine Besonderheiten auf und zeigen uns eine reine Wohnsiedlung mit ein- und 
zweigeschossigen Wohnhäusern auf. Dieses reine Schallgutachten der DB AG, das keinerlei 
Lichtimmission berücksichtigt, ist vollkommen wertlos, denn wir konnten uns in der Nacht sowohl in 
Longerich, Bilderstöckchen wie auch in Mauenheim vor Ort davon überzeugen, dass der dauernde 
und ununterbrochene Lärm vom Bahndamm zermürbend ist. Die BV 5 hatte sich seinerzeit für die 
ICX Hallen trotz mancher Bedenken entschieden, weil explizit begründet wurde, dass alle Arbeiten 
in den Hallen ausgeführt würden und weil diese über besten Schallschutz verfügen würden.  
Käme man auf die Idee, für den Schall eine Mischkalkulation aus Wohnen und Gewerbe zugrunde 
legen zu dürfen, so müsste man dabei bedenken, dass ein Großteil dieses Gewerbes erst durch 
die DB AG auf das Bahngelände geholt wurde. Anstatt ein nicht mehr für den Bahnbetrieb 
genutztes Gelände nach spätestens einem halben Jahr beim Eisenbahnbundesamt zu entwidmen, 
wurden diese Liegenschaften an Gewerbe und Industrie verkauft oder verpachtet, obwohl sie 
immer noch als Bahngelände gewidmet waren. Die Kommune, die jetzt eigentlich die 
Planungshoheit hätte haben müssen, hatte keine Möglichkeit selbst zu bestimmen, was mit den 
Liegenschaften geschieht. Mittlerweile gibt es einen neuen FNP, der Gewerbe ausweist, was 
schon längst jahrelang unberechtigt da war. Einer dieser Gewerbebetriebe liegt nördlich des Penny 
Marktes im Bilderstöckchen und die Kommune hat über die Parzelle die Fachhoheit erlangt. Sie 
prüft ob hier ein Schulbau errichtet werden kann. Auch die BV 5 möchte hier einen Schulbau 
sehen und bittet das Eisenbahnbundesamt und die kommunale Verwaltung zu prüfen, in wie weit 
hier ein Gewerbebetrieb, dessen Ansiedlung der Zustimmung der Kommune bedurft hätte, gegen 
den Willen der Kommune und gegen allgemeine Interessen erhalten bleiben darf.  
 
 
 
 
 
 
 
gez. Baumann                                                                                                    gez. Steinbach

Sachstandsbericht BV

4706 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0325/2019 
Freigabedatum 10.06.2024
Stand: 11.06.2024 
Sachstandsbericht  
Wartungsarbeiten und gewerbliche Tätigkeiten auf dem ehemaligen Verschiebebahnhof 
Köln-Nippes 
- Antrag der SPD-Fraktion - 
Beschluss: 
 
1. Die Bezirksvertretung Nippes bittet das Umweltamt, unabhängige und objektive Immissi-
onsmessungen für Licht und Lautstärke zu veranlassen, während in den Nachtstunden die 
ICE-Züge vor den Hallen auf dem Gelände des ehem. Güter- und Verschiebebahnhofs 
Nippes auf Einfahrt warten und bereits bearbeitet werden. Nötigenfalls müssend diese 
Messungen auch längere Zeiträume erfassen, damit auch tatsächlich die Phasen erfasst 
werden, an denen ICE-Züge auf die Einfahrt warten und Arbeiten verrichtet werden.  
2. Das Eisenbahnbundesamt und die Bezirksvertretung Nippes sollen von den Ergebnissen 
in Kenntnis gesetzt werden und das Eisenbahnbundesamt möge anschließend entspre-
chende Maßnahmen ergreifen, die die Nachtruhe der Anwohner aus den betroffenen 
Stadtteilen gewährleisten. 
3. Das Eisenbahnbundesamt und die Verwaltung werden gebeten zu prüfen, in wie weit die 
DB AG berechtigt ist, nicht mehr für den Bahnverkehr genutzte Liegenschaften auf dem 
Bahngelände des ehemaligen Verschiebebahnhofs an Gewerbetreibende zu veräußern 
oder zu vermieten.  
4. Die Bezirksvertretung Nippes bittet den StEA, eine Änderung des FNP und des Bebau-
ungsplans für das Gebiet auf dem Gelände des ehemaligen Verschiebebahnhofs nördlich 
des Penny Marktes im Bilderstöckchen vorzunehmen, sodass zukünftig hier die Errichtung 
einer Schule möglich ist. 
5. Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung zu prüfen, in wie weit die vom Lärm be-
troffenen Wohngebiete in Longerich bei der höchstzulässigen Schallimmission einer 
Mischkalkulation aus Wohnen und Gewerbe unterliegen dürfen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Zu 1 und 5: 
Aufgrund des Beschlusses der BV Nippes vom 28.03.2019 hat das Umwelt- und Verbraucher-
schutzamt der Stadt Köln Lärmmessungen durch die Kramer Schalltechnik GmbH sowie Licht-
messungen durch das LANUV am ICE Werk Köln Nippes durchführen lassen.

2 
 
Das Lärmgutachten vom 11.11.2019 kommt zu dem Ergebnis, dass der Betrieb des ICE Wer-
kes sowohl die nächtlichen Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete (40 dB(A)) als 
auch für Mischgebiete (45 dB(A)) nach der maßgeblichen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift 
„Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) überschreitet. 
In der gutachterlichen Stellungnahme des LANUV zu den Lichtimmissionen vom 18.10.2019 
ist festgestellt worden, dass die Gleisfeldbeleuchtung nicht regelkonform ist. Durch die Ein-
sehbarkeit von den intensiv abstrahlenden Leuchtflächen geht eine auffällige psychologische 
Blendwirkung aus, die auch zu Überschreitungen des Immissionsrichtwertes führt. Die DB AG 
hat daraufhin Maßnahmen zur Optimierung der Beleuchtung angekündigt. 
Zu 2: 
Leider wird das Lärmgutachten vom Eisenbahnbundesamt und von der DB AG fachlich nicht 
anerkannt. Gemeinsame Fachgespräche blieben erfolglos.  
Die DB AG und das EBA sind weiterhin der Auffassung, dass der Betrieb des ICE Werkes im 
Einklang mit der TA Lärm steht. Die Auffassung des EBA als Genehmigungs- und Überwa-
chungsbehörde ist dabei von besonderer und maßgeblicher Bedeutung.  
Auch ein neues Lärmgutachten würde voraussichtlich keine neuen Erkenntnisse bringen und 
zu keinen neuen Maßnahmen führen, da die fachlichen Meinungen der Stadt Köln und der DB 
AG / EBA in wichtigen Punkten (z.B. Zuordnung von Lärmquellen) nicht übereinstimmen. 
Das Eisenbahnbundesamt ist die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für 
das ICE-Werk Köln Nippes. 
Zu 3: 
Die Bahn darf grundsätzlich auch Flächen verkaufen und vermieten, die noch für den Eisen-
bahnverkehr gewidmet sind. Entscheidend ist es bei Eisenbahnflächen, dass diese der jeweili-
gen Widmung entsprechend genutzt werden. 
Zu 4: 
Das Grundstück nördlich des Penny-Marktes im nördlichen Bilderstöckchen wurde zwischen-
zeitlich an eine Vorhabenträgerin veräußert, welche auf dem Grundstück eine Mischung aus 
Wohnen, Einzelhandel in Form eines Vollversorgers, einer Kindertagesstätte, Gastronomie 
und Hotelnutzung sowie Gewerbe, teilweise als Urbane Produktion realisieren möchte. Der 
Aufstellungsbeschluss wurde am 16.03.2023 gefasst, zurzeit werden Interessenten für das Pi-
lotprojekt der Urbanen Produktion gesucht und das Gesamtvorhaben konkretisiert. Die not-
wendige FNP-Änderung und die Bebauungsplanaufstellung erfolgen im Parallelverfahren. 
 
Nächste Schritte: 
Planrechtschaffung 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Juni 2025

Beratungsverlauf (1)

28.03.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Industriestraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0325/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
12.03.2019
Erstellt
12.03.2019 08:29