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0098/2019

Förderung des Bildungsberatungszentrums Köln-Mülheim

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.01.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.02.2019, TOP 10.14

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

9228 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/42 
 
Vorlagen-Nummer 
 0098/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung des Bildungsberatungszentrums Köln-Mülheim 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt: 
 
1. die Förderung des "Bildungsberatungszentrum Mülheim“ als Maßnahme innerhalb des Pro-
gramms „Starke Veedel – Starkes Köln“. 
 
2. die Finanzierung der Aufwendungen in Höhe von jährlich 60.000 € (rd. 43 % städtischer Ei-
genanteil), die im Haushaltsplan 2019 bzw. in der Mittelfristplanung zum Haushaltsplan 2019 
für die Jahre 2019 und 2020 im Teilplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt sind. 
 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.02.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 
Finanzausschuss 11.02.2019 
Rat 14.02.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  60.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: nur 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    60.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Der Träger des Bildungsberatungszentrums (BBZ) Lernende Region Netzwerk Köln e.v. (LRNK) be-
schäftigt seit dem 01.01.2019 auf eigenes Risiko Personal zur Wahrnehmung der im Folgenden be-
schriebenen Beratungsaufgaben. Ohne entsprechenden Beschluss für die erforderliche Kofinanzie-
rung dieser Personalstellen ist eine Fortsetzung der Beratungstätigkeit über den 28.02.2019 hinaus 
nicht möglich. 
Parallel dazu muss bis Ende Februar in zwei Projekten, die sich im fortgeschrittenen Bewilligungsver-
fahren befinden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn liegt bereits vor), Klarheit geschaffen werden, ob die 
städtische Kofinanzierung des BBZ erfolgt, da sonst eine Umsetzung dieser Projekte nicht erfolgen 
kann. 
Begründung 
1. Ausgangslage 
Mit dem Programm „Starke Veedel – Starkes Köln“ hat sich Köln für den breiten Ansatz der sozial-
raumorientierten Stadtentwicklung entschieden und ein umfassendes Maßnahmenbündel für elf Köl-
ner Sozialräume auf den Weg gebracht. Die Stadt Köln nutzt mit dem Programm „Starke Veedel – 
Starkes Köln“ die Chancen der aktuellen EU-Förderperiode und reagiert auf den integrierten Aufruf 
„Starke Quartiere – starke Menschen“ des Landes Nordrhein-Westfalen.  
Das Leitkonzept „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (ab-
rufbar unter www.starke-veedel.koeln) wurde am 20.12.2016 (Vorlagen-Nr. 2899/2016) vom Rat be-
schlossen. Mit Ratsbeschluss vom 18.12.2018 (Vorlagen Nr. 2788/2018) wurde das Leitkonzept er-
gänzt. 
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, 
Buchheim und Buchforst“ ist Bestandteil dieses Leitkonzeptes. Das ISEK beinhaltet eine detaillierte

3 
Betrachtung des Sozialraumes und geht auf dessen spezifische Anforderungen ein. Am 18.05.2017 
(Vorlage-Nr. 1381/2017) wurden das ISEK für den Sozialraum „Mülheim-Nord und Keupstraße, 
Buchheim und Buchforst“ vom Rat beschlossen. 
Die Maßnahme „Kölner Bildungsberatungszentren einschließlich Stadtteileltern“ war Bestandteil des 
Leitkonzeptes und ist auch im ISEK „Mülheim-Nord und Keupstraße, Buchheim und Buchforst“ ent-
halten. Die Maßnahme sah vor, im rechts- und linksrheinischen Köln Bildungsberatungszentren an 
vier Standorten für Bewohnerinnen und Bewohner der 11 Sozialräume einzurichten. Da jedoch kein 
Förderzugang gefunden werden konnte, wurde die Maßnahme im geplanten Umfang innerhalb des 
Programms „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" nicht um-
gesetzt.  
Unabhängig von diesem Programm war es jedoch möglich, über einen anderen Förderstrang ESF-
Mittel zu generieren, sodass das Bildungsberatungszentrum als geförderte Maßnahme und Bestand-
teil von „Starke Veedel – Starkes Köln“ in 2019 und 2020 Beratungsleistungen anbieten kann. 
 
2. Vorhabenbeschreibung 
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definiert Bildungsbera-
tung als eine Dienstleistung zur Unterstützung von Individuen jeden Alters bei Bildungs-, Ausbildungs- 
oder Berufsentscheidungen. (OECD, 2004) 
Nach diesem Verständnis ist Bildungsberatung eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Entwick-
lung und Umsetzung von ressortü bergreifenden Präventionsketten und Strategien gegen Armut und 
soziale Ausgrenzung, da sie Menschen zur Selbsthilfe und eigenverantwortlichen Lebensgestaltung 
befähigt. Bildungsberatung ist somit der Schlüssel für die Verbesserung der Integration benachteilig-
ter gesellschaftlicher Gruppen in Arbeit, Bildung und in die Gemeinschaft. 
Seit November 2014 hat Lernende Region - Netzwerk Köln e.V. als Nachhaltigkeitsprojekt für „Mül-
heim 2020“ am Standort Mülheim ein Bildungsberatungszentrum (BBZ) aufgebaut, in dem Bürgerin-
nen und Bürger sowie Betriebe Zugriff auf die Weiterbildungs -Förderinstrumente des Landes und 
Bundes haben.  
Das Bildungsberatungszentrum Mülheim ist in zentraler Lage am Wiener Platz im Bezirksrathaus 
Mülheim und der Geschäftsstelle der LRNK ange siedelt und damit angebunden an zentrale öffentli-
che Versorgungsstrukturen. 
Folgende Förderinstrumente des Bundes und des Landes werden im Bildungsberatungszentrum Mül-
heim durch den Träger LRNK angeboten: 
- Bildungsprämie Bund 
- Bildungsscheck NRW 
- Beratung zur beruflichen Entwicklung NRW (BBE) und 
- Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse NRW. 
 
Das BBZ ist die einzige Beratungsstelle für diese Förderinstrumente im rechtsrheinischen Köln. Die 
anderen 5 von Bund und Land zugelassenen Kölner Beratungsstellen haben ihren Standort im links-
rheinischen Köln.  
Parallel zu dem Beratungsangebot für die öffentlichen Förderinstrumente sind im Bildungsberatungs-
zentrum eine Reihe von Projekten und Netzwerken angesiedelt, die die Infrastruktur nutzen und eng 
miteinander kooperieren. Für das Jahr 2019 sind dies: 
 Aktive Teilhabe in vernetzten Strukturen (Aktiv-S) 
 AK Vernetzte Beratung Köln (Netzwerk der Kölner Bildungsberatungsstellen) 
 ALVENI rechtsrheinisch (Nachfolgeprojekt von BONVENA, ab 01/2019) 
 Community Reporter Mülheim (Stabsstelle Digitalisierung / VHS Köln) 
 KAUSA-Servicestelle Köln (Übernahme der Projektträgerschaft durch LRNK / Industrie - und 
Handelskammer zu Köln und Handwerkskammer zu Köln ab 1/2019) 
 Kompetenzzentrum Bildung und Arbeit für Migrantinnen und Migranten (KoBAM) 
 „Qualität in Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung Köln“ (QiB Köln) 
 Sprachberatung VHS Köln

4 
 Arbeitsmarktaktivierende Beratung für neuzugewanderte Menschen aus Südosteuropa (Nach-
folgeprojekt „Willkommen und Ankommen in Köln“) 
 zdi-Zentrum Köln 
 
Das Bildungsberatungszentrum organisiert den regelmäßigen fachlichen Austausch der Projekte und 
Fortbildungen zu beratungsrelevanten Fragestellungen, moderiert Arbeitskreise der Netzwerke und 
fungiert als Geschäftsstelle für den Zus ammenschluss der Kölner Beratungsstellen Im Netzwerk 
„Qualität in Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung Köln“ (QiB Köln) 
 
Aufgaben des Trägers 
Folgende Aufgaben werden durch den Träger des Bildungsberatungszentrums Mülheim wahrg e-
nommen: 
 Durchführung und Koordination des Beratungseinsatzes 
 Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit  
 Weiterbildung der Beratenden  
 Qualitätsmanagement 
 Monitoring und Berichtswesen 
 Administration und Buchhaltung 
 (Mitwirkung bei der) Akquisition von Projektmitteln für Projekte in der Bildungsberatung 
 
Zielgruppen: 
 Beschäftigte  
 (Langzeit-)Arbeitslose 
 WiedereinsteigerInnen 
 Zugewanderte Menschen ohne in Deutschland anerkannten Berufsabschluss 
 Jugendliche im Übergang Schule / Beruf (insbesondere mit Migrationshintergrund) 
 Kleine und mittlere Betriebe 
 
 
3. Finanzierung 
Personalkosten des Trägers 
0,5 Stelle Projektkoordination 38.000 € pro Jahr / 76.000 € für 2 Jahre 
1,5 Stellen Beratung  102.000 € pro Jahr / 204.000 € für 2 Jahre 
Personalkosten gesamt für 2 Jahre: 280.000 € 
 
Sachkosten des Trägers

5 
Entfällt 
 
 
Gesamtkosten für 2 Jahre: 280.000 € 
Davon: 
 Öffentliche Fördermittel Bund und Land NRW: 80.000 € pro Jahr / 160.000 € für 2 Jahre 
 Städtische Ko-Finanzierung: 60.000 € pro Jahr / 120.000 für 2 Jahre 
 
Sowohl die Kölner Arbeitsmarktakteure Arbeitgeber Köln e.V., Agentur für Arbeit Köln, DGB Region 
Köln Bonn, Handwerkskammer zu Köln, Industrie- und Handelskammer zu Köln, Jobcenter Köln Wirt-
schaftsförderung der Stadt Köln / Abt. Beschäftigungsförderung als auch die Regionalagentur Köln 
unterstützen die Fortführung des Bildungsberatungszentrums Mülheim als wichtige Versorgungsinfra-
struktur für Beratungsleistungen in Köln.

Beratungsverlauf (4)

04.02.2019 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 10.44 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2019 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0098/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.01.2019
Erstellt
09.01.2019 09:18