0040/2026
Anfrage zum Thema: Rassismus auf Kölner Fußballplätzen - Schutz von Kindern und Jugendlichen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
10288 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 16.01.2026 0040/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 Sportausschuss 26.02.2026 Jugendhilfeausschuss 10.03.2026 Anfrage zum Thema: Rassismus auf Kölner Fußballplätzen - Schutz von Kindern und Jugendlichen Für die Sitzung des Ausschusses für Chancengleichheit und Integration am 13.01.2026 wurde seitens der Unterzeichner*innen Tayfun Keltek, Ahmet Edis, Malik Karaman, Carine Weber, Anna Maria Klimaszewska-Golan und Prof. Dr. Adli folgende Anfrage gestellt: In de r Berichterstattung des Kölner Stadt-Anzeigers sow ie des Kölner Express vom 10.12.2025 w urde über w iederholte rassistische Beleidigungen gegenüber Nachw uchs- spielern (U12) auf einem Fußballplatz in Köln -Ehrenfeld berichtet. Die geschilderten Vorfälle stehen nach Einschätzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und In- tegration nicht für einen Einzelfall, sondern reihen sich in eine zunehmende Zahl von Berichten und Rückmeldungen über rassistische Diskriminierung im Kinder - und Ju- gendsport ein. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration d er Stadt Köln beobachtet diese Entw icklung mit großer Sorge. Rassistische Beleidigungen und Ausgrenzungen auf Sportplätzen treffen Kinder und Jugendliche in einem besonders sensiblen Lebens- bereich, in dem Sport eigentlich Werte w ie Respekt, Fairness und Zusammenhalt ver- mitteln soll. Die Vorfälle haben nicht nur unmittelbare Ausw irkungen auf die betroffenen Kinder und Familien, sondern auch auf das Vereinsleben und das gesellschaftliche Mit- einander insgesamt. Darüber hinaus ist die Stadt Köln als „Kinderfreundliche Kommune“ ausgezeichnet. Mit dieser Selbstverpflichtung geht ein besonderer Anspruch einher, die Rechte von Kin- dern und Jugendlichen konsequent zu schützen und ihr Wohl in allen kommunalen Handlungsfeldern und ausdrücklich auch im Sport zu gew ährleisten. Dies verpflichtet die Stadtverw altung insgesamt und das Sportamt im Besonderen, den bestehenden Schutzauftrag ernst zu nehmen und Kölner Kinder und Jugendliche w irksam vor Kin- desw ohlgefährdungen, einschließlich rassistischer Gew alt und Diskriminierung, zu 2 schützen. Vor diesem Hintergrund sieht dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration einen dringenden und unmittelbaren Handlungsbedarf. Es bedarf klarer Zuständigkei- ten, w irksamer Schutz- und Präventionskonzepte sow ie konsequenter Maßnahmen ge- gen rassistisches Verhalten, um Kinder und Jugendliche auf Kölner Sportplätzen w irk- sam zu schützen. Um klarzustellen, ob und w ie das Sportamt grundsätzlich sicherstellt, dass entspre- chende Hinw eise und Meldungen zeitnah geprüft, ernst genommen und in konkrete Schutz- und Interventionsmaßnahmen überführt w erden, richtet sich diese Anfrage da- her an das Sportamt der Stadt Köln. Es w ird gebeten folgende Fragen zu beantw orten: 1. Wie ist das Sportamt im konkrete n Fall der w iederholten rassistischen Vorfälle gegenüber der U12 -Mannschaft des TuS Ehrenfeld mit den mehrfachen Prob- lemanzeigen und Hilfsgesuchen des Trainers umgegangen, und aus w elchen Gründen kam es nach Kenntnis des Ausschusses bislang nicht zu w irksa men und konsequenten Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Kinder und Jugend- lichen? 2. Welche städtischen Beratungs-, Unterstützungs- und Interventionsangebote ste- hen Kölner Sportvereinen bei rassistischen Vorfällen insbesondere im Kinder - und Jugendbereich zur Verfügung, und w ie sind diese Angebote organisatorisch und fachlich im Sportamt bzw . innerhalb der Stadtverw altung verankert? 3. Gibt es verbindliche Konzepte, Leitlinien oder Handlungsempfehlungen der Stadt Köln bzw . des Sportamtes für den Umgang mit rassistischen Vorfällen auf Sport- plätzen, einschließlich klar geregelter Zuständigkeiten und Meldew ege, und w ie w ird deren Umsetzung in der Praxis sichergestellt? 4. In w elcher Weise berücksichtigt das Sportamt bei rassistischen Vorfällen im Kin- der- und Jugendsport den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII, und existieren spe- zifische Schutz- oder Krisenkonzepte für betroffene Kinder und Jugendliche? 5. Welche präventiven Maßnahmen (z. B. Schulungen, Fortbildungen oder Sensi- bilisierungsangebote) bietet oder plant das Sportamt für Trainer*innen, Vereine, Eltern und Zuschauer*innen, w elche Konsequenzen sind bei rassistischem Ver- halten vorgesehen und w ie ist die Zusammenarbeit mit externen Partnern w ie dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen und dem Fußballverband Mittelrhein geregelt? Weiterleitung Angesichts der Tragw eite der geschilderten Vorfälle, der besonderen Schutzbedürftig- keit von Kindern und Jugendlichen sow ie der Notw endigkeit eines abgestimmten Vor- gehens zw ischen Verw altung, Politik und Sportorganisationen bitten w ir darum, diese Anfrage sow ie die Beantw ortung auch dem Sportausschuss der Stadt Köln, dem Aus- schuss für Kinder, Jugend und Familie sow ie w eiteren relevanten Stellen w ie dem Lan- dessportbund Nordrhein -Westfalen und dem Fußballverband Mittelrhein zur Kenntnis zu geben. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 3 Das Sportamt sorgt innerhalb seiner Zuständigkeiten und auf Grundlage der Sportent- wicklungsplanung für bedarfsgerechte, attraktive Sport- und Bewegungsangebote für alle und unterstützt den Vereins- und Leistungssport ebenso wie den vereinsungebun- denen Breiten- und Freizeitsport insbesondere durch finanzielle Förderungen im Rah- men der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung. Darüber hinaus ist das Sportamt u. a. zuständig für den Bau, die Unterhaltung und Pflege von Sportstätten in Köln. Es treibt die Planung und Realisierung neuer Sportmöglichkeiten für alle im Sinne der Sportentwicklungsplanung voran. Die Stadt Köln stellt zur Ausübung des Vereinssports und des individuellen Sports u. a. die erforderliche Infrastruktur bereit und erteilt entsprechende Nutzungsgenehmi- gungen. Die jeweiligen Nutzer*innen haben im Rahmen der entsprechenden Nut- zungsbedingungen für eine ordnungsgemäße Durchführung ihres Sportbetriebs oder ihrer Veranstaltung in eigener Verantwortung Sorge zu tragen. Die städtischen Nut- zungsbedingungen regeln insbesondere das Verhalten der Nutzer*innen in Bezug auf die zur Verfügung gestellte Infrastruktur, jedoch nicht das soziale Verhalten der Nut- zer*innen untereinander. Dies gilt auch in Bezug auf die Vorfälle gegenüber der U12 - Mannschaft des TuS Ehrenfeld. Im Artikel des Kölner Stadtanzeigers, auf den hier Be- zug genommen wird, wird von Meldungen des Trainers an den Fußball-Verband Mit- telrhein berichtet. Diesbezügliche Meldungen an das Sportamt oder an das Bürgeramt Ehrenfeld sind bisher nicht erfolgt. Dafür, dass es im Rahmen des Vereinssports nicht zu unerwünschtem Verhalten wie Rassismus oder Diskriminierung oder auch zu strafbaren Handlungen kommt, sollte insbesondere der Verein selbst Sorge tragen, nicht zuletzt durch die Ausgestaltung seiner Vereinssatzung, die Erstellung von (Kinder-) Schutzkonzepten und der entspre- chenden Sanktionierung bei Fehlverhalten. Wenn es zu solchen Vorfällen kommt, ist als erste Anlaufstelle auf dem Platz der/die Schiedsrichter/in zu nennen, welche regel- mäßig von den Fußballverbänden geschult werden. Schiedsrichter*innen im Breiten- sport haben die Aufgabe, bei rassistischen Vorfällen zu deeskalieren, klare Regeln zu kommunizieren, die Situation zu dokumentieren, die Verantwortlichen der Vereine zu informieren und gegebenenfalls das Spiel abzubrechen. Weiterhin sind der Stadtsportbund Köln e. V., der Landessportbund NRW, der Fuß- ballverband Mittelrhein (FVM), der Deutsche Fußballbund (DFB), die Deutsche Sport- jugend (DSJ), der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sowie bei strafrechtlicher Relevanz die Polizei potenzielle Ansprechpartner*innen. Damit in der gesamten Sportlandschaft menschenverachtendes und demokratiefeind- liches Verhalten keinen Platz hat und Rechtsextremismusprävention und rassismus- kritische Arbeit einen Nährboden findet, werden seit 2022 im Rahmen des LSB NRW- Programms *Entschlossen weltoffen!“ entsprechende Berater*innen, die FAIRwer- ker*innen, ausgebildet. Der Stadtsportbund Köln e. V. bietet in diesem Rahmen Verei- nen konkrete Hilfestellungen bei rassistischen oder rechtsextremen Anlässen an. Auch der LSB NRW selbst bietet diesbezüglich Informations-, Beratungs - und Schu- lungsangebote an und steht als Ansprechpartner bei konkreten Vorfällen im organi- sierten Sport zur Verfügung. Der Landesverband FVM bietet ebenfalls spezifische Anlaufstellen für Gewalt- und Diskriminierungsvorfälle an. Seit dem 1. Januar 2020 erfasst die zentrale Anlaufstelle für Gewalt-, Diskriminierungs- und Extremismusvorfälle des Westdeutschen Fußball- verbandes (WDFV) alle Konflikte, die sich im Amateurfußball in NRW ereignen. Die Meldungen werden gebündelt und in Rücksprache mit dem jeweiligen Landesverband 4 bearbeitet. Die Anlaufstelle bildet die Schnittstelle zu drei Landesverbänden und exter- nen Partnern, um für den Fußball präventiv und reaktiv agieren zu können. Auch die Deutsche Sportjugend und der DOSB setzen sich gegen Diskriminierung ein und haben entsprechende Präventionsstrategien entwickelt, zum Beispiel über das Projekt "Sport mit Courage". Beratende Angebote – auch hinsichtlich möglicher rechtlicher Schritte - werden zudem durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes als unabhängige Anlaufstelle bereit- gestellt. Sportvereine können beim Sportamt für entsprechend thematische Schulungen eine finanzielle Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Förderung der Sportausbil- dung“ beantragen. Nicht alle Gefährdungen, mit denen Kinder und Jugendliche im Laufe ihrer Entwick- lung konfrontiert werden, fallen unter den Gefährdungsbegriff des § 8a SGB VIII. Hier geht es ausschließlich um das Tun und/oder Unterlassen der Personensorgeberech- tigten, i.d.R. also der Eltern, bezogen auf ihre Kinder. Diese Rechtsnorm wäre daher in den hier beschriebenen Fällen nicht heranzuziehen. § 8a SGB VIII ist die Rechts- und Handlungsgrundlage des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0040/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.01.2026
- Erstellt
- 07.01.2026 09:58