Mandari Insight

0040/2026

Anfrage zum Thema: Rassismus auf Kölner Fußballplätzen - Schutz von Kindern und Jugendlichen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.01.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 18.03.2026, TOP 7.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

10288 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 16.01.2026 
 0040/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 
Sportausschuss 26.02.2026 
Jugendhilfeausschuss 10.03.2026 
 
Anfrage zum Thema: Rassismus auf Kölner Fußballplätzen - Schutz von Kindern und 
Jugendlichen 
Für die Sitzung des Ausschusses für Chancengleichheit und Integration am 
13.01.2026 wurde seitens der Unterzeichner*innen Tayfun Keltek, Ahmet Edis, Malik 
Karaman, Carine Weber, Anna Maria Klimaszewska-Golan und Prof. Dr. Adli folgende 
Anfrage gestellt: 
 
In de r Berichterstattung des Kölner Stadt-Anzeigers sow ie des Kölner Express vom 
10.12.2025 w urde über w iederholte rassistische Beleidigungen gegenüber Nachw uchs-
spielern (U12) auf einem Fußballplatz in Köln -Ehrenfeld berichtet. Die geschilderten 
Vorfälle stehen nach Einschätzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und In-
tegration nicht für einen Einzelfall, sondern reihen sich in eine zunehmende Zahl von 
Berichten und Rückmeldungen über rassistische Diskriminierung im Kinder - und Ju-
gendsport ein. 
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration d er Stadt Köln beobachtet 
diese Entw icklung mit großer Sorge. Rassistische Beleidigungen und Ausgrenzungen 
auf Sportplätzen treffen Kinder und Jugendliche in einem besonders sensiblen Lebens-
bereich, in dem Sport eigentlich Werte w ie Respekt, Fairness und Zusammenhalt ver-
mitteln soll. Die Vorfälle haben nicht nur unmittelbare Ausw irkungen auf die betroffenen 
Kinder und Familien, sondern auch auf das Vereinsleben und das gesellschaftliche Mit-
einander insgesamt. 
Darüber hinaus ist die Stadt Köln als „Kinderfreundliche Kommune“ ausgezeichnet. Mit 
dieser Selbstverpflichtung geht ein besonderer Anspruch einher, die Rechte von Kin-
dern und Jugendlichen konsequent zu schützen und ihr Wohl in allen kommunalen 
Handlungsfeldern  und ausdrücklich auch im Sport zu gew ährleisten. Dies verpflichtet 
die Stadtverw altung insgesamt und das Sportamt im Besonderen, den bestehenden 
Schutzauftrag ernst zu nehmen und Kölner Kinder und Jugendliche w irksam vor Kin-
desw ohlgefährdungen, einschließlich rassistischer Gew alt und Diskriminierung, zu

2 
 
schützen. 
Vor diesem Hintergrund sieht dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 
einen dringenden und unmittelbaren Handlungsbedarf. Es bedarf klarer Zuständigkei-
ten, w irksamer Schutz- und Präventionskonzepte sow ie konsequenter Maßnahmen ge-
gen rassistisches Verhalten, um Kinder und Jugendliche auf Kölner Sportplätzen w irk-
sam zu schützen.  
Um klarzustellen, ob und w ie das Sportamt grundsätzlich sicherstellt, dass entspre-
chende Hinw eise und Meldungen zeitnah geprüft, ernst genommen und in konkrete 
Schutz- und Interventionsmaßnahmen überführt w erden, richtet sich diese Anfrage da-
her an das Sportamt der Stadt Köln. Es w ird gebeten folgende Fragen zu beantw orten: 
1. Wie ist das Sportamt im konkrete n Fall der w iederholten rassistischen Vorfälle 
gegenüber der U12 -Mannschaft des TuS Ehrenfeld mit den mehrfachen Prob-
lemanzeigen und Hilfsgesuchen des Trainers umgegangen, und aus w elchen 
Gründen kam es nach Kenntnis des Ausschusses bislang nicht zu w irksa men 
und konsequenten Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Kinder und Jugend-
lichen?  
2. Welche städtischen Beratungs-, Unterstützungs- und Interventionsangebote ste-
hen Kölner Sportvereinen bei rassistischen Vorfällen insbesondere im Kinder - 
und Jugendbereich zur Verfügung, und w ie sind diese Angebote organisatorisch 
und fachlich im Sportamt bzw . innerhalb der Stadtverw altung verankert? 
3. Gibt es verbindliche Konzepte, Leitlinien oder Handlungsempfehlungen der Stadt 
Köln bzw . des Sportamtes für den Umgang mit rassistischen Vorfällen auf Sport-
plätzen, einschließlich klar geregelter Zuständigkeiten und Meldew ege, und w ie 
w ird deren Umsetzung in der Praxis sichergestellt? 
4. In w elcher Weise berücksichtigt das Sportamt bei rassistischen Vorfällen im Kin-
der- und Jugendsport den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII, und existieren spe-
zifische Schutz- oder Krisenkonzepte für betroffene Kinder und Jugendliche? 
5. Welche präventiven Maßnahmen (z. B. Schulungen, Fortbildungen oder Sensi-
bilisierungsangebote) bietet oder plant das Sportamt für Trainer*innen, Vereine, 
Eltern und Zuschauer*innen, w elche Konsequenzen sind bei rassistischem Ver-
halten vorgesehen und w ie ist die Zusammenarbeit mit externen Partnern w ie 
dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen und dem Fußballverband Mittelrhein 
geregelt? 
Weiterleitung 
Angesichts der Tragw eite der geschilderten Vorfälle, der besonderen Schutzbedürftig-
keit von Kindern und Jugendlichen sow ie der Notw endigkeit eines abgestimmten Vor-
gehens zw ischen Verw altung, Politik und Sportorganisationen bitten w ir darum, diese 
Anfrage sow ie die Beantw ortung auch dem Sportausschuss der Stadt Köln, dem Aus-
schuss für Kinder, Jugend und Familie sow ie w eiteren relevanten Stellen w ie dem Lan-
dessportbund Nordrhein -Westfalen und dem Fußballverband Mittelrhein zur Kenntnis  
zu geben. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

3 
 
 
Das Sportamt sorgt innerhalb seiner Zuständigkeiten und auf Grundlage der Sportent-
wicklungsplanung für bedarfsgerechte, attraktive Sport- und Bewegungsangebote für 
alle und unterstützt den Vereins- und Leistungssport ebenso wie den vereinsungebun-
denen Breiten- und Freizeitsport insbesondere durch finanzielle Förderungen im Rah-
men der Richtlinie der Stadt Köln zur Förderung von Sport und Bewegung. Darüber 
hinaus ist das Sportamt u. a. zuständig für den Bau, die Unterhaltung und Pflege von 
Sportstätten in Köln. Es treibt die Planung und Realisierung neuer Sportmöglichkeiten 
für alle im Sinne der Sportentwicklungsplanung voran. 
 
Die Stadt Köln stellt zur Ausübung des Vereinssports und des individuellen Sports u. 
a. die erforderliche Infrastruktur bereit und erteilt entsprechende Nutzungsgenehmi-
gungen. Die jeweiligen Nutzer*innen haben im Rahmen der entsprechenden Nut-
zungsbedingungen für eine ordnungsgemäße Durchführung ihres Sportbetriebs oder 
ihrer Veranstaltung in eigener Verantwortung Sorge zu tragen. Die städtischen Nut-
zungsbedingungen regeln insbesondere das Verhalten der Nutzer*innen in Bezug auf 
die zur Verfügung gestellte Infrastruktur, jedoch nicht das soziale Verhalten der Nut-
zer*innen untereinander. Dies gilt auch in Bezug auf die Vorfälle gegenüber der U12 -
Mannschaft des TuS Ehrenfeld. Im Artikel des Kölner Stadtanzeigers, auf den hier Be-
zug genommen wird, wird von Meldungen des Trainers an den Fußball-Verband Mit-
telrhein berichtet. Diesbezügliche Meldungen an das Sportamt oder an das Bürgeramt 
Ehrenfeld sind bisher nicht erfolgt. 
 
Dafür, dass es im Rahmen des Vereinssports nicht zu unerwünschtem Verhalten wie 
Rassismus oder Diskriminierung oder auch zu strafbaren Handlungen kommt, sollte 
insbesondere der Verein selbst Sorge tragen, nicht zuletzt durch die Ausgestaltung 
seiner Vereinssatzung, die Erstellung von (Kinder-) Schutzkonzepten und der entspre-
chenden Sanktionierung bei Fehlverhalten. Wenn es zu solchen Vorfällen kommt, ist 
als erste Anlaufstelle auf dem Platz der/die Schiedsrichter/in zu nennen, welche regel-
mäßig von den Fußballverbänden geschult werden. Schiedsrichter*innen im Breiten-
sport haben die Aufgabe, bei rassistischen Vorfällen zu deeskalieren, klare Regeln zu 
kommunizieren, die Situation zu dokumentieren, die Verantwortlichen der Vereine zu 
informieren und gegebenenfalls das Spiel abzubrechen.  
 
Weiterhin sind der Stadtsportbund Köln e. V., der Landessportbund NRW, der Fuß-
ballverband Mittelrhein (FVM), der Deutsche Fußballbund (DFB), die Deutsche Sport-
jugend (DSJ), der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sowie bei strafrechtlicher 
Relevanz die Polizei potenzielle Ansprechpartner*innen. 
 
Damit in der gesamten Sportlandschaft menschenverachtendes und demokratiefeind-
liches Verhalten keinen Platz hat und Rechtsextremismusprävention und rassismus-
kritische Arbeit einen Nährboden findet, werden seit 2022 im Rahmen des LSB NRW-
Programms *Entschlossen weltoffen!“ entsprechende Berater*innen, die FAIRwer-
ker*innen, ausgebildet. Der Stadtsportbund Köln e. V. bietet in diesem Rahmen Verei-
nen konkrete Hilfestellungen bei rassistischen oder rechtsextremen Anlässen an. 
Auch der LSB NRW selbst bietet diesbezüglich Informations-, Beratungs - und Schu-
lungsangebote an und steht als Ansprechpartner bei konkreten Vorfällen im organi-
sierten Sport zur Verfügung. 
 
Der Landesverband FVM bietet ebenfalls spezifische Anlaufstellen für Gewalt- und 
Diskriminierungsvorfälle an. Seit dem 1. Januar 2020 erfasst die zentrale Anlaufstelle 
für Gewalt-, Diskriminierungs- und Extremismusvorfälle des Westdeutschen Fußball-
verbandes (WDFV) alle Konflikte, die sich im Amateurfußball in NRW ereignen. Die 
Meldungen werden gebündelt und in Rücksprache mit dem jeweiligen Landesverband

4 
 
bearbeitet. Die Anlaufstelle bildet die Schnittstelle zu drei Landesverbänden und exter-
nen Partnern, um für den Fußball präventiv und reaktiv agieren zu können. 
 
Auch die Deutsche Sportjugend und der DOSB setzen sich gegen Diskriminierung ein 
und haben entsprechende Präventionsstrategien entwickelt, zum Beispiel über das 
Projekt "Sport mit Courage". 
 
Beratende Angebote – auch hinsichtlich möglicher rechtlicher Schritte - werden zudem 
durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes als unabhängige Anlaufstelle bereit-
gestellt. 
 
Sportvereine können beim Sportamt für entsprechend thematische Schulungen eine 
finanzielle Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Förderung der Sportausbil-
dung“ beantragen. 
 
Nicht alle Gefährdungen, mit denen Kinder und Jugendliche im Laufe ihrer Entwick-
lung konfrontiert werden, fallen unter den Gefährdungsbegriff des § 8a SGB VIII. Hier 
geht es ausschließlich um das Tun und/oder Unterlassen der Personensorgeberech-
tigten, i.d.R. also der Eltern, bezogen auf ihre Kinder. Diese Rechtsnorm wäre daher 
in den hier beschriebenen Fällen nicht heranzuziehen. § 8a SGB VIII ist die Rechts- 
und Handlungsgrundlage des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (3)

24.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.03.2026 Sportausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0040/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.01.2026
Erstellt
07.01.2026 09:58